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Thema: Ruhestörung/Lärmbelästigung
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18.09.2012, 17:21 #1monte224
Ruhestörung/Lärmbelästigung
Es geht um folgendes.
Ich kümmere mich in meiner Schule um die Musik(bei Festen bzw. Feiern etc.)...nebenbei halten ein paar Freunde und ich das Schülerradio "am Leben".
Nun gab es allerdings eine beschwerde vom Wasser- und Schifffahrtsamt, dass sie die Musik stört. Um weiterhin die Pausen musikalisch gestalten zu könnnen, müssten wir genau wissen, wie wir bestenfalls rechtlich etc. Argumentieren können, deshalb eine Frage an euch, ob hier zu jemand ideen Info's hat.
Wir wollen das Ganze ja "ruhig" regeln.
Und hier noch ein Link dazu, wie es geografisch aussieht
(Copyright by me and google-maps)
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18.09.2012, 17:27 #2dungeonsiege
AW: Ruhestörung/Lärmbelästigung
Stören? Naja ich weiß ja nicht.
Zu meiner aktiven Schulzeit gab es nach der 2. und 4. Stunde jeweils 15 Minuten Pause.
30 Minuten lang unterhaltung mit Musik, das müssen sie doch verkraften können es geht ja hierbei auch um die Schüler
Damit sie ein bisschen vom Stress wegkommen mit etwas unterhaltung in der Pause
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18.09.2012, 17:40 #3monte224
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18.09.2012, 20:53 #4abc roller
AW: Ruhestörung/Lärmbelästigung
Nunja, rein von der Karte her würd ich sagen muss die Musik ja wirklich etwas lauter sein und am störend vom Schifffahrtsamt gesehen zu werden. Inwieweit das Stressreduzierend sein soll is mir aktuell eher unklar aber gut (Ich hör generell recht leise Musik).
Zunächst würde ich ein Gespräch mit dem Schifffahrtsamt führen, um zu erfragen inwiefern die Musik störend ist (evtl. stört es ja sogar Arbeitsgeräte) und inwie weit ein Kompromiss getroffen werden kann. Wenn ihr dann irgendwann rechtlich das durchboxen wollt, solltet ihr die Lautstärke eurer Musik wie sie beim Amt ankommt messen, damit ihr dann Vergleichen könnt.
Aber ich würde zunächst Reden, Kompromiss schließen und einfahc die Lautstärke etwas reduzieren, ist meiner Meinugn nach eh nicht so gut nach stressigem Unterricht auch noch mit Musik zugedröhnt zu werden, die dann wahrscheinlich auch nciht allen Schülern gefällt (gefallen kann).
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18.09.2012, 21:23 #5monte224
AW: Ruhestörung/Lärmbelästigung
Also wenn man am Anbau(westlich auf unserem Gelände gelegen) ist, dann hört man die Musik nicht mehr...
Fals es nochmal eine beschwerde gibt, werden wir sehen was unser Direktor macht und sonst mal gucken
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18.09.2012, 21:51 #6Saedul
AW: Ruhestörung/Lärmbelästigung
Relevant ist hier eher das OWiG: OWiG - Einzelnorm
Knackpunkt ist dabei wohl "erheblich", da liegt ein gewisser Ermessensspielraum. Die Qualität des Lärms kann ich von hier natürlich nicht einschätzen.
Wie gesagt ist das hier nur meine Laienhafte Einschätzung und damit mit Vorsicht zu genießen.
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19.09.2012, 08:01 #7McMeyer
AW: Ruhestörung/Lärmbelästigung
Wenn ich das richtig deute ist die Musikquelle in Richtung Gewässer ausgerichtet und befindet sich im Innenhof auf der Südseite. Wie wäre es denn sie auf die Ostseite des Innenhofes zu verlegen ?
Ansonsten gebe ich abc roller recht. Macht mit eurem Direktor sowie dem Wasser- und Schifffahrtsamt ein Treffen aus und regelt das wie normale Leute.
mfg
McMeyer
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