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02.05.2012, 11:46 #1TiehJay
Ab wann außerordentliche Kündigung - 400€ Job!
Ich wollte mal nachfragen, welche Gründe vorliegen müssten, damit eine außerordentliche (fristlose) Kündigung möglich ist.
Der Grund für meine Frage ist, dass ich seit Anfang Februar einen 400€ Job im IT-Bereich mache.
Arbeiten musste ich im Februar realtiv viel, dafür im März verdammt wenig, sodass sich pro Monat gut 400€ ergaben.
Das Problem hierbei ist aber, dass ich keinerlei Informationen mehr erhalte, wann ich arbeiten solle etc.
Außerdem, ein Hauptgrund für meine Überlegung an eine außerordentliche Kündigung ist die Auszahlung des Lohns.
Vertraglich wurde festgehalten, dass der Lohn Ende des Monats ausgezahlt wird und somit Anfang des Monats auf dem Konto eintreffen sollte.
Da ich nur zwei Monate gearbeitet habe (Feb. u. März), waren für Anfang März sowie Anfang April die Löhne fällig.
Die erste Auszahlung erfolgte am 15. März, sind somit 2 Wochen über dem eigentlichen Termin.
Anfang April war überhaupt nichts mit meinem Lohn.
Bin zu meinem Chef hingefahren, habe ich versucht zu erreichen etc und immer wurde ich vertröstet:
- Die Person, die das macht, ist krank.
- Da gab es wohl einen Fehler.
Wenn ich versucht habe ihn telefonisch in der Firma oder auf Handy zu erreichen, ging er nie dran,- daher bin ich des öfteren hingefahren.
Der Knaller ist nun, dass ich am 22.04 einen Teil meines Lohns erhalten habe, aber immer noch ein Restbetrag aussteht, der bis heute noch nicht auf mein Konto eingetroffen ist!
Da ich bisher auch keinerlei weitere Aktivität verrichten musste, sehe ich keinerlei Sinn dort weiter meine Arbeit zu absolvieren!
Meine Frage ist nun, da die Auszahlung zweimal nicht zum vereinbarten Termin erfolgte, ob ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt!
Anmerkung: Im Vertrag steht, dass die normale Kündigungsfrist gilt.
Mit freundlichen Grüßen,
TiehJay
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Ab wann außerordentliche Kündigung - 400€ Job!
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02.05.2012, 12:05 #2Aurel-
AW: Ab wann außerordentliche Kündigung - 400€ Job!
Lies dir den Aritkel mal durch: http://www.gehalt-tipps.de/gehalt-ti...nicht-gezahlt/
Das wäre zu viel das hier alles niederzuschreiben. Vor allem der Punkt mit den Verzugszinsen nach dem BgB - der bei dir denke ich bei 5% liegt, und das Recht seine Arbeit niederzulegen (Zurückbehaltungsrecht) sollten für dich sehr interessant sein.
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02.05.2012, 12:17 #3TiehJay
AW: Ab wann außerordentliche Kündigung - 400€ Job!
Werde mir den Artikel gleich mal dazu durchlesen.
Habe vorhin versucht meinen Chef telefonisch zu erreichen.
Das Resultat von der Aktion war, dass nicht mein Chef, sondern ein "höherer" Mitarbeiter ans Telefon ging, obwohl es die Nummer von Chef ist.
Wieder musste ich mir anhören, dass es Kundengespräche geben würde, sodass aktuell keinerlei Möglichkeit bestehen würde ihn zu sprechen.
Auf meine Anfrage mal persönlich vorbeizuschauen wurde die Person etwas patzig und könne nicht dafür garantieren, dass mein Chef nachher noch im Hause sei.
Mitlerweile denk' ich mir, warum ich dort den Job angefangen habe ..
Und auf angebliche Ausrichtungen, dass man dem Chef mitteilen würde, dass ich ihn versucht habe zu erreichen, wird gar nicht erst reagiert.
Auch privat auf seinem Handy ist er nicht erreichbar.
Und langsam geht meine Geduld auch mal zum Ende, wo der Spaß für mich aufhört.
Ich hatte letzten Monat Glück, dass ich nicht wirklich viel Geld ausgebe, denn ich hatte ein paar Rechnungen zu zahlen, die höher als sonst ausfielen, da ich meine Fahrkarte beispielsweise gekündigt habe und der Differenzbetrag vom YoungTicketPlus zum YoungTicket berechnet wurde.
Insgesamt ergaben sich so kosten von 100€.
Und ohne Lohn sieht sowas immer schwer aus.
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