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04.11.2013, 10:29 #1andreas1823
Kündigungsfrist Leiharbeitsfirma
ich arbeite seit gut 1 Jahr bei einer Leiharbeitsfirma.
Da mich die Firma, bei der ich eingesetzt bin, nach einem halben Jahr zu einem niedrigeren Stundenlohn einstellen wollte, als ich bei der Leiharbeitsfirma verdiene, habe ich das Angebot abgelehnt und bin bei der Leiharbeitsfirma geblieben.
So,
nun habe ich einen neuen Job bei einer anderen Firma bekommen. Festanstellung, unbefristet, etc.
Ich habe in meinem Vertrag bei der Leiharbeitsfirma wegen Kündigungsfrist nachgeschaut und da steht:
"... in den ersten 3 Monaten mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gem. § 622 III BGB von zwei Wochen."
Laut Internet und habe ich aber eine Kündigungsfrist von 1 Monat?
In das Kündigungsschreiben werde ich eh schreiben:
"... kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist von 2 Wochen zum 30.11.2013."
Eigentlich sollte da ja nichts schiefgehen, da das mit den 2 Wochen vertraglich festgelegt ist, oder?
Gruß
Andreas
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04.11.2013, 17:25 #2JokerofDarkness
AW: Kündigungsfrist Leiharbeitsfirma
Vollen Kündigungsschutz Hast Du erst nach einer Anwartschaft von 6 Monaten. In dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Deine Firma hat diese zusätzlich auf 1 Woche für die ersten 3 Monate gekürzt. Ab dem 7ten Monat gelten dann die Kündigungsfristen laut Paragraph 622 BGB. Wenn da also aufgrund der Zugehörigkeit ein Monat Kündigungsfrist aufgeführt ist, dann ist das bindend.
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