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Thema: Bafög Rückzahlung
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01.09.2010, 13:58 #1TriplexXx
Bafög Rückzahlung
Ich kenne mich nun nicht unbedingt mit den ganzen Bürograten Kram aus. Also ich mache zurzeit eine Ausbildung zum Informatiker an einer Höheren Berufsfachschule mit dem Ziel nach der Ausbildung eine Fachhochulabschluss zu erwerben!
Habe natürlich Bafög beantragt und wurde auch genehmigt. Meine frage bezieht sich nur auf die Rückzahlung des Bafög. Ich weiss zwar das bei Schülerbafög keine Rückzahlung erforderlich ist, da es als Vollzuschuss gezahlt wird, aber ich kann aus meinen Unterlagen nichts daraus lesen wie es in meinen Fall ist! Wisst ihr vielleicht was darüber?
LG
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01.09.2010, 14:06 #2daywalker2609
AW: Bafög Rückzahlung
Also von meiner Schwester weiß ich ,das sie nix zahlen brauchte.
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01.09.2010, 14:21 #3TriplexXx
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01.09.2010, 14:33 #4Mad84
AW: Bafög Rückzahlung
Ich habe vor 8 Jahren eine Ausbildung als techn. Assistent für Informatik gemacht und habe auch Bafög bezogen. Musste ebenfalls nix zurück zahlen.
Ich glaube das gilt nur fürs Studium. Aber frag doch mal bei deinem zuständigen Amt, ein Anruf sollte da genügen.
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01.09.2010, 14:35 #5daywalker2609
AW: Bafög Rückzahlung
Meine Schwester hat ne Ausbildung zur BTA gemacht.Ich glaub das du es nicht zurückzahlen brauchst.
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01.09.2010, 14:41 #6TriplexXx
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01.09.2010, 14:52 #7Freerider
AW: Bafög Rückzahlung
Es kommt drauf an, welche Art von BaFög du beziehst, entweder das zinslose Darlehen, welches du zurückzahlen musst, oder eben den reinen Betrag, welcher als Zuschuss gezahlt wird. Ebenfalls ist es abhängig davon, welche Art von Ausbildung du machst. Wie ist denn die genaue Bezeichnung deiner Schule?
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01.09.2010, 15:07 #8TriplexXx
AW: Bafög Rückzahlung
Also die Bezeichnung der Schule staatliches Berufschulzentrum und die Ausbildung die ich mache heisst genau Staatlich geprüfter Technischer Asissten für Informatik. Also das mit dem Darlehen habe ich acuh gehört das man das zurückzahlen muss, (ist ja auch klar ist ja auch ein Darlehen) Auf mein Bescheid von der Stelle steht genau Zuschuss!
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01.09.2010, 15:16 #9Gilligan
AW: Bafög Rückzahlung
auf einer seite (ich glaube die zweite) des antrages, steht ganz unten die zeile in der die leute für hochschulen den betrag eintragen sollen, auf den der rückzahlungsbetrag bzw. der darlehensanteil der bafögzahlung begrenzt werden soll. ich meine eben aber, das da klar drüber steht: nur für antragsteller auzufüllen, die eine hochschule besuchen.
d.h. also aus meiner sicht, dass du da eh nicht drunter fällst, da du eben keine hochschule besuchst. schülerbafög ist eben rückzahlungsfrei.
aber wenn du einen darlehensanteil hättest, würde es auf jedenfall in dem bafögbescheid/bewilligungsbescheid vermerkt sein, wie hoch der darlehensanteil von der gesamtsumme ist. so ist es zumindest immer bei meinen bescheiden, ich geh zur uni und beziehe seid beginn des studiums bafög. als ich mein abi gemacht habe, das war im schuljahr 2007-2008, da habe ich auch schülerbafög bezogen. musste nix zurückzahlen.
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01.09.2010, 15:25 #10TriplexXx
AW: Bafög Rückzahlung
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01.09.2010, 17:25 #11Gilligan
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09.08.2012, 17:29 #12Matze2006
Bafög-Rückzahlung
Hey Leute,
ich möchte zu diesem Thema nun doch ein neuen Thread aufmachen. Und zwar geht es um die Bafög-Rückzahlung. Da ich ja Bafög beantragt habe und hoffentlich auch beziehen kann, mache ich mir nun Gedanken um die Rückzahlung.
Dazu am Besten ein hypothetisches Beispiel:
Ich bekomme 500 Euro Bafög. Davon zählen 250 Euro als freier Zuschuss und 250 Euro als Staatsdarlehen.
So .. das rechne ich mal fix hoch 250*12= 3000 Euro im Jahr
Das nun auf 4 oder 5 Jahre => 12 000 Euro bis 15 000 Euro !
Diese 12 oder 15 muss ich ja wieder zurückzahlen oder ? Nun gibt es ja die max. Grenze von 10 000 Euro. Meine Frage ist jetzt: Bekommt man einen Erlass wenn man das alles auf ein Schlag zurück zahlen möchte ? Habe da im Inet bei einigen Posts gelesen das man 50 % erlassen bekommen hat wenn man es auf ein Schlag zurück zählt. Das wären ja dann am Ende in diesem Fallbeispiel 5000.- Euro bar auf den Tisch oder ? Dann ist man im Reinen mit dem Bafög ?
Danke Freunde !
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09.08.2012, 17:59 #13Issomad
AW: Bafög-Rückzahlung
Nein, der Erlass bezieht sich auf die Gesamtsumme, die du noch schuldig bist. Erst wenn sie danach noch über 10.000 Euro liegt, wird sie auf 10.000 Euro reduziert ...
Vielleicht beantwortet diese Seite die wichtigsten Fragen:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php
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09.08.2012, 18:09 #14Matze2006
AW: Bafög-Rückzahlung
Hey,
irgendwie blicke ich da noch nicht ganz durch.
BAföG Rückzahlung - Tilgung
Hier wird eine Tabelle aufgeführt. Ich meine bei meinem Beispiel bin ich ja bei 12 000 Euro. Dann reduziert sich das doch auf 10000 oder ?! Und laut der Tabelle im Link könnte ich die 10000 Euro mit 7150 begleichen ?
:S
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09.08.2012, 18:25 #15Issomad
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09.08.2012, 18:40 #16Matze2006
AW: Bafög-Rückzahlung
OK !
Habe es jetzt mit nem passenden Post im Inet geschnallt ! Ist wohl genau das was du gemeint hast, erst Erlasse und dann schaut man wo es hinführt ...
Rückzahlung in einer Summe-Rabatt trotz 10.000 Grenze? - Forum
Macht bei mir zb :
54 Monate * 500 = 27 000 Euro Gesamt.
Davon die 1/2 = 13 500 Zum zurück zahlen.
Darauf bekomme ich dann einen Rabatt gewährt bei einmal Tilgung ( laut Tabelle ) =>
13.500€
-4.657 € (34,5%)
= 8.843€
"Damit musst ich theo. statt 10.000€ nur noch 8.843€ (also nochmal 1.157€) weniger zahlen. "
Und ich denke wenn man eben nicht auf einmal tilgen kann dann wirkt das Ganze mit max. 10 000 Euro. (
Danke für die Aufklärung
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10.08.2012, 08:34 #17Gilligan
AW: Bafög-Rückzahlung
also ich muss da auch nochmal nachhaken, da habe ich mich nämlich bisher auch nur beiläufig mit beschäftigt. also ich habe nen satz von 670 euro auf 54 monate. d.h. ich hab ne schuld von 36180 eur, davon die hälfte macht 18090 eur.
jetzt würd ich alles auf einen schlag zurückzahlen wollen dann wäre das nach tabelle ein erlass in höhe von 41,5%? dann blieben 10580 eur ca. über? was ist das denn für ne logik? d.h. auch wenn ich alles auf einmal tilgen will (ich muss ja nur 10.000) dann bringt mir die frühzeitige tilgung rein gar nichts? dann tilge ich doch lieber nicht alles auf einmal und leg die 10.000 eur noch an und mache ne ratenzahlung.
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15.08.2012, 15:08 #18Issomad
AW: Bafög-Rückzahlung
Logik?? Bekommt man irgendwo eine sichere Rendite von 45 % für 10.000 Euro ?? Das ist das, was man mit der sofortigen Tilgung spart ...
Wenn man das Geld hat, lohnt sich das immer, alles sofort zurückzuzahlen, eventuell lohnt sich auch, einen Kredit aufzunehmen (kommt auf den Zinssatz an, muss man ausrechnen) ...
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15.08.2012, 16:24 #19Gilligan
AW: Bafög-Rückzahlung
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19.11.2012, 12:48 #20Mr. Burns
AW: Bafög Rückzahlung
Ich brauche auch mal Beratung. Befinde mich zur Zeit im 5. Semester im Bachelor-Studium. Die Regelstudienzeit ist 6. Semester, also normal werde ich nächstes Sommersemester meine Bachelor-Arbeit schreiben und mein Studium beenden.
Ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken, die BA-Arbeit erst im 7. Semester zu schreiben. Das hätte 2 Vorteile: Erstens hätte ich noch länger Zeit, ein passendes Thema zu finden (bin da im Moment noch recht ratlos) und zweites hätte ich dann im 6. Semester nur 2 Kurse, sodass ich parallel ein bisschen Praxiserfahrung sammeln könnte. Die entscheidende Frage ist aber: Kriege ich im 7. Semester noch Bafög, also wenn ich das Studium nicht in Regelstudienzeit abschließe?
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