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Thema: Bildungsurlaub
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20.02.2011, 16:00 #1Gilligan
Bildungsurlaub
es ist arbeitnehmern ja gestattet, unter bestimmten voraussetzungen, 5 zusätzliche tage im jahr urlaub zu beantragen für bildungsmaßnahmen, den sogenannten bildungsurlaub.
meine lebensgefährtin absolviert derzeit ein studium zur staatlich geprüften betriebswirtin. in diesem studium muss sie montags und mittwochs von 18 bis 21 uhr zur fachschule und jede zweite woche am samstag von 9 bis 14 uhr.
dieses studium ist völlig unabhängig von ihrer beruflichen tätigkeit.
weiß jemand ob diese art von bildungsmaßnahme unter die bildungsveranstaltungen fällt, die vom bildungsurlaubsgesetz von nrw abgedeckt wird und ob meine lebensgefährtin somit anspruch auf zusätzlichen bildungsurlaub hätte, den sie konkret für die tage nehmen würde, an denen sie prüfungen ablegen muss.
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20.02.2011, 23:18 #2HardAndSoft
AW: Bildungsurlaub
Nun, dem Bildungsurlaubsgesetz NRW nach muss der Träger der Veranstaltung ein nach dem Weiterbildungsgesetz NRW "anerkannter" Träger sein.
Das sind vor allem (aber nicht nur) Volkshochschulen und andere kommunale Einrichtungen. Der Träger muss die Anerkennung beantragen.
Diese Anerkennung muss bei Antragstellung von Deiner LG nachgewiesen werden. Ich würde einfach die Schule fragen, ob sie nach Weiterbildungsgesetz NRW anerkannt ist.
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07.03.2011, 12:16 #3gamespot-online
AW: Bildungsurlaub
ist sie mit sicherheit, da ja staatlich und somit eine kommunale einrichtung... soweit ich weiß, handelt es sich hier um eine fachschule, die von den normalen lehrern an verschiedenen berufsschulen betreut wird...
was evtl. noch wichtig ist: man kann sogar den bildungsurlaub aus dem folgejahr vorziehen und somit auf 10 tage in einem jahr kommen, kann dann im folgejahr aber halt keinen mehr in anspruch nehmen... aber bei den paar prüfungen müsste sie ja mit 5 tagen hinkommen, oder?
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08.03.2011, 03:33 #4Der Schmied von Kochel
AW: Bildungsurlaub
Der staatlich geprüfte Betriebswirt wird von einer staatlichen/- geprüften Einrichtung (bspw. IHK) abgenommen, dass heißt aber nicht, dass die Bildungseinrichtung staatlich ist.
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08.03.2011, 09:37 #5gamespot-online
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08.03.2011, 09:44 #6Der Schmied von Kochel
AW: Bildungsurlaub
Kann so ablaufen muss aber nicht. Je nach Richtung findet die Ausbildung entweder Teilzeit oder Vollzeit in Fachschulen statt, die durchaus in privater Hand sein können (Bsp. Hotelfachschule Heidelberg). Hier wird die Prüfung dann entweder von Lehrkräften mit entsprechender Eignung oder von staatlichen MAs durchgeführt.
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08.03.2011, 13:11 #7Gilligan
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08.03.2011, 16:28 #8gamespot-online
AW: Bildungsurlaub
wenn's an ner berufsschule stattfindet, kann ich mir das nicht vorstellen... ausserdem hat der lehrgang dann nicht die präfix "staatlich", sondern den zusatz "(IHK)"... die IHK ist nämlich soweit ich weiß keine staatliche Institution, auch wenn man als Unternehmen per gesetz zur mitgliedschaft verpflichtet ist...
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08.03.2011, 21:23 #9keldana
AW: Bildungsurlaub
zunächst einmal wäre es notwendig zu wissen, über welches Bundesland wir hier überhaupt reden. Denn die Bildungsurlaubsgesetze unterscheiden sich in selbigen. Allerdings würde ich von vornherein davon ausgehen, dass hier kein Bildungsurlaub vorliegt. Sie absolviert ein Studium und will einen Teil davon als Bildungsurlaub "abrechnen". Das funktioniert aber bestimmt nicht, denn der Bildungsurlaub ist allgemein für Sachen die, die man dann eben nur "damit" macht.
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09.03.2011, 06:24 #10
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09.03.2011, 07:51 #11HardAndSoft
AW: Bildungsurlaub
Jetzt frage erst Mal, ob der Träger anerkannt ist. Wenn nicht, hat sich alles weitere ohnehin erledigt. Bei gewinnorientierten Trägern gibt's normalerweise keine Anerkennung.
Lustige, schöne, traurige... gefühlsausdrückende Bilder/Gifs