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    FAQ Umtausch Wii / Einschicken von SSBB

    Hallo liebe Wii-Besitzer,

    da ich von Haus aus mich mit der ganzen Thematik Reklamationen und Gewährleistung befassen muss und die aktuellen Diskussionen über die so genannten Staubprobleme und LE10xxx... Wii's mit der DVD von SSBB immer mehr zunehmen hier mal ein Thread der eure Seite als Verbraucher darstellen soll und die Rechtslage nach bestem Wissen und Gewissen darstellt.



    1.Umtausch, Garantie, Gewährleistung. Bitte was???



    Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

    Bei Privatpersonen, sowas wie der Durchschnittsnutzer hier ( ) ist dies bei Käufen der Wii, Spielen und Zubehör 2 Jahre nach Erhalt der Ware (bei Onlineversand interessant).

    Für eventuelle Beschwerden ist dies in § 438 Abs.1 Nr.3 BGB nachzulesen und zu zitieren.

    In den ersten sechs Monaten greift die so genannte Beweislastumkehr.

    Der Markt, die Firma oder euer anderer gewerblicher Verkäufer muss euch nachweisen, dass Ihr das Problem verursacht habt um eine so genannte Reklamation nachzuweisen lt. Rechtssprung.

    Das heißt beim Thema SSBB muss der Händler klar nachweisen, dass Ihr überspitzt gesagt "starke Raucher seid", Ihr nie Staub putzt und und und, so dass als Folge der Laser oder die Linse verdreckt.



    2. Ok, der Schaden war nach einem halben Jahr, was dann?



    Dann müsst Ihr prinzipiel Nachweisen, dass Ihr nicht für den Mangel verantwortlich seid, sondern der Hersteller bzw. Verkäufer.

    Wird dann interessant, wenn der Händler sagt, dass es an der DVD von SSBB liegt und nicht an der Wii Konsole, denn dann würde er die DVD versuchen zu ersetzen.

    Dies bringt uns jedoch leider nicht weiter, da das Problem an den frühen Konsolen zu liegen scheint.

    Aber um euch zu beruhigen, die großen Händler tauschen meistens auch dann um bzw. schicken den "Mangel" ein.

    Bei den ersten zwei Reklamationen an der Sache hat der Händler das Recht auf Nachbesserung, um schlichtweg den Verkäufer bzw. Hersteller zu schützen.

    Das heißt für euch, dass euer Markt des Vertrauens durch aus erstmal die Wii mit dem Problem einschicken kann an den Hersteller um das Problem für euch zu lösen.

    Erst beim dritten mal habt Ihr das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten.



    3. Kann ich in der Zeit des Einschickens weiter zocken, bekomme ich Ersatz



    Zitat Wikipedia zum Thema Gewährleistung:"Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 III 1 BGB)."

    Ja.



    4. Übersicht der Rechte im Mängelfall



    Einzelne Mängelrechte sind nach deutschem Recht:

    im Kaufrecht:
    • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
    • Rücktrittsrecht (§ 440;§ 323;§ 326Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
    • Minderung (§ 441 BGB),
    • Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),




    Da ich selbst von dem Problem betroffen bin, dass Brawl auf einer relativ frühen Wii nicht läuft, möchte ich hier allen eine kurze Hilfestellung anbieten, welche ein paar Anregungen darstellt und entsprechend begründet.

    Ich versichere keine Vollständigkeit und dies stellt ebenfalls keine Rechtsberatung dar, da ich hierzu gar nicht befugt wäre. Es soll lediglich als Anregung dienen.

    Nachzulesen sind die tieferen Sachverhalte auf:

    Gewährleistung – Wikipedia

    Gern können noch weitere Beiträge verfasst werden, welche auf Wunsch in den Startpost editiert werden, einfach PM.

    Ich hoffe für uns alle auf eine schnelle Bearbeitung der Probleme von Nintendo, welche angeblich durch eine einfache Reinigung zu beheben sind und nicht durch etwaige Laserbehandelungen oder gar Linsenaustäusche.

    unterstützende Grüße

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