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  1. #21
    Eisuke261990 Eisuke261990 ist offline
    Avatar von Eisuke261990

    AW: BAföG - Duales Studium finanzieren?

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    aber mit einer Überweisung direkt aufs Konto von Mama liefert man den Behörden schwarz auf weiß den Beweis für die eigene Dummheit... oO.
    So dumm wäre ich schon nicht gewesen, da logisches Denken eigentlich immer meine Handlungen beeinflusst (auch wenn sich meine Idee nicht so anhört).
    Ich habe nur den Zwischenweg "Geld abheben, Geld in der Matratze zwischenlagern, Geld ein paar Monate später auf ein "fremdgeführtes" Konto buchen lassen" übersprungen - außerdem war es nur ein Beispiel, um zu wissen, was man mit dem Geld machen könnte und was nicht.

    Aber im Endeffekt bleibt mir nichts anders übrig als ein paar tausend Euros auf den Kopf zu hauen, so dass ich unter die ca. 5020 Euro-Grenze falle ... ich arme Sau.



    PS: Ich wollt nur mal sagen, dass ich ein Kerl bin - da ich hier i-wo "sie" las. :>

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    AW: BAföG - Duales Studium finanzieren?

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  3. #22
    Aurel-

    AW: BAföG - Duales Studium finanzieren?

    Zitat Eisuke261990 Beitrag anzeigen
    So dumm wäre ich schon nicht gewesen, da logisches Denken eigentlich immer meine Handlungen beeinflusst (auch wenn sich meine Idee nicht so anhört).
    Es spielt für das Amt keine Rolle ob du das Geld abgehoben, deinen Eltern überwiesen oder es angelegt hast. Entscheident ist, ob es da ist bzw. da war. Aber wie gesagt: Bei den Zeiträumen bist du sowieso raus, egal was du jetzt mit dem Geld machst. Eine ausgefuchste Vertuschungsaktion ist absolut überflüssig. Das Amt hat da nix schwarz auf weiß, da Auszüge nicht für so einen langen Zeitraum erhoben werden können. Wäre ja auch zu krass, wenn man sich quasi sein ganzes Leben über irgendwelche Ausgaben rechtfertigen müsste. Sieh nur zu, dass du das Geld jetzt von deinem Konto kriegst, dann hat sich die Problematik für dich erledigt. Das Geld taucht nicht mehr auf wenn, eventuell, das Amt im Herbst Bankauskünfte der letzten 3 Monate haben will.

  4. #23
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    AW: BAföG - Duales Studium finanzieren?

    Zitat Aurel- Beitrag anzeigen
    Es spielt für das Amt keine Rolle ob du das Geld abgehoben, deinen Eltern überwiesen oder es angelegt hast. Entscheident ist, ob es da ist bzw. da war. Aber wie gesagt: Bei den Zeiträumen bist du sowieso raus, egal was du jetzt mit dem Geld machst. Eine ausgefuchste Vertuschungsaktion ist absolut überflüssig. Das Amt hat da nix schwarz auf weiß, da Auszüge nicht für so einen langen Zeitraum erhoben werden können. Wäre ja auch zu krass, wenn man sich quasi sein ganzes Leben über irgendwelche Ausgaben rechtfertigen müsste. Sieh nur zu, dass du das Geld jetzt von deinem Konto kriegst, dann hat sich die Problematik für dich erledigt. Das Geld taucht nicht mehr auf wenn, eventuell, das Amt im Herbst Bankauskünfte der letzten 3 Monate haben will.
    Na, mit dem Finanzamt hattest du wohl noch nie zu tun, häh ? Die haben kein Problem damit dich die letzten 5, 10 oder 15 Jahre zu durchlöchern - egal ob mit oder ohne Einverständnis - zumindestens wenn du ein Unternehmen hast. Umsonst musst du deine Quittungen und Belege als Unternehmen nicht über bestimmte Zeiträume aufheben und teilweise Sonderquittungen ausstellen lassen, die nicht verbleichen. Normale Tankstelenquittungen beispielsweise tun nämlich genau das. Wenn dann das Finanzamt kommt, und du hast auf deiner 100 Euro Tankquittung, wo du vor 5 Jahren beim Tanken warst, nur noch ein weißes kleines Stück Papier, schaust du dumm aus der Wäsche! Das Finanzamt kann immer kommen und dir die Leviten lesen, auch ohne Vorankündigung in gewissen Fällen - meines Wissens bei begründetem Verdacht. Ob das auch im Machtbereich vom Bafög-Amt liegt, Daten über so riesige Zeiträume abzugleichen, weiß ich jetzt natürlich nicht, vorstellen kann ich es mir schon, weil beides staatliche Behörden sind und beides ja auch irgendwo Hand in Hand geht.
    Hierzu würde ich dir auch etwas Text aufschlüsseln .

    "Kontoevidenzzentrale (KEZ)
    Seit dem 1. April 2003 sind nach § 24c Kreditwesengesetz (KWG) alle Kreditinstitute in Deutschland (also alle Banken, die in Deutschland Filialen unterhalten) verpflichtet, die Stammdaten ihrer Kunden und Depots elektronisch zu speichern. Diese täglich aktualisierten Daten wiederum werden an das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) übermittelt. Darüber können vermutlich seit 01.04.2005 auch die BAföG-Ämter - allerdings nur auf spezielle Anfrage hin - zugreifen."

    Ich möchte ja jetzt nicht die WEIT dehnbaren Defintionen von Verdacht und spezielle Anfrage hier diskutieren, aber wenn das Bafög-Amt so überprüft, wie die Behörden mit dem Staatstrojaner, wo prinzipiell fast alle verdächtig sind - dann kann man sich schon mal darüber Gedanken machen, oder?

    ich will jetzt nicht alles zitieren, zum Durchlesen würden auch diese Seiten reichen:

    Kontoevidenzzentrale (KEZ) - BAföG-Glossar - Studis Online
    BAföG-Datenabgleich - FAQ - BAföG - Studis Online

    Vor allem in der Datenabgleich-Seite könnt ihr im letzten Absatz entnehmen, dass auch eure Daten VOR eurem Bafög-Antrag zum Datenabgleich herangezogen werden können.
    Zum Beantragen muss man möglicherweise, wie du schon sagst, nur die Kontoauszüge der letzten 3 MOnate vorlegen. Aber umsonst gibt es definitiv nicht so viele Fälle von Sozialbetrug durch Bafög. Wie gesagt, ich weiß von einigen...
    Nur: Wenn ich schon widerrechtlich handeln will, dann muss ichs doch wohl nicht auf Teufel komm raus offensichtlich gestalten, oder? Wie gesagt, es gibt SOOOOO viele Möglichkeiten, das anders zu gestalten, die definitiv auch nicht zeitaufwändiger sind als ein paar Tausend Euro auf Muttis Konto zu überweisen. Wenn die von Bafög-Amt auch das Recht haben, eure Zahlungsströme einzusehen, die ihr vor dem Antrag gemacht habt, ist das halt der Beweis schwarz auf weiß...

  5. #24
    Aurel-

    AW: BAföG - Duales Studium finanzieren?

    Junge "häh " - das Bafögamt ist nicht das Finanzamt. Natürlich kann das Finanzamt Nachweise der letzten Jahrzehnte verlangen (z . B. wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung) , schließelich ist man u.a in der Selbstständigkeit auch dazu verpflichtet, Buchhaltung zu führen. Das hat aber mal überhaupt nichts mit dem Bafögamt zu tun. Das einzige was das Bafögamt machen kann, ist dir den Antrag abzulehnen, weil DU nicht bereit bist Vermögensnachweise der letzten Monate zu erbingen - bzw. die Vermögensnachweise selbst bei der Bank einfordern. Oder - falls sich herrausstellt das du doch Vermögen hattest während du Leistungen bezogen hast - eine Rückzahlung zu verlangen. Red hier bitte nicht um den heißen Brei.

    Ich habe das ganze spielchen mit dem Bafögamt bzgl. der Nachweise selbst mit gemacht. Ach ja, und ein Kleinunternehmen besitze ich inzwischen auch - ich kann daher Finanzamt und Bafögamt auch auseinanderhalten. Was versuchst du mir hier eigentlich aufzuschwatzen?

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