Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Niska Niska ist offline
    Avatar von Niska

    Harz IV -Für schule

    Hallo Forumlers
    ich geh mit meinem Freund Luxquenox in eine Klasse und dann bekommen wir in Religion (...wtf!?)
    die aufgabe, folgendes über h4 wiederzugeben, da ich aber keine lust hab den ganzen zahlenmüll ausm net zu sortieren, frag ich mal die älteren hier, was diese darüber wissen:

    -Wer bezahlts (ganz klar, wir! aber jz mal was genaues)
    -Wie geschieht die "abrechnung" als
    erwachsener
    kind unter 14
    kind über 14
    was es sonst noch so gibt

    -schön wären noch ein paar sachen, die euch so einfallen..wenn noc hwas hinzuzufügen ist, patch bitte lux

    ein paar antworten wären schön und bitte "ich google das für dich" links etc.

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    Harz IV -Für schule

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Pionskora Pionskora ist offline
    Avatar von Pionskora

    AW: Harz IV -Für schule

    Ich weiß davon nichts, außer dass es Hartz IV heißt. Das andere ist ein Gebirge in Mitteldeutschland.

  4. #3
    Niska Niska ist offline
    Avatar von Niska

    AW: Harz IV -Für schule

    schoise^^ naja dann so

  5. #4
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Harz IV -Für schule

    Zitat NdN-EsI Beitrag anzeigen
    -Wer bezahlts (ganz klar, wir! aber jz mal was genaues)
    -Wie geschieht die "abrechnung" als
    erwachsener
    kind unter 14
    kind über 14
    was es sonst noch so gibt
    Die Kommunen bezahlen Hartz IV. Deshalb sind die Gemeinden ja auch finanziell am Ende.
    Die Abrechnung geschieht über sog. Regelsätze; es wird mit unterschiedlichem Alter unterschiedliche Regelsätze als Bedarf angenommen.
    Die Höhe der Regelsätze ist hier aufgelistet --> Regelsatzverordnung

    Die jetzige Festsetzung der Regelsätze für Kinder hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft; bisher wird ganz einfach ein bestimmter Prozentsatz eines Erwachsenen-Regelsatzes angerechnet. Das Verfassungsgericht hat gesagt, Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, also müssen die Regelsätze für Kinder zukünftig anders berechnet werden. Dabei muss allerdings nicht unbedingt ein höherer Betrag bei rauskommen.

  6. #5
    Niska Niska ist offline
    Avatar von Niska

    AW: Harz IV -Für schule

    Ok, dankeschön! Gibts das auch als stichpunkte zu meinen fragen ^.^

  7. #6
    The Shadow The Shadow ist offline

    AW: Harz IV -Für schule

    wer bezahlts?

    Träger des Arbeitslosengeld II sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen, entweder in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) oder in getrennter Trägerschaft, sowie die zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen). Sie sind verantwortlich für die Einrichtung, Durchführung und Erfolgskontrolle von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Empfänger von Arbeitslosengeld II.

    Agentur für Arbeit trägt:
    Regelleistung Arbeitslosengeld II
    Mehrbedarfe
    Zuschlag zum Arbeitslosengeld II
    Eingliederungsleistungen

    Kommune trägt:
    Kosten der Unterkunft und Heizung
    einmalige Leistungen
    flankierende Dienstleistungen

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