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Thema: Darf mein Chef dass ???
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18.04.2008, 14:24 #1Lord Helmchen
Darf mein Chef dass ???
ich habe letztes jahr eine lehre begonnen und habe bisher immer pünktlich am 2ten oder 3ten eines monates mein geld bekommen...aber letzten monat hab ich mein berichtsheft nicht pünktlich abgegeben und deswegen hat mein chef mir bis heute dass gehalt nich bezahlt...
so, und hier die eigentliche frage : darf mein chef eigentlich bewusst dass geld zurückhalten ? oder muss er den lehrlingen immer pünktlich dass geld überweisen... hab nämlich mit der sekretärin gesprochen, und die meinte dass der chef gesagt hat, dass sie dass geld nicht zahlen soll...
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18.04.2008, 16:16 #2Das_Es
AW: Darf mein Chef dass ???
Mir wäre nicht bekannt das er das dürfte (aber auch nicht das er es nicht dürfte). Es gibt gründe die es erlauben, wie z.b. das man nicht ein Krankenschein vorlegt wenn man über 3 Tage Krank ist. Aber wegen einen zuspät abgegebenen Berichtsheft wäre mir neu. Also noch mal mit den Chef reden.
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18.04.2008, 17:37 #3John.Doe
AW: Darf mein Chef dass ???
Ich wuerde die Frage an Deiner Stelle mal hier posten:
Juraforum - Arbeitsrecht
(formuliere den Fall fiktiv und in der 3. Person)
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18.04.2008, 19:12 #4Sareth
AW: Darf mein Chef dass ???
Am besten wendest du dich erstmal an deine für dich zuständige Kammer.
Vielleicht können die was ausrichten.
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18.04.2008, 19:23 #5Bummel
AW: Darf mein Chef dass ???
also grundsätzlich kann man erstmal folgendes sagen:
- das berichtsheft ist PFLICHT (bbig § 6) (ohne gibts auch keine zulassung zur abschlussprüfung)
- du hast unterschrieben im ausbildungsvertrag, dass du es regelmäßig anfertigst...das ist übrigens auch ein abmahnungsgrund! also schön schreiben
- der ausbilder ist verpflichtet das berichtsheft mindestens 1 mal im monat zu kontrollieren!
du hast grundsätzlich ein anspruch auf kohle - das ist klar...du hast aber im gegenzug auch die verpflichtung das berichtsheft vorzuzeigen......
meine lösungsvorschläge:
1. schreib das berichtsheft und entschuldige dich
2. wenn dir der betrieb sowieso auf den sack geht -> alternativ stelle zur übernahme suchen...
3. zum ausbilder gehen (also deinem ansprechpartner im betrieb) und fordern das du geld erhälst....sie sind vertraglich eigentlich dazu verpflichtet.....ggf mit der ihk telefonieren...das kann aber auch ordentlich nach hinten losgehen...weil du ja auch deine "pflichten" verletzt hast....und beim arbeitgeber biste dann vermutlich unten durch.....würde ich nur im notfall machen mit der ihk...
ich würde variante 1 machen...ein gutes berichtsheft macht auch in der abschlussprüfung einen guten eindruck......sag dem arbeitgeber du möchtest jede woche 1 stunde zeit dafür während der arbeit und gut ist....er ist dazu verpflichtet dich für diese zeit freizustellen zum anfertigen des berichtshefts.
gruß Bummel
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18.04.2008, 22:09 #6Sareth
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19.04.2008, 09:11 #7Lord Helmchen
AW: Darf mein Chef dass ???
normalerweise soll ichs immer am 30ten oder 31ten eines monates abgeben.. aber anstatt dem 31.3. hab ichs diesmal eine woche zuspät abgegeben...
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19.04.2008, 21:21 #8Van the Man
AW: Darf mein Chef dass ???
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23.04.2008, 22:10 #9CMMeista
AW: Darf mein Chef dass ???
wüßte nicht das er das darf. wenn du nun auf das geld angewiesen bist dann machste schulden oda geht es deinem betrieb vll. nicht so gut das sie kein geld mehr bezahlen können ??
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23.04.2008, 22:12 #10Van the Man
AW: Darf mein Chef dass ???
Aber es ist ganz klar für die zeit in der man gearbeitet hat muss man bezahlt werden .
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23.04.2008, 22:14 #11CMMeista
AW: Darf mein Chef dass ???
ja schon was ich verstehen kann ist es wenn es dem betrieb schlecht geht habe mein berichtsheft auch oft 2 monate später abgegeben aber immer geld bekommen
bist du dir sicher das es daran liegt ?? oda ist dein betrieb pleite ??
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23.04.2008, 22:19 #12Van the Man
AW: Darf mein Chef dass ???
Wenn der betrieb echt pleite ist dann hätten sie ihm das aber sagen müssen und ich meine eig. wird man nicht von heute auf morgen pleite .
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23.04.2008, 22:24 #13CMMeista
AW: Darf mein Chef dass ???
naja aber nur wegen dem berichtsheft kein gehalt zu zahlen is mit sicherheit nicht rechtens wenn dann müßte er es androhen wenn du beim nächsten mal nicht rechtzietig abgibt gibt es das geld später
außerdem werde ich doch für meine arbeitskraft bezahlt
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23.04.2008, 22:34 #14Van the Man
AW: Darf mein Chef dass ???
Ich würde gerne mal vom Threadersteller erfahren ob sich das geregelt hat oder nicht .
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25.04.2008, 16:22 #15Bummel
AW: Darf mein Chef dass ???
zum letzten punkt: genau! und das berichtsheft ist bestandteil dieser arbeitskraft! er hat vertraglich unterschrieben dieser pflicht regelmäßig nachzukommen....so einfach ist das eigentlich......also, meckert nicht rum - macht das berichtsheft und schon freut sich der ausbilder.
gruß Bummel
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27.04.2008, 18:48 #16Lord Helmchen
AW: Darf mein Chef dass ???
das ganze hat wurde geregelt.. hab mein geld endlich bekommen, am freitag war es endlich da... aber wegen 5 tagen die ich es diesmal zuspät abgegeben habe, dürfte mich mein chef nicht fast einen ganzen monat ohne kohle sitzen lassen, da mein mageres gehalt grade mal für einen monat reicht, und nich für 2...
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