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07.01.2013, 15:27 #1Sub-Zero91
Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
Ich weiß nicht, ob ich es lieber hier oder im Politik Bereich öffnen sollte aber denke, dass es hier besser reinpasst aufgrund der Situation. Aber ein Mod sollte das besser entscheiden können.
Zu meiner Situation: Ende Januar werde ich voraussichtlich meine Ausbildung zum Industriekaufmann abschließen. Nach der Ausbildung habe ich vor zu studieren. Wenn ich Glück habe werde ich zum Sommersemester schon was finden. Kann aber auch sein, dass ich erst zum Wintersemester anfangen kann. Jetzt zu meiner Frage. Was ist jetzt mit der Zeit dazwischen? Ich habe mal vor Jahren gelesen, dass man nach der Ausbildung Arbeitslosengeld beziehen kann wenn man eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Falls ja, wie lange kann ich die bei einer Ausbildungsdauer von 2,5 Jahren beziehen und wie hoch die ca. sein könnte.
PS: Ein Nebenjob würde sich nicht rentieren auf Grund meines Wohnortes.
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07.01.2013, 15:33 #2Kakashi Hatake
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
arbeitslosengeld steht dir zu, mussr du aber erst beantrsgen, da biste schon nen bisschen spät dran...
du müstest es für 1 jahr bekommen, zumindest bei einer 3 jahre langen ausbildung bekommt man es so lange. das sind glaube ich dann 80% deines letzten einkommens.
kann man aber beim arbeitsamt nachfragen
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07.01.2013, 15:42 #3Jacky89
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
Wenn du weißt, dass du nach der Ausbildung keine Arbeit haben wirst, kannst du drei Monate vor dem Ausbildungsende zum Arbeitsamt gehen und dich arbeitssuchend melden. Oder besser gesagt: Das hättest du im November tun sollen. Wenn du in den 3 Monaten keine Arbeit findest (dir wird dann auferlegt, dich um Arbeit zu bemühen), kannst du Arbeitslosengeld beantragen, ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit, sofern du keine auffindbaren Ersparnisse hast, von denen du leben könntest. Aber Vorsicht: Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, bist du gezwungen, jeden Monat Bewerbungsauflagen zu erfüllen, ansonsten wird dir das Geld gesperrt. Wenn du nicht gezwungen sein willst, dich um Arbeitsplätze zu bewerben, solltest du es vielleicht lieber lassen. Die Höhe des ALG 1 wird 60 % von deiner Auszubildendenvergütung betragen.
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07.01.2013, 15:52 #4vieraeugigerZyklop
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07.01.2013, 16:09 #5Jacky89
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
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07.01.2013, 16:46 #6Arrtik
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
will oder kann dich der betrieb nicht für die zeit übernehmen, bis du das studium anfangen kannst. einige arbeitgeber geben dann meist ein halbjahresvertrag, damit man die zeit überbrücken kann.
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07.01.2013, 19:05 #7Sub-Zero91
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07.01.2013, 19:13 #8vieraeugigerZyklop
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07.01.2013, 19:18 #9Jacky89
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07.01.2013, 19:19 #10Aurel-
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
Würde ich nicht empfehlen, denn:
1. Wird in die Rentenkasse eingezahlt.
2. Muss er das mit den Auflagen ja nicht so genau nehmen. Selbst wenn er sich weigert überhaupt irgendetwas zu machen, hat er ein paar Monatsgehälter sicher, denn Sperrungen gibt es nicht sofort - das fängt erstmal langsam mit Kürzungen an. Da würde ich ganz nach der Devise fahren "haben oder nicht haben" - den Ämtern immer schön nach dem Mund reden und im Hinterkopf -> "blabla" Man hat für dieses Geld bereits gearbeitet, es gibt keinen Grund, es nicht in Anspruch zu nehmen.
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08.01.2013, 02:23 #11Issomad
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
Es gibt doch keinen Grund, mit einer abgeschlossenen Ausbildung nicht noch ein halbes Jahr zu arbeiten, bevor man studieren geht ... Zumindest für ein kleines finanzielles Polster wäre das sinnvoll und kommt bei der BaFöG-Beantragung vielleicht auch positiv zugute ...
Der Arbeitsagentur ist das doch egal, wenn er dann rechtzeitig kündigt, weil er mit angefangenem Studium sowieso kein Arbeitslosengeld (auch kein ALG II) mehr bekommt ... Also werden sie alles daran setzen, dass er in einen Job kommt ...
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08.01.2013, 06:30 #12Gilligan
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
ich hatte damals eine ähnliche situation. ich hatte meinen job gekündigt, hab 10 monate schule danach gemacht, mich dann für rund 3 monate arbeitslos gemeldet, zur überbrückung der zeit zwischen schulabschluss und beginn des studiums. sperre hat ich ja keine, wegen der zeit die dazwischen lag. hab denen aber von anfang an gesagt, dass ich im oktober ein studium aufnehme und hab indirekt klar gemacht, dass ich das nur mache um die zeit zu überbrücken. zu diesem zeitpunkt konnte ich noch keinen studienplatz nachweisen, nur eine bewerbung für den studienplatz. ich musste nie irgendwie bewerbungsauflagen erfüllen oder sonst was. das war allerdings im jahr 2008.
von daher trifft das hier eher zu, zumindest aus meiner erfahrung:
aber bei einer zeitspanne bis oktober kann das durchaus anders aussehen, weiß ich nicht.
ich würd allerdings auch noch das halbe jahr da arbeiten, sofern du übernommen wirst. hab ich auch gemacht. ende der ausbildung im januar 2007 und bis juli 2007 noch da gearbeitet. rechtzeitig kündigen nicht vergessen
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08.01.2013, 08:20 #13Kakashi Hatake
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
gibt es die auflage mit bewerbungen schreiben nicht erst bei alg II?
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12.01.2013, 00:00 #14DK06
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
Das du dich hättest bereits Arbeitslos melden müssen ist falsch, denn bei einer Ausbildung wird das ein wenig anders gehandhabt als bei einem normalen Arbeitsverhältnis. Ich habe ebenfalls letztes Jahr meine Ausbildung abgeschlossen und mich danach für 2 1/2 Monate Arbeitslos gemeldet (man muss nachweisen können was man in der Zwischenzeit getan hat) und gehe nun wieder zur Schule. Dementsprechend geh einfach nach bestandener Prüfung zum Amt und melde dich Arbeitslos. Ich musste übrigens keinerlei Bewerbungen in diesem Zeitraum schreiben, da das Amt selbst eingesehen hat das ich aufgrund der zu kurzen Zeitspanne unvermittelbar bin.
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12.01.2013, 23:03 #15Aranur
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
ALG 1 ist eine Versicherung. Du hast immer schön eingezahlt, und nun bist du demnächst voraussichtlich darauf angewiesen, und solltest diese "Versicherung" auch in Anspruch nehmen. Die Leistung zählt dann, wenn du hingegangen bist und dich Arbeitslos gemeldet hast (und keinen Job hast). Drei Monate sollten auf jeden Fall drin sein, und die erwähnten bis zu 80 Prozent vom voraussichtlichen Tariflohn deines Ausbildungsberufes ebenfalls.
Wie die Arbeitsagentur das nun mit den Bewerbungen handhabt weiß ich nicht. Aber drei Monate solltest du so auf jeden Fall überbrücken können.
Hör einfach auf DK06, der Mann hat Ahnung! :)
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13.01.2013, 16:29 #16Aurel-
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
Was soll dir da zugute kommen? Das wird dir vollends angerechnet ...
Bloß kein "Vermögen" anhäufen (oder rechtzeitig wegschaffen) wenn ein Amtsgang bereits absehbar ist - alles andere wäre dumm, weil es sonst weniger Bafög gibt. Selbst das Geld ins Kopfkissen zu stopfen ist sinnvoller als irgendeinem Amt hier seine Ersparnisse unter die Nase zu halten.
Umso schneller mal realisiert, dass dir die Ämter hier nicht helfen wollen sondern jede Chance ergreifen dir Steine in weg zu legen, umso besser - denn das ist die Realität.
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13.01.2013, 17:18 #17Gilligan
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
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14.01.2013, 01:26 #18Issomad
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
Nein, bei BAFöG wird entweder das selbst erwirtschaftete Einkommen angerechnet oder das Einkommen der Eltern, nicht beides, und in einem halben Jahr erwirtschaftet man keine 'Reichtümer' ...
Als Student reicht das BAFöG meistens nicht zum vernünftigen Leben, da ist man froh, wenn man noch ein paar Reserven hat ...
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14.01.2013, 06:27 #19Gilligan
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
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14.01.2013, 13:55 #20Aurel-
AW: Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
Diese Annahme ist falsch.
Erstmal wie Gilligan bereits vorweg genommen hat Einkommen != Vermögen.
1. Das Brutto(!) Einkommen der Eltern wird berücksichtigt (unabhängig davon welche negativen Ausgaben zusätzlich bestehen - bspw. Hauskredit, Leasingverträge o.ä)
2. Dein Vermögen wird verrechnet (Geld auf der Bank, Sachvermögen - wie bspw. Autos, Bausparverträge, Bankanteile o.ä).
3. Dein Einkommen wird berücksichtigt, wenn ein akutes Arbeitsverhältnis besteht. Beim Bafög ist es generell so: Alles über 400€ durch einen Job wird 1zu1 angerechnet.
Das kann durchaus alles zutreffen - bspw. dann wenn der Threadersteller vor hat auch im Studium zu arbeiten, die Eltern generell unterhaltspflichtig sind (was sie auch sind wenn der Threadersteller bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat ! Studium zählt wieder zur Erstausbildung) und er nachweisbares Vermögen angehäuft hat.
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