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Gestern, 21:53 #21Anarky
News [National und International]
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Gestern, 21:55 #22Jonny Knox
News [National und International]
Nein, natürlich hast du das nicht gesagt, es ist aber relativ deutlich, dass für dich der Straftatbestand der Volksverhetzung, den nun Mal überwiegend Täter aus dem rechten (populistisch, extremistischen, radikal) Spektrum begehen, im Prinzip nicht strafenwürdig ist (Ö-Ton: "das finde ich ziemlich brutal" #4152). Daher liegt die Schlussfolgerung ja nahe, dass du auch andere Straftaten, denen nicht unmittelbar ein Opfer zugewiesen werden kann, und die hauptsächlich Rechtsextremisten betrifft, als ebenso wenig
strafenswürdig empfindest.
Aber Rettung ist nahe! Rechtsextremisten begnügen sich ja nicht nur mit Propaganda - und Verhetzungsdelikten, sondern haben 2023 auch 1.000 Leute verprügelt, knapp 900 aus fremdenfeindlichen Motiven. Das sind nur knapp 2,5 verdroschene Kanacken pro Tag. Geht da noch mehr? Oder reichen 900 Körperverletzungen, um zur Erkenntnis zu gelangen, dass sich diese Leute ja auch irgendwie und von irgendwem haben beinflussen lassen haben? Vllt von Leuten, die volksverhetzende Postings im Internet schreiben oder von rechtsextremen Influencern, die "cool" mit Nazisymbolen posieren?
https://www.verfassungsschutz.de/Sha...icht-2023.html
Dass "Volksverhetzung" durch irgendeinen Automatismus zu Völkermord führt, ist auch ein seltsamer Spin von dir. Es geht eher darum, dass Minderheiten geschützt werden sollen vor Vorurteilen und Ressentiments, die sich dann irgendwann eventuell auch in verbalen und körperlichen Angriffen ihren Weg bahnen.
Wie stehst du eigentlich zu Minderheitenschutz? Findest du es wichtig, dass nicht folgenlos zum Hass gegen sie aufgestachelt werden kann, vor allem wenn dadurch auch ihre körperliche Unversehrtheit in Gefahr gerät?
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Gestern, 21:58 #23David007
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Ich möchte an dieser Stelle den Paragraf zitieren:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Dies als Gummiparagraf zu bezeichnen, halte ich für äußerst fragwürdig. Im Prinzip ist es damit für dich @DashEffekt vollkommen okay, wenn Hass gegen Völkergruppen geschürt und zu Gewaltverbrechen aufgerufen wird. Diese Einstellung würde ich an deiner Stelle nochmal überdenken, denn ich weiß nicht, ob eine Person mit diesen Werten hier an der richtigen Stelle ist.
Zudem würde ich dich bitten, deine Aussage, dass diese Strafen bei Linken oder Grünen nicht geahndet werden, entsprechend zu belegen. Ist das eine Aussage, die du triffst oder entspricht dies wirklich Tatsachen?
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Gestern, 21:59 #24DashEffekt
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@Anarky bist du bald fertig mit deinem Kreuzzug mich zu ärgern oder willst du noch ein paar Beiträge für die Statstik farmen? Deine letzten 3 Beiträge waren jedenfalls auf dem Spam Niveau daher war dies nun definitiv mein letzter Beitrag in dieser Angelegenheit welchen ich dir widme.
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Gestern, 22:09 #25Anarky
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Hach ja, der DashEffekt-Zyklus.
Schritt 1: "Der Köder." Wirf auf den Beitrag eines anderen Users eine fragwürdige, ggf. auch fremdenfeindliche Behauptung in den Raum.
Schritt 2: "Der Gegenwind." Sieh zu, wie diese Behauptung von diversen Personen entweder vollständig zerlegt und/oder aufgrund ihrer Fassungslosigkeit über den Inhalt dieser Aussage entschieden abgelehnt wird.
Schritt 3: "Das Rosinenpicken." Gehe auf ausgewählte, im Gesamtkontext unwichtige Aussagen deines Diskussionspartners ein und ignoriere den großen Rest. Beachte dabei unbedingt, dass du keine Argumente bringen darfst, sondern einfach weitere, genauso fragwürdige Behauptungen in den Raum stellen musst.
Schritt 4: "Der taktische Rückzug!" Dein Gegenüber scheint dir mit Fakten und Argumenten zu kommen, das magst du aber nicht! Kündige an, dass du mit deinem Gegenüber nicht mehr diskutieren möchtest, weil er nicht deinem Diskussionsniveau entspreche.
Schritt 5: "Der Inkonsequente." Diskutiere dennoch mit genau der Person weiter, mit der du doch vorher nicht diskutieren wolltest.
Schritt 6: Kehre zurück zu Schritt 1.
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Gestern, 22:22 #26DashEffekt
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Achtung! Straftaten können auch Gewaltdelikte sein oder anderes was nicht unter $130 StGB Absatz 1 Punkt 2 fällt. Wenn jemand aus dem rechten Spektrum eine Straftat begeht dann ist das natürlich eine Straftat lediglich sehe ich es nicht als Straftat wenn ein 64 Jähriger auf X ein Meme von Robert Habeck postet. Das brutal beziehe ich auf die Aussage von @David007 alle solche "Straftaten" zu bestrafen weil hier eine Straftat passiert sein soll.
Dazu beziehe ich keine Stellung, ich trage keine solchen Symbole, ich verprügle keine Leute und so. Ich bin auch in keinem solchen Verein und hab auch nichts mit solchen Leuten zutun. Was genau bezweckst du mit der Aussage nun? Natürlich ist ein Gewaltdelikt eine Straftat.
Also fasse ich zusammen damit es nicht irgendwann zu einem verbalen und/oder körperlichen Angriff kommt muss in erster Linie jede freie Äußerung welche unter §130 StGB Absatz 1 Punkt 2 fällt durch Strafe unterbunden werden?
Die Minderheit muss durch das Reguläre Gesetz geschützt sein. Wenn im Grundsatz der Verfassung jeder Mensch gleich ist dann gebührt einer Minderheit kein größerer Schutz daraus resultierend.
Björn Höcke hat diesen als Gummiparagraphen bezeichnet und ich sehe es auch so weil gemäß Gesetzestext die Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewährleistet ist. Das ist zumindest meine Meinung will ich hier klarstellen. Das wird jetzt hoffentlich kein Problem sein dass ich Zweifel daran stelle.
Das war meine Schlussfolgerung weil offenbar die Gefahr ja von Rechts kommt und jegliche chaotische und illegale Massenmigration offensichtlich gewünscht ist. Es ist schwierig in einer Links-Populistischen Regierung etwas auf Links zu sagen was irgendwie aufstossen könnte, es gibt jedenfalls keine wirklichen Ergebnisse über die Google Suche, dass aber jemand Festgenommen wäre der zwar friedlich aber bestimmt aufgerufen hat zur Sharia oder zum Kalifat wäre mir nicht bekannt was aus meiner Sicht tatsächlich eine schwer organisierte Volksverhetzung ist. Auch wenn es nicht so oft vorgekommen ist, dass es bereits einmal passiert ist sollte doch zu denken geben.
@Anarky siehe Beitrag #4169
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Gestern, 22:32 #27David007
News [National und International]
Dann erklär doch bitte mal im Detail, wo der Paragraf die Meinungsfreiheit einschränkt? Hast du den Paragraf überhaupt gelesen und verstanden.
Nach deinem Weltbild könnten wir nun öffentlich zur Tötung von Volksgruppen aufrufen und es wäre vollkommen okay. Die Straftat beginnt dann ja erst, wenn wirklich jemand getötet wurde. Ebenso wären willkürliche Beleidigungen gegen andere Volksgruppen okay. Könnte man ja auch glatt alle AfD Wähler über einen Kamm scheren und dazu aufrufen, ihnen mal richtig schön auf die Fresse zu schlagen, wenn sie irgendwo ein Wahlplakat aufhängen. Coole Sache!
edit: du stellst so viele Aussagen in den Raum, die einfach nicht korrekt sind. Wo bitteschön ist denn illegale Masseneinwanderung gewünscht? Erklär mal? Auf Social Media lese ich das auch ständig, aber wirklich noch kein einziger der Blauen konnte mir das vernünftig erklären und belegen.
PS. die Anzahl der Abschiebungen ist 2024 sogar gestiegen. Da geht hinsichtlich illegaler Einwanderungen und vorbestrafter Flüchtlinge sicher noch mehr, aber es ist ein Anfang. Und das von einer angeblich populistischen Linksregierung.
https://www.tagesschau.de/inland/inn...-2024-100.html
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Gestern, 23:03 #28DashEffekt
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@David007 indem ich darauf achten muss das meine Aussage die Menschenwürde eines anderen nicht verletzt, unabhängig davon ob er es überhaupt wahrnimmt. Dadurch sehe ich meine Meinungsfreiheit eingeschränkt.
Beim Aufruf zu einer Straftat sehe ich durchaus selbst auch eine Straftat. Das ist dann kein Akt mehr der unter Meinungsfreiheit zu verstehen ist. Willkürliche Beleidigungen gibt es normalerweise nicht, es gibt meist einen Anlass und sei es auch nur ein Klischee. Jedenfalls kann ein Meme über einen Politiker hoffentlich keine Rechtfertigung für eine Hausdurchsuchung sein.
Hat man nicht versucht dem Volk zu verkaufen es handle sich bei den Flüchtlingen um gut ausgebildete Fachkräfte welche das Land dringend braucht? Dass die illegale Massenmigration gewünscht ist lese ich daraus dass sie nunmal nicht verhindert wird. Ebenso die Abschiebungen wo man dem Straftäter noch ein Handgeld mit gibt. Die letzte Info was ich gelesen habe war dass die SPD schärfere Asyl- und Migrationsgesetze ablehnt obwohl die Rufe (ja die ganzen Rechten welche AfD wählen) immer lauter werden.
https://www.handelsblatt.com/politik...100094954.html
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Gestern, 23:07 #29Jonny Knox
News [National und International]
David007 hat gesagt, dass begangene Straftaten zu bestrafen sind. Das ist in Rechtsstaaten nun Mal so. Zu sagen, man müsse eine begangene Straftat ja nicht bestrafen, weil man selbst der Meinung sein, dass die Straftat keine Straftat sei, ebnet den Weg zu einem Unrechtsstaat.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Straftaten nach §130 StFB auch "reale" Auswirkungen haben können unde s daher richtig ist, dass nicht jeder wild durch die gegen hetzen und lügen kann, um gegen Minderheiten oder bestimmte Gruppen zu aufzuwiegeln.
Jede Äußerung, die unter diesen Straftatbestand fällt, ist entsprechend des vorliegenden und gültigen Gesetzes zu ahnden. Wenn du das anders siehst, dann bist du offenbar für eine selektive Anwendung von Gesetzen und die Frage, die sich dann als nächstes stellt wäre, welche Personen(gruppen) deiner Meinung nach für volksverhetzende Äußerungen bestraft werden sollten und welche nicht?
Natürlich zeigt die Welt aber, dass es auch zu täglichen Angriffen kommt, ohne dass vorher Volksverhetzung eine Rolle gespielt hat. Von daher verhindert der Volksverhetzungsparagraph natürlich nicht jede Gewalttat. Aber - und das kann ich ja nun auch nur wiederholen - er dient dem Schutz von Minderheiten und ist somit ein Pfeiler, der zeigt, wie das gesellschaftliche Zusammenleben in einem Land von statten gehen sollte. Nämlich ohne gegenseitiges Aufhetzen.
Der Volksverhetzungsparagraph ist ein reguläres Gesetz.
Das deutsche Grundgesetz regelt in Artikel 3 klar, dass niemand aufgrund bestimmter Merkmale diskriminiert werden darf. Zudem regelt Artikel 1 die Unverletzlichkeit der Menschenwürde und die Gültigkeit unveräußerlicher Menschenrechte. Auf diesen Grundlagen setzt §130 StGB auf.
Minderheiten nicht zu schützen, würde diese der Willkür der herrschenden Macht aussetzen, da Minderheiten sich logischerweise kein Gehör verschaffen können, wie es Mehrheiten könnten.
Minderheitenrechte und -schutz gelten daher als Erkennungsmerkmal von Demokratien. Wenn Minderheiten nicht geschützt werden, dann werden sie in autoritären system idR kriminalisiert und verfolgt, siehe Homosexuelle in Ungarn und Russland oder in muslimischen Ländern.
Welche Äußerungen können denn deiner Meinung nach aufgrund des Paragraphen nicht getätigt werden, die deiner Meinung nach aber durch die Meinungsfreiheit absolut gedeckt sind? Du kannst das natürlich gern in Prosaform eine fiktive Person sagen lassen, die deswegen dann vor Gericht gestellt wird.
[QUOTE=DashEffekt;5558435]
und jegliche chaotische und illegale Massenmigration offensichtlich gewünscht ist. Es ist schwierig in einer Links-Populistischen Regierung etwas auf Links zu sagen was irgendwie aufstossen könnte, es gibt jedenfalls keine wirklichen Ergebnisse über die Google Suche, dass aber jemand Festgenommen wäre der zwar friedlich aber bestimmt aufgerufen hat zur Sharia oder zum Kalifat wäre mir nicht bekannt was aus meiner Sicht tatsächlich eine schwer organisierte Volksverhetzung ist. Auch wenn es nicht so oft vorgekommen ist, dass es bereits einmal passiert ist sollte doch zu denken geben./QUOTE]
Warum ist der Aufruf zur Sharia denn jetzt plötzlich "schwer organisierte Volksverhetzung", aber alle Migranten eines bestimmten Landes als unzivilisiert zu bezeichnen und einsperren lassen zu wollen nicht? Warum ist der Wunsch nach der Sharia nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt? Wenn man der Meinung ist, dass die Schariah das bessere Regierungs- und Rechtssystem ist, sollte man das doch frei sagen dürfen?
PS: Bitte mache dir auch nicht die Mühen, verlinkte Quellen anzuschauen. Der Verfassungsschutzbericht 2023 weißst bei religiös motivierter Kriminalität z.B. 240 Fälle von Volksverhetzung aus. Bei "ausländische Ideologie" sogar über 660.
Aber hey, ist halt so ein "Gummi Paragraph, die Ausländer und religiösen Fanatiker sollten halt alles ungestraft sagen dürfen. Danke, dass du das klargestellt hast!
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Gestern, 23:51 #30DashEffekt
News [National und International]
Und meine Antwort darauf war dass ich es brutal finde. Ich finde es brutal jemanden zu strafen der etwas gesagt oder geschrieben hat was man als Volksverhetzung auslegen kann.
Naja du kannst nicht alles zur Anzeige bringen auch wenns mal nur im Wirtshaus einfach so gesagt wurde. Es müsste fast bei jeder Unterhaltung ein Experte anwesend sein der die Aussagen überprüft ob die Unterhaltung auch korrekt abläuft. Es wird immer sowas geben und wenn man auch nur einen Witz macht oder sich über einen Politiker ärgert. Darin Straftaten zu verankern ist nicht angemessen.
Ich bin dafür den Gesetzestext entsprechend zu korrigieren, nicht das Gesetz selektiv anzuwenden. Selektiv wird es aktuell wo bestimmte Kläger dies zur Anzeige bringen und andere eben nicht. Soll nicht heißen dass der andere weniger Recht dazu hätte aber möglicherweise mehr Anstand und einfach drüber steht.
Der Schutz der Minderheiten darf nicht die Meinungsfreiheit einschränken. Sicherlich darf ich die Meinungsfreiheit nicht nutzen um jemanden direkt zu beleidigen, wenn ich mich aber mit jemaden oder mehreren Unterhalte dann sollte ich auch das Recht haben mich über jemanden, eine Gruppe oder ein Volk negativ zu äußern.
Viele aktuelle Probleme resultieren daraus dass Minderheiten ihren Willen durchsetzen dürfen. Offenbar traut sich niemand etwas dagegen zu sagen weil er fürchtet in die Rechte Ecke gestellt zu werden.
Na was ist denn wenn ich ein Bild von Habeck poste mit dem Schwachkopf Logo? Wenn ich finde dass Robert Habeck ein Schwachkopf ist dann habe ich auch das Recht zu sagen dass er ein Schwachkopf ist.
Es ist eine Demonstration gegen die Freiheit und der Demokratie. Es ist ein Aufruf und keine Meinungsäußerung. Migranten rufen auf der Verfassung außer Kraft zu setzen, jedenfalls wäre Sharia anders nicht vereinbar.
Das waren dann vermutlich die antisemitischen Fälle gegen Israel? Nun für mich etwas krass dass jene die am meisten Krawall machen die wenigsten Anzeigen haben, aber gut ist ja ne Minderheit.
Können wir uns vielleicht etwas kürzer Fassen?
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Heute, 00:40 #31Jonny Knox
News [National und International]
Jemand wird dann bestraft, wenn ein freies und unabhängiges Gericht befunden hat, dass jemand gegen das Gesetz verstoßen hat. Wie schon mehrfach gesagt, wird bei einer "kann"-Situation im Regelfall eher keine Strafe ausgesprochen, wenn die Aussage auch anders gedeutet werden kann.
Richtig, deswegen müssen für Volksverhetzung auch bestimmte Voraussetzungen zutreffen, die hier nun schon mehrfach genannt wurden und die auf die von dir beschriebenen Szenarien idR nicht zutreffen. Ein Gespräch in eher privater Atmosphäre ist z.B. nicht "öffentlich". Auch ist nicht jede kritische Äußerung dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Wie Anarky schon sagte, macht es ein bisschen den Eindruck, als diskutierst du hier ohne das nötige Wissen bzw gehst von z.T. falschen Voraussetzungen aus. Alternativ könnte es natürlich auch sein, dass dir das sehr wohl alles bekannt ist und du absichtlich "Unwissenheit" vorspielst, um solche merkwürdigen Aussagen treffen zu können. Aber das wäre ja reine Spekulation.
Jetzt ist es also schon anständig, Leute öffentlich gegen Minderheiten hetzen zu lassen. Was haben die Rechtspopulisten nur mit der Gesellschaft gemacht...
Und "selektive Anwendung" zu unterstellen, weil nicht jeder gleichermaßen etwas anzeigt und man daher den Gesetzestext anpassen sollte (welche Änderungen genau sollte man da jetzt vornehmen, um die selektive Anzeigebereitschaft zu vermeiden???) zeugt für mich wirklich nicht von viel Sachverstand. Der Vorschlag ergibt halt einfach gar keinen Sinn...
Und wenn du* das nicht schaffst, ohne deren Würde anzugreifen oder ohne zum Hass anzustacheln, dann stimmt ehrlich gesagt etwas mit dir* nicht. Ist natürlich nur meine Meinung.
*: "du" im Sinne von "man"
Also diese Minderheiten, was fällt denen ein, einen Willen zu habe und auch noch zu versuchen, dass ihre Wünsche gehört werden. Die sollen gefälligst in Ruhe auf den Baumwollfeldern schuften.
Menschen das Recht abzusprechen, sich für ihren Willen einzusetzen, ist einfach undemokratisch und menschenfeindlich. Im Grunde disqualifiziert dich solch eine Aussage von jeder weiteren Diskussion, weil sie dein Denken offenbart hat. Und das hat mit einer demokratischen und rücksichtsvollen Gesellschaft leider überhaupt nichts (mehr) zu tun.
Nein, das ist eine Beleidigung. Keine Ahnung, was daran nicht begreifbar ist. Findest du es geil, wenn ich dich ab jetzt in jedem Beitrag einen "Schwachkopf" nenne? Und wenn ich es in diesem Zusammenhang sage, wäre es vermutlich nicht Mal eine Beleidigung, weil aufgrund meines Beitrages hervorgeht, dass ich hier ledigliche auf deine Verständnisprobleme bezüglich des Volksverhetzungsparagraphen eingehen würde und die Aussage "Schwachkopf" somit sogar noch eine wahren Tatsachenkern hätte...
Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich...
Also die Verfassung außer Kraft setzen zu wollen, auf der ja auch der Volksverhetzungsparagraph basiert, ist böse, aber gegen ganze Menschengruppe zu hetzen ist durch die Meinungsfreiheit abgedeckt?
Nach deiner Argumentation müsste ja beides durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein. Wer den §130 StGB absetzen will, stellt sich genauso gegen die Verfassung, weil er frei gegen die Menschenwürde und den Minderheitenschutz hetzen können will.
Die Meinung, dass Demokratie nicht die beste Regierungsform ist, ist übrigens ganz sicher kein Problem ausschließlich von Migranten. Hierzu gern einfach Mal die letzte "Mitten-Studie" lesen.
Ja genau, niemand zeigt sie an, weil sie ne Minderheit sind. Hast du noch andere rechtsextreme Erklärungsversuche? Ist die Polizei, die bei solchen Demos dabei ist, etwa linksgrünversifft oder so?
Hab's versucht.
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Heute, 01:33 #32DashEffekt
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Prinzipiell darf man Regeln und Normen in Frage stellen. Dies nennt man auch Evolution.
Denkst du denn die bestimmten Voraussetzungen waren erfüllt bei den Hunderten Anzeigen von Robert Habeck und Nancy Faeser? Ich behaupte du und @Anarky seid etwas Realitätsfremd, angenommen das Gericht entscheidet letztlich zugunsten des Angeklagten dann war dies allein schon eine Rechtfertigung für eine Hausdurchsuchung. In jedem Fall wird dieser Paragraph als Instrument zweckentfremdet jene Stimmen zu erschlagen die als Tinitus wahrgenommen werden.
Anständig wäre mal über etwas drüber zu stehen und nicht jeden Sch**** gleich zur Anzeige zu bringen. Ziel soll es nicht sein die selektive Anwendung zu unterbinden sondern die Menschen schützen wenn sie ihre Meinung laut aussprechen.
Das Gesetz sollte den Schutz der Menschenwürde komplett streichen. Wenn dann muss dieses in einem Gesetz verankert werden welches nicht ausschließlich die Minderheiten schützt aber selbst da darf es die Meinungsfreiheit nicht beeinträchtigen. In einer Woke-Gesellschaft ist dies natürlich undenkbar.
Das nehme ich so als deine Meinung zur Kenntnis.
Mir geht es dabei mehr um solche sachen dass ich die Wahnvorstellung eines erwachsenen Mannes stützen soll dass dieser ein 14 Jähriges Mädchen oder ein Fuchs oder was weiß ich sein soll. Die Minderheit derer die im falschen Körper geboren wurden so als Beispiel. Wenn und nur wenn! Wenn ich nun sage es gibt kein im falschen Körper, wenn dann fehlt es im Kopf. Wie würdest du dies dann einstufen? Wenn ich Tessa Ganserer mit Herr Ganserer anspreche dann mache ich mich ja strafbar nicht?
Ich werde jedenfalls keine Anzeige erstatten wenn du mich so nennst, als Politiker in der Regierung muss man über sowas drüber stehen, sonst hat man den falschen Beruf. Brutaler Diktator wäre dann vielleicht die bessere Wahl. Denkst du bei Robert Habeck hatte das Meme keinen gewissen wahren Tatsachenkern?
Gesetze lassen sich relativ einfach ändern, die Ampel allein hat die Anpassung 2022 genau jenes Paragraphen vorgenommen. Ja Gesetze müssen manchmal korrigiert werden.
Ja weil wir uns ständig fragen müssen ob wir im Recht sind eine Minderheit anzuklagen. Wir suchen sogar ausregen wie der kann ja kein Deutsch, er hat die Frau nicht verstanden als sie sagte sie will nicht belästigt werden.
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Heute, 07:11 #33Eisuke261990
News [National und International]
Dash ist echt ein Beweis dafür, dass nicht jeder Mensch Zugang zum Internet haben sollte.
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Heute, 08:20 #34Dark E
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Geht es hier um den neuen sogenannten "Majestatsbeleidigung" Paragraphen? Ich finde auch, dass der weg muss.
Klar gibt es unschöne Kritik im Internet aber Polizeieinsatz mit Hausdurchsuchung und dann noch tausende von Euro Strafe. Das ist schon heftig.
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Heute, 08:48 #35Jonny Knox
News [National und International]
Klar kann man das. Aber bitte auf der Basis, dass man eine Norm auch wirklich verstanden hat. Ein Gesetz aus Unkenntnis ändern zu wollen, schadet im Zweifel mehr, als es nützt. Und in diesem Fall geht es halt um Minderheitenschutz, den du abschaffen willst und damit um einen Baustein einer Demokratie, in der friedlich zusammengelebt werden kann.
Zum einen wurden die Anzeigen sicherlich nicht wegen "Volksverhetzung" erstattet, sondern wegen Beleidigung.
Dass parallel gegen einen der angezeigten auch wegen Volksverhetzung ermittelt wurde und deshalb die Hausdurchsuchung stattfand, steht ja auf einem anderen Blatt und hat mit den Strafanzeigen wegen Beleidigung nichts zu tun. Vielmehr lässt es ein Muster erkennen, dass die angezeigte Person offenbar ein generelles Problem damit hat, sich so auszudrücken, dass gegen niemanden gehetzt und niemand beleidigt wird...
Insofern ergibt die Frage und deine weiteren Ausführungen schon mal gar keinen Sinn und wir sind wieder dort, dass du über Dinge diskutierst, von denen dir selbst die grundlegendsten Kenntnisse zu fehlen scheinen...
Anständig wäre es, Menschen, die ihre Rechte wahrnehmen nicht niederzumachen.
Man kann es nun natürlich als unentspannt finden, wenn Beleidigungen angezeigt werden. Allerdings sollte doch schon allein der Fakt, dass Habeck hunderte mögliche Beleidigungen entgegengeprallt sind, die er angezeigt hat, eher Sorge bereiten, wie sehr der politische Diskurs und die Gesellschaft mittlerweile verroht ist.
Früher konnte man sachliche Kritik noch sachlich äußern. Heute wird halt einfach zusammenhangslos rumbeleidigt. Auch wenn man meint, dass Politiker mehr aushalten müssen, als "Otto Normal", so ist irgendwann dann halt auch mal eine Grenze erreicht, ab der man sich überlegen muss, ob man das widerstandslos so geschehen lässt.
Der Schutz der Menschenwürde ist im deutschen Grundgesetz in Artikel 1 verankert und gilt als unveränderliches Grundrecht aller Menschen. Dass du dieses "streichen" willst, lässt tief blicken.
Die Gesetze dienen grundsätzlich dem Schutz aller Menschen. Genau wie im Grundgesetz allerdings die Angleichung der Lebenverhältnisse zwischen West- und Ostdeutschland und das Erreichen der Gleichbehandlung von Männern und Frauen als besondere Ziele verankert sind, werden auch Minderheiten aufgrund ihrer erhöhten Vulnerabilität und "Schutzlosigkeit" besonders geschützt. Will man diesen Schutz aufheben, und sei es nur vor dem Vorwand der Meinungsfreiheit, setzt man Millionen von Menschen Diskriminierung und Hass aus. Jemand, der demokratisch denkt und für den ein Mensch primär ein Mensch ist und nicht primär Inländer oder Ausländer, nicht primär hellhäutig oder dunkelhäutig, nicht primär Christ oder Moslem, würde so etwas daher nicht fordern.
Minderheitenschutz abschaffen, bedeutet Demokratie abschaffen. Und das ist das, was du hier tust.
PS: Minderheitenschutz könnte man übrigens auch als Errungenschaft einer "zivilisierten Gesellschaft" betrachten, in der wir deiner Meinung nach ja leben. Offensichtlich lebst du zwar in einer, bist aber selbst kein Teil dieser...
Und wo genau steht jetzt in einem Gesetz, dass du einen erwachsenen Mann als Fuchs akzeptieren musst? Du sprichst hier außerdem von einem verschwindend kleinen Kreis, der - zumindest gefühlt - vor allem von "kritischen" Kreisen groß und bekannt gemacht wird. Genau wie beim Gendern sind diejenigen, die es scheiße finden, auch diejenigen, die es in die öffentliche Wahrnehmung zerren und am meisten darüber reden...
Dass du Transsexuelle als geistig Gestörte empfindest, verwundert mich nicht. Es passt in das Bild, das du hier in letzter Zeit vermittelst. Inwiefern diese Aussage strafrechtlich relevant ist, kann ich nicht beurteilen, weil ich hier ehrlich gesagt nicht auf dem neuesten Stand bin. Gleiches gilt für die Aussage zu Tessa Ganserer. Da dürfte sich mit dem Selbstbestimmungsgesetz ja einiges geändert haben. Soweit ich es verstanden habe, ist "misgendern" nur dann strafbar, wenn man dies tut, um einer Person absichtlich zu schaden. Da bei Frau Ganserer allgemein bekannt ist, dass es sich um eine Transperson handelt, dürfte die reine Nennung als "Herr Ganserer" kaum gegen das Offenbarungsverbot im Selbstbestimmungsgesetz verstoßen. Es kann aber natürlich je nach Kontext als ehrabschneidende Beleidigung gewertet werden und kann dann entsprechend als Beleidigung verfolgt werden.
Was man "muss" und was nicht, entscheidet aber nicht dein Empfinden, sondern Gesetze. Und nach dem Gesetz nimmt Herr Habeck hier sein Recht wahr, dass mögliche Beleidigungen gegen ihn geprüft werden. Niemand muss eine Beleidigung hinnehmen. Dass du hier nun sogar jemanden, der seine Rechte wahrnimmt, den Job eines "brutalen Diktators" (worin genau besteht die Brutalität?) nahelegst, offenbart nur, dass du Teil der niederträchtigen Verrohungskampagne der neuen Rechten bist.
Nein, allein das Bild mit Habecks Protrait und dem Text "Schwachkopf" darunter enthält keinen wahren Tatsachenkern, weil es keine Tatsachen wiedergibt, sondern lediglich eine ehrabschneidende Meinung und somit Beleidigung.
Um einen wahren Tatsachenkern zu haben, müsste man sich inhaltlich mit etwas auseinandersetzen. Das passiert aber ganz offensichtlich nicht, in dem ich einfach das Bild von jemanden nehme und "Schwachkopf" dazu schreibe.
Man sollte sich grundsätzlich fragen, ob eine Anzeige bzw eine Anklage die richtige Person trifft. Ein Gesetzesverstoß sollte unabhängig von Eigenschaften des vermutlichen Täters verfolgt werden. Deshalb (unter anderem) hat Justizia ja auch die Augenbinde auf.
Und du kannst natürlich belegen, wo "wir" Ausreden gesucht haben wie das mangelnde Sprachverständnis und dass dadurch eine Belästigung verharmlost wurde?
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Heute, 09:54 #36Anarky
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Völliger Unsinn. Die Behörden können nicht einfach Wohnungen durchsuchen, nur weil jemand eine Volksverhetzung begangen hat. Es bedarf immer einer richterlichen Anordnung oder bei Gefahr im Verzug einer Anordnung durch die Staatsanwaltschaft. Außerdem muss die Durchsuchung verhältnismäßig sein. Wenn das Gericht dann später im Strafprozess trotzdem zu Gunsten des Angeklagten entscheidet, dann ist das halt so. Hast du ja bei anderen Straftaten genauso. Wenn jemand wegen Raubes verdächtig ist, durchsucht wird und am Ende vor Gericht freigesprochen wird, steht ja auch niemand auf und will plötzlichen den Raubparagraphen abschaffen. Sinnfreies Argument.
Ich finde diese Aussage ja wirklich sehr schlimm. Und sie ist auch völlig absurd, wenn du vorher noch das hier von dir gegeben hast:
Also den Schutz des wichtigsten und höchsten Gutes unserer Verfassung, die Menschenwürde, verankert in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, die oberste Norm des deutschen Rechts und der Kern aller anderen Grundrechte, würdest du komplett streichen, aber wenn Islamisten verfassungsfeindliche Forderungen stellen, dann ist das ein Problem? Wieso? Du bist doch selber offensichtlich komplett verfassungsfeindlich.
Nö tust du nicht. Wenn du jemanden vorsätzlich missgenderst, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Wenn du dich im Allgemeinen gegen Transmenschen aussprichst und sagst, du glaubst nicht daran, dass jemand im falschen Körper geboren sei, dann machst du dich weder strafbar noch wirst du in irgendeiner Form dafür belangt. Das ist alles von der Meinungsfreiheit gedeckt. Und mit Sicherheit ist das keine Volksverhetzung, um die es hier ja ging.
Du heulst doch schon, wenn man dir vor Augen hält, dass du keine Ahnung vom Tatbestand der Volksverhetzung hast.
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Heute, 10:33 #37DashEffekt
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Nun erklär mir mal wie eine einfache Beleidigung eine Hausdurchsuchung rechtfertigen kann.
Die Menschenwürde aus Paragraph 130 würde ich streichen. Ging ja darum wie ich dieses Gesetz abändern würde.
Darüber können wir uns lange streiten, prinzipiell behaupte ich dass die Persönlichkeit im Gehirn entsteht und wenn man sich nicht mit seinem Geschlecht identifizieren kann dann sehe ich das Problem genau in der Persönlichkeit. Die Gründe mögen vielfältig sein, mit Gewalt den Körper versuchen anzugleichen halte ich für grundlegend falsch. Davon abgesehen kann keine Operation und kein Hormon die genetischen Unterschiede ausgleichen. Aber das ist nur meine Meinung. Natürlich beleidige ich niemanden absichtlich, ich werde aber auch niemanden bestätigen in seinem Handeln.
Ich nehme das als deine Meinung hin. Ein Hochbezahlter Politiker muss ein dickeres Fell haben wie ich finde und sollte nicht Beleidigungen stellen weil imi Internet jemand ein Meme gepostet hat.
Warum bekommt eigentlich jeder einen Freischuss wenn es sich "nur" um ein Sexualdelikt handelt? Tja liebes Mädchen haste Pech gehabt der kennt es halt nicht anders. Da müssen wir Rücksicht drauf nehmen. Du liest doch selbst mal die Zeitung, wann wurde denn jemals ein Urteil nicht zur Bewährung ausgesetzt?
@Anarky das meiste aus deinem Beitrag bin ich schon auf die Zitate von Jonny Knox eingegangen, du solltest darin fündig werden. Worauf ich nicht eingehe das lasse ich als deine Meinung so stehen.
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Heute, 14:56 #38Jonny Knox
News [National und International]
Vllt sollte erst einmal klar gestellt werden, von welchem Fall du überhaupt redest? Wenn es um den 64-Jährigen Mann ging, der durch die Medien gegeistert ist, dann hat sich schon seit langem herausgestellt, dass die Hausdurchsuchung wegen eines möglichen Volksverhetzungsdeliktes angeordnet wurde und schon vor Habecks Anzeige wegen Beleidigung vorgesehen war. Von daher geht deine Frage hier - erneut - komplett am Fall vorbei.
https://www.lto.de/recht/nachrichten...ng-schwachkopf
Über die Durchsuchung hatten zuvor einige Medien berichtet. Das Portal NiUS veröffentlichte eine Ablichtung eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Bamberg von Anfang August. Einleitend heißt es dort, das Ermittlungsverfahren werde wegen Volksverhetzung geführt, das Gericht bejahte hinsichtlich des Memes aber nur den Tatbestand der gegen eine Person des politischen Lebens gerichteten Beleidigung nach §§ 185, 188 Strafgesetzbuch (StGB). Dass Habeck Strafantrag gestellt hatte, ergab sich daraus zunächst nicht.
[...]
Der 64-Jährige sieht sich laut Staatsanwaltschaft noch mit einem anderen Vorwurf konfrontiert: Demnach soll er im Frühjahr 2024 auf X eine Bilddatei hochgeladen haben, auf der ein "SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift 'Deutsche kauft nicht bei Juden' sowie u.a. der Zusatztext 'Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!' zu sehen ist".
Dieser Post erfüllt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Volksverhetzung.
ALso wärest du mit einer Gesellschaft zufrieden, die jedem ungestraft die Würde abreden könnte? Oder um es anders zu sagen:
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe
Das was du schreibst, ist eine Meinung, was ich geschrieben habe, ist ein Fakt. Wer beleidigt wird, hat das Recht, sich dagegen mittels Strafantrag zu wehren. So ist die Gesetzeslage. Eine faktisch vorhandene Gesetzeslage als "Meinung" abzutun ist nichts anderes als die Nichtanerkennung des Gesetzes.
Also gibt es den von dir vorgangs geschilderten Fall, dass Belästigungen von "uns" hingenommen wurden, weil der Täter kein deutsch verstanden hat, gar nicht? Warum denkst du dir solche fiktiven Geschichten aus, um ein vermeintliches Argument anzubringen?
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Heute, 15:25 #39DashEffekt
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Die Bamberger Staatsanwaltschaft gab an, die Durchsuchung habe im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Netz gestanden. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft ist dieser zweite, vermeintlich antisemitische Fall allerdings gar nicht Grundlage der Hausdurchsuchung gewesen. Auch aus dem von NiUS fast vollständig abgelichteten Beschluss des AG Bamberg ist dazu nichts zu lesen. Den Beschluss haben weder Staatsanwaltschaft noch das Gericht LTO zur Verfügung gestellt.
In deinem weiteren Beitrag durchlöcherst du mich mit Fragen deren Sinn ich nicht ganz erkennen kann. Ich bin nun nicht bereit den Köder zu schlucken weil du erfahrungsgemäß dann nur noch mehr Fragen stellen wirst und mich indes vielleicht nochmal beschuldigst der Volksverhetzung. Ich muss meine Meinung nicht rechtfertigen vor dir, du wirst akzeptieren müssen dass ich eine Meinung habe. Mir fehlt die Zeit und Energie dein Spiel mit zu spielen.
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Heute, 17:36 #40Jonny Knox
News [National und International]
Wenn dir der Sinn hinter der Frage, ob du eine Gesellschaft begrüßenswert fändest, in der jeder jedermanns Würde angreifen kann, indem er ihn beschimpft, verleumdet oder verächtlich macht, nicht verstehst, obwohl du ja die Abschaffung des Würdeschutzes forderst, dann kann ich mir irgendwie auch nicht helfen. Ich frage dich ja sehr direkt und klar, ob du die Konsequenzen deiner Vorschlages als erstrebenswert erachtest.
Wenn du darauf nicht antworten willst, gehe ich davon aus, dass du schon weißt, weshalb.
Und die zweite Frage war, ob es überhaupt tatsächlich einen Fall gegeben hat, mit dem du versucht hast zu "belegen", dass Minderheiten vor Gericht anders (sanfter) behandelt werden, als die "Mehrheiten" bzw dass es eine angebliche "Angst" gibt, gegen Straftaten von Minderheiten vorzugehen:
Wenn es solche "Ausreden" aber gar nicht gibt, weshalb behauptest du das dann?
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