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Ergebnis 21 bis 23 von 23
  1. #21
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Aurel- Beitrag anzeigen
    Diese Annahme ist falsch.
    Erstmal wie Gilligan bereits vorweg genommen hat Einkommen != Vermögen.

    1. Das Brutto(!) Einkommen der Eltern wird berücksichtigt (unabhängig davon welche negativen Ausgaben zusätzlich bestehen - bspw. Hauskredit, Leasingverträge o.ä)
    2. Dein Vermögen wird verrechnet (Geld auf der Bank, Sachvermögen - wie bspw. Autos, Bausparverträge, Bankanteile o.ä).
    3. Dein Einkommen wird berücksichtigt, wenn ein akutes Arbeitsverhältnis besteht. Beim Bafög ist es generell so: Alles über 400€ durch einen Job wird 1zu1 angerechnet.

    Das kann durchaus alles zutreffen - bspw. dann wenn der Threadersteller vor hat auch im Studium zu arbeiten, die Eltern generell unterhaltspflichtig sind (was sie auch sind wenn der Threadersteller bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat ! Studium zählt wieder zur Erstausbildung) und er nachweisbares Vermögen angehäuft hat.
    Eigenes Vermögen der Auszubildenden ist bis auf einen Betrag von 5.200 Euro voll zur Finanzierung der Ausbildung einzusetzen.

    Ich glaube kaum, dass er in einem halben Jahr mehr ansparen wird. Das meine ich mit Rücklagen für das Studium ...

    Wobei mittlerweile der volle Zeitwert eines Autos angerechnet wird. Das war früher nicht so

    Hätte er nach der Ausbildung 3 Jahre Berufserfahrung, würde übrigens das Einkommen der Eltern nicht zählen ...

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    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

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  3. #22
    Aurel-

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Issomad Beitrag anzeigen
    Hätte er nach der Ausbildung 3 Jahre Berufserfahrung, würde übrigens das Einkommen der Eltern nicht zählen ...
    Es sind 5 - und die Eltern hängen so oder so voll drin.
    Elternunabhängiges BAföG - BAföG-FAQ - Studis Online

    Zitat Issomad Beitrag anzeigen
    Ich glaube kaum, dass er in einem halben Jahr mehr ansparen wird. Das meine ich mit Rücklagen für das Studium ...
    Gut möglich. Wie gesagt, er sollte nur aufpassen, dass sich da nichts großes ansammelt - vor allem auch im Hinblick darauf, was sich vielleicht während seiner Ausbildung schon angesammelt hat - bspw. ein Bausparvertrag auf den er jeden Monat 50€ eingezahlt hat (damit wäre er schon voll drüber). Oder wie Gilligan richtig sagte, das in vielen Fällen von den Eltern / Großeltern angelegte Sparkonto, das zur Geburt angelegt wird, damit Sohnemann sich ein Auto, eine Ersteinrichtung o.ä kaufen kann. Die können nämlich auch auf seinem Namen laufen, ohne dass er davon etwas weiß.

  4. #23
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

    Zitat Aurel- Beitrag anzeigen
    Alles über 400€ durch einen Job wird 1zu1 angerechnet.
    wobei man noch ne werbungskostenpauschale von 500 eur pro halbjahr angerechnet bekommt. erlebe ich derzeit selbst am leibe

    Zitat Aurel- Beitrag anzeigen
    die Eltern generell unterhaltspflichtig sind (was sie auch sind wenn der Threadersteller bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat ! Studium zählt wieder zur Erstausbildung)
    ausnahme bei der unterhaltspflicht, wenn der student vor dem studium bereits 5 jahre berufstätig war.

    edit: sorry, hattest du schon gesagt, hab ich erst später gesehen

    Zitat Aurel- Beitrag anzeigen
    ohne dass er davon etwas weiß
    und das wurde einigen auch bereits zum verhängnis. da würde ich definitiv die eltern nochmal mit ins boot holen und expliziet nachfragen, ob da vielleicht irgendwann irgendwas mal angelegt wurde.

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