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  1. #1
    Xburn Xburn ist offline
    Avatar von Xburn

    Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!

    Hallo Leute,

    ich habe meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, welchem er auch zustimmte.
    Ich habe auch schon eine neue Stelle, bei welcher ich im JULI anfangen werde.

    Jetzt das Problem:

    Ich habe noch 12 Tage (Rest)Urlaub.
    Der Aufhebungsvertrag soll morgen von mir unterschrieben werden. Was drinnen steht, weiß keiner. Nur die Personalabteilung unseres Hauptsitzes, die diesen verfasst hat.
    Ich arbeite sozusagen in einer anderen Niederlassung des Unternehmens, also nicht bei der Hauptsitzstelle.

    Also weiß mein Chef auch nicht was da drinsteht, so wie ich es verstanden habe.

    Nun ist bis zum Monatsende nur noch FR, DI, MI(Berufsschule), DO und FR.
    Also steht wie ich es verstanden habe im Aufhebungsvertrag, dass ich an diesen Tagen noch Urlaub habe. Bleiben also noch (12-5) 7 Tage Urlaub.
    Laut der Sekritärin wie ich es verstanden habe, verfallen diese 7 Tage mit der Aussage "Du willst ja von uns weg, nicht wir von dir". Dabei fragte ich halt ob der Ausgezahlt werden würde und Sie sagte "die Rechtsabteilung des Hauptsitzes hat das schon im Aufhebungsvertrag richtig geregelt".
    Der Chef erwähnte auch "entweder gehst du zum mai wie es im aufhebungsvertrag steht oder du hällst die kündigungsfrist von 3 monaten ein"

    Was ist nun wenn morgen dort nichts vom ausbezahlen des restlichen Urlaubs steht ? Eigentlich müsste ich es doch ausgezahlt kriegen oder ?

    Das Problem ist halt, dass die neue Stelle ab dem 1. Juli anfängt und ich noch umziehen muss. Einen weiteren Monat kann ich nicht warten geschweige den die Kündigungsfrist abwarten.

    Um eine Antwort würde ich mich freuen.


    Gruß

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    Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!

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  3. #2
    JokerofDarkness

    AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!

    Es zählt genau das, was mit dem Aufhebungsvertrag ausgehandelt wird. Da zählen dann keine anderen vertraglichen Verpflichtungen mehr.

  4. #3
    Xburn Xburn ist offline
    Avatar von Xburn

    AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!

    Zitat JokerofDarkness Beitrag anzeigen
    Es zählt genau das, was mit dem Aufhebungsvertrag ausgehandelt wird. Da zählen dann keine anderen vertraglichen Verpflichtungen mehr.
    Aber Resturlaub steht doch jedem zu oder nicht ?

  5. #4
    Cloud Cloud ist offline
    Avatar von Cloud

    AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!

    Resturlaub steht dir eigentlich zu
    so wie geleistete Überstunden

  6. #5
    FallenAngel FallenAngel ist offline
    Avatar von FallenAngel

    AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!

    Wie JokerofDarkness bereits geschrieben hat, gilt was im Aufhebungsvertrag vereinbart wurde.

    Lies diesen genau durch, bevor du deine Unterschrift druntersetzt! Du hast i.d.R. kein Widerrufsrecht und dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir eine Bedenkzeit einzuräumen.

  7. #6
    JokerofDarkness

    AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen
    Aber Resturlaub steht doch jedem zu oder nicht ?
    Was war eigentlich an meinem Post nicht zu verstehen?

    Zitat Cloud Beitrag anzeigen
    Resturlaub steht dir eigentlich zu
    so wie geleistete Überstunden
    Es geht hier aber nicht um Zustehen, wie bei einer Kündigung. Eine Kündigung ist immer eine einseitige Wilkenserklärung und kein Vertrag. Es wird hier aber ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt, um gesetzliche Bestimmungen zu umgehen, den beiden Parteien unterzeichnen. Es kommt dadurch zwar zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aber es ist keine Kündigung im eigentlichen Sinne.

  8. #7
    Hellbrixx Hellbrixx ist offline
    Avatar von Hellbrixx

    AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!

    Mein Aufhebungsvertrag war ein kleines Ärgernis. Dummerweise bekam ich aber plötzlich ganz arge Schmerzen. Der Doktor sagte dass ich so auf keinen Fall arbeiten könne.

    Da die restlichen 4 Tage auch nicht ausgezahlt wurden, fand ich das ganz gerecht

  9. #8
    JokerofDarkness

    AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!

    Zitat Lord Sephiroth Beitrag anzeigen
    Mein Aufhebungsvertrag war ein kleines Ärgernis. Dummerweise bekam ich aber plötzlich ganz arge Schmerzen. Der Doktor sagte dass ich so auf keinen Fall arbeiten könne.
    Sowas kommt sehr häufig vor, deshalb habe ich bei den von mir aufgesetzten Verträgen immer gleich eine Klausel mit der sofortigen Freistellung des AN inkl. Abgeltung etwaiger Urlaubsansprüche drin.

  10. #9
    Terence Skill Terence Skill ist offline
    Avatar von Terence Skill

    AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!

    wird im falle des ausscheidens der urlaubsanspruch nicht eh runtergerechnet? also wenn man zb 30 tage jahresurlaub hat, aber nach 6 monaten geht. hat man doch eh nur anspruch auf 15 tage? der wird doch auf den monat runtergerechnet. da wäre dann erstmal zu schauen inwiefern überhaupt noch anspruch besteht. abgesehen davon regel der aufhebungsvertrag allerdings alles. dieser muss sich aber dennoch an gesetztgebungen halten bzw angelehnt sein. sie können dich nicht zwingen für dich nachteilige verträge zu unterschreiben.

  11. #10
    Octavian

    AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!

    Beim Fall einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte steht dir der komplette Jahresurlaub zu, sofern im Arbeitsvertrag nicht z. B. Zwölftelung festgelegt wurde. In der ersten Jahreshälfte der Anteil am Gesamtjahr als Teil des Gesamturlaubs.

    Beim Aufhebungsvertrag gilt genau das, was drin steht. @JokerofDarkness hat das ja schon richtig erklärt.

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