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Thema: Harz IV -Für schule
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17.05.2010, 16:27 #1Niska
Harz IV -Für schule
ich geh mit meinem Freund Luxquenox in eine Klasse und dann bekommen wir in Religion (...wtf!?)
die aufgabe, folgendes über h4 wiederzugeben, da ich aber keine lust hab den ganzen zahlenmüll ausm net zu sortieren, frag ich mal die älteren hier, was diese darüber wissen:
-Wer bezahlts (ganz klar, wir! aber jz mal was genaues)
-Wie geschieht die "abrechnung" als
erwachsener
kind unter 14
kind über 14
was es sonst noch so gibt
-schön wären noch ein paar sachen, die euch so einfallen..wenn noc hwas hinzuzufügen ist, patch bitte lux
ein paar antworten wären schön und bitte "ich google das für dich" links etc.
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19.05.2010, 23:49 #2Pionskora
AW: Harz IV -Für schule
Ich weiß davon nichts, außer dass es Hartz IV heißt. Das andere ist ein Gebirge in Mitteldeutschland.
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20.05.2010, 19:22 #3Niska
AW: Harz IV -Für schule
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20.05.2010, 23:51 #4HardAndSoft
AW: Harz IV -Für schule
Die Kommunen bezahlen Hartz IV. Deshalb sind die Gemeinden ja auch finanziell am Ende.
Die Abrechnung geschieht über sog. Regelsätze; es wird mit unterschiedlichem Alter unterschiedliche Regelsätze als Bedarf angenommen.
Die Höhe der Regelsätze ist hier aufgelistet --> Regelsatzverordnung
Die jetzige Festsetzung der Regelsätze für Kinder hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft; bisher wird ganz einfach ein bestimmter Prozentsatz eines Erwachsenen-Regelsatzes angerechnet. Das Verfassungsgericht hat gesagt, Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, also müssen die Regelsätze für Kinder zukünftig anders berechnet werden. Dabei muss allerdings nicht unbedingt ein höherer Betrag bei rauskommen.
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21.05.2010, 06:48 #5Niska
AW: Harz IV -Für schule
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21.05.2010, 09:01 #6The Shadow
AW: Harz IV -Für schule
wer bezahlts?
Träger des Arbeitslosengeld II sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen, entweder in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) oder in getrennter Trägerschaft, sowie die zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen). Sie sind verantwortlich für die Einrichtung, Durchführung und Erfolgskontrolle von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Empfänger von Arbeitslosengeld II.
Agentur für Arbeit trägt:
Regelleistung Arbeitslosengeld II
Mehrbedarfe
Zuschlag zum Arbeitslosengeld II
Eingliederungsleistungen
Kommune trägt:
Kosten der Unterkunft und Heizung
einmalige Leistungen
flankierende Dienstleistungen
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