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Thema: PEGI-System
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29.08.2012, 11:01 #21Xbox360Megafan
AW: PEGI-System
Ich hab das Wort "Macht" nicht ohne Grund in "" gestellt. Und auch dein zweites Zitat ist meines Wissens richtig, ich habe das Wort "kann" auch bewusst verwendet.
Aber in der Regel ist es definitiv so. Wenn die USK ein Spiel testet und auf den Index wirft, darf das Spiel nicht am deutschen Markt verkauft werden.
So zumindest sind meine Informationen.
Sollte das tatsächlich nicht stimmen, korrigiere mich bitte mit einer Erklärung.
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29.08.2012, 11:14 #22keldana
AW: PEGI-System
Selbstredend dürfen Index-Titel auf dem deutschen Markt verkauft werden, die allermeisten jedenfalls. Die USK kann einem Spiel eine Einstufung verweigern, das ist richtig.
Das Spiel dann auf den Index zu setzen, ist jedoch dann schon einmal keine "Strafe". Zumal so ein Titel dann auch nicht unbedingt auf dem Index landen MUSS (auch wenn es mit den meisten Spielen dann passiert). Es gibt dann die "Liste A" und die "Liste B". Liste A Titel sind die meisten und dürfen auf dem deutschen Markt auch verkauft werden. Wenn auch unter Einschränkungen (keine Werbung / offene Auslage im Geschäft).
Liste B Titel dürfen tatsächlich nicht in Deutschland verkauft werden. Aber das sind dann zum Beispiel Spiele mit Hakenkreuzen drin und da entscheidet ja nicht die USK drüber, sondern die Gesetze sind in Deutschland so. Verboten sind diese Games aber dennoch nicht. Ich darf mir zum Beispiel auch solche Titel im Ausland besorgen. Für diese Titel könnte dann auch ein Gericht die Beschlagnahmung anordnen. Aber auch dies entscheidet eben ein Gericht und nicht die USK.
Und ein ZWANG zur Prüfung durch die USK besteht in Deutschland ebenfalls nicht. Nur muß ein solches Spiel automatisch als "ab 18 Jahren" verkauft werden, was bei vielen Spielen einen geringeren Markt bedeutet, weshalb in der Regel alle Spiele der USK vorgelegt werden. Sony und Microsoft zum Beispiel erlauben einen Verkauf von Games (in Deutschland) für Ihre Konsolen beispielsweise nur dann, wenn der Publisher das Spiel der USK vorlegt.
Hinzu kommt, dass eine USK Plakette das Spiel automatisch vor dem Index schützt. Also ein "ab 18 Siegel" macht für die Unternehmen trotzdem Sinn. Außer natürlich die Erstauflage von Wolfenstein. Da wurde ein Hakenkreuz übersehen und diese Games dürfen dann nachträglich trotzdem nicht mehr verkauft werden.
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29.08.2012, 11:21 #23FelixB
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29.08.2012, 11:43 #24Xbox360Megafan
AW: PEGI-System
Nur kurz..
@keldana
Danke für die Aufschlussreichen Informationen. Da ich Österreicher bin, hab ich von der USK nicht 100% alles genau im Kopf.
Selbstverständlich hast Du schon recht, letzten Endes entscheidet ein Gericht und nicht die USK selbst. Das mit Liste A und B ist mir aber neu, danke werde ich mir merken.
Im großen und ganzen ist deine Information schon sehr detailiert.
Da Sascha 2212 aber eine einfache Erklärung wollte, denke ich das meine Antwort relativ in Ordnung ist.
Gruß
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29.08.2012, 14:27 #25keldana
AW: PEGI-System
Erm ... keine Jugendfreigabe soll was anderes sein, als "keine Jugendfreigabe ?" Gib mal bitte einen Link zu der Diskussion. Denn früher stand auf dem roten USK-Siegel die Bezeichnung "keine Jugendfreigabe" drauf. Jetzt steht ne fette 18 drauf, also wäre das schon merkwürdig, wenn es da Differenzen in den Regelungen gäbe. Mir sind jedenfalls keine bekannt.
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29.08.2012, 14:42 #26ssub-zzero
AW: PEGI-System
SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung“ Ein so gekennzeichnetes Medium darf analog zu Titeln mit der Freigabe FSK ab 18 bis zu einer möglichen Indizierung durch die BPjM im Handel offen ausgestellt werden; der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt.
„SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich“ Ein derartig gekennzeichnetes Medium unterliegt automatisch den Vertriebs- und Werbebeschränkungen nach § 15 JuSchG Abs. 1 Nr. 1–7; die SPIO geht somit von einer schweren Jugendgefährdung aus. Daher darf ein solches Medium nicht offen im Handel ausgestellt werden. Nur auf gezielte Nachfrage volljähriger Personen darf das Medium „unter der Ladentheke“ verkauft werden. Es ist damit indizierten Titeln gleichgestellt.
ok, wenn man doch weiterlesen würde kommt noch der Absatz.
Derartige juristische Gutachten müssen nicht zwingend von der Juristenkommission der SPIO ausgestellt werden; grundsätzlich können die Gutachter ein oder mehrere beliebige Juristen sein. Sie sind auch nicht auf Filme beschränkt und könnten beispielsweise ebenso für von der USK nicht geprüfte (oder nicht freigegebene) Videospiele eingeholt werden. In der Praxis gehen Publisher von Computerspielen diesen Weg aber nicht, da sie oft Mitglied des BIU sind, dessen Kodex ihnen die Veröffentlichung von Spielen verbietet, die keine Freigabe durch die von ihm getragenen USK haben. Auf Medien, die von von der SPIO unabhängigen Juristen geprüft wurden, kann sich die Kennzeichnung „Juristisch geprüft“ befinden. In ihrer Wirkung sind diese Gutachten identisch (Schutz vor Strafverfolgung des Veröffentlichenden).
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29.08.2012, 14:49 #27FelixB
AW: PEGI-System
Diskussion bei Amazon
Von Wikipedia, allerdings auf Filme bezogen:
Die Freigabe „Keine Jugendfreigabe“ unterscheidet sich von der ehemals gültigen „Nicht freigegeben unter 18 Jahren“ dadurch, dass Filme mit der Freigabe „Keine Jugendfreigabe“ nicht auf den Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gesetzt werden können, im Gegensatz zur „FSK nicht freigegeben unter 18 Jahren“. Filme mit dieser Freigabe dürfen dagegen indiziert werden.
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29.08.2012, 14:52 #28ssub-zzero
AW: PEGI-System
@FelixB gilt auch für games.. ich habs auf wiki gefunden, son kack thema echt, statt da eine einheitliche Regelung kommt und gut wärs... naja....
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29.08.2012, 14:59 #29FelixB
AW: PEGI-System
@ssub-zzero danke, hatte es gerade in deinem Post gelesen. Ich war zwar auch auf Wikipedia, aber dieses juristische Kauderwelsch hatte ich mir dann doch nicht angetan
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29.08.2012, 15:03 #30iVhyn
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29.08.2012, 15:11 #31Xbox360Megafan
AW: PEGI-System
Och neee.. muss das denn schon wieder sein..
Das Thema PEGI "ist nicht gleich" uncut, wurde doch schon besprochen!
Ein weiteres Beispiel eines Spieles das in der PEGI Fassung "verändert" wurde = COD MW2.
Die Szene am Flughafen ist zwar vorhanden, aber man kann in der PEGI Fassung die es in Österreich gab nicht auf die Menschen zielen. Auf der UK PEGI Version ging das hingegen schon. Zumindest habe ich das so schon gelesen.
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29.08.2012, 15:57 #32iVhyn
AW: PEGI-System
Vermutlich hab ich keine Ahnung, weil ich nur zum nächsten Saturn zu fahren brauche um dort sehen zu dürfen, dass Modern Warfare 2 sowie World at War und Wolfenstein, sowie einige andere auch in Österreich nicht als PEGI-Version verkauft werden, sondern als USK-Version.
Das einzige was bei PEGI-Spielen fehlen wird sind Hakenkreuze, da es gegen das Recht verstößt, müsste meines Wissens nach auch in Deutschland der Fall sein, daher gibt es in der Call of Duty Black Ops PEGI-Version auch keine Hakenkreuze im Zombiemodus
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29.08.2012, 17:49 #33Cao Cao
AW: PEGI-System
Absolut FALSCH!!! Manhunt 2 z.B war europaweit geschnitten.
Und nein, es handelt sich dabei nicht um die USK Version, denn sowas gibts ausßerhalb Deutschland nicht.
Die PEGI-Version z.B hat zwar die "Hakenkreuze" draussen, aber der Splatter bleibt
Bei der USK, wird der Splatter mit entfernt
In GB bekommst du aber z.B Wolfenstein mit PEGI-Stempel, plus Hitlerfahnen^^
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