Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Silverslive Silverslive ist offline

    Falsche Beratung

    Erstens, fand ich kein anderes Therad. o.O
    Zwitens, es geht nicht um mich. o.O

    Also, ein Freund von mir hat sich vor 5 Monaten in einem Fitness-Studio angemeldet, ging 2 Monate lang hin und wollte erst wieder, Anfang des nächsten Jahres, mit dem Trainieren anfangen.

    Aber er bekam Vorgestern einen Brief wo da stand "2. Mahnung", obwohl er zuvor keine Mahnung bekommen hat o.O??? Und unten drunter stand eine Rechnung von 110€, weil er 3 Monate lang nicht bezahlt hat. Hmm, man würde denke "Ist halt so, Vertrag im Fitness-Studio gemacht, dauert ja 1-2 Jahre...", nein so ist es nicht!

    Er erzählte mir (er ist 16) das seine Mutter einverstanden war aber sie hatte vergessen zu Unterschreiben und er wollte es sofort abgeben, hat dann vor der "Mitarbeiterin" Unterschrieben sie meinte "es wäre okey", er hat gefragt (bevor er den "Vertrag" Unterzeichnet hat) "Er hätte den Vertrag nicht ganz durchlesen" und er wollte wissen was da noch "für wichtiges" drin steht". Sie sagte "da stehe nur noch wenn du nicht mehr willst, eine Pause machen willst oder im Urlaub fährst musst du einfach Bescheid sagen und du bezahlst nichts über diesem Zeitraum".

    Es klingte gut und er Unterschrieb, er meinte bei diesen Bedinugen wäre das auch Okey das er es auch Unterschreibe und er fragte sie, sie meinte "Ja Natürlich!".

    Lang und verwirrent konnte ihm keine Antwort geben, weil ich nicht richtig verstand ich frage mich, wieso er nicht den Rest gelesen hat o.O? Jetzt ist die Frage: Wer hat Schuld? Er oder Sie, er wird Morgen dorthin gehen und damit klären, weil der "Chef erst Morgen wieder da ist"... Wie auch immer...

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    Falsche Beratung

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  3. #2
    Akiho Akiho ist offline
    Avatar von Akiho

    AW: Falsche Beratung

    generell zählen mündliche Absprache immer VOR den schriftlichen, d.h egal was er unterzeichnet wenn er mit der Mitarbeiterin was anderes abgesprochen hat, dann zählt das. Wird nur schwer zu beweisen dass sie im das so gesagt hat :/

  4. #3
    iHook

    AW: Falsche Beratung

    Na dein "Kumpel" ist da doch selbst schuld. Wenn Ich einen Vertrag unterzeichne, dann les ich mir die Bedingungen doch durch.

    Allerdings ist der Vertrag schwebend unwirksam, da der Unterzeichner ja noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Läuft der Vertrag aber über seine Mutter, und er hat "für seine Mutter" unterzeichnet, ist das Urkundenfälschung.
    Erstmal da anrufen, die Mitarbeiterin aufsuchen, und der die Geschichte erklären. Ansonsten das ganze als Lehrgeld ansehen und bezahlen.

    Jeder Rat von mir ist allerdings keine juristische Beratung, dazu hab ich nicht den entsprechenden Hintergrund!

  5. #4
    Syeo Syeo ist offline
    Avatar von Syeo

    AW: Falsche Beratung

    Es sind wohl beide Schuld. Sie hätte ihm besser Wort und Rede geben müssen und er hätte sich den Vertrag gründlich durchlesen sollen, eventuell auch mit einem Elternteil (generell auch als Zeuge).

  6. #5
    Silverslive Silverslive ist offline

    AW: Falsche Beratung

    Ich weiß es nicht ob er es seinen Eltern gesagt hat. Zumindest weiß ich das er das klären will...
    Aber wieso Urkundenfälschung? Okey, ich weiß was es bedeutet und ich weiß das es eine ist, aber sie hat es ihm doch erlaubt? Spielt das eine Rolle!?

  7. #6
    Syeo Syeo ist offline
    Avatar von Syeo

    AW: Falsche Beratung

    Spielt trotzdem eine Rolle, er ist 16 und darf nicht für seine Eltern unterschreiben. Die Angestellte kann es ihm nicht mal nachweisen ob seine Eltern einverstanden sind. Auch wenn sie es in Ordnung fand, es ist eine falsche Unterschrift. Bei Verträgen sollte man sowieso aufpassen, es können Fachbegriffe vorkommen die man nicht versteht oder eben auch die ganzen Sätze.

  8. #7
    Akiho Akiho ist offline
    Avatar von Akiho

    AW: Falsche Beratung

    Aber nachdem seine Eltern einverstanden wären spielt das bei der Gültigkeit des Vertrages keine Rolle Sie könnten Ihn höchstens wegen Urkundenfälschung anzeigen. Der Vertrag ist gültig zustandegekommen, dazu wäre nicht einmal eine Unterschrift der Eltern nötig. Das mündliche Einverständnis hätte auch gereicht (wäre mir zumindest neu dass es Formvorschriften für Fitnessstudioverträge gibt )

  9. #8
    iHook

    AW: Falsche Beratung

    Das mündliche Einverständnis hätte auch gereicht (wäre mir zumindest neu dass es Formvorschriften für Fitnessstudioverträge gibt )
    Das ist richtig, aber da er noch nicht voll geschäftsfähig ist, sind seine Verträge schwebend unwirksam, d.h Eltern können diese auch nachträglich, auflösen.

    Aber nachdem seine Eltern einverstanden wären spielt das bei der Gültigkeit des Vertrages keine Rolle
    Natürlich. Der Vertrag wird wohl auf seine Mutter aufgesetzt sein, wenn er nun unterschreibt, hat der Vertrag keine Gültigkeit.

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