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03.02.2012, 17:26 #1Ellis Phoenix
Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
ich mache es schnell, weil ich schnell hilfe brauche, denn heute abend muss ich schon zur arbeit.
Anfang des Monats habe ich herausgefunden as ich in meinem nebenjob als Barkeeper einen Mindestlohn bekommen soll, meine chefin ist ne ganz liebe und so, sie hat es mir auch erklärt warum sie mir und allen anderen NICHT diesen Mindestlohn bezahlt!
Sie spielt mit den Zahlen, rechnet es entsprechend um damit unser stundenlohn auf den mindestlohn passt.
Ich habe jetzt zum ende des letzten monats auch gemerkt das sie viel leute aussortiert hat und kurzerhand raus geschmissen hat, weil diese mist gebaut haben, das hat alles damit zusammen zutun das sie warscheinlich geld sparen will :/
Viele kollegen kamen zu mir und haben sich erstmal ausgelassen wie ungerecht sie behandelt wurden, aber ehrlich gesagt haben sie wirklich mist gebaut ich habs immer gesehn... . Aber mein fehler war ihnen den tipp zu geben auf ihre abrechnung zu schauen und ihre stundne zahlen und ihren faktor anzugucken...
sie haben es soweit alle verstanden, haben mir aber versprochen das falls sie sie damit konfrontieren mich nciht involvieren. Leider befürchte ich das am ende doch jemand es einer dritten person gesagt hat.
Meine Fragen:
- Kann mir von Rechtswegen von sachen Datenschutzbestimmungsverletzung etwas passieren?
- Darf ich eine kopie der von ihr aufgeschriebenen stunden verlangen? (als absicherung)
Ansonsten kan nich nur hoffen das mich wirklich niemand verpetzt denke ich und sie nciht auf die idee kommt das ich damit zu tun habe.
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Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
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03.02.2012, 22:02 #2iHook
AW: Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
Ich verstehe gar nicht was du "getan" haben sollst. Erklär das doch mal genauer. Du kannst mit deinen Kollegen reden wie du willst, das ist kein Kündigungsgrund, solange du nicht als Minijob(ber) angestellt bist.
Grüße
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04.02.2012, 03:05 #3Der Schmied von Kochel
AW: Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
Der Wahnsinn, die Auswirkungen des Mindestlohnes in Natura! Vielen Dank liebe Verdi.
Genau wie Onkel Hook kann ich da kein Grund sehen, der zur Kündigung führt. Wie du aber selber schreibst, haben diese Leute Mist gebaut, was immer das auch heißen mag. Sehr wahrscheinlich hat sie diesen Mist auf Lager gehalten, um ihn für einen solchen Fall - Personalkosteneinsparung - anzuwenden. Wenn ich mich richtig erinnere, ist das unzulässig, da Kündigungen nur auf den Fehlern aufbauen müssen und irgendwie zeitnah sein sollten. Sprich, bei 3 Abmahnungen wird regulär gekündigt. Die 3 Abmahnungen müssen aber den gleichen Gegenstand haben, bspw. 3 mal zu spät gekommen oder speziell in deinem Fall, 3 mal Alkoholmissbrauch während der Arbeit (ist auch mein Branche).
Am besten wäre aber, du gehst mal zu deiner Verdi Vertretung und erzählst ihnen was für Auswirkungen diese Säcke mit ihrem Mist angerichtet haben und fragst sie, wie du dich verhalten sollst.
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05.02.2012, 00:15 #4Blizzard_Black
AW: Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
Ich kann doch kündigen, wen ich will und wann ich will. Dafür bedarf es keine 3 Abmahnungen, soweit ich weiß. Erst bei fristloser Kündigung greift das System mit 3 Abmahnungen. Aber kündigen kann ich immer, wen und wann ich will. Ich müsste mich da schon schwer täuschen, wenn ich das falsch in Erinnerung hätte...
Am besten wäre aber, du gehst mal zu deiner Verdi Vertretung und erzählst ihnen was für Auswirkungen diese Säcke mit ihrem Mist angerichtet haben und fragst sie, wie du dich verhalten sollst.
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05.02.2012, 12:45 #5iHook
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05.02.2012, 19:47 #6Blizzard_Black
AW: Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
Ich weiß. Es geht um eine normale fristgerechte Kündigung. Ich kann als Arbeitgeber doch kündigen, wen und wann ich will. Ich kann ihn nur nicht fristlos kündigen, wann ich will. Dafür bedarf es Gründe, wie z.B. 3 Abmahnungen. Irre ich mich da? Wäre mir neu, dass ich einen Arbeitnehmer erst 3x abmahnen muss, bevor ich ihn kündigen dürfte...
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05.02.2012, 20:09 #7iHook
AW: Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
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06.02.2012, 01:50 #8Der Schmied von Kochel
AW: Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
Gut, zugegeben ich befinde mich auf dem Stand von vor 5 Jahren aber im Normalfall kann man nicht einfach betriebsbezogen kündigen ohne ein paar Dinge zu beachten. Sozialauswahl, Betriebszugehörigkeit oder schlicht Bedarf. Personenbezogen benötigt man die 3 Abmahnungen, außer bei groben Verletzungen.
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06.02.2012, 22:42 #9gamespot-online
AW: Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
so ein unsinn, wo habt ihr das denn alle mit den 3 Abmahnungen her? Es benötigt genau eine einzige Abmahnung der der gleiche Sachverhalt zu Grunde liegen muss, wie dem Kündigungsgrund... Ich kann also nicht für zu spät kommen abmahnen und dann wegen anderer Versäumnisse kündigen... bei Kleinigkeiten kann man auch noch ein zweites Mal abmahnen (um auf der sicheren Seite zu sein), aber 3 Abmahnungen braucht es in keinem Fall...
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06.02.2012, 23:29 #10Blizzard_Black
AW: Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
Ich persönlich kenn das nur von einem Arbeitsgericht, bei dem eine fristlose Kündigung in eine normale Kündigung umgewandelt wurde. Weil davor keine 3 Abmahnungen eingegangen sind. Kenne das aus meinem Bekanntenkreis. Deswegen wundert es mich auch stark, dass hier alle von 3 Abmahnungen bei einer normalen Kündigung sprechen...
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07.02.2012, 01:47 #11Der Schmied von Kochel
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07.02.2012, 17:30 #12Blizzard_Black
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07.02.2012, 19:53 #13gamespot-online
AW: Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
dann hat es sich nur um wirkliche Lapalien gehandelt, die alleine keinen Kündigungsgrund darstellen... da kommste dann nur über die Kontinuität an denjenigen ran...
P.s. warst du selbst bei dem Verfahren dabei, bzw. hast die schriftliche Urteilsbegründung gelesen? Ohne deinen Bekannten zu kennen, glaube ich eher weniger, dass er die genauen juristischen Beweggründe so einfach darlegen kann... Da kann vom Gerichtssaal bis zur Ausgangstür schon einiges an Informationen verloren gegangen sein...
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07.02.2012, 21:01 #14Nicoletta
AW: Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
Ich habe zu meiner Studentenzeit im Nebenjob programmiert. Dort gab es ein Abrechnungsprogramm für LKW Fahrer mit dem die Kalkulation Stunden * Stundenlohn so getrimmt wurde, dass es zu keinen Gestzesverletzungen hinsichtlich der Stundenanzahl kam. Da gab es Fahrer, die damals (ca.1990) ca. 100 Wochenenstunden gemacht haben, die auf 45 Stunden gerechnet wurden. Traum-Stundenlohn auf dem Papier!
Bezüglich Mindestlohn haben wir doch schon eine Regelung: Den Hartz IV Satz! Solange eine allein erziehende Mutter mit zwei Kindern bis zu 1.900€ im Monat als Sozialleistungen bekommt müsen wir uns über Mindestlöhne keine Gedanken machen. Man überlege sich einmal, was dies als Bruttolohn bedeutet; ganz davon abgesehen, dass dann auch ein gewisser organisatorischer Aufwand für die Kindsbetreuung notwendig wäre. Solange wir ein solches System haben, wird sich nichts ändern. Oder anderes gesagt: Ich als Frau - wäre ich heute 20-25 und ohne Ausbildung - würde mir auch schnell ein Kind verpassen lassen. Geld- oder Wohnungsprobleme sind dann passé. Und wenn das Erste aus dem Gröbsten raus ist, dann noch ein Zweites....
Und die Linken haben was zu demonstrieren weil es mir finanziell so scheiße geht...
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07.02.2012, 21:33 #15Blizzard_Black
AW: Seit Dezember 2011 Mindestlohn in der Gastronomie!
@Sugar: Das dürfte das ganze im Groben wirklich zusammenfassen. Ein Jammer eigentlich, aber naja...
@gamespot-online: Ich war damals nicht bei der Urteilsverkündung dabei und bei den Verhandlungen, das ganze ist auch schon einige Jahre her. Aber naja, soweit ich das in Erinnerung hatte, war es damals schon ein halbwegs herber Kündigungsgrund und keine Lapalie (naja, wie man halt Lapalie definiert?). Aber gut, wenn das Gericht so entschied , war das halt so .
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