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27.07.2008, 19:27 #3221Gargamel
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
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27.07.2008, 19:44 #3222THRAWN
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
Hi!Ich hab mal ne Frage.
Wie ist das denn,wenn ich in meine PS3 ne andere Festplatte einbaue.(320GIG)
Und meine PS3 geht dann später(nicht wegen dem einbau)kaputt.Also zb Laufwerk.
Was passiert denn dann mit meiner Festplatte,wenn ich die PS3 einschicke????
Kann ich drauf bestehen,das ich meine PS3 auch wieder bekomme???(Nach der Reperatur natürlich)Es kommt ja auch vor,das einige von euch ne nagelneue PS3 bekommen!!
mfg MEIK
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27.07.2008, 19:47 #3223R.Nadal
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
wennde de pech hast bekommst ne neue wenn nicht wird deine alte repariert also wenndu deine behalten willst würd ich sie ausbauen oder den tüpi am telfeon bescheid sagen das sie repariert werden soll kann aber länger dauern
mfg
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27.07.2008, 21:37 #3224Ingless
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
Es gibt keine neuen PS3 zurück. Das sind alles überarbeitete.
Ich würde sie ausbauen und die alte wieder rein machen.
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27.07.2008, 23:11 #3225ulpian
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
Hallo @SoAmaZin,
ich würde gerne auf diese Frage mit einem Satz antworten. Da aber erfahrungsgemäß solche knappen Antworten noch mehr Fragen und auch Einwände nach sich ziehen, versuche ich eine etwas ausführlichere und möglichst exakte Antwort zu geben. Entschuldige daher die Überlänge des Beitrags.
Beim Umtausch und Rücktritt wird die defekte Sache dem Händler endgültig zurückgegeben. Beim Umtausch (Nachlieferung gem. § 439 I Alt. 2 BGB) erhält der Kunde ein neues Gerät; beim Rücktritt den Kaufpreis.
Die Frage ist nun, ob der Händler vom Kunden beim Umtausch und Rücktritt irgendeinen Wertersatz dafür verlangen kann, dass die nun defekte Sache vom Käufer eine bestimmte Zeit lang reibungslos gebraucht wurde.
Ein solcher Ersatzanspruch des Händlers könnte sich unter zwei unterschiedlichen Gesichtspunkten ergeben:
(1) Ersatz für die Wertminderung der zurückgegebenen Sache, weil diese ja nun (selbst nach einer Reparatur) nicht mehr neu, sondern gebraucht ist.
(2) Ersatz für die Nutzung, mit anderen Worten für den Gebrauchsvorteil des Käufers, da er ja die Sache (bis sie kaputt gegangen ist) reibungslos nutzen konnte.
zu (1): Hier sagt das Gesetz eindeutig „Nein“. Der Händler hat keinen Anspruch auf Ersatz für die Wertminderung, die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Geräts durch den Kunden entsteht. § 346 II 1 Nr. 3 BGB. Und zwar gilt das sowohl für den Rücktritt als auch für den Umtausch (Nachlieferung). § 346 BGB gilt für den Rücktritt unmittelbar, und für den Umtausch über die Verweisungsnorm des § 439 Abs. 4 BGB.
zu (2): Hier muss man zwischen Umtausch und Rücktritt unterscheiden.
Denn für den Fall des Umtausches hat der Europäische Gerichtshof vor einigen Monaten endgültig und verbindlich entschieden, dass der Händler keinen Nutzungswertersatz verlangen kann. Dies gilt mittelbar auch für die Rücktrittsfälle, in denen der Kunde zunächst (berechtigterweise, also insb. wenn diese Bedingungen vorliegen) einen Umtausch fordert, der Händler aber diese Forderung unberechtigterweise ablehnt und der Kunde hiernach zurücktritt.
siehe: Kein Nutzungsersatz beim Umtausch und beim Rücktritt aufgrund unberechtigter Verweigerung des Umtausches.
Die übrigen Rücktrittsfälle (also zum Beispiel auch Deinen Fall, solltest Du nach der Frist zurücktreten) betrifft die Entscheidung des Gerichtshofs nicht. Hier gilt nachwievor grundsätzlich, dass der zurücktretende Kunde gem. §§ 346 I, 100 BGB Nutzungswertersatz leisten muss.
Wie hoch dieser Wertersatz ist, berechnet sich nach einer bestimmten Formel (vgl. Eckert/Maifeld/Matthiessen, Handbuch des Kaufrechts, München 2007, S. 227.) :
x = (Bruttokaufspreis x tatsächliche Nutzungsdauer beim Käufer) / zu erwartende, durchschnittliche Gesamtnutzungsdauer
ich nehme mal folgende Werte:
Bruttokaufspreis: 600,-
tatsächliche Nutzungsdauer: 11 Monate
durchschnittliche, zu erwartende Gesamtnutzungsdauer der PS3-Konsole: 120 Monate (10 Jahre)
[Sony selbst hat mehrfach angegeben, dass für die PS3 ein Lebenszyklus von 10 Jahren angestrebt werde. Hierbei geht es aber nur darum, wie lange das System mit Support und Updates unterstützt werden soll. In der Formel geht es darum, welche faktische „Lebenszeit“ man bei dieser Art von Geräten erwarten kann. Daher könnte man sogar mehr als 10 Jahre nehmen.]
x = (600 x 11) / 120 = 55 €
=> Dein Händler könnte also bei einem Rücktritt Deinerseits ca. 55 € vom ursprünglichen Kaufpreis abziehen. So gesehen kein wirklich schlechtes Geschäft, wenn man bedenkt, dass Du 11 Monate lang eine PS3 hattest, quasi 5 € Leihgebühr für jeden Monat. Und du würdest, immer noch ca. 545 € erhalten, womit Du dir einen 40er und einige Spiele leisten könntest.
ABER:
(1) Bei einem Rücktritt forderst Du zunächst einmal Deinen gesamten Kaufpreis. Wenn der Händler hiervon diesen Nutzungswertersatz abziehen möchte, muss er selbst diese Forderung geltend machen. Viele (bei weitem nicht alle) Händler scheren sich aber weniger darum; sei es aus Kulanz, sei es weil sie sich nicht länger auseinandersetzen möchten und ihre Kosten ohnehin vom Lieferanten (§ 478 BGB) erhalten; sei es weil sie sich nicht juristisch beraten lassen.
(2) Auch diese Forderung des Händlers auf Nutzungswertersatz kann teilweise oder vollständig entfallen, wenn der Händler für die zu lange Dauer rechtlich verantwortlich ist. Denn dann hast Du einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 280 I, II, 286 BGB. Hiernach kannst Du verlangen vom Händler so gestellt zu werden, wie Du stündest, wenn er rechtzeitig nacherfüllt hätte. Die rechtliche Verantwortung (das Vertretenmüssen) des Händlers wird gem. § 280 I 2 BGB gesetzlich vermutet. Das heißt er muss beweisen, dass ihn überhaupt kein Verschulden an der zu langen Dauer trifft. Die Gerichte legen hier sehr strenge Maßstäbe. Macht der Händler von einem Erfüllungsgehilfen (z.B. Sony bzw. TVS) zur Erfüllung seiner Pflichten Gebrauch, dann ist dessen Verschulden dem Händler zuzurechnen, vgl. 278 BGB.
Das heißt der Händler kann sich auf keinen Fall auf den Standpunkt zurückziehen: „Ich habe es schnellstmöglich der TVS eingeschickt. Diese hatte aber unerwartete Lieferschwierigkeiten. Ich kann nichts dafür.“ Denn zum einen ist seit längerem bekannt, dass die TVS diese Schwierigkeiten hat; und der Händler hätte daher andere Möglichkeiten in Betracht ziehen müssen. Zum anderen trifft Sony bzw. die TVS ein Verschulden, wenn sie die Geräte nicht hier oder in einem anderen europäischen Land reparieren, sondern nach China bzw. Japan verschiffen, dann mit den Nachlieferungen nicht mehr nachkommen und obwohl das alles bekannt ist, auch keine Alternativlösungen entwickeln. Da in diesem Fall Sony bzw. TVS als Erfüllungsgehilfe Deines Händlers tätig werden, ist deren Verschulden dem Händler gem. § 278 BGB zuzurechnen.
Du könntest also in diesem Fall gem. §§ 280 I, II, 286 BGB verlangen, vermögensmäßig so gestellt zu werden, wie Du bei rechtzeitiger Nacherfüllung stündest. Bei rechtzeitiger Nacherfüllung innerhalb der Frist würdest Du eine zwar nicht fabrikneue, aber generalüberholte und neuwertige 60GB-PS3 mit neuem Gehäuse erhalten. Der momentane Marktwert dürfte bei ca. 600 € liegen, da die nicht mehr hergestellten 60GB-Modelle sehr begehrt sind. Wegen der (schuldhaften) Verzögerung musstest Du aber zurücktreten und hast 545 € (nach Abzug des Nutzungswertersatzes) erhalten. Eben diese Differenz könntest Du dann wiederum als Schadensersatz zurückfordern.
(3) Selbst wenn Du von (2) nicht Gebrauch machen solltest, könntest Du im Rücktrittsfalle Deinem Händler anbieten, dass er Dir anstatt 545 € bar auszuzahlen, einen Gutschein von 600 € aushändigt. Dies hätte für den Händler den Vorteil, dass das Geld im Geschäft bleibt (Bei einem Einkauf in Höhe von 600 € dürfe die Gewinnmarge über 55 € liegen. Soll heißen der Gesamt-Händlereinkaufspreis der Waren, die der Verbraucher für 600 € bekommt, dürfte für den Händler unter 545 € liegen.)
Für Dich hätte es den Vorteil, dass Du neue Sachen (40er PS3, Spiele, Dualshock3 etc.) in Wert von 600 € kaufen könnest. Zu dieser Vereinbarung (Gutschein statt weniger Bargeld) ist aber keine Seite verpflichtet. Es ist reine Verhandlungs- und Vereinbarungssache (die ich allerdings für beide Seiten als sinnvoll erachte).
Und letztlich:
Wie ich schon angemerkt hatte (und wie Du das ebenfalls richtig zur Kenntnis genommen hast), sollte man selbst dann eine Frist setzen, wenn man einem Rücktritt eher abgeneigt ist (vgl. Muster für die schriftliche Fristsetzung auf der Vorseite). Denn viele Händler wollen das Risiko eines wirksamen Rücktritts des Kunden nicht eingehen, und bemühen sich daher besonders um eine schnellere Abwicklung oder bieten dem Kunden leihweise ein Übergangsgerät an. Falls der Händler dies nicht macht, kann man dann nach Ablauf der Frist unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen in Ruhe abwägen, ob man zurücktreten möchte.
Entschuldige bitte nochmals die Überlänge des Beitrags. Ebenfalls möchte ich die anderen user, die sich hierfür nicht interessieren, bitten, den Beitrag einfach zu überspringen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne wieder zur Verfügung.
mfG
ulpian
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27.07.2008, 23:15 #3226R.Nadal
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
Hallo ulpian habe eine Frage was ist wenn ich eine defekte ps3 habe 1monat alt und zum händler gehe kann ich ihm sagen er soll mir nur die ps3 tauschen oder muss ich das ganze packet inkl spiel gegen ein neues tauschen .
habe noch ein problem mein cotroller is auch defekt kann ich sagen ich will einen neuen und die geben mir einen ausm regal? kann ich auch sage ja ich geb 5euro mehr will aber dann den neuen dualshock3.
mfg bitte helf mir
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27.07.2008, 23:39 #3227ulpian
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
Hallo @R.Nadal,
Der Händler muss entweder das Bundle gegen ein gleiches Bundle (mit den gleichen Spielen) oder nur die defekte PS3 gegen eine neue PS3 umtauschen. Ein anderes Bundle kann er Dir zwar anbieten, Du kannst aber musst dies nicht akzeptieren.
Beachte aber, dass das Umtauschrecht nur dann zweifelsfrei besteht, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Beachte ebenfalls, dass die meisten Händler in der Praxis leider diese zweifelsfrei berechtigte Forderung verweigern. Man kann das Recht aber auf jeden Fall durchsetzen (zum Vorgehen bei Verweigerung vgl. hier).
Auch beim Controller gilt, dass diese Bedingungen vorliegen müssen. Und auch hier könnte der Händler die Forderung unberechtigterweise ablehnen; Du könntest sie aber durchsetzen.
Nein. Du kannst das natürlich anbieten. Der Händler muss das aber nicht akzeptieren. Das wäre reine Verhandlungs- und Vereinbarungssache.
mfG
ulpian
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28.07.2008, 08:13 #3228Unregistriert
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28.07.2008, 09:51 #3229ZhaoYun
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
hallo ein freund hat ne 40er version hat sie seit ca 4-5 monaten und sie hat besagten lese fehler kann er die umtauschen beim händler oder muss das über tvs gehen den die garantie ist nicht abgelaufen und der lese fehler ist ja ein produktions fehler also ist mein freund nicht daran schuld
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28.07.2008, 09:59 #3230herg`
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
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28.07.2008, 12:42 #3231Spooner
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28.07.2008, 12:45 #3232giuki86
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
hey leute an alle die ne 40 gb konsole haben hab gerade eine mail von tvs bekommen. da stand
Sehr geehrter Herr ......
der Austausch kann insgesamt 6-7 Wochen in Anspruch nehmen, demnach kann es noch ca. 2 Wochen dauern.
komisch meine ist schon seit über 6 wochen bei denen.die wollen einen nur ruhig stellen naja und weiss jemand auch was neues?????
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28.07.2008, 14:00 #3233Gargamel
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
Nein , meine steht jetzt auf den Tag genau 2 Wochen schon auf "In Arbeit". Wenn das mit diesen 6-7 Wochen aber wahr ist , bin ich echt sauer , mir wurde gesgt es könne 3-4 Wochen dauern.
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28.07.2008, 14:36 #3234Jigijoint_Ken
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
Hat noch seine ps3 in den letztden tagen zurück bekommen ??
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28.07.2008, 14:41 #3235Chris Nadal19
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
ja ich am samstag
hatte sie am 23.06 in auftrag gegeben ;-)
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28.07.2008, 14:43 #3236Ingless
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
Ich bekomme meiten Hoffentlich morgen versendet ist sie schon. 60 Gb version.
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28.07.2008, 15:10 #3237Gargamel
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
Mhh wenn jetzt schon die 26.6. Konsolen raus sind , kümmern die sich noch diese Woche um die neuen von Juli. Meine ist am 10.07. abgeholt worden ... wenn ich Glück habe ist sie nächste Woche wieder da.
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28.07.2008, 16:14 #3238Ingless
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
naja das glaub ich eher weniger.
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28.07.2008, 17:46 #3239giuki86
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28.07.2008, 17:51 #3240Mr. Burns
AW: TVS Repair / Eure Erfahrungen ?
Geil, habe gerade gesehen, dass meine heute versandt wurde. Dann kommt sie vielleicht schon morgen.
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