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  1. #1
    Mr. Burns Mr. Burns ist offline
    Avatar von Mr. Burns

    Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Hallo,

    bin bis Ende Juni Zivildienstleistender. Im Oktober werde ich voraussichtlich mit meinem Studium beginnen.
    Jetzt frage ich mich, ob ich für die 3 Monate dazwischen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe?
    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies nicht möglich ist. Habe dann gestern mit meiner Chefin darüber geredet. Die ist davon überzeugt, dass ich das ALG bekommen müsste.
    Vielleicht hat sich ja hier schon jemand mit diesem Thema beschäftigt und kann mir weiterhelfen.

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    Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Yieva Yieva ist offline
    Avatar von Yieva

    AW: Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Hast du bereits eine Ausbildung o.ä. gemacht? Wenn nicht, hast du meines Wissens nach Anspruch auf Hartz 4, sofern du nicht mehr zuhause wohnst und deine Eltern nicht zu viel verdienen.

  4. #3
    Mr. Burns Mr. Burns ist offline
    Avatar von Mr. Burns

    AW: Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Ich wohne zu Hause und habe vorher keine Ausbildung gemacht, da ich direkt von der Schule komme.
    Eltern verdienen durchschnittlich. Vielleicht sogar ein bisschen unter Durchschnitt.

  5. #4
    Yieva Yieva ist offline
    Avatar von Yieva

    AW: Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Also ein Freund von mir ist direkt zum Zivildienst von Zuhause ausgezogen und hat dann im Anschluss an den Zivildienst von Hartz 4 die Wohnung finanziert und wird im Oktober sein Studium antreten. Allerdings bezieht seine Mutter ebenfalls Hartz4. Ich glaube, um Leistungen zu bekommen, hättest du vorher ausziehen müssen - mit schlüssiger Begründung.
    Ob du Recht auf ALG1 hättest, kann ich nicht sagen. Wäre aber unlogisch, weil mein Freund das ja sonst auch bekommen hätte und nicht sofort ins Hartz4 gerutscht wäre. Vllt mal beim Arbeitsamt melden. Um ALG zu bekommen, muss man sich auf jeden fall arbeitssuchend melden.

  6. #5
    Mr. Burns Mr. Burns ist offline
    Avatar von Mr. Burns

    AW: Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Zitat Yieva Beitrag anzeigen
    Also ein Freund von mir ist direkt zum Zivildienst von Zuhause ausgezogen und hat dann im Anschluss an den Zivildienst von Hartz 4 die Wohnung finanziert und wird im Oktober sein Studium antreten. Allerdings bezieht seine Mutter ebenfalls Hartz4. Ich glaube, um Leistungen zu bekommen, hättest du vorher ausziehen müssen - mit schlüssiger Begründung.
    Ob du Recht auf ALG1 hättest, kann ich nicht sagen. Wäre aber unlogisch, weil mein Freund das ja sonst auch bekommen hätte und nicht sofort ins Hartz4 gerutscht wäre. Vllt mal beim Arbeitsamt melden. Um ALG zu bekommen, muss man sich auf jeden fall arbeitssuchend melden.
    Danke.
    Hmm, sieht also schlecht aus für mich. Werde mich mal erkundigen.
    Das Problem als "Arbeitssuchender" wäre dann, dass das Arbeitsamt mich mit Stellenangeboten nervt.

  7. #6
    Yieva Yieva ist offline
    Avatar von Yieva

    AW: Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Zitat Mr. Burns Beitrag anzeigen
    Danke.
    Hmm, sieht also schlecht aus für mich. Werde mich mal erkundigen.
    Das Problem als "Arbeitssuchender" wäre dann, dass das Arbeitsamt mich mit Stellenangeboten nervt.
    Tja, das ist immer der böse Nachteil. Im Prinzip macht es ja Sinn, weil man sich um einen Job bemühen sollte, wenn man auch Leistungen beziehen möchte. Aber du hast schon recht, dass gerade immer die damit belastet werden, die eigentlich nur einen kurzen Zeitraum finanziell überbrücken wollen und nicht die, die sich seit Jahren auf Staatstasche ausruhen.

  8. #7
    Mr. Burns Mr. Burns ist offline
    Avatar von Mr. Burns

    AW: Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Zitat Yieva Beitrag anzeigen
    Tja, das ist immer der böse Nachteil. Im Prinzip macht es ja Sinn, weil man sich um einen Job bemühen sollte, wenn man auch Leistungen beziehen möchte. Aber du hast schon recht, dass gerade immer die damit belastet werden, die eigentlich nur einen kurzen Zeitraum finanziell überbrücken wollen und nicht die, die sich seit Jahren auf Staatstasche ausruhen.
    Ja stimmt.
    Naja, meine Zivildienststelle hat mir angeboten, auf 400€ Basis nach meinem Dienstende weiter zu arbeiten. Dann werde ich das vielleicht so machen.

  9. #8
    Yieva Yieva ist offline
    Avatar von Yieva

    AW: Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Zitat Mr. Burns Beitrag anzeigen
    Ja stimmt.
    Naja, meine Zivildienststelle hat mir angeboten, auf 400€ Basis nach meinem Dienstende weiter zu arbeiten. Dann werde ich das vielleicht so machen.
    Das ist doch super, das würde ich auf jeden Fall nutzen. Macht sich auch viel besser im Lebenslauf und du hast den ganzen dummen Papierkram nicht.

  10. #9
    Mr. Burns Mr. Burns ist offline
    Avatar von Mr. Burns

    AW: Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Ja, der bürokratische Aufwand ist sicherlich auch ein Nachteil. Mal schauen, was die Zukunft mit sich bringt.
    Frage ist geklärt, Thread kann also geschlossen werden.

  11. #10
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Hi Mr. Burns,

    noch ein Hinweis zum Abschluss: Hartz IV ist nachrangig; erst wenn es keine Unterhaltsansprüche gegen andere Personen gibt springt Vater Staat ein. Du wohnst bei Deinen Eltern; diese sind Dir gegenüber grundsätzlich unterhaltsverpflichtet.
    Deine Familie würde bei einem Hartz IV-Antrag als Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Wenn Euer gemeinsames Einkommen unterhalb Hartz IV liegt, erst dann gibt's Geld für Euch. Ob Du persönlich jetzt kein Einkommen hast, spielt keine Rolle - sonst würde jede Hausfrau Hartz IV bekommen.

  12. #11
    Tengo777 Tengo777 ist offline
    Avatar von Tengo777

    AW: Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Wie schong geschrieben hast du nur Anspruch auf Arbeitslosengeld II (= Hartz4). Solange du unter 25 Jahren bist werden deine Eltern dabei herangezogen. Darüber hinaus kannst du schon bei deinen Eltern wohnen und nicht zu derer Bedarfsgemeinschaft gehören. Ich habe mal einen kurzen Zeitraum zwischen Studiumsende und Refrendariatsbeginn mehr oder weniger bei meinen Eltern gewohnt (Wohnsitz war zumindest gemeldet) und Hartz4 beantragt und bekommen. War bei mir eigentlich nur wegen der Krankenversicherung, da ich mit dem Alter und nach Studiumsabschluss auch nicht mehr familienversichert war. Aber da du ja bestimmt jünger bist, kommt es auf die Einkommens- und Kapitalverhältnisse deiner Eltern an. Als Erfarhung kann ich nur sagen, dass ich niemals Hartz4 aus "Notgründen" beantragen möchte. Bei mir ging es nur um paar Wochen und da ich einen sehr guten Studiumsabschluss habe, war mein Refrendariatsplatz damals sicher. Nachdem die beim Amt meine Situation durchschaut hatten (für meine Ausbildung zum Lehrer war die kleine Pause unausweichlich, da man auf feste Termine zum Refrendariatsbeginn angewiesen ist), begegneten die mir gleich ganz anders und arbeiteten für mich. Ich musste mich zB bei keinen Zeitarbeitsfirmen bewerben etc. das wurde alles einfach übersprungen. Aber da kommt ansonsten echt was auf einen zu. Ich war damals ja nicht abhängig von Hartz4 und hab das alles ganz locker da verfolgt und mit meiner Betreuerin ein Käffchen getrunken. Aber ich hoffe niemals dort hin zu müssen und wirklich Abhängig von Hatz4 zu sein, die ganze Prozudur da wäre für mich dann schon sehr deprimierend und niederschlagend...

  13. #12
    Mr. Burns Mr. Burns ist offline
    Avatar von Mr. Burns

    AW: Arbeitslosengeld in "Übergangszeit"?

    Danke für eure Antworten.

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