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Thema: Vorsicht
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12.11.2007, 16:57 #121raptoxx
AW: Vorsicht
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12.11.2007, 17:07 #122jethacker
AW: Vorsicht
Hmm, ich hab mir nun den ganzen THread durchgelesen. War echt ne Menge^^
Also ich bin auch schon mal verarscht worden, es ging nur um 55€.
Habs angezeigt und auch alles mögliche über den Täter rausbekommen.
Das Problem, nach der dritten Adresse die ich rausbekam, hat sich seine SPur verloren...
Die Polizei hat das Verfahren nach 2 Monaten eingestellt...
Wenn ihr wisst wo der Typ wohnt und der da auch wirklich wohnt, dann fahrt da hin zum Teufel..
Wenn ich die chance hätte wäre ich da schon längst hin. Ich würde garnicht drüber nach denken...
Wenn ihr anscheinend solch eine Angst habt, dann tut euch zusammen.
Zur not halt wie beschrieben erst zu Örtlichen Polizeistation und um Hilfe bitten.
Einfach sagen, ihr hättet gerne zwei Beamte mit, damit die Situation nicht eskaliert.
Das machen die, ich habe direkt mal einen Bekannten gefragt, der auch Polizist ist. Es kommt zwar nciht oft vor, aber wenn um sowas gebeten wird, wird darauf auch eingegangen...
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12.11.2007, 17:33 #123Mel
AW: Vorsicht
Also, ohne große Reden zu schwingen.
Ihr solltet euch beeilen, zur Polizei gehen.
Denn so lange Gefahr im Verzug ist, so zB dass es möglich wäre, dass er euer Zeug weiter verscherbelt, wird gehandelt.
Aber nicht, wenn ihr hier tagelang schwafelt, und nichts tut.
LG Mel
(die selbst erst so ein Verfahren hinter sich gebracht hat)
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12.11.2007, 18:02 #124cookie2008
AW: Vorsicht
Puh, jetzt aber wirklich schnell losfahren.....
"Gefahr im Verzug" ist übrigens was anderes.
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12.11.2007, 18:10 #125Mel
AW: Vorsicht
Nein, ist es nicht.
Dieser Ausdruck wird nicht nur für Verschleierung oder Verschleppung benutzt.
Wie ich bereits sagte, habe ich eben so ein Theater erst hinter mir!
LG Mel
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12.11.2007, 18:30 #126cookie2008
AW: Vorsicht
Doch, doch. "Gefahr im Verzug" erspart z.B. eine richterliche Verfügung. Sie erlaubt z.B. der Polizei mit einer Hausdurchsuchung tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.
Sie könnten hier also entscheiden, eine Hausdurchsuchung zu machen und sich dabei auf "Gefahr im Verzug" zu berufen. Der Besuch des Beschuldigten bedarf allerdings keiner "Gefahr im Verzug", da hier die Polizei grundsätzlich ohne richterliche Anordnung tätig werden kann. Weitere Details gerne auf Anfrage. Ansonsten empfehle ich die Lektüre von Art. 13 Abs. 2 GG sowie diverser Kommentierungen dazu.
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12.11.2007, 20:17 #127angstmaschine
AW: Vorsicht
Wenn ich überhaupt hier was kaufen würde.Dann würde ich verlangen das er es bei ebay oder wenigstens bei Roteerdbeere hineinstellt.
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12.11.2007, 20:18 #128cookie2008
AW: Vorsicht
Was ist den Roteerdbeere?
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12.11.2007, 20:19 #129Kevshit
AW: Vorsicht
sowas ähnliches wie ebay - dort kann man aber glaube ich nur sofort-kauf-machen
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12.11.2007, 20:19 #130angstmaschine
AW: Vorsicht
@kevshit
ne man kann auch mitbieten
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12.11.2007, 20:30 #131Mel
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12.11.2007, 21:00 #132cookie2008
AW: Vorsicht
Was willst du mir sagen? "Genau das ist es" pass nicht zu Deiner Aussage. Wie auch immer. Die Jungs müssen mal losmachen und dann klapt das schon. Ob die Polizei da reingeht oder nicht, der Kerl wäre so oder so dran, auch wenn er es schon verkauft hätte. Zuerst sprechen die mal mit den Eltern....
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12.11.2007, 21:18 #133Pressure
AW: Vorsicht
er ist 17 macht sein abschluss und bääm hat der was in der akte also da wird er wohl schon mühe geben alles in ordnung zubekommen
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12.11.2007, 21:19 #134cookie2008
AW: Vorsicht
das hoffen wir mal für ihn....
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12.11.2007, 21:22 #135Killah88
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12.11.2007, 21:23 #136Pressure
AW: Vorsicht
hmmm^^ lass den eben 18 werden
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12.11.2007, 21:38 #137Killah88
AW: Vorsicht
schön wenns so einfach wär aber es gilt immer "Zur Tat Zeit" nicht wann die verurteilung ist.
Verfahren können bis zu 2 Jahre hingezogen werden.
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12.11.2007, 21:56 #138cookie2008
AW: Vorsicht
Das stimmt nicht. Abgeshen davon, das man bis 21 nach Jugendstrafrecht behandelt werden kann, verschwinden auch danach Einträge nicht aus den Akten. Probiere es mal aus. Fahre zu schnell, bekomme ein BNussgeld, lege Wiederspruch ein und höre mal zu, was am Anfang Deiner Verhandlung bei Gericht verlesen (naja, oder gemurmelt) wird (allerdings in §§).
Bei Führungszeugnissen ist das anders. So oder so ist es problematischm, wenn man irgendwo ankreuzen muss, ob ein Strafverfahren gegen einen läuft... Betrug ist lt. SGB eine Straftat. Das ist nicht mal eben eine kleine Sache. Vor allem wenn es zum gewerbsmäßgigen Betrug wird.
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12.11.2007, 21:58 #139
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13.11.2007, 13:25 #140manhunt.
AW: Vorsicht
und wart ihr schon bei ihm ??
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