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12.06.2012, 19:18 #1DK06
Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
Viele viele Fragen und ich hoffe das hier jemand darüber bescheid weiß.
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Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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12.06.2012, 19:31 #2OranjeX
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
Moin, zunächst einmal direkt morgen zum Arbeitsamt und sofort Arbeitslos melden, du hast jetzt schon einen entscheidenden Fehler gemacht, normalerweise meldet man sich 3 Monate vorher Arbeitslos, (da sonst eine Sperrzeit droht) damit man sein Geld auch direkt bekommt. Für diese 2 1/2 Monate stehen dir 60% deines Bruttoeinkommens zu. Berechnet vom Durchschnitt deines Bruttolohnes der letzten 12 Monate.
Viel Erfolg in der neuen Schule
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12.06.2012, 19:36 #3Gilligan
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
korrekt. aber hätte er nicht so oder so die sperre bekommen? denn selbst wenn er sich vorher arbeitslos gemeldet hätte, wäre er ja gar nicht für den arbeitsmarkt verfügbar sein können, da er noch arbeiten ging.
die frage ist aber auch, wurdest du gekündigt oder hast du gekündigt? ich denke letzteres oder? denn wenn man gekündigt wird, bekommt man ja eh keine sperre.
von daher brauchst du dich aus meiner sicht sowieso nicht arbeitslos melden, da du eh nichts bekommst.
ich hatte das damals auch. ich habe meine ausbildung im januar 2007 beendet und arbeitete noch bis juni als angestellter. habe dann zu ende juni gekündigt um ab august mein abitur nachzuholen. für die knapp 2 monate hab ich mich auch nicht gemeldet, da ich sowieso nichts bekommen habe. nach dem abi hatte ich dann wieder ca. 5 monate wartezeit bis zum beginn der uni und in der zeit habe ich arbeitslosengeld bezogen.
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12.06.2012, 19:42 #4OranjeX
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
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12.06.2012, 19:45 #5JokerofDarkness
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
@Giligan
Hast Du seinen Text überhaupt gelesen?
@TE
Wie OranjeX schon mitteilte hättest Du Dich 3 Monate vor Beendigung Deiner Ausbildung schon mal arbeitssuchend (so der korrekte Begriff) melden müssen, ansonsten droht Dir eine Sperrzeit. Da hätte ein simpler Anruf bei der AfA gereicht. Umgehen könntest Du die wenn Du nur einen Tag nach Beendigung Deiner Ausbildung irgendwo sozialversicherungspflichtig angestellt wärst.
Arbeitslos meldet man sich innerhalb 3 Arbeitstagen nach Beendigung seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung.
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12.06.2012, 19:46 #6Gilligan
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
aber dann bekommt er doch dennoch so oder so ne sperre. das spielt doch keine rolle wann ich mich arbeitslose melde. wenn er selbst kündigt bekommt er ab dem zeitpunkt ab dem er kein einkommen mehr erzielt erst mal 3 monate keine amtshilfe. die sperrfrist läuft ja erst ab dem zeitpunkt wo er nicht mehr arbeitet.
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12.06.2012, 19:48 #7OranjeX
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
Yup, aber das möchte er ja anscheinend nicht... Naja, aus so etwas lernt man dazu
Wie gesagt, wenn das Arbeitsverhältnis einfach endet, dann steht ihm auch Arbeitslosengeld zu.
@DK06 Wie siehts denn aus, gekündigt oder Vertrag ausgelaufen?
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12.06.2012, 19:55 #8Gilligan
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
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12.06.2012, 19:58 #9OranjeX
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12.06.2012, 20:01 #10Gilligan
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12.06.2012, 20:29 #11JokerofDarkness
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
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12.06.2012, 20:35 #12Gilligan
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
ach du langweilst mich. bevor du mir wieder aufn sack gehst, mit irgend nem dummen gegurke:
weil wir die umstände nicht genau kennen ist hier ne konkrete aussage nicht möglich. fakt ist grundsätzlich erst mal das du ne 12 wöchige sperre bekommst, wenn du ohne wichtigen grund, grob fahrlässig das arbeitsverhältnis aufgibst. da hier aber nicht klar hervorgeht ob er das von sich aus aufgibt und wenn dann, aus welchem grund, kann man hier nichts zu sagen. so ende. es gibt leute bei denen ist kein wort wert es zu schreiben. um dir ne plattform zu geben geb ich mich sicher nicht her.
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12.06.2012, 20:41 #13JokerofDarkness
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
Lerne lesen und spare Dir Deinen unsachlichen Bemerkungen!
Oben in der Überschrift steht "Arbeitslos nach Ausbildung ....." Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis und somit auch nicht vom Ausbildungsbetrieb (Ausnahme Probezeit) ohne Grund kündbar. Ein Ausbildungsverhältnis endet mit der erfolgreich abgelegten Prüfung. Deshalb schreibt der TE:
Ich beende diese Woche meine Ausbildung mit der mündlichen Prüfung ....
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12.06.2012, 20:46 #14Gilligan
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12.06.2012, 21:33 #15HardAndSoft
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
Hallo DK06,
ein paar Worte zu Deiner familiären Situation und Deiner Wohnsituation wären nicht schlecht.
Je nachdem, ob Du noch bei Deinen Eltern wohnst, und ob die viel oder wenig verdienen, hast Du unterschiedliche Ansprüche.
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12.06.2012, 22:07 #16DK06
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
So hatte nicht so schnell mit antworten gerechnet deswegen kommt meine Antwort jetzt erst. Ähm wie Joker schon geschrieben hat endet das Ausbildungsverhältnis mit erfolgreichem Abschluss der Prüfung von daher ist ja keinerlei Kündigung nötig gewesen. Um mich dann auch mal vor Angriffen ala zu faul zum arbeiten etc. zu schützen weil ich eben nicht dort weiter arbeiten will man mich wallerdings auch nicht halten will mobbing über die kompletten 3 jahre hat mir gereicht
Dann weiter Sperre werde ich keine kriegen, da so die Frau beim Arbeitsamt man nach der Ausbildung sich eben nicht 3 Monate vorher melden muss sondern direkt nach bestehen der Prüfung. Ist auch logisch, da man 3 Monate vorher ja schlecht wissen kann ob man die Prüfung besteht und wirklich arbeitslos ist.
Zur familiären Situation ich wohne bei meinen Eltern mein Vater verdient durchschnittlich meine mum wenig.
Um mal etwas genauer zu werden Alg1 steht mir definitiv zu aber im Netz habe ich jetzt häufiger gelesen das man zusätzlich Alg2 bekommt unter irgendwelchen Vorraussetzungen. Also ich finde man wird da ganz schön im Stich gelassen und die Geschichte ist ziemlich undurchsichtig.
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13.06.2012, 03:26 #17JokerofDarkness
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
Du meldest Dich 3 Monate vorher auch nicht arbeitslos, sondern arbeitssuchend. § 38 Abs. 1 SGB III
ALG 1 ist eine sogenannte MUSS-Bestimmung. Heißt: Wenn dies und das erfüllt ist, MUSS die AfA zahlen. ALG 2 (Hartz IV) ist eine KANN-Bestimmung und wird nachrangig gezahlt. In Deinem Fall wären Deine Eltern und Du eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Würdest Du jetzt aufstockend zu ALG 1 (weil vielleicht zu wenig) noch ALG 2 beantragen, sind in Deinem Haushalt davon alle betroffen. Es wird nämlich ersteinmal geprüft, ob Deine Eltern finanziell für Dich einspringen könnten. Und dann müssen die Karten auf den Tisch. In Deinem Fall wären das die Einkommensnachweise Deiner Eltern, Mietvertrag, Versicherungspolicen, Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen etc. pp.. Du musst Dich nicht nur nackig machen, sondern Dich auch noch bücken.
Mein Tipp: Wegen 2,5 Monaten so ein Aufwand? Such Dir schnell mal einen 400€ Job und gut ist.
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13.06.2012, 08:44 #18DK06
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
Ja gut bevor ich dem Überwachungsstaat alles zeige was bei uns in der familie abgeht verzichre ich auf alg2, aber alg1 muss ich beantragen weil ich später nachweisepflichtig bin wenns um die rente geht was ich die 2 1/2 monate gemacht habe.
Sehe ich das richtig das ich neben dem alg1 nur 165€ bzw 14 stunden und 59 min die woche arbeiten darf?
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13.06.2012, 13:28 #19JokerofDarkness
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
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13.06.2012, 20:25 #20DK06
AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?
Also ich darf mehr verdienen auch mehr als was ich an alg bekommen würde? Nur wird mir das vom alg abgezogen? Dann könnte ich hauen wir mal ein paar zahlen raus bei 230€ alg trotzdem 400€ verdienen?
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