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05.01.2010, 16:33 #1Sebi82
Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
ich kenne mich zwar im Strafrecht ganz gut aus, aber im Arbeitsrecht hätte ich ein paar Fragen, was das Gesetz so sagt. Der Thread kann dann ja auch ganz allgemein für Fragen im Arbeitsrecht genutzt werden.
1. Darf der Arbeitgeber mir auch nach meiner Probezeit Urlaub verweigern? Ich arbeite jetzt fast 9 Monate am Stück ohne Urlaub.
2. Mein Vertrag hat eine Monatliche Stundenzeit mit mindestens 170 Arbeitsstunden. Im Monat Januar habe ich grade mal 110 Stunden. Ich habe eine Klausel die sagt, dass bei bei Betriebsmangel, der Arbeitnehmer auch weniger Stunden als seine Mindestanzahl im Kauf nehmen muss....aber wie sieht es gesetzlich aus???
MFG Sebi
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Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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05.01.2010, 16:51 #2mimic182
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
zu 1: Erlaubt ist eine Urlaubssperre schon, wenn ein Grund dafür vorliegt. Bei Betrieben mit Betriebsrat, muss das mit diesem abgesprochen sein. Er darf jedoch den Urlaub nicht verfallen lassen.
zu 2: Wirst du nach Stunden bezahlt oder hast du ein Festgehalt? In meinem Ausbildungsbetrieb gab es nämlich die gleiche Klausel, aber nur für Mitarbeiter, die einen Stundenlohn hatten.
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05.01.2010, 17:11 #3Sebi82
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07.01.2010, 09:52 #4mimic182
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Hi Sebi,
nun, wenn kein Grund vor liegt und eventl. sogar andere Urlaub machen dürfen, dann hast du auch Anspruch auf Urlaub. Wenn jedoch die komplette Firma (oder deine Abteilung in der du Arbeitest) eine Urlaubssperre hat, würde ich das erstmal akzeptieren. Hat euer Betrieb einen Betriebsrat? Im Zweifelsfall kannst du dich an den wenden.
Ob die Klausel rechtsmäßig ist, weiß ich leider auch nicht. Im Netz hab ich auch nichts darüber gefunden. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrecht) hast, würde ich denen mal deinen Vertrag vor legen und die sollen eventl. prüfen ob da was nicht stimmt.
Eine Sache solltest du aber beachten: Wenn diese Sachen kein so großes Problem für dich darstellen, solltest du nicht unbedingt deinen Arbeitgeber verärgern. Da durch würdest du eventl. die Chancen auf eine Übernahme kaputt machen. Natürlich sollst du dir nicht alles gefallen lassen, jedoch solltest du überlegen ob die Sachen, die dich stören, auch wirklich ein Grund sind sich mit dem Arbeitgeber anzulegen
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04.02.2011, 19:51 #5Sebi82
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Moin. Ich grabe meinen alten Thread nochmal aus und direkt nochmal ne Frage:
Mein Vertrag lief zum 31.01.2011 aus.
Auf dem Dienstplan Februar bin ich aber weiterhin eingesetzt. Die ersten Diensttage vom Februar habe ich ja auch schon hinter mir.
Mein Arbeitgeber hat mir aber weder einen neuen befristeten Vertrag gegeben, noch einen Festvertrag.
Ich glaube laut Gesetz habe ich jetzt automatisch einen Unbefristeten Arbeitsvertrag, oder???
MFG Sebi
PS. @ mimic182
Besser später als nie. Danke für deine Hilfe. Es hat sich alles geklärt.
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04.02.2011, 20:52 #6NeoPhoenix
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Wenn du mit dem Arbeitgeber selbst keinen Vertrag ausgehandelt hast - weder mündlich noch schriftlich, dann bist du dort auch nicht angestellt. So würde ich das einfach mal sehen... Sprich so schnell wie möglich mit der Personalabteilung und handle einen neuen Vertrag aus.
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04.02.2011, 21:24 #7Sebi82
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Hat sich geklärt. Hab mich grade bei einer Servicenummer zum Thema Arbeitsrecht erkundigt. Laut Gesetz gemäß §15 stehe ich jetzt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die haben aber egsagt, dass ich den alten bzw. ausgelaufenen Arbeitsvertrag behalten soll, weil von dort die letzten bedingungen (lohn etc.) gültig sind.
Ich glaube das was du meinst, ist wenn man neu in einer Firma anfängt und keinen Vertrag bekommt.
Danke trotzdem für die Antwort.
MFG Sebi
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21.07.2014, 09:14 #8Valen
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Bin durch Zufall auf diesen Thread gestoßen und hab auch einige Fragen:
1. Darf der Arbeitgeber für Wochenende den Azubis Geld abziehen wenn sie Freitags unentschuldigt fehlen oder der Betrieb die Entschuldigung verschlampt hat auch wenn im Ausbildungsvertrag nicht drinsteht das sie am Wochenende arbeiten müssen?
2. Kann sich ein Ausbildungsbetrieb sich anmaßen den Azubis vorzuschreiben das sie im Betrieb nichts negatives mehr denken dürfen?
und 3. Darf der/die Ausbilder/in den Azubis vorschreiben was sie anzuziehen haben wenn er oder sie selber nicht berufspassend gekleidet ist?
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21.07.2014, 11:11 #9Knollo
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
1. Das musst du mir einmal genauer erklären. Deine Arbeitszeiten sind einzuhalten. Wenn diese sich ändern, dann kann das dazugehören. Jedoch ist ein Freitag kein "Wochenende", da wären Samstag und Sonntag mit gemeint. Und auch an diesen Tagen ist es nicht ungewöhnlich zu arbeiten.
Ob man dir Geld abziehen kann, ich weiß nicht. Ich glaube das darf nicht geschehen. Was man aber machen kann, wenn du unentschuldigt fehlst, ist es dir eine Abmahnung zukommen zu lassen.
Kannst du den genauen Fall einmal schildern, damit man das Thema auch ein wenig verstehen kann.
2. Auch das ist schwer verständlich. Was du denkst, das kann dir keiner vorschreiben und auch nicht kontrollieren, von daher wäre die Frage irrelevant. Wenn du das auch in einem genaueren Beispiel aufklären könntest, dann könnte ich versuchen dir da zu helfen.
3. Bestimmte Kleidung kann für dich am Arbeitsplatz Vorschrift sein. Wenn der Arbeitgeber dies nicht trägt, dann zeugt das vielleicht(kommt auf die Situation an) nicht von einer Vorbildfunktion, jedoch steht das da nicht zur Debatte.
Mich beschleicht das Gefühl das du in deiner Ausbildung nicht zufrieden bist und da einige Dinge nicht rund laufen.
Magst du uns da vielleicht ein wenig mehr Infos zu deiner Situation zukommen zu lassen. Wie alt du bist, welche Ausbildung du machst, wie die Situation der einzelnen Punkte genau geschehen ist?
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21.07.2014, 11:28 #10Valen
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Unsere Ausbilder sagen man soll nichts schlimmes denken weil man es sonst ausspricht und sich jemand dadurch beleidigt fühlen kann. Es gab folgenden Vorfall: eine Mitauszubildende wollte sich ein Tattoo mit dem Titel Royal Bitch tätowieren lassen und hat gefragt wie ihr das stehen würde, woraufhin mehrere Azubis gesagt haben es würde zu ihr passen, woraufhin uns erstmal erklärt wurde was das Wort Bitch bedeutet und das wenn ein Ausbilder das mitbekommen hätte es sofort die fristlose Kündigung gegeben hätte.
Ich mach eine Ausbildung zum Bürokaufmann und zu mir hat man gesagt ich darf keine bedruckten Sachen tragen oder Sachen die aus einem zu leichtem Stoff sind.
Bin 22 und mach eine außerbetriebliche Ausbildung zum Bürokaufmann, es gab inzwischen schon öfters Zusammenstöße zwischen den Azubis und den Ausbildern. Wir müssen aufpassen was wir sagen da es sonst ärger gibt. Es gab einen Vorfäll in jüngster Vergangenheit der mich dazugebracht an diesem Ausbildungsbetrieb zu zweifeln ob das wirklich alles so richtig ist wie es hier läuft.
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21.07.2014, 11:45 #11Teilchen
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Das mit dem einbehalten ist so eine Sache, da kann ich dir leider auch keine sichere Auskunft geben. Das hängt von vielen Faktoren ab. Aber 100€ für einen Tag halte ich schon unverhältnismäßig viel. Ich würde mich mal an deine zuständige Handelskammer wenden, wenn dir soetwas passiert - damit das geklärt wird. Aber davon ab: Unentschuldigtes Fehlen in der Ausbildung ist schon irgendwie dämlich, da kann man sich schnell eine Abmahnung mit einfangen.
Zu deiner Frage mit der Kleidung: Berufskleidung kann der Arbeitgeber in jedem Falle verlangen. Als Bürokaufmann halte ich das jetzt auch nicht für wirklich strittig. Der Dresscode dürfte ohnehin bekannt sein.
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21.07.2014, 11:47 #12Knollo
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Für mich als Außenstehender ist es nun schwer abzuschätzen, ob der Betrieb zu unmenschlich reagiert oder ob da jugendliche Angestellt sind, die den erst des Lebens noch nicht erkannt haben. Letzteres war zuerst meine Vermutung, lässt sich aber nicht bestätigen.
Den Azubis darf kein Gehalt abgezogen werden. Ihr werdet vermutlich einen Monatsgehalt bzw. Festgehalt haben. In diesem Falle darf er euch nichts abziehen.
Wenn ein Azubi allerdings unentschuldigt fehlt, dann geht das auf gar keinen Fall. Sollte es allerdings ein Fehler des Betriebs sein, der die Entschuldigung bzw. den gelben Schein verbummelt hat, so würde ich als Azubi dagegen angehen. Ich würde darauf pochen, das man die Entschuldigung abgegeben hat und nachträglich zum Arzt gehen, der diese ausgestellt hat, und denen erneut Vorlegen.
Der Ausbilder wollte in dem Sinne euch einen Ratschlag geben, wie man besser mit den Mitmenschen umgeht. Etwas Taktgefühl vermitteln.
Allerdings verstehe ich das noch als harmlose Neckkerein. Selbst wenn ihr es sagen würdet, die Mitarbeiterin X wäre ein Schlam..., so würde es keine fristlose Kündigung, sondern eine Abmahnung geben. Ich denke da wollte man mit hohen Drohungen nur euer Nachdenken anregen.
Da wirst du dich leider daran halten müssen.
Betriebe und vor allem Ausbildungsbetriebe können unangenehme Zeiten werden. Hier muss man für sich abwägen, in wie weit es einen belastet. Wenn es doch psychisch stark belastet, du aber den Beruf weiter machen möchtest, dann würde ich mich an deiner Stelle mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und denen das Problem schildern. Vielleicht könnten diese, zusammen mit dir, einen alternativen Betrieb finden wo du deine Ausbildung beenden kannst.
Wenn es allerdings nicht so schlimm ist, dann würde ich dir empfehlen die Zähne zusammen zu beißen und das beste daraus zu machen. Denn ein schwerer Betrieb und derartige kleine Ungerechtigkeiten können deine Stärke und dein Selbstbewusstsein fördern. Als Azubi ist man oft sehr empfindlich und scheu, so war es auch bei mir, aber gerade da ist es wichtig ins harte Wasser gestoßen zu werden. Ein paar Jahre nach der Ausbildung wird man froh darüber sein, wenn man etwas härter angefasst (im übertragenem Sinne) wurde.
Ich hoffe du wirst da deinen richtigen Weg gehen und nicht mit einem mulmigen Gefühl zur Arbeit gehen müssen. Denn das ist es nicht immer Wert.
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21.07.2014, 12:14 #13Valen
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Versteh ich ja auch, nur wenn da Unterschiede zwischen Männer und Frauen gemacht werden finde ich das schon etwas komisch, das die Frauen mit einem tiefen Ausschnitt rumlaufen dürfen.
Zu dem Geldabzug hätte ich noch eine Frage, unsere Normalearbeitszeit endet um 16:30 wenn wir jetzt um 11:30 also 5 Stunden früher gehen gelassen werden und dafür Aufgaben für zu Hause bekommen und wir diese Aufgaben am nächsten Tag zu Hause vergessen haben aus Versehen, darf der Betrieb auch nicht Geld abziehen für die 5 Stunden die man uns eher gehen gelassen hat oder?
Zum Glück sind es nur noch 9 Monate dann ist es überstanden
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21.07.2014, 13:35 #14Teilchen
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21.07.2014, 13:59 #15Knollo
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Das "dürfen" ist hier entscheidend. Bei "müssen" würde es nicht vorgeschrieben werden dürfen. Im Falle von "dürfen" kann es für potentielle Kunden, wenn es nicht übertrieben ist, von Vorteil sein.
Grundsätzlich bin ich eh der Meinung das man da noch zu prüde ist, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Euch als Azubi, wo ihr in der Regel doch ein Festgehalt habt(?), darf man grundsätzlich nichts abziehen.
Ich weiß nicht ob man als Azubi überhaupt auf Stundenbasis arbeiten darf. Da kann es grundsätzlich anders aussehen, da zählen dann die geleisteten Arbeitsstunden. Und wenn ihr die Arbeit zu Hause verrichten dürft, dann gilt dies als getätigte Arbeitszeit. Wenn man Krank war und einen gelben Schein hat, dann wird der Tag wie 8 Stunden Arbeitstag gerechnet.
Das schaffst du
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22.07.2014, 22:45 #16HardAndSoft
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Meine 2 cents:
1) Unentschuldigtes Fehlen am Freitag
Freitag ist Arbeitstag. Womit man bei unentschuldigtem Fehlen rechnen muss, sollte im Ausbildungsvertrag stehen. Wenn da nichts gegenteiliges steht, dann riskierst Du eine Abmahnung.
2) "Royal Bitch" Tattoo
Du sagst, es ginge um eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Da kommt es auf den Ort an, wo man sich "Luxusnutte" hintätowieren lässt. Wenn das an einer Stelle steht, wo es die Kunden sehen können (also unbedeckte Haut, im Gesicht, an den Armen), dann werden sicherlich viele Betriebe an Kündigung denken. Darüber hinaus kommt es auch noch darauf an, mit welchen Kunden man zu tun hat. Bei den Amerikanern ist beispielsweise jedes Tattoo verpönt und ein Zeichen unseriösen Lebenswandels; da bräuchte nicht mal "Luxusnutte" auf der Bürokauffrau zu stehen, damit der Betrieb Aufträge verliert. Da reicht schon ein Ar...geweih.
3) Dresscode
Die Kleidung kann der Arbeitgeber in nahezu jedem Beruf vorschreiben. Und einen Bürokaufmann im Hawaii-Hemd lässt sich kaum ein Arbeitgeber gefallen.
Deine Anfrage klingt so, als hättest Du dich noch nicht wirklich mit dem Beruf auseinander gesetzt. Mich würde interessieren, wieso Du ausgerechnet diese Ausbildung gewählt hast.
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23.07.2014, 00:27 #17keldana
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23.07.2014, 00:39 #18jimcarry
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23.07.2014, 09:00 #19Valen
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Wenn unsere Ausbilder schon bei Männern auf den Dresscode achten dann sollten sie das auch bei den Frauen machen und ich denke ein Totenkopftattoo am Arm wo es jeder Kunde sehen würde ist bestimmt nicht sehr toll. Außerdem wenn mein Ausbilder/in sich selbst nicht an den Dresscode halten und man bei ihnen in Abgründe gucken kann die man einfach nicht sehen darf/soll zweifle ich doch stark an der Vorbildfunktion.
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27.07.2014, 13:11 #20Data
AW: Ärger mit dem Arbeitgeber: Thema Arbeitsrecht
Gibt es echt ne "Kittelpflicht" für Ärzte? Im OP als Schutzkleidung verständlich, dort geht es ja darum ohne Kontamination wieder heraus zu kommen, aber sonst gibt es die als Allgemeingültog doch nicht, oder?
Ansonsten aber hat der Arbeitgeber in bestimmten Umfang und im Rahmen des Direktionsrechts berechtigt, Arbeitnehmern vorzuschreiben, was sie am Arbeitsplatz tragen. Das kann mit Rücksicht auf Kunden oder der Sicherheit wegen erfolgen. (§ 241 Abs. 2 BGB)
Im Zweifel einfach mal bei der Berufsgenossenschaft nachfragen.
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