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Thema: Ps3 Media Markt Bundle
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12.01.2009, 19:39 #21CMMeista
AW: Ps3 Media Markt Bundle
hat mm das auch ??
naja wenn es stimmt glückwunsch
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12.01.2009, 20:36 #22DK06
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Ist doch auch egal. Freu dich nun und spiel FIFA gegen mich.
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12.01.2009, 21:12 #23MA3
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Naja ich finde das ja auch Super das er das hinbekommen hat aber das glauben fällt mir ein
wenig schwer... weil er das Bundle ja auch schon letztes Jahr gekauft hat.
Lg MA3
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13.01.2009, 12:12 #24bigxtra
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Hallo,
ich versteh Eure Beiträge nicht.
Er hat es am 27.12 gekauft. Innerhalb 14 Tagen hätten Sie es ohne Diskussion einfach zurückgenommen. Einfach so, ohne irgendein Wort zu verlieren.
Also ist es doch realistisch, dass er nach 18/19/20 Tagen (wieviel waren es?) dort hingehen und nett nachfragen kann, ob er es umtauschen kann.
Evtl. sagt er noch dazu, dass er ein treuer Kunde ist, etc.
Was sollen die ganzen komischen Beiträge, dass ja dann jeder nach 5 Jahren hingehen kann und ...
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass die PS3 OVP ist.
Falls nicht, dann ist sein MM wirklich kulant. Aber ein Hexenwerk ist es wirklich nicht.
Grüße
Bigxtra
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13.01.2009, 12:36 #25trombo
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13.01.2009, 12:44 #26bigxtra
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Das ist eine inoffizielle kulante Regel bei Saturn, MM, Expert, etc.
Wir sprechen von originalverpackter Ware! Unbespielt!
Wenn Du was bei MM kaufst, dann frag einfach mal, ob Du es umtauschen kannst.
Dann wird Dir die Kassenkraft immer sagen: "Ja, nur mit Kassenbon, die nächsten 14 Tage".
Grüße
Bigxtra
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13.01.2009, 14:50 #27Hifire
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Inoffiziell....Schwachsinn.....Alle original verpackten Waren oder teilweise sogar benutzte (ohne sichtbare Gebrauchsspuren, außer urheberrechtlich geschützte Medienträger) werden im Rahmen des gesetzlich festgelegten 14-Tägigen Rückgaberechtes ohne Begründung zurückgenommen!
Ich hatte mir damals mal einen PC bei MM gekauft.....Ich war sowas von unzufrieden mit der Geschwindigkeit, da es sich um eine High-End Madchine handeln sollte, dass ich es zurückbrachte, nachdem ! ich schon einen Benutzer eingerichtet hatte! Die haben zwar nach dem Grund gefragt, weil ich nett bin, habe ich denen auch gesagt, dass ich unzufrieden mit dem Produkt war und habe das Geld wiederbekommen!
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13.01.2009, 15:03 #28deifel
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Innerhalb der 14tage ist das alles kein Problem, man kann alles zurückgeben und zwar ohne Angabe von Gründen.
Da das hier aber außerhalb dieser 2wochen ist, ist dieser MM entweder äußerst kulant oder er bei seinem Anruf einfach nicht gesagt wie lange er das Produkt schon hat und erlebt beim Spielabholen eine Überraschung.
Wenn man etwas kauft und zwar ganz egal was es ist, gibt es jemand der ein Angebot macht (in diesem Fall MM) und einen der sagt: "Alles klar, der Preis ist für das Angebotene Produkt ok, ich kaufe." (in diesem Fall der Kunde)
Es gibt 2Wochen zum Umtauschen und zurückgeben.
Weitere Ansprüche gibt es nicht, zumnindest nicht Gesetztlich.
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13.01.2009, 16:05 #29devastators
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Der lokale Laden kann das handhaben wie er möchte.
Saturn (und scheinbar auch MM) haben da eine eigene Regelung eingeführt, nicht weil irgendein Gesetz sie dazu zwingt.
Demnach ist die gesamte Regelung ausschließlich kulanz
Wenn ein lokaler Laden das nicht mitmacht, kannst Du einen Kopfstand machen und nach Mama rufen, die müssen das 1 Sek. nach den Kauf nicht mehr zurück nehmen
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13.01.2009, 16:29 #30deifel
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Das ist im Groben richtig aber, das Rückgaberecht ist eigentlich ein Recht für Fernabsatz und Haustürgeschäfte.
Für die Ladengeschäfte gibt es ein Wiederrufsrecht.
Es ist allerdings so daß Geschäfte von sich aus das Rückgaberecht anstatt des Wiederrufrechts verwenden können.
Welchen Nutzen es für das Geschäft selbst hat dieses Rückgaberecht zu verwenden sei dahingestellt, aber MM und Saturn machen es auf alle Fälle.
Auf alle Fälle hab ich mir aus diesem Grund schon einige Geräte bei MM geholt, getestet, bei nicht gefallen zurückgebracht aber auch viele behalten.
Ich würde sogar Sagen ohne dieses Recht hätte ich bei dennen nicht so viel Geld gelassen wie ichs getann habe, also geht diese Strategie für mich zumindest auf.
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13.01.2009, 17:20 #31Elduderido
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13.01.2009, 17:39 #32Hifire
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Hab grade mal nachgelsen...ihr (deifel und devastators) habt recht...sry Fehler meinerseits! Aber ich lass mich ja gerne belehren....:-)
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13.01.2009, 17:45 #33devastators
AW: Ps3 Media Markt Bundle
ich glaube da verdrehst Du einiges
Das Widerrufsrecht kommt aus dem ursprgl. Fernabsatzgesetz und gilt weiterhin.
Das Rückgaberecht ist mehr oder weniger eine Sonderform des Widerrufrechts.
Freiwillig darf es jeder anbieten, bei lokalen Geschäften ist es AFAIK kein Zwang!
Es existiert AFAIK kein gesetz was die uneingeschränkte Rückgabe bei lokalen Geschäften regelt
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13.01.2009, 19:42 #34bigxtra
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Hallo Hifire,
bitte schreib doch nicht einfach so unsachlich und frech, dass ich "Schwachsinn" schreibe - Bitte dann auch erklären warum.
Ich habe als Student jahrelang im Verkauf gearbeitet und weiß daher, wie die Rechtslage ist.
Kurzer Auszug vom General-Anzeiger-Bonn:
Direkt nach den Feiertagen machen sich daher viele noch einmal auf den Weg in die Geschäfte, um unliebsame Präsente wieder umzutauschen. Das Recht ist dabei grundsätzlich nicht unbedingt auf Seiten des Käufers - der Umtausch hat sich aber eingebürgert: «Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Der Kaufvertrag ist bindend», erläutert Hannelore Brecht-Kaul von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Der Käufer sei bei einem Umtausch immer auf die Kulanz der Händler angewiesen.
Gruß
Bigxtra
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13.01.2009, 19:49 #35Hifire
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Hatte mich ja schon oben berichtigen lassen....recht hast Du!
Nicht bös gemeint....
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13.01.2009, 22:35 #36deifel
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Vielleicht verdrehe ich hier wirklich was, ich bin ja kein Anwalt, aber ich erläutere es nochmal genau wie ich die Sache sehe und du kannst mich ja dann aufklären was daran falsch ist.
Vielleicht hab ich mich ja auch einfach nur Unglücklich ausgedrückt sehen wir mal.
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Also das Rückgaberecht habe ich wenn zb. was im Internet kaufe, es beginnt nach erhalt der Ware und läuft 14/30Tage. In dieser Zeit kann ich die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
Der Verkäufer muss die Transportkosten tragen, sollte es nicht im Kaufvertrag/AGB anderst geregelt sein.
Bei Artikeln/Gütern die ich versenden kann muss das Gut innerhalb der 14/30Tage frist beim Händler ankommen. Bei großeren Dingen die nicht Versendet werden kann muss ich mich innerhalb der Frist nur beim Händler melden damit dieser es abholen kann.
Dies ist Gesetzlich geregelt und zwar im Vernabsatzgesetz.
Beim Kauf im Ladengeschäft zählt normalerweise das Wiederrufsrecht, dies tritt dann in Kraft wenn ein Artikel eine Angebotene und versprochene Eigenschaft nicht hat.
Zb. ich kaufe mir einen Fernseher auf dem Prospekt ist beschrieben daß dieses Gerät zb. 2HDMI Anschlüsse hat. Nun merke ich nachdem ich mir ein solches HDMI-fähiges-Gerät gekauft habe, daß dies nicht stimmt und diese Anschlüsse nicht vorhanden sind.
Ich melde dies bei diesem Händler, dieser hätte nun die Chance zum Nachbessern, da er dies Allerdings in diesem Fall nicht kann, muss er das Gerät zurück nehmen.
Dies muss ich aber schnellst möglich melden, habe aber im max. Fall 1/2Jahr zeit.
Dies ist soweit ich weiß auch gesetzlich geregelt.
Dieses Wiederrufsrecht darf jeder Händler nach freien Stücken erweitern und zwar zum Rückgaberecht.
Dies ist aber nicht gesetzlich und nicht einklagbar.
Satur und MM tun dies aber und gewähren ein Rückgaberecht von 14tagen.
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So nun hab ich mal genauer meine Sicht der Gesetzeslage geschildert.
Wie siehst du das, stimmts denn jetzt?
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13.01.2009, 22:57 #37devastators
AW: Ps3 Media Markt Bundle
Das Widerrufsrecht (§355 BGB) gilt für Fernverträge und dergleichen (14 Tage) und kann Kommentar und Grundlos genutzt werden.
Das Rückgaberecht (§356 BGB) "erweitert" das Widerrufsrecht, sofern einige Dinge dabei berücksichtigt werden. einfach lesen
Wenn der Fernsehen nicht die genannten Eigenschaften aufweist wie beschrieben, greifen komplett andere Gesetze. Da müßte ich jetzt auch viel suchen worauf ich keine Lust habe
Fakt dabei ist aber, dass der Vertrag somit nicht vollständig erfüllt wurde (Defekt, oder Produkteigenschaften werden nicht eingehalten).
Dabei hat man generell die Möglichkeit der Nachbesserung (Reperatur etc).
Funktioniert das alles nicht, kann der Vertrag gewandelt werden oder es gibt eine angemessene Wertminderung (Rücktritt oder Nachbesserungsrecht). Das hat IMHO aber nichts mit dem Rückgaberecht oder Widerrufsrecht zu tun.
Du kannst natürlich den Fernsehen auf Widerruf beim Online Shop zurück geben, dann hat der fehlende HDMI Anschluss aber keine Bedeutung, er könnte auch vorhanden sein.
Auch im Saturn wirst Du den Fernsehen mit großer Wahrscheinlichkeit zurück geben können, da Saturn nicht in der Lage sein wird den Mangel(fehlende zugesicherte Eigenschaft!) zu beheben.
Ich glaube Du hast das Rücktrittsrecht mit dem Rückgaberecht verwechselt, das Rücktrittsrecht gilt unter bestimmten Umständen immer aber nicht hier in diesem Fall
btw. ich bin auch kein Anwalt und muss mich da auch nur durchlesen und die ganzen BGBs verstehen, also keine Garantie für nix
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13.01.2009, 23:04 #38
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