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18.12.2007, 20:47 #1theking310
Selbstverschuldung bei konfigurationsfehler?
mfg theking310
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Selbstverschuldung bei konfigurationsfehler?
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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18.12.2007, 20:50 #2xX-Soccer-Xx
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18.12.2007, 20:53 #3zorro92
AW: Son mist
Also in welchem Zustand hast du sie denn verschickt ?
Und was ist mit dem Schmuckstück den passiert ?
Hat es Technische Probleme gekriegt oder was ?
Bitte genauer beschreiben..
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18.12.2007, 20:59 #4devastators
AW: Son mist
hast Du erwartet, eine 4 Monate alte Playstation direkt getauscht zu bekommen?
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18.12.2007, 21:00 #5theking310
AW: Son mist
naja ich hab eigentlich nur gezockt und filme drauf geschaut und dann konnte ich nach paar monaten nicht mehr spielen und so, weil da standt konfigurationsfehler mit der disk aber eigentlich war das schmuckstück ausenrum unversehrt ich hab es auch nicht mit zu freunden gnommen die playstation 3 die standt nur bei mir zu hause, und was jetzt???????
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18.12.2007, 21:02 #6zorro92
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18.12.2007, 21:06 #7theking310
AW: Son mist
okey ..... ich werde es versuchen, ich dank dir noch mal, falls die wieder meinen das ich das angerichtet hab dann melde ich mich noch mal, nochmals danke
mfg theking310
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18.12.2007, 21:09 #8xX-Soccer-Xx
AW: Selbstverschuldung bei konfigurationsfehler?
Hier kannst du mal nachfragen
sony:01805/766977
Tvs repair partner von sony:07033/405710
Wünsch dir viel glück hoffentlich bekommst du eine neue:d
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18.12.2007, 21:18 #9devastators
AW: Son mist
also wenn man etwas mitdenkt, kommt man vielleicht auf die Idee was mein Posting sagen möchte
Mit scheint es, als wundert sich der Threadstarter, dass er die PS3 nicht sofort getauscht bekommen hat.
Nach 4 Monaten ist das nicht gerade unüblich, dass defekte Geräte auch eingeschickt werden.
Ansonsten wurde ja schon alles gefragt und gesagt im Thread, alles weitere ist Glaskugel-Leserei
Mein Beitrag war also weder spam, noch vollkommen unnütz sondern sollte dem ein oder anderen mal die Lage klar und deutlich vor Augen halten.
Nach 4 Monaten bekommt man i.d.R. kein Gerät unmittelbar umgetauscht, auch nicht wenn man es nicht selber verschuldet hat.
Diesen Part verstehen ich übrigens garnicht.
Hierbei handelt es sich scheinbar nichtmals um Garantie, sondern eine kostenpflichtige Reperatur.
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18.12.2007, 21:48 #10Denker
AW: Selbstverschuldung bei konfigurationsfehler?
Sofern der Hersteller nichts anderslautendes einräumt, ist er gesetzlich nur verpflichtet 24 Monate Gewährleistung (nicht Garantie!) zu bieten. Das heißt in der Praxis, dass der Hersteller (gewöhnlich) dreimal die Chance hat, den defekten oder mit Mängel behafteten Artikel nachzubessern. Darum bekommt man in der Regel teure Artikel auch nicht sofort ausgetauscht, wenn ein Problem beim Hersteller bemängelt wurde.
Ein weiteres interessantes Detail ist, dass im Fall einer Gerichtsverhandlung in den ersten sechs Monaten nach Kauf der Hersteller beweisen muss, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs in Ordnung war. Dann wird die Beweislast umgekehrt und der Kunde muss beweisen, dass das Produkt bereits beim Kauf den Mangel hatte. Die meisten Hersteller und Einzelhändler sind hier aber relativ kulant und leisten i.d.R. auch nach sechs Monaten bei Mängeln Gewährleistung. Bei Internetanbietern habe ich diesbezüglich noch keine Erfahrung gemacht.
Wer's noch detaillierter will, kann bei wikipedia unter "Garantie" nachlesen.
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18.12.2007, 23:02 #11devastators
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19.12.2007, 21:39 #12Denker
AW: Selbstverschuldung bei konfigurationsfehler?
Moment, hier nochmal:
Garantie und Gewährleistung ist wie schon gesagt nicht das gleiche. Garantie kann der Hersteller geben - meist beschränkt auf bestimmte Eigenschaften oder Details (beim KFZ z.B. 30 Jahre auf Durchrosten) - muss er aber nicht.
Die Gewährleistung ist aber gesetzlich geregelt und läuft über den Händler, mit dem man den Kaufvertrag abgeschlossen hat. Da nicht alle Firmen mit den Händlern (und indirekt mit ihren Kunden) sehr "nett" umgehen und schon mal einen Gewährleistungsfall ablehnen oder sich für die Lösung des Problems viel Zeit lassen, können auch manche Händler bei Beanstandungen zicken machen.
Ein Beispiel zum Thema Beweisumkehr:
Du kaufst einen TFT, bei dem sich im Lauf der Zeit kleine Fliegen einnisten, die beim Betrachten des Displays extrem stören. Den TFT gibst Du zum Händler und von dort geht er zum Hersteller zurück, wo das Problem analysiert wird. Die Ursache für den Fliegenbefall war beispielsweise ein Spalt zwischen zwei Kunststoffverkleidungen an der Seite des Displays. Kam die Beanstandung innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf, muss der Händler Dir nachweisen, dass beim Kauf der Spalt noch nicht war bzw. dass das Material zum Zeitpunkt des Kaufs iO war. Ich wüsste nicht, wie er das so einfach machen sollte. Wurde aber erst nach 6 Monaten beanstandet, dann müsstest Du nachweisen, dass zum Kauf der Spalt schon war oder das Material einen Fehler hatte, so dass im Lauf der Zeit ein Spalt entstehen konnte. Auch das ist schwer nachzuweisen, aber diesmal für Dich.
Aber das ist alles Theorie, meine Erfahrung ist, dass die meisten (nicht-Online-) Händler erfreulicherweise nicht rumzicken, wenn was defekt ist.
Gibt denn Sony Garantie auf die PS3?
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19.12.2007, 22:25 #13devastators
AW: Selbstverschuldung bei konfigurationsfehler?
1 Jahr und ich habe Dich schon verstanden, Du mich scheinbar nicht
Bei Gewährleistung haftet der Händler aus eigener Tasche.
Sofern also möglich (nach 6 Monaten) kann er gerne versuchen die Beweislast umzukehren und sich vor der Gewährleistung quasie drücken (weil Du als Kunde das niemals beweisen kannst)
DAS wird der Händler aber "nie" machen solange noch Garantie auf dem Gerät ist.
Dann wird sich auch der Händler nach 6 Monaten "Kulant" dem Kunden gegenüber zeigen, da er nichts anderes macht als das Gerät als Garantiefall einzuschicken (nichtmals das machen manche Händler)
Somit macht der Händler aus einem Gewährleistungsfall für sich ein Garantiefall und muss nicht aus eigener Tasche zahlen (höchstens das Einschicken)
Noch komplizierter wird es, wenn der Zwischenhändler selber nochmal eine Garantie einräumt
Für einen kleinen PC-Laden kann es das Ende sein, wenn eine Handvoll Leute eine teure Grafikkarte reklamieren. Die x-tausend Euro Gewährleistungs"schaden" bezahlt dem Händler ja u.U. auch niemand (wenn auf dem Gerät keine Garantie ist)
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19.12.2007, 22:47 #14Denker
AW: Selbstverschuldung bei konfigurationsfehler?
Letzteres ist nicht bei jedem Produkt so. Das hängt vom Hersteller ab. In der Branche, in der ich tätig bin, bekommt der Händler jeden (berechtigten) Gewährleistungsfall erstattet. Auch nach den zwei Jahren Gewährleistung werden oft auf Kulanz noch Nachbesserungen durchgeführt, die auf Kosten des Herstellers gehen. Vielleicht bekommen ja die Händler, die Gewährleistung aus eigener Tasche zahlen müssen, bessere Konditionen.
Ok, wenn Sony 1 Jahr Garantie gibt, sollte ein Umtausch eigentlich keine Probleme machen. Eine Verzögerung mag dann im Einzelfall an der Priorisierung des Händlers liegen.
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19.12.2007, 22:51 #15devastators
AW: Selbstverschuldung bei konfigurationsfehler?
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19.12.2007, 23:04 #16Denker
AW: Selbstverschuldung bei konfigurationsfehler?
Nein, ich meinte, es hängt vom Hersteller bzw. vom Vertrag zwischen Händler und Hersteller ab, ob der Hersteller dem Händler die Gewährleistung aus eigener Tasche zahlen lässt. Deine Aussage "Bei Gewährleistung haftet der Händler aus eigener Tasche." ist definitiv nicht allgemeingültig. Wie gesagt, in meiner Branche ist dies nicht der Fall.
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19.12.2007, 23:07 #17devastators
AW: Selbstverschuldung bei konfigurationsfehler?
ich glaube wir meinen beide das selbe, reden nur voll aneinander vorbei.
hat der Händler keine Möglichkeit das Gerät beim Hersteller(oder Zwischenhändler) zu reklamieren und sind die 6 Monate Beweisumkehr bereits eingetroffen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr viel größer, dass man als Kunde die A-Karte zieht.
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19.12.2007, 23:12 #18
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19.12.2007, 23:32 #19-kay-
AW: Selbstverschuldung bei konfigurationsfehler?
oder zumindest discusses
ein freund hat die playsi seid april
vor kurzem hat er mal ne disc falschrum eingeschoben
seid dem macht sie manchmal komische geräusche beim lesen
der disc und er hat ne neu bekommen.
sofort, unkompliziert und direkt
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20.12.2007, 19:10 #20
Ein Remaster brauch ich echt nicht. Da hätte ich viel lieber weitere Filme wie Dark Side of Dimensions, die mit den alten Charakteren aufkommen. Das...
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