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20.05.2015, 19:43 #1Xburn
Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!
ich habe meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, welchem er auch zustimmte.
Ich habe auch schon eine neue Stelle, bei welcher ich im JULI anfangen werde.
Jetzt das Problem:
Ich habe noch 12 Tage (Rest)Urlaub.
Der Aufhebungsvertrag soll morgen von mir unterschrieben werden. Was drinnen steht, weiß keiner. Nur die Personalabteilung unseres Hauptsitzes, die diesen verfasst hat.
Ich arbeite sozusagen in einer anderen Niederlassung des Unternehmens, also nicht bei der Hauptsitzstelle.
Also weiß mein Chef auch nicht was da drinsteht, so wie ich es verstanden habe.
Nun ist bis zum Monatsende nur noch FR, DI, MI(Berufsschule), DO und FR.
Also steht wie ich es verstanden habe im Aufhebungsvertrag, dass ich an diesen Tagen noch Urlaub habe. Bleiben also noch (12-5) 7 Tage Urlaub.
Laut der Sekritärin wie ich es verstanden habe, verfallen diese 7 Tage mit der Aussage "Du willst ja von uns weg, nicht wir von dir". Dabei fragte ich halt ob der Ausgezahlt werden würde und Sie sagte "die Rechtsabteilung des Hauptsitzes hat das schon im Aufhebungsvertrag richtig geregelt".
Der Chef erwähnte auch "entweder gehst du zum mai wie es im aufhebungsvertrag steht oder du hällst die kündigungsfrist von 3 monaten ein"
Was ist nun wenn morgen dort nichts vom ausbezahlen des restlichen Urlaubs steht ? Eigentlich müsste ich es doch ausgezahlt kriegen oder ?
Das Problem ist halt, dass die neue Stelle ab dem 1. Juli anfängt und ich noch umziehen muss. Einen weiteren Monat kann ich nicht warten geschweige den die Kündigungsfrist abwarten.
Um eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
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Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!
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20.05.2015, 19:50 #2JokerofDarkness
AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!
Es zählt genau das, was mit dem Aufhebungsvertrag ausgehandelt wird. Da zählen dann keine anderen vertraglichen Verpflichtungen mehr.
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20.05.2015, 20:00 #3Xburn
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20.05.2015, 20:04 #4Cloud
AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!
Resturlaub steht dir eigentlich zu
so wie geleistete Überstunden
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20.05.2015, 20:24 #5FallenAngel
AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!
Lies diesen genau durch, bevor du deine Unterschrift druntersetzt! Du hast i.d.R. kein Widerrufsrecht und dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir eine Bedenkzeit einzuräumen.
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20.05.2015, 20:26 #6JokerofDarkness
AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!
Was war eigentlich an meinem Post nicht zu verstehen?
Es geht hier aber nicht um Zustehen, wie bei einer Kündigung. Eine Kündigung ist immer eine einseitige Wilkenserklärung und kein Vertrag. Es wird hier aber ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt, um gesetzliche Bestimmungen zu umgehen, den beiden Parteien unterzeichnen. Es kommt dadurch zwar zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aber es ist keine Kündigung im eigentlichen Sinne.
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20.05.2015, 20:27 #7Hellbrixx
AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!
Mein Aufhebungsvertrag war ein kleines Ärgernis. Dummerweise bekam ich aber plötzlich ganz arge Schmerzen. Der Doktor sagte dass ich so auf keinen Fall arbeiten könne.
Da die restlichen 4 Tage auch nicht ausgezahlt wurden, fand ich das ganz gerecht
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20.05.2015, 20:31 #8JokerofDarkness
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21.05.2015, 12:25 #9Terence Skill
AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!
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21.05.2015, 14:32 #10Octavian
AW: Aufhebungsvertrag - Resturlaub !Frage!
Beim Fall einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte steht dir der komplette Jahresurlaub zu, sofern im Arbeitsvertrag nicht z. B. Zwölftelung festgelegt wurde. In der ersten Jahreshälfte der Anteil am Gesamtjahr als Teil des Gesamturlaubs.
Beim Aufhebungsvertrag gilt genau das, was drin steht. @JokerofDarkness hat das ja schon richtig erklärt.
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