Ergebnis 21 bis 24 von 24
-
31.03.2012, 01:07 #21Eisuke261990
AW: BAföG - Duales Studium finanzieren?
Ich habe nur den Zwischenweg "Geld abheben, Geld in der Matratze zwischenlagern, Geld ein paar Monate später auf ein "fremdgeführtes" Konto buchen lassen" übersprungen - außerdem war es nur ein Beispiel, um zu wissen, was man mit dem Geld machen könnte und was nicht.
Aber im Endeffekt bleibt mir nichts anders übrig als ein paar tausend Euros auf den Kopf zu hauen, so dass ich unter die ca. 5020 Euro-Grenze falle ... ich arme Sau.
PS: Ich wollt nur mal sagen, dass ich ein Kerl bin - da ich hier i-wo "sie" las. :>
-
AW: BAföG - Duales Studium finanzieren?
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
-
31.03.2012, 01:14 #22Aurel-
AW: BAföG - Duales Studium finanzieren?
Es spielt für das Amt keine Rolle ob du das Geld abgehoben, deinen Eltern überwiesen oder es angelegt hast. Entscheident ist, ob es da ist bzw. da war. Aber wie gesagt: Bei den Zeiträumen bist du sowieso raus, egal was du jetzt mit dem Geld machst. Eine ausgefuchste Vertuschungsaktion ist absolut überflüssig. Das Amt hat da nix schwarz auf weiß, da Auszüge nicht für so einen langen Zeitraum erhoben werden können. Wäre ja auch zu krass, wenn man sich quasi sein ganzes Leben über irgendwelche Ausgaben rechtfertigen müsste. Sieh nur zu, dass du das Geld jetzt von deinem Konto kriegst, dann hat sich die Problematik für dich erledigt. Das Geld taucht nicht mehr auf wenn, eventuell, das Amt im Herbst Bankauskünfte der letzten 3 Monate haben will.
-
31.03.2012, 14:07 #23Blizzard_Black
AW: BAföG - Duales Studium finanzieren?
Hierzu würde ich dir auch etwas Text aufschlüsseln .
"Kontoevidenzzentrale (KEZ)
Seit dem 1. April 2003 sind nach § 24c Kreditwesengesetz (KWG) alle Kreditinstitute in Deutschland (also alle Banken, die in Deutschland Filialen unterhalten) verpflichtet, die Stammdaten ihrer Kunden und Depots elektronisch zu speichern. Diese täglich aktualisierten Daten wiederum werden an das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) übermittelt. Darüber können vermutlich seit 01.04.2005 auch die BAföG-Ämter - allerdings nur auf spezielle Anfrage hin - zugreifen."
Ich möchte ja jetzt nicht die WEIT dehnbaren Defintionen von Verdacht und spezielle Anfrage hier diskutieren, aber wenn das Bafög-Amt so überprüft, wie die Behörden mit dem Staatstrojaner, wo prinzipiell fast alle verdächtig sind - dann kann man sich schon mal darüber Gedanken machen, oder?
ich will jetzt nicht alles zitieren, zum Durchlesen würden auch diese Seiten reichen:
Kontoevidenzzentrale (KEZ) - BAföG-Glossar - Studis Online
BAföG-Datenabgleich - FAQ - BAföG - Studis Online
Vor allem in der Datenabgleich-Seite könnt ihr im letzten Absatz entnehmen, dass auch eure Daten VOR eurem Bafög-Antrag zum Datenabgleich herangezogen werden können.
Zum Beantragen muss man möglicherweise, wie du schon sagst, nur die Kontoauszüge der letzten 3 MOnate vorlegen. Aber umsonst gibt es definitiv nicht so viele Fälle von Sozialbetrug durch Bafög. Wie gesagt, ich weiß von einigen...
Nur: Wenn ich schon widerrechtlich handeln will, dann muss ichs doch wohl nicht auf Teufel komm raus offensichtlich gestalten, oder? Wie gesagt, es gibt SOOOOO viele Möglichkeiten, das anders zu gestalten, die definitiv auch nicht zeitaufwändiger sind als ein paar Tausend Euro auf Muttis Konto zu überweisen. Wenn die von Bafög-Amt auch das Recht haben, eure Zahlungsströme einzusehen, die ihr vor dem Antrag gemacht habt, ist das halt der Beweis schwarz auf weiß...
-
31.03.2012, 14:45 #24Aurel-
AW: BAföG - Duales Studium finanzieren?
Junge "häh " - das Bafögamt ist nicht das Finanzamt. Natürlich kann das Finanzamt Nachweise der letzten Jahrzehnte verlangen (z . B. wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung) , schließelich ist man u.a in der Selbstständigkeit auch dazu verpflichtet, Buchhaltung zu führen. Das hat aber mal überhaupt nichts mit dem Bafögamt zu tun. Das einzige was das Bafögamt machen kann, ist dir den Antrag abzulehnen, weil DU nicht bereit bist Vermögensnachweise der letzten Monate zu erbingen - bzw. die Vermögensnachweise selbst bei der Bank einfordern. Oder - falls sich herrausstellt das du doch Vermögen hattest während du Leistungen bezogen hast - eine Rückzahlung zu verlangen. Red hier bitte nicht um den heißen Brei.
Ich habe das ganze spielchen mit dem Bafögamt bzgl. der Nachweise selbst mit gemacht. Ach ja, und ein Kleinunternehmen besitze ich inzwischen auch - ich kann daher Finanzamt und Bafögamt auch auseinanderhalten. Was versuchst du mir hier eigentlich aufzuschwatzen?
Ähnliche Themen
-
Bafög Rückzahlung: Ich hoffe mal jetzt das es noch kein solches Thema gibt dahe frage ich jetzt einfach mal! Ich kenne mich nun nicht unbedingt mit den ganzen... -
Duales Studium: Interessiere mich für die Möglichkeit eines dualen Studiums und hätte ein paar Fragen diesbezüglich. 1. Habe gelesen, dass man sich meist ein Jahr... -
Bafög Problem: Hey, da im September meine nicht bezahlte, Schulische Ausbildung stattfindet, musste ich Bafög beantragen. Nun haben wir die Bestätigung... -
BAfög & Wohngeld: Hallo, Es gibt folgendes Problem Ich ziehe nächstes Jahr um (höchstw. München) Wohne momentan noch zu Hause und dann eben nicht mehr. ... -
Eure Erfahrungen mit Bafög:
Wenn man die Karte nicht hat, hat man die Karte nicht. Da helfen dann auch keine mehrfachen Empfehlungen! >__
Pokémon Trading Card: Pocket