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Thema: Beschränkt Geschäftsfähige
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26.04.2009, 13:48 #1fatih
Beschränkt Geschäftsfähige
Frage: Welche Probleme können vei Verträgen mit beschränkt Geschäftsfähigen entstehen?
Ich danke euch im Voraus.
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26.04.2009, 23:30 #2kawafreestyle
AW: Beschränkt Geschäftsfähige
beschränkte Geschäftsfähigkeit
(recht.zivil.materiell.at)
Von beschränkter Geschäftsfähigkeit spricht man, wenn jemand Willenserklärungen abgeben kann, die Wirksamkeit von nicht vorteilhaften Willenserklärungen aber von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abhängt. Beschränkt geschäftsfähig ist, wer das 7. aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 106 iVm § 2 BGB).
Willenserklärungen durch die der beschränkte Geschäftsfähige lediglich einen Vorteil erlangt sind von Anfang an wirksam.
Beispiel 1: A ist 8 Jahre alt. Sein Onkel O will ihm ein Spielzeugauto schenken. A ist damit einverstanden und nimmt das Auto an. Hier hat A zwei Willenserklärung abgegeben, bei Annahme des Schenkungsvertrages und bei Einigung über den Eigentumsübergang. Da A von diesen beiden Willenserklärungen nur Vorteile hat, sind sie ohne Zustimmung der Eltern wirksam.
Alle anderen Willenserklärungen bedürfen der Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter (§§ 107, 108 BGB).
Beispiel 2: A ist 15 Jahre alt. Er will sich einen Computer kaufen. Durch den Kaufvertrag würde er sich zur Zahlung des Kaufpreises verpflichten, daher bedarf er dafür der Zustimmung seiner Eltern.
Wird ein Vertrag ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen, bleibt dieser bis zur Genehmigung schwebend unwirksam (§ 108 BGB).
Beispiel 3: Schließt A aus Beispiel 2 den Kaufvertrag ohne Wissen seiner Eltern, ist dieser schwebend unwirksam. Die Eltern haben dann die Möglichkeit den Vertrag zu genehmigen oder abzulehnen.
Taschengeldparagraph
Eine Ausnahme von dieser Regel macht der sog. Taschengeldparagraph § 110 BGB. Schließt ein Minderjähriger ohne Einwilligung einen Vertrag und bewirkt die Leistung mit Mitteln die im dafür überlassen wurden, oder zu freier Verfügung standen (z.B. Taschengeld) dann ist dieser Vertrag, und die entsprechende Leistung wirksam. Wichtig ist hierbei, dass die Wirkung des § 110 BGB erst eintritt, wenn der Minderjährige die Leistung bewirkt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Eltern das Geschäft vernichten.
Weitere Ausnahmen machen § 112 und § 113 BGB für den selbständigen Betrieb bzw. ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis, wenn der gesetzliche Vertreter den beschränkt Geschäftsfähigen grundsätzlich dazu ermächtigt. In diesem Rahmen braucht der beschränkt Geschäftsfähige dann nicht für jede einzelne Willenserklärung die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
das heißt wenn jemand mit beschränkter Geschäftsfähigkeit etwas ab eiem bestimmten wert kauft ist der kaufvertrag ungültig
ps: wenns dir geholfen hat wäre eine bewertung nett
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27.04.2009, 12:30 #3The Shadow
AW: Beschränkt Geschäftsfähige
du willst für einen kopierten Text, der nicht mal ganz korrekt ist, eine gute Bewertung?
falsche Stellen habe ich fett markiert
netter wäre es gewesen, es mit den eigenen Worten wiederzugeben, statt nur abzukopieren und mal etwas nachzudenken
aber grundsätzlich ist das natürlich richtig, was in dem Text steht, nun aber zu dem, was fehlt:
die eigentliche Problematik, die gefragt wurde
die Zustimmung ist nicht in § 107/108 geregelt, sondern in § 182 I BGB
die Genehmigung in § 184 I BGB
Mal ein einfaches Beispiel für eine Zustimmung:
Max, 10 Jahre alt, sieht bei einem Comicladen seinen Lieblingscomic und will ihn kaufen. Er bittet seine Mutter, ihm Geld zu geben und erzählt ihr, er will den Comic kaufen. Die Mutter ist einverstanden und gibt ihm das Geld. Max geht ins Geschäft und kauft den Comic.
Rechtsgeschäft ist von Anfang an wirksam.
Nun zu der Problematik, in dem wir diesen Fall ein wenig abwandeln.
Max, 10 Jahre alt, sieht bei einem Comicladen seinen Lieblingscomic und will ihn kaufen. Er bittet seine Mutter, ihm Geld zu geben und erzählt ihr, er will den Comic kaufen. Die Mutter ist einverstanden und gibt ihm das Geld. Max geht ins Geschäft, sieht dort aber seine Lieblingsactionfigur und kauft statt dem Comic die Figur.
Dafür hat Max aber keine Zustimmung.
Rechtsgeschäft ist daher schwebend unwirksam.
Nun zur Genehmigung.
Weiter am letzten Beispiel.
Max geht zu seiner Mutter und zeigt ihr die Figur.
Die Mutter nimmt diesen Kauf hin und sie gehen weiter.
Das schwebende Rechtsgeschäft wurde ab diesem Zeitpunkt wirksam.
Nun wieder die Problematik, indem wir wieder den Fall abwandeln.
Weiter am letzten Beispiel.
Max geht zu seiner Mutter und zeigt ihr die Figur.
Die Mutter ist damit aber gar nicht einverstanden und geht mit Max zurück in den Comicladen und verlangt das Geld zurück.
Da das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam war, und da hier keine Genehmigung vorliegt, wird nun das Rechtsgeschäft nichtig, also es ist nun so, als hätte nie ein Kauf stattgefunden.
Der Comicladenbesitzer muss das Geld zurückgeben und die Actionfigur zurücknehmen.
nun zu dem zweiten Punkt, den ich anzumerken habe:
Zitat: das heißt wenn jemand mit beschränkter Geschäftsfähigkeit etwas ab eiem bestimmten wert kauft ist der kaufvertrag ungültig
das ist so nicht richtig
sagen wir mal, Max hat zum Geburtstag von seiner Oma 5000 Euro in Bar mit den Worten "Kauf dir was hübsches" bekommen und kauft sich eine komplette Sammlung seiner Lieblingsactionsfiguren im Wert von 5000 Euro, bezahlt den Betrag bar.
Der Vertrag ist wirksam. (ist nur mal ein Extrembeispiel)
Der Taschengeldparagraph deckt alle Rechtsgeschäfte ab, die ein beschränkt Geschäftfähiger mit seinen eigenen Mitteln abwickeln kann
davon ausgenommen sind die klassischen Fälle wie Ratenzahlungen und sogar Schenkungen, die ein beschränkt Geschäftfähigen auf längere Zeit belasten würden
ein Beispiel hierfür wäre z.B., wenn Max von seiner Oma einen Hund geschenkt bekommen würde
aber wenn Max nunmal die 5000 Euro bar in der Tasche hätte, könnte er frei darüber verfügen und das ist dann ein Fall des Taschengeldparagraphen
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27.04.2009, 13:24 #4kawafreestyle
AW: Beschränkt Geschäftsfähige
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27.04.2009, 15:48 #5fatih
AW: Beschränkt Geschäftsfähige
Die Probleme kenne ich schon, aber achtet mal genau auf die Frage. Welche Probleme können entstehen? Nicht: Welches Problem ergibt sich daraus?
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27.04.2009, 15:51 #6The Shadow
AW: Beschränkt Geschäftsfähige
meinst jetzt wie z.B. dass der Verkäufer sich weigert, die Ware zurückzunehmen und das Geld zurückzuzahlen?
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27.04.2009, 19:47 #7fatih
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28.04.2009, 13:56 #8M3PHISTO
AW: Beschränkt Geschäftsfähige
Folgende Situation : Du gehst einen Vertag ein über einem Jahr bezahlst beispielweise den Kompletten Betrag im Vorraus, bist aber noch nicht geschäftsfähig. Du hattest auch keine Erlaubnis dazu von deinen Eltern. Wird meistens folgendes Passieren.
Vertrag wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben da nichtig, bzw es gab nie einen. Das Geld was zu bezahlt hast werden die sicherlich behalten (selber schuld) und wenn es ganz dicke Kommt haste noch eine Anzeige am Hals wegen Identitätsfälschung.
Weiss jetzt nicht genau ob das deine Frage beantwortet, solltest sonst mal was präziser werden.
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13.05.2009, 17:20 #9svenSZonia
AW: Beschränkt Geschäftsfähige
Kaufverträge sind nichtig...halt mal...du wolltest vor 2 Wochen ne Antwort???
SORRY,hatte Urlaub,hätte dir ein Aufsatz mailen können,deine Frage ist eines meiner Spezialgebiete(wg. meinem Job )......nochmal sorry!!!!!!!!!!!!!!!!!
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