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Thema: BAfög & Wohngeld
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13.10.2009, 13:45 #1~Shining~
BAfög & Wohngeld
Es gibt folgendes Problem
Ich ziehe nächstes Jahr um (höchstw. München)
Wohne momentan noch zu Hause und dann eben nicht mehr.
Daher ich in München meine Hochschulreife machen werde und schon eine Ausbildung habe, weiß ich, dass ich eig. Elternunabhängiges BAfög bekommen müsste.
Desweiteren habe ich außer Unterhalt und Kindergeld kein weiteres "Einkommen" dazu. (Welches beim Bafög ja eh nicht als "Einkommen" mitgerechnet wird.)
Ich hätte in etwa einen BAfög-Satz von ca. 500€
Kindergeld ist ja bekanntlich 164€
Unterhalt ist noch nicht sicher.
Frage 1 dazu:
Ist das soweit korrekt, oder hab ich einen Gedankenfehler darin?
Frage 2:
Wie sieht es jetzt mit Wohngeld aus, wenn ich eben kein richtiges Einkommen besitze? Eben "nur" die oben genannten Unterstützungen, welche ja soweit ich weiß, nicht als Einkommen gezählt werden.
Wenn ich mit irgendetwas Falsch liege bitte ich das auch an zu merken.
An sonsten danke ich jetzt schon für die Antworten
Lg
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13.10.2009, 14:54 #2Mcgusto
AW: BAfög & Wohngeld
Ruf doch einfach mal bei der Stadtverwaltung an und lass dich mit der zuständigen Behörde verbinden. Dir werden dir schon sagen was dir zusteht und was nicht.
Allerdings halte ich es für sehr waghalsig mit solchen finanziellen Grundlagen nach München zu ziehen
Ich würde dir raten deine Schule und deine Ausbildung noch bei Mama zu beenden, ansonsten wirst du es die nächsten Jahre deines Lebens nicht einfach haben...
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13.10.2009, 15:08 #3Albiown
AW: BAfög & Wohngeld
außerdem glaube ich auch nicht, dass du de Vorraussetzungen für elternunabhängiges Bafög erfüllst. Sprich 3 Jahre Ausbildung und drei Jahre Arbeit im Beruf.
mfG
Albiown
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13.10.2009, 19:23 #4~Shining~
AW: BAfög & Wohngeld
naja
das mit der Stadtverwaltung werde ich auf jeden noch machen
Aber es ist auf jeden Fall möglich, sich mit dem vorhandenen Geld dort über Wasser zu halten.
Natürlich wäre es einfacher das daheim zu machen, doch aus bestimmten Gründen geht das nicht so.........
Aber danke dennoch^^
@ albi
Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:
* Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt;
* Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen.
* Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg;
* Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind.
das Unterstrichene trifft auf mich zu^^
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