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Thema: Kleingewerbe
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25.10.2021, 21:51 #1Syeo
Kleingewerbe
ich bin gelernter Mediengestalter und möchte ein Kleingewerbe anmelden um mir ein paar Euros dazuzuverdienen, neben meiner Haupttätigkeit. Nun habe ich mehrere Infos bekommen, was ich eigentlich machen müsste.
Zunächst: Mein Plan ist ein Kleingewerbe zu haben, für das ich einen Wunschfirmennamen + Logo angeben kann, sodass ich etwas "offizielles" habe, eine Website aufbauen kann (mit Impressum), Visitenkarten drucken lassen kann, etc. Erlaubnis vom Arbeitgeber liegt vor und die Anmeldung ist beim Gewerbeamt abgegeben.
Nun habe ich bei der IHK ein kurzes Gespräch gehabt. Dort hieße es, mein Ziel wäre zweideutig, es würde sich nicht unbedingt um ein Kleingewerbe handeln sondern um ein kleines Unternehmen im Nebenberuf. Die Dame von der IHK meinte, ich müsste mich über einen Notar als eK ins Handelsregister eintragen, anschließend dann meine Wort- und Bildmarke übers dpma sichern.
Frage nun: Wozu? Ich bin Mediengestalter, will das im kleinen Rahmen halten sodass das ganze umsatzsteuerfrei bleibt. Ins Handelsregister müsste ich mich nicht zwangsläufig eintragen, als eK wäre man ohnehin deklariert.
Weiß da jemand aus eigener Erfahrung wie ich da am besten vorgehe? Kann ich theoretisch auf das Handelsregister verzichten und ich lasse direkt meine Wort- und Bildmarke prüfen und ins dpma Register eintragen um diese zu schützen?
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25.10.2021, 23:54 #2s.dizioli
Kleingewerbe
Hmm, was ich aus eigener Erfahrung sagen kann, beschränkt sich halt leider nur auf die Schweiz und ich bin da als Selbstständig also quasie Freiberufler gemeldet, bin aber auch noch angestellt und erwirtschafte selbsständig zur Zeit eigentlich nichts mehr. Nützt dir im Detail jetzt wenig, aber man muss erst ab einem gewissen Umsatz einen Handelsregistereintrag machen.
Das scheint in DE auch so zu sein. Ich habe hier mal einen evt. nützlichen Link für dich recherchiert. ^^
https://www.firma.de/firmengruendung...tragen-lassen/
Also es ist wohl nicht genau geregelt, ab wann man einen Handelsregistereintrag braucht. Da fallen Begriffe wie mehrere 100.000 Euro und "Branchenüblich".
Da wirst du als Einzelperson ohne Angestellte ectr. wohl deutlich drunter bleiben.
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26.10.2021, 00:30 #3Syeo
Kleingewerbe
Ja, um glaube ich als Kleinunternehmen zu zählen müsste man 100.000 Euro im Jahr Umsatz machen, bis zu 17.000 Euro sind umsatzsteuerbefreit. In dem Rahmen würde ich mich auch maximal bewegen wollen, geht ja nicht darum regelmäßig Aufträge zu bearbeiten sondern immer nur mal hin und wieder.
Denke nämlich auch ich kann den Schritt bezüglich des Handelsregisters sparen und mich eher um den Markenschutz kümmern.
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26.10.2021, 11:03 #4daywalker2609
Kleingewerbe
Frag da mal am besten @Blizzard_Black , der dürfte dir am besten helfen können da er selbständig ist.
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26.10.2021, 13:39 #5Blizzard_Black
Kleingewerbe
Auch ist die Frage, ob die von dir genannte Tätigkeit überhaupt eine Gewerbeanmeldung benötigt, oder ob du da nicht ein Freiberufler bist - hierfür würde ich mich entweder ans Finanzamt wenden und um Auskunft bitten, oder mal einen Steuer- und Unternehmensberater kontaktieren, in jedem Fall aber mal gründlich recherchieren, was das bedeutet.
Das Thema Markenschutz... Ich hab's, als ich angefangen hab, nicht gemacht. In der Regel ist es ja ohnehin ein Allerweltsname - wenn es jetzt nicht etwas unglaublich cooles und besonderes ist, wo man unglaublich viel Energie reingesteckt hat, dann würde ich das lassen. Wenn doch - dann nicht beim dpma, sondern gleich europaweit beim EUIPO, die Eintragung kostet ungefähr nen 1000er, dauert glaube ich so 2-3 Monate, bis das durchgegangen ist. Wenn das aber so ein geiler Name ist, dann ist hier die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, sich gleich an jemanden zu wenden, der sich damit auch auskennt - es gibt nämlich einen Unterschied zwischen einer Wortmarke, einer Bildmarke und einer Wort- und Bildmarke - auch die Bereiche, in denen man sich die Marke schützen lassen kann, ist relevant - es geht nämlich nicht, sich die Marke einfach mal prinzipiell für alles zu sichern, meines Wissens. Auch müsstest du mal in der Markensuche suchen, ob der Markenname nicht schon verwendet wird.
Allerdings bist du ja - wie gesagt - kein eigenständiges Unternehmen, wenn du dich nicht ins Handelsregister eintragen lässt oder eine Personengesellschaft/Kapitalgesellschaft gründest - daher musst du so und so auch mit deinem bürgerlichen Namen auftreten in der Öffentlichkeit, auf Rechnungen, im Impressum.
Ich würde das am Anfang einer Selbstständigkeit oder im Nebenerwerb so simpel und einfach halten, wie nur möglich. Das Ziel ist ja, dass du dir etwas dazu verdienst zu deinem regulären Job - und nicht, das neue Amazon oder Tesla zu gründen. Sollte das durch Zufall doch so geschehen, kann man ja immer noch umsteuern, mit eigenen Markennamen, Firmierung und Co.
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26.10.2021, 17:51 #6Syeo
Kleingewerbe
Genau, eigentlich geht's mir nur darum nebenbei bisschen was zu machen, bestenfalls mit ner eigenen Website und meinem Wunschfirmennamen sowie Bild- und Wortmarke. Also nichts besonderes, kein richtiges Unternehmen, bloß für nebenbei ein bisschen was.
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27.10.2021, 21:45 #7HardAndSoft
Kleingewerbe
Wie BlizzardBlack bereits schrieb, solltest Du mal schauen, ob nicht die freiberufliche Tätigkeit eher etwas für Dich wäre.
Ein Bekannter von mir hat jahrelang freiberuflich programmiert. Der steuerliche Aufwand hielt sich bei ihm sehr in Grenzen.
Ich habe das für mich gedanklich bisher so sortiert, dass Du wenn Du Waren verkaufst, am besten ein Kleingewerbe anmeldest, weil Du dann selbst Deine Vorprodukte ohne Mehrwertsteuer einkaufen kannst. Wenn Du hingegen nur Deine Arbeitsleistung verkaufst, dann ist Freiberufler einfacher abzurechnen. Bin allerdings kein Steuerberater, daher ist das nur mein privater Eindruck.
Schau mal hier: https://www.gruenderlexikon.de/check...che-erfassung/
Viel Erfolg!
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30.10.2021, 14:16 #8Blau
Kleingewerbe
Ich sehe ein Problem bei deiner Selbständigkeit und damit meine ich nicht deine Gewerbeanmeldung. Sobald du ein Gewerbe hast und du offiziell eingetragen bist, leuchtest du bei den Ämtern und Behörden auf. Das heißt du bekommst einige Zuschüsse nicht mehr wie Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld etc. und du musst dich um Krankenversicherung, Rente etc. alles selber kümmern. Da machst du gerade am Anfang, wo du noch fast keine Einnahmen hast einen Megaverlust unterm Strich.
Mein Tipp wäre sich erstmal etwas aufzubauen und schauen wie es läuft und unter dem Radar zu bleiben. Das machen auch viele kleine Youtuber so und glaube mir die Behörden wissen das aber drücken höchstwahrscheinlich ein Auge zu. Solange du nur paar Hundert Euro im Jahr verdienst und weit unter dem Steuerfreibetrag bleibst, interessiert es kein Schwein. Ich weiß es ist eine Grauzone aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. Wenns gut läuft, also mit monatlichen Umsätzen, wo du auch anständig leben kannst, kannst du dann immer noch deinen richtigen Job kündigen und offiziell das Gewerbe anmelden.
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30.10.2021, 15:12 #9Blizzard_Black
Kleingewerbe
Das ist doch irrelevant, weil er das im Nebenerwerb betreibt. Er ist hauptberuflich doch nach wie vor Angestellt, damit Sozialversicherungspflichtig. Kindergeld und Unterhalt von den Eltern als Vollzeit-Arbeitender Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung ist eine sehr schräge Kombination.
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31.10.2021, 13:18 #10Syeo
Kleingewerbe
Eine Bekannte hat auch ein Nebengewerbe gegründet, sie macht Fotografie. Bei ihr hat es auch gereicht einfach ein Kleingewerbe anzumelden. Das sollte bei mir ja dann auch ausreichen, außer das ich mein Logo noch ins dpma eintragen lassen will.
Hier ist noch die Frage inwiefern es geschützt werden kann, ob eine Markenrecherche notwendig ist oder nicht.
Nun gibt's eine andere Firma laut dpma, bei meinem Wunschnamen würde dies durch "design" im Anschluss ergänzt sein. Farben sind ähnlich, Bildmarke unterscheidet sich deutlich. Auch handelt es sich um verschiedene Klassen. Da muss ich mal abklären lassen ob das machbar ist.
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05.11.2021, 23:36 #11Syeo
Kleingewerbe
Was mich aktuell etwas frustriert ist die Beratung. Laut IHK heißt es man braucht für einen Wunschfirmennamen einen Eintrag ins Handelsregister, sodass ich mich "Wunschfirmenname, Inh. Name eK" nennen kann. Wenn ich mal auf existenzgründer.de schaue, steht da lediglich, dass man seinen Namen auf Rechnungen und co angeben muss.
https://www.existenzgruender.de/Shar...zeichnung.html
Kleingewerbe ohne HR-Eintrag: Unternehmensbezeichnung?
Ein Kleingewerbetreibender kann eine Phantasiegeschäftsbezeichnung führen. Im Geschäftsverkehr (auf Briefen, Rechnungen, im Impressum, o.ä.) muss neben der Geschäftsbezeichnung auch der Nachname, mindestens ein ausgeschriebener Vorname und eine ladungsfähige Anschrift angegeben werden. Dies kann aber auch an anderer Stelle erfolgen, z.B. am Seitenende der Geschäftsbriefe. Ein die Tätigkeit kennzeichnender Zusatz ist ebenfalls möglich. Bei Kommunikation im Internet ist zudem insb. das Telemediengesetz (§§ 5, 6) zu beachten.
Da weiß man gar net was man noch machen soll. Klingt ja so als könnte man sich die Prozedur mit dem Notar für einen Eintrag ins HR sparen.
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