Ergebnis 1 bis 3 von 3
Thema: Gewaltenteilung
-
04.12.2008, 20:03 #1AntiBiologiical
Gewaltenteilung
Bitte in der Form : Judikative (?) Richterliche gewalt : Beispiele : .. usw.
Brauche schnelle Hilfe
-
-
04.12.2008, 22:59 #2Cloud
AW: Gewaltenteilung
Die Exekutive (vom lateinischen exsequi = ausführen, auch: ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung).
Zur Exekutive gehören in Deutschland alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Zum Beispiel Landesverwaltungen und alle nachgeordneten Vollzugsorgane, wie zum Beispiel Staatsanwaltschaft, Polizei und Finanzamt. Aber auch die hauptamtlichen Kreisverwaltungen (Landratsamt), Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen sowie die ehrenamtlichen Kreistage und Gemeindevertretungen gehören zu der vollziehenden Gewalt.
Beispiele für ein exekutives Handeln durch Verwaltungsbehörden:
* Einberufung zur Musterung bei Männern durch ein Kreiswehrersatzamt.
* Erteilung eines Bußgeldbescheids wegen Falschparkens.
Quelle
Die Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz und ferre = tragen, PPP: latum = das Getragene; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung). Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative (In Österreich kontrolliert nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig). In einer repräsentativen Demokratie bilden die Parlamente die Legislative. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).
In Deutschland wird die Legislative ausgeübt:
* auf Bundesebene durch den Deutschen Bundestag als Einkammerparlament, den Bundesrat als Organ des Bundes zur Mitwirkung der Länder u. a. an der Bundesgesetzgebung sowie (notfalls) den Gemeinsamen Ausschuss
* auf Landesebene durch das jeweilige Landesparlament oder (soweit die Landesverfassung dies vorsieht) durch die Wahlberechtigten selbst.
Quelle
Der staatsrechtliche Begriff der Judikative (früher auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet ausgehend von einer klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung neben Legislative und Exekutive die dritte Gewalt oder rechtsprechende Gewalt. Die Judikative wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und den Gerichten der Bundesländer ausgeübt.
In Rechtsstaaten wird die Judikative durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden.
Der Begriff Judikative ist nicht identisch mit den Begriffen Gerichtsbarkeit, Justiz oder Rechtspflege, die (staatsrechtlich betrachtet) zum Teil auch der vollziehenden Gewalt (Exekutive) zuzuordnen sind.
Quelle
-
05.12.2008, 16:15 #3AntiBiologiical
AW: Gewaltenteilung
Hat Ziegen besonders lieb.
Was macht/ist der User über dir #2