Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Matze2006 Matze2006 ist offline
    Avatar von Matze2006

    Allgemeine Frage zu BWL ^^

    Servus Leutz,
    also bin jetzt ja neu auf einem WG in Mannheim....und joooaa....habe mal ne frage zu einer Aufgabe aus meinen Hausaufgaben....

    und zwar...>>>

    Juwelier Glanzmann stellt einen Diamantring zur Versteigerung auf der Internet-Seite EBAY ein. Versehentlich hat er es versäumt , den Mindestpreis in Höhe von 400 EURO zu nennen und auf reischaltung des Angebots geklickt. Paul Schick ist mit 300 EUR der Höchstbietende und fordert von Glanzsmann die Liefrung des Ringes für 300 EuRo. Glanzmann weigert sich zu liefern mit der Begründung , dass er sich geirrt habe. Muss Glanzmann liefern ?

    Also ich bin der Meinung , aufgrund der Infos ausm Lehrbuch , das er an den Höchstbetienden liefern muss. Es ist ja sein eigenverschulden...sich geirrt zu haben.

    Wollt es einfach mal hier posten...da es ja schon einige Speziiss in Sachen BWL und Co. gibt

    Freue mich über jede sinvolle Antwort =)

    EDIT: und wenn es dazu noch einen passenden § aus dem BGB geben würde wäre P-E-R-F-E-K-T

  2. Anzeige

    Allgemeine Frage zu BWL ^^

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    OPYoshi OPYoshi ist offline
    Avatar von OPYoshi

    AW: Allgemeine Frage zu BWL ^^

    naya, wird zwar zu spät sein, will aber trotzdem noch meinen senf dazugeben.^^
    erstens tust du mir leid, ich habe aus guten grund das tg gewählt^^
    zweitens kommt die lösung zur aufgabe:
    ja, er muss den ring übergeben. durch den klick ist er ein vertrag eingegangen, was besagt, das er bereit ist, egal zu welchen betrag, den gegenstand abzugeben. der meistbietende hat ebenfalls einen vertrag abgeschlossen, das er als höchstbietender verpflichtet ist, zuzustimmen, den gegenstand haben zu wollen und dann auch bezahlt und nimmt.

    wenn ich mich richtig erinnere, war da auch mal ein fall vorm gericht, da hat jemand sein hausangeboten und vergessen ein mindestgebot anzugeben. das haus wurde natürlich weiter unter vorstellung ersteigert, einer wollte nicht abgeben, der andere verlangte seinen gegenstand. das gericht gab den ersteiger das recht.

  4. #3
    Akiho Akiho ist offline
    Avatar von Akiho

    AW: Allgemeine Frage zu BWL ^^

    Gilt der Fall des Irrtums eigentlich nicht für solche Fälle?

Ähnliche Themen


  1. Allgemeine Frage ?: Guten Tag Habe es bis jetzt leider noch nicht gefunden, wie ich mein Thema bearbeiten kann. Könnte mir jemand helfen, wo ich diese option "thema...

  2. Allgemeine Frage :D: Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage und zwar wo kann man sich animes downloaden?? Freu mich schon auf eure Antworten :D

  3. allgemeine Frage zu wii: hallo an alle, habe heute eine gebrauchte wii ohne anleitung bekommen. hätte mal ne frage zur technik. muss man die wii ausschalten um die cd zu...

  4. Allgemeine Frage !: Hallo zusammen , wenn ihr die Wahl zwischen den beiden Fernsehern Samsung LE-37M 86BD und Sharp LC-37 XD1E hättet, für welchen würdet ihr euch...