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21.09.2007, 12:39 #21Decodaz
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AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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21.09.2007, 13:21 #22Sir Onkl Happy
AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?
also, die garantie gilt nur für den erstbenutzer für 1 jahr nach kaufdatum. falls kein kaufbeleg vorliegt wie z.b. bei erwerb mit einem handyvertrag reicht der lieferschein.
heißt im gegenzug natürlich: wenn man gebraucht eine ps3 bei ebay kauft besteht kein garantieanspruch gegenüber sony.
hoffe die sache ist damit geklärt ....
tante edit: bei einer gewonnen playstation gilt das gleiche. gewinnbestätigung + lieferschein = erstbenutzer und garantie für ein jahr
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23.09.2007, 23:10 #23
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23.09.2007, 23:50 #24***SYD***
AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?
Junge, versteh doch endlich das man für die Garantieabwicklung nicht unbedingt eine Rechnung oder Kassenzettel braucht, ein Lieferschein ist genauso ein Beweis für den Bezug des Gerät´s !!!
Aber du bist ja eh "Informationsresistent", ich frag mich wie du mit deinem Bildungsstand überhaupt (angebl.) 27j. geworden bist
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24.09.2007, 13:28 #25DazClimax
AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?
Also ich habe die PS3 im Bundle mit Resistance: Fall of Men, Motorstorm und 2 Kontrollern mit einem Handyvertrag für 278,60? bekommen. Und jetzt soll mal jemand sagen das währe nichts. Weniger wie die hälfte des Straßenpreises. Legal mit Rechnung und ausgewiesener MwSt. Über den Tisch gezogen wurde hier keiner. Das ganze ist einfach eine rechenfrage, natürlich gibt es auch schlecht Angebote, aber wenn man die Grundrechenarten beherrscht sollte man auf der sicheren Seite sein.
Das mit den Verträgen ist doch ganz einfach die Händler profitieren einfach von den hohen Provisionen der Provider, die sind geil auf Neukunden und lassen entsprechende Provisionen fließen. Auch wenn die Händler dann im einzelnen weniger Verdienen macht es die Masse. Verkauf du mal 200 PS3 und verdiene an jeder nur 50? na was dann haste trotzdem 10.000? Gewinn.
Jetzt nicht auf dich bezogen aber manchmal finde ich die Leute die solche Angebote von vorneherein schlecht reden sind im endefekt nur neidisch weil sie so doof waren und das doppelte bezahlt haben bzw. es nicht verkraften können das jemand so schlau war diese Möglichkeit der Subventionierung aus zu nutzen.
Ich für meinen Teil würde es jeder Zeit wieder so machen, das nennt man das minimal maximal Prinzip. Minimaler Aufwand für maximalen Ertrag.
Gruß DazClimax
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24.09.2007, 13:41 #26devastators
AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?
Du hast immernoch die gesetzliche Gewährleistung über den Handy-Provider, denn schließlich beinhaltet der Vertrag auch eine funktionsfähige PS3.
Mir ist jedenfalls noch nie aufgefallen, das jemand ein defektes Handy weder auf Gewährleistung noch auf Garantie ersetzt bekommen hat.
und btw. die Garantiebedingungen kann sich jeder selber anschauen und variieren auch bei jedem Hersteller.
Wenn Sony die Garantie bei Erwerb duch ein Gewinnspiel ausklammern möchte können sie er gerne tun.
Das ist ihr gutes Recht.
Nach aktueller Lage bin ich auch der Meinung, man braucht nur einen Besitznachweis wobei die "Form" dabei egal ist.
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24.09.2007, 15:11 #27StormKevin
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21.10.2012, 12:14 #28Unregistriert
AW: PS3 gewonnen, was ist mit der Garantie ?
Bei Handys gibt es auch eine bestimmte Nummer am Artikel da kann der Hersteller sehen wann das Gerät gefertigt wurde und ob es im Rahmen der Gewährleistung liegt z.B. weniger wie 2 Jahre zurück = Gewährleistung.
Bei Sony fällt mir nur ein wenn der Hersteller nicht kulant ist oder sich stur stellt in Sachen Gewährleistung dann eben nix mehr von solchen Herstellern kaufen (auch wenn der Artikel gewonnen war.)
Rechtlich zählt auch gar nicht wann der Artikel gefertigt wurde. Es zählt wann der Händler ihn veräußert hat ob Gewinn oder Kauf egal, Der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung zählt.
Vorsicht wenn ein Händler zuvor den Artikel bereits erworben und weiterverkauft hatte oder für eine Tombola gestifftet dann zählt wenn der Händler die Ware an den Betreiber der Tombola übergeben hat, sofern kein erweiterter, verlängerter oder einfacher Eigentumsvorbehalt besteht.
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