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  1. #1
    TriplexXx TriplexXx ist offline
    Avatar von TriplexXx

    Bafög Rückzahlung

    Ich hoffe mal jetzt das es noch kein solches Thema gibt dahe frage ich jetzt einfach mal!
    Ich kenne mich nun nicht unbedingt mit den ganzen Bürograten Kram aus. Also ich mache zurzeit eine Ausbildung zum Informatiker an einer Höheren Berufsfachschule mit dem Ziel nach der Ausbildung eine Fachhochulabschluss zu erwerben!
    Habe natürlich Bafög beantragt und wurde auch genehmigt. Meine frage bezieht sich nur auf die Rückzahlung des Bafög. Ich weiss zwar das bei Schülerbafög keine Rückzahlung erforderlich ist, da es als Vollzuschuss gezahlt wird, aber ich kann aus meinen Unterlagen nichts daraus lesen wie es in meinen Fall ist! Wisst ihr vielleicht was darüber?

    LG

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    Bafög Rückzahlung

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  3. #2
    daywalker2609 daywalker2609 ist offline
    Avatar von daywalker2609

    AW: Bafög Rückzahlung

    Also von meiner Schwester weiß ich ,das sie nix zahlen brauchte.

  4. #3
    TriplexXx TriplexXx ist offline
    Avatar von TriplexXx

    AW: Bafög Rückzahlung

    Zitat daywalker2609 Beitrag anzeigen
    Also von meiner Schwester weiß ich ,das sie nix zahlen brauchte.

    Leider nützt mir das realtiv wenig. Was machst deine Schwester denn wenn ich mal so direkt fragen darf?

  5. #4
    Mad84 Mad84 ist offline
    Avatar von Mad84

    AW: Bafög Rückzahlung

    Ich habe vor 8 Jahren eine Ausbildung als techn. Assistent für Informatik gemacht und habe auch Bafög bezogen. Musste ebenfalls nix zurück zahlen.

    Ich glaube das gilt nur fürs Studium. Aber frag doch mal bei deinem zuständigen Amt, ein Anruf sollte da genügen.

  6. #5
    daywalker2609 daywalker2609 ist offline
    Avatar von daywalker2609

    AW: Bafög Rückzahlung

    Meine Schwester hat ne Ausbildung zur BTA gemacht.Ich glaub das du es nicht zurückzahlen brauchst.

  7. #6
    TriplexXx TriplexXx ist offline
    Avatar von TriplexXx

    AW: Bafög Rückzahlung

    Zitat Mad84 Beitrag anzeigen
    Ich habe vor 8 Jahren eine Ausbildung als techn. Assistent für Informatik gemacht und habe auch Bafög bezogen. Musste ebenfalls nix zurück zahlen.

    Ich glaube das gilt nur fürs Studium. Aber frag doch mal bei deinem zuständigen Amt, ein Anruf sollte da genügen.
    Also so wie ich das jetzt bei dir lese gehe ich mal davon aus das es bei mir dasselbe ist da ich eben auch eine Ausbildung zum assistenten in informatik mache!

  8. #7
    Freerider Freerider ist offline
    Avatar von Freerider

    AW: Bafög Rückzahlung

    Es kommt drauf an, welche Art von BaFög du beziehst, entweder das zinslose Darlehen, welches du zurückzahlen musst, oder eben den reinen Betrag, welcher als Zuschuss gezahlt wird. Ebenfalls ist es abhängig davon, welche Art von Ausbildung du machst. Wie ist denn die genaue Bezeichnung deiner Schule?

  9. #8
    TriplexXx TriplexXx ist offline
    Avatar von TriplexXx

    AW: Bafög Rückzahlung

    Also die Bezeichnung der Schule staatliches Berufschulzentrum und die Ausbildung die ich mache heisst genau Staatlich geprüfter Technischer Asissten für Informatik. Also das mit dem Darlehen habe ich acuh gehört das man das zurückzahlen muss, (ist ja auch klar ist ja auch ein Darlehen) Auf mein Bescheid von der Stelle steht genau Zuschuss!

  10. #9
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Bafög Rückzahlung

    auf einer seite (ich glaube die zweite) des antrages, steht ganz unten die zeile in der die leute für hochschulen den betrag eintragen sollen, auf den der rückzahlungsbetrag bzw. der darlehensanteil der bafögzahlung begrenzt werden soll. ich meine eben aber, das da klar drüber steht: nur für antragsteller auzufüllen, die eine hochschule besuchen.
    d.h. also aus meiner sicht, dass du da eh nicht drunter fällst, da du eben keine hochschule besuchst. schülerbafög ist eben rückzahlungsfrei.
    aber wenn du einen darlehensanteil hättest, würde es auf jedenfall in dem bafögbescheid/bewilligungsbescheid vermerkt sein, wie hoch der darlehensanteil von der gesamtsumme ist. so ist es zumindest immer bei meinen bescheiden, ich geh zur uni und beziehe seid beginn des studiums bafög. als ich mein abi gemacht habe, das war im schuljahr 2007-2008, da habe ich auch schülerbafög bezogen. musste nix zurückzahlen.

  11. #10
    TriplexXx TriplexXx ist offline
    Avatar von TriplexXx

    AW: Bafög Rückzahlung

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    auf einer seite (ich glaube die zweite) des antrages, steht ganz unten die zeile in der die leute für hochschulen den betrag eintragen sollen, auf den der rückzahlungsbetrag bzw. der darlehensanteil der bafögzahlung begrenzt werden soll. ich meine eben aber, das da klar drüber steht: nur für antragsteller auzufüllen, die eine hochschule besuchen.
    d.h. also aus meiner sicht, dass du da eh nicht drunter fällst, da du eben keine hochschule besuchst. schülerbafög ist eben rückzahlungsfrei.
    aber wenn du einen darlehensanteil hättest, würde es auf jedenfall in dem bafögbescheid/bewilligungsbescheid vermerkt sein, wie hoch der darlehensanteil von der gesamtsumme ist. so ist es zumindest immer bei meinen bescheiden, ich geh zur uni und beziehe seid beginn des studiums bafög. als ich mein abi gemacht habe, das war im schuljahr 2007-2008, da habe ich auch schülerbafög bezogen. musste nix zurückzahlen.
    Leider habe ich den Antrag nicht mehr da ich Ihn ja schon abegeben habe! Ich habe eben nur den Bescheid über die Zussage und eben bei Förderbetrag stehen 3 Sachen! einmal Zuschuss, unverzinsl. Darlehen und bankdarlehen und bei Zuschuss steht eben mekn Betrag den ich bekomme!

  12. #11
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Bafög Rückzahlung

    Zitat TriplexXx Beitrag anzeigen
    Leider habe ich den Antrag nicht mehr da ich Ihn ja schon abegeben habe! Ich habe eben nur den Bescheid über die Zussage und eben bei Förderbetrag stehen 3 Sachen! einmal Zuschuss, unverzinsl. Darlehen und bankdarlehen und bei Zuschuss steht eben mekn Betrag den ich bekomme!
    ja dann würd ich sagen, ist die sache klar: da nur hinter "zuschuss" ein betrag steht, läuft es wohl so, wie ich es mir auch dachte, da schülerbafög, dass es keinen darlehensanteil gibt.

  13. #12
    Matze2006 Matze2006 ist offline
    Avatar von Matze2006

    Bafög-Rückzahlung

    Hey Leute,

    ich möchte zu diesem Thema nun doch ein neuen Thread aufmachen. Und zwar geht es um die Bafög-Rückzahlung. Da ich ja Bafög beantragt habe und hoffentlich auch beziehen kann, mache ich mir nun Gedanken um die Rückzahlung.

    Dazu am Besten ein hypothetisches Beispiel:

    Ich bekomme 500 Euro Bafög. Davon zählen 250 Euro als freier Zuschuss und 250 Euro als Staatsdarlehen.

    So .. das rechne ich mal fix hoch 250*12= 3000 Euro im Jahr

    Das nun auf 4 oder 5 Jahre => 12 000 Euro bis 15 000 Euro !

    Diese 12 oder 15 muss ich ja wieder zurückzahlen oder ? Nun gibt es ja die max. Grenze von 10 000 Euro. Meine Frage ist jetzt: Bekommt man einen Erlass wenn man das alles auf ein Schlag zurück zahlen möchte ? Habe da im Inet bei einigen Posts gelesen das man 50 % erlassen bekommen hat wenn man es auf ein Schlag zurück zählt. Das wären ja dann am Ende in diesem Fallbeispiel 5000.- Euro bar auf den Tisch oder ? Dann ist man im Reinen mit dem Bafög ?


    Danke Freunde !

  14. #13
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Bafög-Rückzahlung

    Zitat Matze2006 Beitrag anzeigen
    Hey Leute,

    ich möchte zu diesem Thema nun doch ein neuen Thread aufmachen. Und zwar geht es um die Bafög-Rückzahlung. Da ich ja Bafög beantragt habe und hoffentlich auch beziehen kann, mache ich mir nun Gedanken um die Rückzahlung.

    Dazu am Besten ein hypothetisches Beispiel:

    Ich bekomme 500 Euro Bafög. Davon zählen 250 Euro als freier Zuschuss und 250 Euro als Staatsdarlehen.

    So .. das rechne ich mal fix hoch 250*12= 3000 Euro im Jahr

    Das nun auf 4 oder 5 Jahre => 12 000 Euro bis 15 000 Euro !

    Diese 12 oder 15 muss ich ja wieder zurückzahlen oder ? Nun gibt es ja die max. Grenze von 10 000 Euro. Meine Frage ist jetzt: Bekommt man einen Erlass wenn man das alles auf ein Schlag zurück zahlen möchte ? Habe da im Inet bei einigen Posts gelesen das man 50 % erlassen bekommen hat wenn man es auf ein Schlag zurück zählt. Das wären ja dann am Ende in diesem Fallbeispiel 5000.- Euro bar auf den Tisch oder ? Dann ist man im Reinen mit dem Bafög ?


    Danke Freunde !
    Nein, der Erlass bezieht sich auf die Gesamtsumme, die du noch schuldig bist. Erst wenn sie danach noch über 10.000 Euro liegt, wird sie auf 10.000 Euro reduziert ...

    Vielleicht beantwortet diese Seite die wichtigsten Fragen:
    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php

  15. #14
    Matze2006 Matze2006 ist offline
    Avatar von Matze2006

    AW: Bafög-Rückzahlung

    Hey,

    irgendwie blicke ich da noch nicht ganz durch.

    BAföG Rückzahlung - Tilgung

    Hier wird eine Tabelle aufgeführt. Ich meine bei meinem Beispiel bin ich ja bei 12 000 Euro. Dann reduziert sich das doch auf 10000 oder ?! Und laut der Tabelle im Link könnte ich die 10000 Euro mit 7150 begleichen ?

    :S

  16. #15
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Bafög-Rückzahlung

    Zitat Matze2006 Beitrag anzeigen
    Hey,

    irgendwie blicke ich da noch nicht ganz durch.

    BAföG Rückzahlung - Tilgung

    Hier wird eine Tabelle aufgeführt. Ich meine bei meinem Beispiel bin ich ja bei 12 000 Euro. Dann reduziert sich das doch auf 10000 oder ?! Und laut der Tabelle im Link könnte ich die 10000 Euro mit 7150 begleichen ?

    :S
    Wie ich schon schrieb: Erst werden die Erlasse abgezogen und danach schaut man erst, ob es noch mehr als 10.000 sind ...

  17. #16
    Matze2006 Matze2006 ist offline
    Avatar von Matze2006

    AW: Bafög-Rückzahlung

    OK !

    Habe es jetzt mit nem passenden Post im Inet geschnallt ! Ist wohl genau das was du gemeint hast, erst Erlasse und dann schaut man wo es hinführt ...

    Rückzahlung in einer Summe-Rabatt trotz 10.000 Grenze? - Forum


    Macht bei mir zb :

    54 Monate * 500 = 27 000 Euro Gesamt.
    Davon die 1/2 = 13 500 Zum zurück zahlen.
    Darauf bekomme ich dann einen Rabatt gewährt bei einmal Tilgung ( laut Tabelle ) =>

    13.500€
    -4.657 € (34,5%)
    = 8.843€

    "Damit musst ich theo. statt 10.000€ nur noch 8.843€ (also nochmal 1.157€) weniger zahlen. "

    Und ich denke wenn man eben nicht auf einmal tilgen kann dann wirkt das Ganze mit max. 10 000 Euro. (


    Danke für die Aufklärung

  18. #17
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Bafög-Rückzahlung

    also ich muss da auch nochmal nachhaken, da habe ich mich nämlich bisher auch nur beiläufig mit beschäftigt. also ich habe nen satz von 670 euro auf 54 monate. d.h. ich hab ne schuld von 36180 eur, davon die hälfte macht 18090 eur.

    jetzt würd ich alles auf einen schlag zurückzahlen wollen dann wäre das nach tabelle ein erlass in höhe von 41,5%? dann blieben 10580 eur ca. über? was ist das denn für ne logik? d.h. auch wenn ich alles auf einmal tilgen will (ich muss ja nur 10.000) dann bringt mir die frühzeitige tilgung rein gar nichts? dann tilge ich doch lieber nicht alles auf einmal und leg die 10.000 eur noch an und mache ne ratenzahlung.

  19. #18
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Bafög-Rückzahlung

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    also ich muss da auch nochmal nachhaken, da habe ich mich nämlich bisher auch nur beiläufig mit beschäftigt. also ich habe nen satz von 670 euro auf 54 monate. d.h. ich hab ne schuld von 36180 eur, davon die hälfte macht 18090 eur.

    jetzt würd ich alles auf einen schlag zurückzahlen wollen dann wäre das nach tabelle ein erlass in höhe von 41,5%? dann blieben 10580 eur ca. über? was ist das denn für ne logik? d.h. auch wenn ich alles auf einmal tilgen will (ich muss ja nur 10.000) dann bringt mir die frühzeitige tilgung rein gar nichts? dann tilge ich doch lieber nicht alles auf einmal und leg die 10.000 eur noch an und mache ne ratenzahlung.
    Logik?? Bekommt man irgendwo eine sichere Rendite von 45 % für 10.000 Euro ?? Das ist das, was man mit der sofortigen Tilgung spart ...
    Wenn man das Geld hat, lohnt sich das immer, alles sofort zurückzuzahlen, eventuell lohnt sich auch, einen Kredit aufzunehmen (kommt auf den Zinssatz an, muss man ausrechnen) ...

  20. #19
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Bafög-Rückzahlung

    Zitat Issomad Beitrag anzeigen
    Logik?? Bekommt man irgendwo eine sichere Rendite von 45 % für 10.000 Euro ?? Das ist das, was man mit der sofortigen Tilgung spart ...
    Wenn man das Geld hat, lohnt sich das immer, alles sofort zurückzuzahlen, eventuell lohnt sich auch, einen Kredit aufzunehmen (kommt auf den Zinssatz an, muss man ausrechnen) ...
    ja schon klar, aber moment. wieso sollte sich das denn für mich lohnen, wenn ich doch so oder so 10000 eur zurückzahlen muss, ob ich nun sofort tilge oder eben in raten. denn wenn ich raten tilge, dann kann ich das restliche geld ja noch anlegen oder verwenden. in meinem fall komme ich ja, obwohl ich alles direkt zurück zahlen könnte, nicht unter 10000 euro. also wäre es klüger nicht auf einen schlag zurückzuzahlen, denn dann muss ich ja dennoch nur 10000 euro zurückzahlen. also besteht für diesen fall gar kein anreiz alles auf einen schlag zu tilgen.

  21. #20
    Mr. Burns Mr. Burns ist offline
    Avatar von Mr. Burns

    AW: Bafög Rückzahlung

    Ich brauche auch mal Beratung. Befinde mich zur Zeit im 5. Semester im Bachelor-Studium. Die Regelstudienzeit ist 6. Semester, also normal werde ich nächstes Sommersemester meine Bachelor-Arbeit schreiben und mein Studium beenden.
    Ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken, die BA-Arbeit erst im 7. Semester zu schreiben. Das hätte 2 Vorteile: Erstens hätte ich noch länger Zeit, ein passendes Thema zu finden (bin da im Moment noch recht ratlos) und zweites hätte ich dann im 6. Semester nur 2 Kurse, sodass ich parallel ein bisschen Praxiserfahrung sammeln könnte. Die entscheidende Frage ist aber: Kriege ich im 7. Semester noch Bafög, also wenn ich das Studium nicht in Regelstudienzeit abschließe?

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