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16.08.2012, 20:40 #1andreas1823
Urlaubsanspruch nach Kündigung
Ich werde im Oktober mit meiner Freundin zusammen- und von meinem jetzigen Wohnort wegziehen.
Nun werde ich Ende August meinen Arbeitsvertrag zum Ende September kündigen, damit ich zum 1.Oktober in einer neuen Firma arbeiten kann (Bewerbungen laufen )
Allerdings habe ich eine kleine Frage bezüglich des Resturlaubs, den ich noch habe.
Laut Vertrag habe ich 25 Urlaubstage im Jahr.
25 / 12 = 2,0833333 Tage im Monat
9 * 2,0833333 = 18,75 Tage von Januar bis einschließlich September
Anfang des Jahres habe ich bereits 3 UT abgebaut:
18,75 -3 = 15,75 Tage Resturlaub
Soweit sollte doch alles passen??
Wie läuft das jetzt mit dem 0,75 Tag Urlaub?
Wird das in Stunden verrechnet und meinen Überstunden gutgeschrieben?
Den Urlaub MUSS mir meine Firma ja geben. Kann ich auch darauf bestehen, dass ich meine Überstunden (sollten so ca. 25h sein) abfeiern darf?
Und Urlaub + Überstunden werden doch von Ende September nach vorn gezogen, oder?
Sprich:
15,75 Tage Urlaub + ca. 3-4 Tage Überstundenabbau sind dann ungefähr 18-19 Tage?
Somit würde der 4.9. oder 5.9. mein letzter Arbeitstag sein o.O
Kann sich die Firma da querstellen und sagen, dass ich mir die Überstunden ausbezahlen lassen muss? Und könnten sie das auch beim Urlaub machen?
Bei uns fehlt aufgrund der Urlaubszeit ohnehin schon einiges an technischem Personal.
Kann mir ja aber eigentlich egal sein, oder nicht?
Danke schonmal
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16.08.2012, 20:46 #2jimcarry
AW: Urlaubsanspruch nach Kündigung
Hier kann dir jeder seine Meinung und Erfahrung zu solchen Themen sagen. Aber um sicher zu gehen, frag lieber mal (falls vorhanden) bei eurem Betriebsrat nach.
Die wissen es sicher ganz genau und können dich bei deinem Anliegen unterstützen.
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16.08.2012, 21:20 #3NeoPhoenix
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16.08.2012, 21:28 #4andreas1823
AW: Urlaubsanspruch nach Kündigung
Werde da dann nächste Woche mal hingehen, bevor ich meine Kündigung einreiche.
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16.08.2012, 22:37 #5HardAndSoft
AW: Urlaubsanspruch nach Kündigung
Hi Andreas,
da Du in der zweiten Jahreshälfte ausscheidest, hast Du eventuell Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.
Das heißt, Du hättest noch 22 Urlaubstage (zzgl. Deiner Überstunden=25 Tage) und somit am 24. August (Ende nächster Woche !!!) Deinen letzten Arbeitstag.
Hier kommt es aber haargenau darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Wie Du siehst, eilt die Sache, also: Gehe sofort zum Betriebsrat, und lasse Dich nicht mit Teilurlaub abspeisen ("das wird bei uns immer so gemacht"), sondern drucke beispielsweise folgendes aus und nehme es mit zum Gespräch:
Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - IHK Darmstadt
Im Arbeitsvertrag steht auch, ob Du überhaupt so kurzfristig kündigen darfst - im Arbeits- oder Tarifvertrag können u.U. auch längere Kündigungsfristen vereinbart werden.
Viel Erfolg!
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17.08.2012, 21:59 #6andreas1823
AW: Urlaubsanspruch nach Kündigung
Hey,
also ich hab eine 1-monatige Kündigungsfrist.
Das mit dem kompletten Resturlaub abbauen habe ich schonmal gehört, aber hat man da dann in der neuen Firma auch noch Anspruch auf Urlaub?
Hatte da mal was gelesen, dass man zwar seinen kompletten Urlaub abbauen kann, wenn man z.B. zum 31.7. kündigt, dafür aber dann in der neuen Firma keinen Anspruch mehr auf Urlaub hat.
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18.08.2012, 00:41 #7HardAndSoft
AW: Urlaubsanspruch nach Kündigung
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18.08.2012, 08:50 #8andreas1823
AW: Urlaubsanspruch nach Kündigung
Ich werde mir nochmals meinen Arbeitsvertrag durchlesen und dann am Montag den Betriebsrat fragen.
Dann weiß ich genau was eigentlich los ist.
Aber meinen "normalen" Resturlaub MÜSSEN sie mir ja geben, richtig? Da gibt´s doch keine Ausnahmen, oder?
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19.08.2012, 20:24 #9andreas1823
AW: Urlaubsanspruch nach Kündigung
Also ich habe jetzt mal meinen Arbeitsvertrag durchgelesen.
Und alles was bei Urlaub steht ist:
"Urlaubsanspruch / Jahr - 25 Tage / Jahr
Der über den gesetzlichen Urlaub hinausgehende Mehrurlaub verfällt, wenn er vom Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum wegen Krankheit nicht genommen werden kann."
(Danach geht´s mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld weiter)
Also ist nichts von einer "pro rata temporis" - Regelung zu lesen.
(sorry übrigens wegen Doppelpost )
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