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07.02.2011, 23:02 #1ramire7z
Gehaltsabzug bei Fehler in der Warenannahme?
Also, ein Kollege von mir hat mehrere Artikel entgegen genommen (Schränke, Tische, etc.). Bei Auslieferung an unseren Kunden hat sich herausgestellt, dass ein Regal fehlt. Wurde jetzt so abgelegt, dass es bei der Warenannahme nicht richtig kontrolliert wurde und hätte notiert werden müssen. Es gibt keinen Ersatz vom Lieferanten und wir müssen ein neues kaufen (2 x gekauft / einmal verkauft).
Jetzt soll ich ein Schreiben aufsetzen, dass jeder Mitarbeiter den entsprechenden Betrag, von seinem Gehalt abgezogen bekommt, wenn er Ware entgegen nimmt und sich dann herausstellt, dass etwas fehlt ohne, dass dieser Mitarbeiter irgendetwas notiert hat, sodass wir beim Lieferanten Ersatz verlangen könnten.
Ich kann nicht glauben, dass das so in Ordnung ist. Es hat jeder aus der Firma Zugang zum Lager. Was ist denn, wenn ich 10 Drehstühle im Wert von 1.000,00 € / Stk. entgegen nehme und ein Mitarbeiter geht ins Lager und nimmt sich mal eben einen Stuhl mit nach Hause? Soll ich dann 1.000,00 € vom meinem Gehalt geben, weil jemand einen Stuhl geklaut hat?
Muss die Firma gegen sowas nicht Haftpflicht versichert sein? Also gegen Fehler von Mitarbeitern oder sowas? Weil ich meine es kann soviel vorfallen. Kann ja auch mal passieren, dass unsere Monteure irgend etwas falsch ausliefern und dann fehlts später und ich soll immer der gearschte sein? Das kann meines Erachtens nach nicht angehen. Es steht davon nichts in meinem Arbeitsvertrag, aber wenn die Geschäftsführung sagt, dass jetzt jeder so nen Wisch unterschreiben soll kann ich mich ja schlecht widersetzen oder nicht?
Handelt sich bei der Firma um eine GmbH.
Jeglicher Antwort ist gedankt^^
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Gehaltsabzug bei Fehler in der Warenannahme?
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08.02.2011, 05:39 #2Basti
AW: Gehaltsabzug bei Fehler in der Warenannahme?
Die Firma kann das schon verlangen, jedoch müsst ihr das nicht unterschreiben! Ich denke, dass die Firma das rechtlich nicht durchsetzen kann. Es wäre kein Kündigungsgrund falls ihr nicht unterschreibt. Würde mir da gar keine großen Gedanken machen - lasst euch nicht einschüchtern!
Schon komisch auf was für Ideen manche Leute kommen! So motiviert man seine Mitarbeiter!
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08.02.2011, 23:00 #3HardAndSoft
AW: Gehaltsabzug bei Fehler in der Warenannahme?
in der Wikipedia beschäftigt sich ein interessante Artikel damit: ==> Arbeitnehmerhaftung – Wikipedia
Kurz gesagt, entnehme ich dem Artikel, dass der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftet.
Ab "normaler" Fahrlässigkeit haftest Du zumindest teilweise. Ich denke mal, wenn die Überprüfung der Vollständigkeit in Deinem Arbeitsvertrag steht, dann geht es nicht mehr um leichte Fahrlässigkeit. Allerdings haftest Du als Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen für den vollen Schaden.
Kurzum: Der Zettel ist Blödsinn, denn Du haftest bereits ohne den Zettel zu unterschreiben. Ich sehe auch aus einem anderen Grunde gute Chancen, dass der Zettel von einem Gericht sofort kassiert würde, denn ich zitiere aus der Wikipedia: "Mit Urteil vom 5. Februar 2004 (AZ.: 8 AZR 91/03) hat das BAG festgestellt: „Die Grundsätze über die Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten sind einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht. Von ihnen kann weder einzel- noch kollektivvertraglich zu Lasten des Arbeitnehmers abgewichen werden.“"
Mit anderen Worten: Egal, welcher Zettel unterschrieben wurde - es muss in jedem EInzelfall geprüt werden, ob und wieviel von dem Schaden der Arbeitnehmer tragen muss. Der Zettel ist schlicht und einfach unwirksam.
Vielleicht wird Eure Geschätsführung ja einsichtig, wenn Du denen das Urteil zeigst.
P.S.: Hier der Link zum Urteil: ==> BAG, Urteil vom 5.2.2004 - 8 AZR 91/03 - Arbeitnehmerhaftung - Beschädigung eines Dienstwagens
Da hatte ein Fahrer unterschrieben, dass er für alle Schäden am Dienstwagen komplett aufkommt. Das Bundesarbeitsgericht hat das ür unwirksam erklärt (Zitat: "Die Beklagte kann auf die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen keinen Schadensersatzanspruch stützen, weil diese die beschränkte Haftung des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise verschärfen und deshalb unwirksam sind.")
P.P.S.: Bei meiner Tastatur klemmt das "f" manchmal...
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09.02.2011, 18:07 #4ramire7z
AW: Gehaltsabzug bei Fehler in der Warenannahme?
Vielen Dank, das sollte mich auf jeden Fall schonmal weiterbringen.
Ich werde es der GF einfach mal vorlegen und dann werden sie ja irgendwas dazu sagen müssen.
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