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22.08.2014, 16:09 #101rYo
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AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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23.08.2014, 10:26 #102wheelz
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
'Lehrjahre sind kein Herrenjahre'...so altbacken der Spruch auch ist, er hat immer noch Bestand. Klar, keiner soll sich als Azubi staendig alles gefallen lassen aber es ist eben keine Schule mehr, wo ich mal einfach so eine Stunde schwaenze und mehr als ein Eintrag ins Klassenbuch nicht nachkommt. In der Schule dreht sich alles um den Schueler, im Betrieb ist man dann (zuerst) einmal ein kleines Raedchen das sich da schon etwas einfuegen muss, um nicht laufend den Mechanismus zu blockieren. Man muss ja noch nicht mal Azubi sein dazu. Komme ich als Ausgelernter in eine neue Firma dann reiss ich ja auch nicht gleich die Klappe auf sondern checke erstmal ab wie es da so zugeht.
Als Azubi ist man nun mal 3 Jahre das untere Ende der Fahnenstange und dann gleich ungeniert alles in den Raum schreien unter dem Mantel der 'Meinungsfreiheit' ist nicht nur unklug sondern kontra-produktiv.
Jeder Betrieb hat seine eigenen Vorschriften und Regeln, wie er etwas dort handhabt und gerne haben moechte...solang das alles im rechtlichen Rahmen ablaeuft, muss man sich entweder danach fuegen, sich damit arrangieren oder eben seine Konsequenzen ziehen, wenn man der Meinung ist, man kann das so gar nicht mit sich vereinbahren.
Dresscodes gibt es in vielen Berufen und ein Bankangestellter mit dem dicken Totenkopf Tattoo oder nackter Frau auf dem Arm, macht nunmal nicht den tollsten Eindruck bei dem Grossteil der Klienten. Zumal ich auch der Meinung bin, wer nun wirklich etwas 'ausgefallenes' als Tattoo moechte der kann dann auch noch die maximal 3 Jahre warten, bis nach der Ausbildung. Es rennt ja nun nicht weg. Ich habe uebrigens auch Tattoos.
Um es mal zusammenzufassen....meist bleibt man eh nicht in dem Betrieb in dem man mal gelernt hat, also Zaehne zusammenbeissen und ja, auch ab und an mal den Stolz runterschlucken...Denken kann man immer was man will...nur im eigenen Interesse eben auch mal abwaegen ob Klappe aufreissen nicht nur Aerger bringt...Axxxxloch denken aber nicht sagen...denn den Extra-Stress wuerde ich mir nicht antun.
Vorher genau ueber den Betrieb informieren, denn nur weil Azubi Horst kommt, wird sich ein ganzer Betrieb nun nicht nach seiner Pfeife bewegen. Das haben die gar nicht noetig. Ist nun mal so...der Azubi der dann geht oder 'gegangen wird...auf den Platz gieren schon drei andere.
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08.09.2014, 06:37 #103Hilmin82
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Jepp, und dank Leuten wie dir wird es auch nie zu Neueinstellungen kommen, sorry! Ich weiß auch, dass es für viele schwierig in der Situation ist aber keiner sollte sich ausbeuten lassen. Selbst so Gedanken wie "da kann der Schüler ja nicht's für" sind für keinen Hilfreich. Wer will schon unmotivierte Lehrer kurz vor'm Burnout haben? Das betrifft leider alle Branchen.
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12.09.2014, 23:33 #104rYo
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Aha und welche alternative gibt es? Selbst arbeitslos werden? Klasse! Dann werde ich arbeitslos, kriege nichtmal Hartz4 weil ich ja noch selbst schuld bin und habe mit meinem Leben fertig! Wenn man selbst nicht in der Situation ist, kann man immer große Töne spucken.
Es gibt keine Neueinstellungen, weil sies nicht wollen. Es interessiert die auch net, wenn meine Stelle frei wird, dnan sparense halt nochmehr Geld. Nachbarschule hat 2 offene Stellen, interessiert aber keinen. Wird halbherzig gesucht und bis dahin sollen die andern das halt ausgleichen. Das gleiche würde auch passieren, wenn ich gehen würde.
Meine Stelle habe ich im Februar begonnen, seit Dezember war sie frei. Habe mich im November für ab Dezember beworben.
Ende Januar(!) wurde ich dann eingeladen, nachdemse ende November und ende Dezember mich vertröstet haben, dass se keine Zeit für Bewerbungsgespräche hätten.
Grade in Sachen Bildung ist es dem Arbeitgeber aber sowas von shit egal ob der Laden fluppt oder nicht. An meiner Schule gabs mehrere Jahre keine Schulleitung, gab beschwerden, aber das Schulamt hat sich net gekümmert eine zu finden. Jetzt gabs ne Zwangsversetzung für 1 Jahr, weil die Schule von mehreren Eltern wegen verschiedener Dinge (erfolgreich) verklagt wurden.
Im Bildungssektor regiert nicht die Marktwirtschaft, sonst würden Erzieher und Co., die Dank des Mangels an Arbeitskräften eher mehr als weniger verdienen. (Es passiert eher, dass es Gehaltskürzungen gibt)
Wenn die Branche keine Arbeitskräfte findet, interessiert das doch niemanden. Dann gibts halt wieder "mimimi" niemand will den Beruf ergreifen, 110.000 Erzieher fehlen mimimi. Das da aber mal eben 15% Gehalt für Neueinsteiger gekürzt wurden und dadurch 90% der Erzieherabgeher sich in ein Studium verziehen, bleibt dann wieder unerwähnt.
PS: Nur mal um zu zeigen wie asozial es in "sozialen" Branchen zu sich geht: Vertragsbeginn 03.02., weil 01.02 und 02.02 Samstag bzw. Sonntag waren. Als ich unterschrieben habe, waren mir die Folgen auch nicht bewusst: Resultat: 100€ NETTO weniger + 3 Urlaubstage abgezogen, weil ich den Februar "nicht voll gearbeitet" habe. Herzlichen Dank!
Ich habe auch in der Wirtschaft gearbeitet, aber die asozialsten Arbeitgeber sind immernoch die Arbeiterwohlfahrts und"gemeinnützige" Vereine.
Kann da auch von Bekannten und Mitarbeitern Storys erzählen, da würde selbst der Wallraff in seinem Burger King ganz neidisch.
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12.09.2014, 23:58 #105Cloud
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
aber wen du zu wenig verdinnst um davon zu leben kannste dich aufstocken lassen (auch bei der arge)
das nervt zwar etwas weil jeden monat mit dem lohnzettel zur arge musst aber irgend wo muss das geld her zum leben
ich arbeite zur zeit über eine zeitarbeitsfirma bei einer guten firma
leider stellen die am 13 Oktober von 3 schicht in 2 schicht um
jetzt weiß ich nicht ob ich gekündigt werde :/
hab einen unbefristeten vertrag und bin jetzt 1 Jahr bei der firma
wen die mich kündigen wie viele wochen vorher müsste ich die kündigung bekommen ?
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13.09.2014, 04:59 #106Kitsune
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
In deinen Vertrag sollte stehen, wie das mit der Kündigungsfrist ist. Bei einem Jahr müssten das 4 Wochen sein, vermutlich zum 15. Tag im Monat oder zum Monatsende.
Beachte, dass du dich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend melden musst, sobald du die Kündigung bekommst. Ich nehme mal an, dein Verdienst in der Zeitarbeit befindet sich im Niedriglohnsektor. Da ist zu erwarten, dass dein ALG I Satz nicht ausreichen wird und du zusätzlich ALG II beantragen musst, um überhaupt auf den normalen ALG II Satz zu kommen. Das ist natürlich nervig, da du doppelt Bürokratiearbeit hast. Kann sein, dass zusätzlich Wohngeld beantragen musst. (Nicht mal unbedingt um es zu erhalten, sondern um nachzuweisen, dass du jenes eben nicht bekommst.)
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14.09.2014, 16:00 #107Cloud
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14.09.2014, 16:45 #108JokerofDarkness
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Schule ist doch normalerweise TVÖD oder über was genau reden wir hier?
Das ist keinesfalls asozial, sondern gängige Praxis. Das Du darüber nicht erfreut bist, ist verständlich, aber Deine Unwissenheit jetzt Deinem AG anzulasten, ist unangebracht. Im Übrigen: Wenn Du für 2 Tage weniger schon 100€ netto abgezogen bekommst, dann reden wir keinesfalls von einem schlechten Verdienst.
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14.09.2014, 22:35 #109HardAndSoft
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Auch gängige Praxis kann asozial sein. Sonst gäbe es z.B. keine Beschäftigungsverhältnisse unter Mindestlohn.
Sozial ist das, was der Allgemeinheit nützt. Asozial das, was ihr schadet. Und jetzt überleg mal, wer die zwei Tage bezahlt. Richtig: Die Allgemeinheit, aus der ALG-Kasse. Und der Arbeitnehmer, dem das Gehalt in den beiden Tagen schlicht fehlt.
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14.09.2014, 22:56 #110JokerofDarkness
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
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