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  1. #1
    DK06 DK06 ist offline
    Avatar von DK06

    Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Ich beende diese Woche meine Ausbildung mit der mündlichen Prüfung und gehe danach wieder zur Schule (FOS). Meine Frage wäre jetzt wie und was ich da beim Amt angeben muss und was mir zu steht. Ich steige durch fdieses ganze wirr warr nicht durch und will nicht unvorbereitet am Freitag zum Amt gehen. Da die Schule erst am 3.9 los geht sind da ja 2 1/2 Monate Luft zwischen in denen ich mich ja auf jedenfall arbeitslos melden muss stichwort rente. Es kommt für mich nicht in Frage meinen Ausbildungsbetrieb zu fragen ob ich die 2 1/2 Monate da überbrücken könnte aus diversen Gründen.

    Viele viele Fragen und ich hoffe das hier jemand darüber bescheid weiß.

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    Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

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  3. #2
    OranjeX OranjeX ist offline
    Avatar von OranjeX

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Moin, zunächst einmal direkt morgen zum Arbeitsamt und sofort Arbeitslos melden, du hast jetzt schon einen entscheidenden Fehler gemacht, normalerweise meldet man sich 3 Monate vorher Arbeitslos, (da sonst eine Sperrzeit droht) damit man sein Geld auch direkt bekommt. Für diese 2 1/2 Monate stehen dir 60% deines Bruttoeinkommens zu. Berechnet vom Durchschnitt deines Bruttolohnes der letzten 12 Monate.

    Viel Erfolg in der neuen Schule

  4. #3
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Zitat OranjeX Beitrag anzeigen
    Moin, zunächst einmal direkt morgen zum Arbeitsamt und sofort Arbeitslos melden, du hast jetzt schon einen entscheidenden Fehler gemacht, normalerweise meldet man sich 3 Monate vorher Arbeitslos, (da sonst eine Sperrzeit droht) damit man sein Geld auch direkt bekommt. Für diese 2 1/2 Monate stehen dir 60% deines Bruttoeinkommens zu. Berechnet von deinen letzten 12 Monatsgehältern.

    Viel Erfolg in der neuen Schule
    korrekt. aber hätte er nicht so oder so die sperre bekommen? denn selbst wenn er sich vorher arbeitslos gemeldet hätte, wäre er ja gar nicht für den arbeitsmarkt verfügbar sein können, da er noch arbeiten ging.
    die frage ist aber auch, wurdest du gekündigt oder hast du gekündigt? ich denke letzteres oder? denn wenn man gekündigt wird, bekommt man ja eh keine sperre.

    von daher brauchst du dich aus meiner sicht sowieso nicht arbeitslos melden, da du eh nichts bekommst.

    ich hatte das damals auch. ich habe meine ausbildung im januar 2007 beendet und arbeitete noch bis juni als angestellter. habe dann zu ende juni gekündigt um ab august mein abitur nachzuholen. für die knapp 2 monate hab ich mich auch nicht gemeldet, da ich sowieso nichts bekommen habe. nach dem abi hatte ich dann wieder ca. 5 monate wartezeit bis zum beginn der uni und in der zeit habe ich arbeitslosengeld bezogen.

  5. #4
    OranjeX OranjeX ist offline
    Avatar von OranjeX

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    korrekt. aber hätte er nicht so oder so die sperre bekommen? denn selbst wenn er sich vorher arbeitslos gemeldet hätte, wäre er ja gar nicht für den arbeitsmarkt verfügbar sein können, da er noch arbeiten ging.
    die frage ist aber auch, wurdest du gekündigt oder hast du gekündigt? ich denke letzteres oder? denn wenn man gekündigt wird, bekommt man ja eh keine sperre.
    Er hätte sich am 18.3.2012 schon für den 18.6. arbeitslos melden müssen, damit er ab diesen Zeitpunkt seinen Tagessatz erhällt, ich denke: Das er einfach nicht von seinem Arbeitgeber übernommen wird und damit endet das Arbeitsverhältnis zur nächsten Woche mit Abschluss der Lehre.

  6. #5
    JokerofDarkness

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    @Giligan
    Hast Du seinen Text überhaupt gelesen?

    @TE
    Wie OranjeX schon mitteilte hättest Du Dich 3 Monate vor Beendigung Deiner Ausbildung schon mal arbeitssuchend (so der korrekte Begriff) melden müssen, ansonsten droht Dir eine Sperrzeit. Da hätte ein simpler Anruf bei der AfA gereicht. Umgehen könntest Du die wenn Du nur einen Tag nach Beendigung Deiner Ausbildung irgendwo sozialversicherungspflichtig angestellt wärst.

    Arbeitslos meldet man sich innerhalb 3 Arbeitstagen nach Beendigung seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung.

  7. #6
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Zitat OranjeX Beitrag anzeigen
    Er hätte sich am 18.3.2012 schon für den 18.6. arbeitslos melden müssen, damit er ab diesen Zeitpunkt seinen Tagessatz erhällt, ich denke: Das er einfach nicht von seinem Arbeitgeber übernommen wird und damit endet das Arbeitsverhältnis zur nächsten Woche mit Abschluss der Lehre.
    aber dann bekommt er doch dennoch so oder so ne sperre. das spielt doch keine rolle wann ich mich arbeitslose melde. wenn er selbst kündigt bekommt er ab dem zeitpunkt ab dem er kein einkommen mehr erzielt erst mal 3 monate keine amtshilfe. die sperrfrist läuft ja erst ab dem zeitpunkt wo er nicht mehr arbeitet.

  8. #7
    OranjeX OranjeX ist offline
    Avatar von OranjeX

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Zitat JokerofDarkness Beitrag anzeigen
    Umgehen könntest Du die wenn Du nur einen Tag nach Beendigung Deiner Ausbildung irgendwo sozialversicherungspflichtig angestellt wärs
    Yup, aber das möchte er ja anscheinend nicht... Naja, aus so etwas lernt man dazu

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    aber dann bekommt er doch dennoch so oder so ne sperre. das spielt doch keine rolle wann ich mich arbeitslose melde. wenn er selbst kündigt bekommt er ab dem zeitpunkt ab dem er kein einkommen mehr erzielt erst mal 3 monate keine amtshilfe. die sperrfrist läuft ja erst ab dem zeitpunkt wo er nicht mehr arbeitet.
    Wie gesagt, wenn das Arbeitsverhältnis einfach endet, dann steht ihm auch Arbeitslosengeld zu.

    @DK06 Wie siehts denn aus, gekündigt oder Vertrag ausgelaufen?

  9. #8
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Zitat OranjeX Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, wenn das Arbeitsverhältnis einfach endet, dann steht auch Arbeitslosengeld zu.

    @DK06 Wie siehts denn aus, gekündigt oder Vertrag ausgelaufen?
    ja stimmt darauf kommts an.
    wie gesagt, wenn er gekündigt hat gibts die sperre. scheiß egal wann er sich meldet.

    Zitat JokerofDarkness Beitrag anzeigen
    @Giligan
    Hast Du seinen Text überhaupt gelesen?
    natürlich. hättest du aber ohne weiteres aus meinem ersten beitrag erkennen können. dabei belass ichs jetzt mal.

  10. #9
    OranjeX OranjeX ist offline
    Avatar von OranjeX

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    wie gesagt, wenn er gekündigt hat gibts die sperre. scheiß egal wann er sich meldet
    Korrekt, jedoch denke ich das eher nicht, da...


    Zitat DK06 Beitrag anzeigen
    Es kommt für mich nicht in Frage meinen Ausbildungsbetrieb zu fragen ob ich die 2 1/2 Monate da überbrücken könnte aus diversen Gründen.

  11. #10
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Zitat OranjeX Beitrag anzeigen
    Korrekt, jedoch denke ich das eher nicht, da...
    mh, ich hätte es genau anders herum vermutet
    also abwarten

  12. #11
    JokerofDarkness

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    wie gesagt, wenn er gekündigt hat gibts die sperre. scheiß egal wann er sich meldet.
    Das ist so auch überhaupt nicht korrekt. Es gibt verschiedenste Gründe die keine Sperre nach Kündigung nach sich ziehen. Gehört hier thematisch aber nicht hin, da es den TE nicht tangiert.

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    natürlich. hättest du aber ohne weiteres aus meinem ersten beitrag erkennen können.
    Eben nicht, weil da steht entweder nix passendes oder nur Falsches - ist leider so.

  13. #12
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    ach du langweilst mich. bevor du mir wieder aufn sack gehst, mit irgend nem dummen gegurke:

    Zitat JokerofDarkness Beitrag anzeigen
    Das ist so auch überhaupt nicht korrekt. Es gibt verschiedenste Gründe die keine Sperre nach Kündigung nach sich ziehen. Gehört hier thematisch aber nicht hin, da es den TE nicht tangiert.
    weil wir die umstände nicht genau kennen ist hier ne konkrete aussage nicht möglich. fakt ist grundsätzlich erst mal das du ne 12 wöchige sperre bekommst, wenn du ohne wichtigen grund, grob fahrlässig das arbeitsverhältnis aufgibst. da hier aber nicht klar hervorgeht ob er das von sich aus aufgibt und wenn dann, aus welchem grund, kann man hier nichts zu sagen. so ende. es gibt leute bei denen ist kein wort wert es zu schreiben. um dir ne plattform zu geben geb ich mich sicher nicht her.

  14. #13
    JokerofDarkness

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Lerne lesen und spare Dir Deinen unsachlichen Bemerkungen!

    Oben in der Überschrift steht "Arbeitslos nach Ausbildung ....." Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis und somit auch nicht vom Ausbildungsbetrieb (Ausnahme Probezeit) ohne Grund kündbar. Ein Ausbildungsverhältnis endet mit der erfolgreich abgelegten Prüfung. Deshalb schreibt der TE:
    Ich beende diese Woche meine Ausbildung mit der mündlichen Prüfung ....
    Was genau hast Du daran jetzt nicht verstanden?

  15. #14
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Zitat JokerofDarkness Beitrag anzeigen
    Lerne lesen und spare Dir Deinen unsachlichen Bemerkungen!

    Oben in der Überschrift steht "Arbeitslos nach Ausbildung ....." Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis und somit auch nicht vom Ausbildungsbetrieb (Ausnahme Probezeit) ohne Grund kündbar. Ein Ausbildungsverhältnis endet mit der erfolgreich abgelegten Prüfung. Deshalb schreibt der TE:


    Was genau hast Du daran jetzt nicht verstanden?
    nö für dich ist sachlichkeit zu schade. kannst das ja melden wenns dir nicht passt. hat schon gründe warum dein name hier programm ist. und jezt geh mir nicht aufn sack.

  16. #15
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Hallo DK06,

    ein paar Worte zu Deiner familiären Situation und Deiner Wohnsituation wären nicht schlecht.
    Je nachdem, ob Du noch bei Deinen Eltern wohnst, und ob die viel oder wenig verdienen, hast Du unterschiedliche Ansprüche.

  17. #16
    DK06 DK06 ist offline
    Avatar von DK06

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    So hatte nicht so schnell mit antworten gerechnet deswegen kommt meine Antwort jetzt erst. Ähm wie Joker schon geschrieben hat endet das Ausbildungsverhältnis mit erfolgreichem Abschluss der Prüfung von daher ist ja keinerlei Kündigung nötig gewesen. Um mich dann auch mal vor Angriffen ala zu faul zum arbeiten etc. zu schützen weil ich eben nicht dort weiter arbeiten will man mich wallerdings auch nicht halten will mobbing über die kompletten 3 jahre hat mir gereicht

    Dann weiter Sperre werde ich keine kriegen, da so die Frau beim Arbeitsamt man nach der Ausbildung sich eben nicht 3 Monate vorher melden muss sondern direkt nach bestehen der Prüfung. Ist auch logisch, da man 3 Monate vorher ja schlecht wissen kann ob man die Prüfung besteht und wirklich arbeitslos ist.

    Zur familiären Situation ich wohne bei meinen Eltern mein Vater verdient durchschnittlich meine mum wenig.

    Um mal etwas genauer zu werden Alg1 steht mir definitiv zu aber im Netz habe ich jetzt häufiger gelesen das man zusätzlich Alg2 bekommt unter irgendwelchen Vorraussetzungen. Also ich finde man wird da ganz schön im Stich gelassen und die Geschichte ist ziemlich undurchsichtig.

  18. #17
    JokerofDarkness

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Zitat DK06 Beitrag anzeigen
    Dann weiter Sperre werde ich keine kriegen, da so die Frau beim Arbeitsamt man nach der Ausbildung sich eben nicht 3 Monate vorher melden muss sondern direkt nach bestehen der Prüfung. Ist auch logisch, da man 3 Monate vorher ja schlecht wissen kann ob man die Prüfung besteht und wirklich arbeitslos ist.
    Du meldest Dich 3 Monate vorher auch nicht arbeitslos, sondern arbeitssuchend. § 38 Abs. 1 SGB III

    Zitat DK06 Beitrag anzeigen
    Zur familiären Situation ich wohne bei meinen Eltern mein Vater verdient durchschnittlich meine mum wenig.

    Um mal etwas genauer zu werden Alg1 steht mir definitiv zu aber im Netz habe ich jetzt häufiger gelesen das man zusätzlich Alg2 bekommt unter irgendwelchen Vorraussetzungen. Also ich finde man wird da ganz schön im Stich gelassen und die Geschichte ist ziemlich undurchsichtig.
    ALG 1 ist eine sogenannte MUSS-Bestimmung. Heißt: Wenn dies und das erfüllt ist, MUSS die AfA zahlen. ALG 2 (Hartz IV) ist eine KANN-Bestimmung und wird nachrangig gezahlt. In Deinem Fall wären Deine Eltern und Du eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Würdest Du jetzt aufstockend zu ALG 1 (weil vielleicht zu wenig) noch ALG 2 beantragen, sind in Deinem Haushalt davon alle betroffen. Es wird nämlich ersteinmal geprüft, ob Deine Eltern finanziell für Dich einspringen könnten. Und dann müssen die Karten auf den Tisch. In Deinem Fall wären das die Einkommensnachweise Deiner Eltern, Mietvertrag, Versicherungspolicen, Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen etc. pp.. Du musst Dich nicht nur nackig machen, sondern Dich auch noch bücken.

    Mein Tipp: Wegen 2,5 Monaten so ein Aufwand? Such Dir schnell mal einen 400€ Job und gut ist.

  19. #18
    DK06 DK06 ist offline
    Avatar von DK06

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Ja gut bevor ich dem Überwachungsstaat alles zeige was bei uns in der familie abgeht verzichre ich auf alg2, aber alg1 muss ich beantragen weil ich später nachweisepflichtig bin wenns um die rente geht was ich die 2 1/2 monate gemacht habe.

    Sehe ich das richtig das ich neben dem alg1 nur 165€ bzw 14 stunden und 59 min die woche arbeiten darf?

  20. #19
    JokerofDarkness

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Zitat DK06 Beitrag anzeigen
    Sehe ich das richtig das ich neben dem alg1 nur 165€ bzw 14 stunden und 59 min die woche arbeiten darf?
    Anrechnungsfrei - korrekt. Verdienen darfst Du schon mehr, solange Du einer nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unter 15 Arbeitsstunden die Woche nachgehst. Ein sogenannter Minijob auf 400€ Basis (voll ausgeschöpft). Alles über 165€ wird aber auf ALG1 angerechnet.

  21. #20
    DK06 DK06 ist offline
    Avatar von DK06

    AW: Arbeitslos nach der Ausbildung was steht einem zu?

    Also ich darf mehr verdienen auch mehr als was ich an alg bekommen würde? Nur wird mir das vom alg abgezogen? Dann könnte ich hauen wir mal ein paar zahlen raus bei 230€ alg trotzdem 400€ verdienen?

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