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Thema: Elon Musk übernimmt Twitter
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14.04.2022, 21:10 #1HardAndSoft
Elon Musk übernimmt Twitter
Elon Musk besitzt bereits 9 % von Twitter. Am heutigen Donnerstag wurden seine Pläne öffentlich, nach denen er Twitter komplett aufkaufen und aus einer Aktiengesellschaft zurück in Privateigentum überführen möchte. Er besäße dann seine eigene, gut vernetzte Social Media Plattform, die er dann auch nach eigenen Regeln führen könnte.
Was er damit vor hat, ist nicht klar. Musk teilte offiziell mit,
er wolle Twitter nach einer Übernahme von der Börse nehmen, weil der Dienst nur so das Potenzial als Plattform für Redefreiheit ausschöpfen könne
Die Aktie ist zur Zeit um die 46 Dollar wert. Musk bietet etwas über 54 Dollar. Dividenden hat Twitter bisher keine gezahlt. Musk deutete darüber hinaus an, dass die Aktie zur Zeit nur dank seines Einstiegs so hoch stünde. Es wird spannend, ob die Aktionäre ihre Anteile verkaufen.
https://rp-online.de/wirtschaft/unte...n_aid-68099227
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15.04.2022, 00:34 #2Spike Spiegel
News [National und International]
Der kollektive Meltdown der blue checkmarks und der woke Bubble ist echt witzig mit anzusehen. Dieselben Leute, die die völlig ausufernden Zensurmaßnahmen auf Twitter mit dem Verweis auf die uneingeschränkte Ausübung des Hausrechts eines privatwirtschaftlichen Unternehmens rechtfertigten und selbstgefällig sagten, man soll doch einfach seine eigene Plattform aufbauen wenn man die Politik von Twitter nicht mag, sprechen sich plötzlich für die Regulierung von sozialen Medien aus, weil sie befürchten Elon Musk könnte ihre Echokammer gefährden
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15.04.2022, 02:34 #3Steve
News [National und International]
"Redefreiheit ist, wenn jemand, den du nicht magst, etwas sagen darf, was du nicht magst." E. Musk.
Das passt den üblichen Verdächtigen natürlich überhaupt gar nicht. Es ist halt immer nur soweit genehm, wie es denen in die Hände spielt. Darüber hinaus ist alles böse, falsch und gelogen.
Ein grüner Wutbürger hat sich doch schon gemeldet: https://twitter.com/RichardRALFS/sta...61711470219264
Soll er machen, soll er doch die Trumps und Querdenker wieder ihr Spiel treiben lassen, dann kann man #Twitter endgültig verlassen und bannen und es bekommen alternative Plattformen, die Verantwortung für ihre Meinungsmacht übernehmen ...
So sind sie die Grünen. Erzählen tun sie viel wenn der Tag lang ist. Wie ein Fähnchen im Wind... apropos Wind. Da musste der Habeck früh schnell feststellen, dass man sich nicht einfach Mal eben von Russland unabhängig machen kann.
Green vs Reality. Reality win. Flawless Victory.
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15.04.2022, 10:41 #4HardAndSoft
News [National und International]
§ 185 StGB Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.§ 130 StGB Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der a)zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
2.einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 oder 4 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 5 und 6, sowie in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.§ 131 StGB Gewaltdarstellung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, a)verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
b)einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
2.einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(3) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Kann es sein, dass Du nicht ganz auf dem Laufenden bist, was deutsches Recht betrifft? Hier in der BRD gibt es rechtliche Schranken, was man sagen darf. Nämlich da, wo es jemand anderem erheblich und ungerechtfertigt schadet. Es gibt bei uns keine uneingeschränkte Redefreiheit.
Die gibt es übrigens auch in den USA nicht. Sonst wäre Assange schon längst auf freiem Fuß. Was die USA unter Redefreiheit verstehen, ist die Möglichkeit, ungestraft Beleidigung, Volksverhetzung und Desinformation zu verbreiten. Genau das hat Twitter aufgrund des orangenen Deppen eingeschränkt. Da darf man also schon skeptisch sein, wenn das wieder eingeführt werden soll.
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15.04.2022, 11:34 #5Steve
News [National und International]
Bei den Grünen mag das Lesen des ein oder anderen Beitrages als studierend gelten. Das erklärt auch Baerbocks Lebenslauf...
Davon hat außerdem niemand gesprochen. Deine Auffassungsgabe möchte ich mal haben. Das mit Twitter wird eine 'ähnliche' Geschichte wie mit YouTube sein. Es werden Beiträge o. Accounts nach Gutdünken gesperrt. Im Fall YouTube werden Beiträge nach einer Prüfung oder gerichtlichen Schritten wieder entsperrt, da gegen gar nichts verstoßen wurde. Manchmal reicht auch schon die Androhung von rechtlichen Schritten. Bei Twitter ist das - glaube ich - nicht der Fall. Da ist man einfach weg vom Fenster. Ich hab mit Twitter allerdings kaum etwas am Hut, deshalb kann ich da kaum etwas zu sagen. Man mag mich gerne diesbezüglich berichtigen. Und nur weil einem die Meinung von XY nicht passt und man direkt auf die Barrikaden geht, heißt das nicht, dass auch wirklich gegen Gesetze verstoßen wurde. Das mag für den ein oder anderen schwer sein zu akzeptieren, aber es ist nun mal wie es ist. Man muss da nicht mehr hineininterpretieren als nötig.
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15.04.2022, 13:15 #6Blizzard_Black
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15.04.2022, 13:59 #7vieraeugigerZyklop
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15.04.2022, 14:34 #8Blizzard_Black
News [National und International]
Naja, es ist schon spannend heute, dass jemand mit hochgestapelten Lebenslauf Kanzlerkandidatin wird und jemand der sich an brisante Cum-Ex Details "nicht erinnern" kann Bundeskanzler in Deutschland ist. Was macht er eigentlich aktuell? Seit Merkel weg ist, vernimmt man vom Posten des Kanzlers nur noch wenig, als gäbs ihn gar nicht.
Dass das nicht für jeden problematisch ist und nicht jeder als problematisch nachvollziehen kann, ist mir klar, in Zeiten wo eine quietschfidele ich hab euch alle Lieb Katharina Schulze aus Bayern Plastik und Flugverkehr kritisiert, zumindest aber einer Partei angehört, deren Parteiprogramm sie unterstützt und die das kritisiert und gerne verbieten würde, zeitgleich aber um die halbe Welt nach Kalifornien fliegt, um den Leuten von dort drüben mit einem Eisbecher und Plastiklöffel (Waffel gabs wohl nicht?) ein gutes neues Jahr zu wünschen.
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15.04.2022, 14:58 #9vieraeugigerZyklop
News [National und International]
Blizzard_Black
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15.04.2022, 15:05 #10Spike Spiegel
News [National und International]
Aus diesem Grund hassen sie es, dass Musk Twitter aufkaufen könnte.
Nichts anderes hat Elon Musk übrigens gesagt. Dass Redefreit an die demokratisch beschlossenen Gesetze gebunden sein soll, sieht er auch so. Wie kommst du also darauf, dass er "Volksverhetzung und Desinformation" einführen möchte, wenn er doch selber sagt, dass er sich innerhalb des geltenden Rechts bewegen möchte? Das sind doch nur wilde, haltlose Mutmaßungen deinerseits.
"Twitter has become kind of the de facto town square, so it's really important that people have both the reality and the perception that they're able to speak freely within the bounds of the law."
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15.04.2022, 20:22 #11Blizzard_Black
News [National und International]
Wenn du in Deutschland lebst, dann wohl kaum?
Ach nein?
Unter anderem mussten die Grünen präzisieren, dass ihre Kandidatin ein Politologiestudium in Hamburg nicht abgeschlossen hat und dass sie nicht Mitglied des Flüchtlingshilfswerks UNHCR ist.
Die Kindheit «auf dem Bauernhof» entpuppte sich kürzlich als Kindheit in einem sanierten ehemaligen Bauernhaus. Dazu gab es zahlreiche mediale Diskussionen über die Frage, ob es nicht ein wenig anmassend war, dass sich Baerbock offensiv als «Völkerrechtlerin» und «aus dem Völkerrecht» kommende Politikerin inszeniert hat.
Wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt, hat die Kanzlerkandidatin der Grünen schon öfter an ihrer Vita herumgeschraubt.Recherchen der "Welt" zeigen nun, dass die Kanzlerkandidatin bereits vor knapp zehn Jahren Änderungen an ihrer Vita vorgenommen hat.Die ersten Änderungen: Juli 2013So fanden Journalisten der "Welt" heraus, dass noch im August 2011 "Wiss. Mitarbeiterin am British Institute of Comparative and Public International Law (2005)" auf Baerbocks Homepage zu lesen war. Knapp zwei Jahre später tauchte an derselben Stelle offenbar eine ganz andere Bezeichnung auf. "Welt" zitiert aus dem Lebenslauf: "Trainee British Institute of Comparative and Public International Law (2005)".
Wie kam es, dass sich die Grünen-Chefin zuerst als wissenschaftliche Mitarbeiterin, später jedoch nur noch als Trainee bezeichnete?
Aber es sind noch viele Fragen unbeantwortet. Auch weil die Grünen-Spitzenkandidatin ihren akademischen Grad an entscheidenden Stellen ihrer Karriere immer wieder auffällig betont hat.Denn Annalena Baerbock hat in der politisch vielleicht entscheidendsten Phase ihres Lebens ihren Bildungsgrad eingesetzt.
In einem Interview im Norddeutschen Rundfunk sagte die 40-Jährige über ihren Co-Parteivorsitzenden und zugleich Rivalen im Ringen um die Kanzlerkandidatur dies: Während Habeck sich „vom Hause her“ mit „Hühnern, Schweinen, Kühe melken“ auskenne, komme sie „vom Völkerrecht“.Baerbock und ihr Lebenslauf: An entscheidender Stelle ihrer Karriere setzte sie ihren Bildungsgrad ein
Nun ist allerdings Habeck Doktor der Philosophie, während Baerbock zwar eine Doktorarbeit angefangen, nie aber beendet hat. Auch verfügt Habeck im Gegensatz zu Baerbock über Regierungserfahrung – als Minister und stellvertretender Ministerpräsident in Schleswig-Holstein.Baerbock ist nicht nur nicht promoviert, sie verfügt auch nicht über einen Bachelor-Abschluss. Auch nicht über ein Diplom. Ihr Studium brach sie ab, bevor sie ein Examen ablegte. Sie verfügt über ein „Vordiplom“, was allerdings nicht am Ende eines Studiums steht, sondern die Bescheinigung dafür ist, dass ein Student das Grundstudium erfolgreich absolviert hat.
Thorsten Frei: "Frau Baerbock ist keine Juristin, schon gar keine Volljuristin"
Nun wird in den sozialen Netzwerken heftig gestritten. Darüber, ob Baerbock sich „Völkerrechtlerin“ nennen darf. Darüber, ob sie überhaupt die Qualifikation hatte, um diesen Master in London absolvieren zu können. Darüber, ob sie berechtigt war, ein Doktorstudium aufzunehmen. Darüber, ob sie ihren akademischen Grad korrekt angegeben hat, muss doch seit dem Brexit hinter dem LLM die britische Herkunft stehen. Korrekt müsste es demnach: LLM (London) heißen. Darüber, ob sie überhaupt diesen Master mit einer Abschlussarbeit beendete, was die damaligen Studienrichtlinien der Londoner Uni nicht ausdrücklich vorsahen.
Auf "Fragdenstaat.de" gibt es obendrein noch eine Frage zum Promotionsverfahren von Baerbock an der Freien Universität Berlin, das mit vielen Absätzen im letzten Absatz mit der Frage endet:
8. Folgt der Promotionsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft mittlerweile der Auffassung, dass eine Zulassung Frau Baerbocks zum Promotionsstudium aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht rechtmäßig erfolgen konnte?
Sehr Antragsteller/in
wir bestätigen den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 16.06.2021.
Die Freie Universität Berlin bemüht sich um eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie zu erschwerten Arbeitsbedingungen führt, sodass sich derzeit längere Bearbeitungszeiten ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
https://fragdenstaat.de/anfrage/zula...otionsstudium/
Laut Tichy's Einblick - man kann ja ansonsten von diesem Blatt halten, was man will - heißt es:
Genauere Informationen kann die FU Berlin nicht mitteilen, da die Akte von Annalena Baerbock entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Archivs der FU im vergangenen Jahr vom Promotionsbüro vernichtet wurde. Die Richtlinie – das bestätigte das Archiv auf Anfrage – lautet, dass derartige Akten 50 Jahre lang aufgehoben werden müssen. Das gelte ausdrücklich auch für abgebrochene Promotionsvorhaben.
Was gibt es denn sonst noch über Frau Baerbock zu sagen? Zum Beispiel:
Stipendium der Böll-Stiftung
-Neue Vorwürfe gegen Annalena Baerbock
Die Kanzlerkandidatin der Grünen soll ihr Promotionsstipendium zu Unrecht bezogen haben. Denn gemäß den Förderrichtlinien des Bildungsministeriums ist es nicht erlaubt, parallel vollumfänglich als Parteichefin zu arbeiten. Es geht um mehr als 40.000 Euro.Promotionsabbruch mit 1.050 Euro im Monat gefördert
„Lebensentwürfe können und dürfen sich auch kurzfristig bei jungen Menschen ändern, etwa aufgrund von Familiengründungen oder beruflicher Neuorientierungen.“ So komme es „immer wieder einmal vor“, dass Stipendiaten ihre Promotion vorzeitig abbrächen.
Veränderte Lebensentwürfe oder die Familiengründung waren es aber offenbar nicht, die die Grünen-Politikerin von ihrem Promotionsvorhaben an der Freien Universität Abstand nehmen ließen. Sie hatte als Grund angegeben, sich ganz auf das von ihr angestrebte Bundestagsmandat konzentrieren zu wollen, das sie mit der Wahl 2013 erreicht hat.Das Geld kommt in aller Regel vom Bund
Und was haben wir dann noch? Achja, die Sache mit dem Buch. Dort hieß es in der TAZ
Gescheiterte Grünen-Kanzlerkandidatin
:Es ist vorbei, Baerbock!Es lässt sich nicht mehr leugnen, dass Baerbock so viele Passagen im Copy-Paste-Verfahren eingefügt hat, dass man langsam den Überblick verliert.
Die TAZ ist jetzt nicht gerade dafür bekannt, gegen links-grün zu wettern, oder? Bei der TAZ handelt es sich nicht um Tichys Einblick.
Und dann schauen wir doch noch mal, was in der WELT so über die Frau Baerbock zu finden ist:
Es war die erste wichtige Station ihrer Karriere: Bis 2013 steuerte Annalena Baerbock den Landesverband der Brandenburger Grünen. Damals vernachlässigte sie ihre Aufsichtspflichten – und der Partei entstand ein Schaden im sechsstelligen Bereich. In ihrer neuen Rolle erscheint der Vorgang in neuem Licht.
Auch bezüglich Wikipedia gibt es eindrucksvolles zu lesen:
Obwohl bei Wikipedia theoretisch jeder mitschreiben kann, ist dieses System anfällig für ideologisch motivierte Willkür und Doppelstandards, sobald es politisch wird (allerdings kann selbst ein harmloses Thema wie «Sylt» einen «edit war» auslösen).
Der Wikipedia-Co-Gründer Larry Sanger drückte es in einem Interview so aus: «Es gibt heute eine allgemeine Tendenz zur Ideologisierung. Das betrifft die öffentliche Meinung, den Journalismus – und Wikipedia.» Hier versuche eine rechthaberische Oligarchie von sogenannten Experten, den Leuten vorzuschreiben, «was wichtig und richtig» sei.Was Sanger damit meint, lässt sich anhand des Baerbock-Eintrags gut nachvollziehen. Die Diskussionen über das, was auf Wikipedia über die Grüne zu lesen sein soll, umfassen ganze 37 Druckseiten (Stand 9. Juni). Dabei zeigt sich, dass sich einzelne Nutzer durchaus eine ausgewogenere, kritischere Darstellung wünschen. «Was soll das?», so fragte sich jemand bereits Anfang Februar, «bei rechten Politikern steht jeder kleine Fehler drin, und bei Annalena Baerbock darf nicht mal ein Absatz zur Kritik stehen?»
Und dann war da noch was mit den Nebeneinkünften...
Dass Baerbocks Versäumnis, diese bei der Bundestagsverwaltung anzumelden, sie „tierisch ärgert“, ist verständlich. Kritikwürdiger erscheint indes, wie sie dies jetzt in Talkshows und Interviews verteidigt hat: Sie habe es „nicht auf dem Schirm“ gehabt, dass sie Zahlungen ihrer eigenen Partei habe angeben müssen; es seien schließlich „keine Einnahmen von Dritten“ gewesen, wie bei anderen Abgeordneten.
Man würde ja meinen, als "Rechtlerin" hätte man die Fähigkeit, auch andere Rechtstexte als "Völkerrecht" verstehen und anwenden zu können.
Und dann natürlich noch die Sache mit dem Corona-Bonus:
Bislang konnte man davon ausgehen, dass jene, die in Berufen arbeiten, für welche die Corona-Belastung außergewöhnlich hoch ist, einen solchen Pandemie-Bonus bekommen, in der Regel 1500 Euro. Beschäftigte in Pflegeberufen etwa.Anders als mit dem Bundestagsmandat verhält es sich mit dem Mandat der Partei. Parteivorsitzender zu sein, das ist kein Beruf, sondern ein Ehrenamt. Und für ein Ehrenamt gibt es kein Gehalt, sondern allenfalls eine Aufwandsentschädigung. Aber einen Bonus für ein Ehrenamt? Neu ist auch das.
Strafbar sind die Sonderzahlungen nicht. Sie sind allerdings schwer zu begründen, erst recht, weil sie von einer Partei gezahlt werden, zu deren Wesenskern es gehört, moralisch stets auf der richtigen Seite zu stehen.
Wer also in Frau Baerbock noch immer eine kompetente Kanzlerkandidatin sieht, herzlichen Glückwunsch zur Realitätsverweigerung. Frau Baerbock erfüllt nichts von dem, was eine Kanzlerkandidatin erfüllen sollte. Zusammenfassend kann man sagen: Außen hui, innen Pfui - und das ist nicht im optischen Sinne gemeint . Frau Baerbock versuchte in ihrer gesamten Vergangenheit, sich als besser, fähiger und kompetenter darzustellen, als sie in Wirklichkeit ist. Das beweist auch der Seitenhieb, den sie damals an Habeck austeilte mit, sie käme ja eher aus dem Völkerrecht, und Habeck ist halt der Schweinehirte aus der Landwirtschaft. Man kann das also sehr wohl "hochstapeln" nennen.
Und auch ansonsten erkennt man ein klares Bild: Diplom und Promotion beginnen, beides nicht abschließen, auf Kosten der anderen leben und moralisierend der Welt erklären, was die Welt zu tun hätte - eine Welt von Leuten, die tatsächlich mal einen richtigen Beruf ausgeübt haben.
Wie sich Frau Baerbock gegen Herrn Habeck (immerhin einen Doktor-Titel) durchsetzen konnte für den Kanzlerposten... Achja, die Frauenquote und Männerdiskriminierung, die ja nicht dazu führt laut den Grünen, dass der kompetentere nicht mehr die Führungsposition erhält, weil er das falsche Geschlecht (also das Männliche) hat. Dass nämlich auch Frauen, die was drauf haben, in Deutschland weit kommen, das beweist z.B. auch Frau Merkel. Anders als Frau Lagarde bei der EZB zumindest, aber dann hock ich noch bis Mitternacht hier...
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15.04.2022, 20:32 #12HardAndSoft
News [National und International]
Da schießt aber jemand ganz gewaltig über das Ziel hinaus.
Was hat Twitter denn gemacht? Twitter hat, als die Desinformationskampagnen der russischen Trollarmeen zugunsten des früheren US-Präsidenten immer irrer wurden, einen Faktencheck eingeführt. Als dann der ehemalige Präsident versucht hat, einen Putsch gegen seinen Nachfolger zu inszenieren, hat Twitter diesen und einige Rädelsführer rausgeworfen.
Dass es Russentrolle waren, behaupte übrigens nicht ich, sondern der amerikanische Geheimdienst:
https://www.deutschlandfunk.de/us-pr...fluss-100.html
Wenn Du Hinweise auf Klarstellung von Fehlinformationen, Behinderung russischer Trollarmeen und Missbilligung eines Putsches als Zensur empfindest, dann ist Dein Kompass schon ganz schön verstellt.
Darüber hinaus: Twitter ist ein privates Unternehmen, das natürlich auch eigene AGB durchsetzen kann. Ganeuso wie z.B. Telegram, die sich Duldung von Fehlinformation auf die Fahnen geschrieben haben. Stimmst Du nun etwa dafür, dass private Unternehmen zwangsenteignet und staatlich gelenkt werden sollen? Natürlich nur die, die nicht in Deinem Sinne handeln?
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17.04.2022, 07:59 #13HardAndSoft
News [National und International]
P.S.:
Was Elon Musk wirklich von Redefreiheit hält, wenn jemand was sagt, was ihm nicht passt:
Elon Musk personally cancels blogger's Tesla order after 'rude' post
https://www.theguardian.com/technolo...motors-model-x
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17.04.2022, 12:49 #14Blizzard_Black
News [National und International]
Dafür hast du jetzt einen mehr als 6 Jahre alten Artikel hier hochgehoben, wo du davor einen Post geliked hast, dass das Aufwärmen von alten Geschichten mit "News" nichts zu tun hat?
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17.04.2022, 18:15 #15Steve
News [National und International]
Das ganze hat außerdem wenig mit Twitter und der Redefreiheit zu tun.
Dazu habe ich in dem Forum gelernt, das Redefreiheit und Konsequenzen zwei paar Schuhe sind. Man nehme als Beispiel die AfD. Aber was weiß ich schon...
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17.04.2022, 18:39 #16HardAndSoft
News [National und International]
Da sind wir uns mal einig.
Ich finde es auch ekelhaft, wie die AfD und ihre Anhänger die Presse- und die Meinungsfreiheit einschränken wollen.
Da werden Journalisten nicht zum Parteitag zugelassen, oder AfD-kritische Journalisten mit dem Tode bedroht.
Konsequenzen hat das leider selten.
https://www.deutschlandfunk.de/afd-v...t-die-100.html
https://www.zeit.de/gesellschaft/202....google.com%2F
Und der Klassiker: https://m.tagesspiegel.de/gesellscha.../25018112.html
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25.04.2022, 23:03 #17Spike Spiegel
News [National und International]
Ein wichtiger Tag für die Redefreiheit?
Für 44 Milliarden Dollar: Elon Musk übernimmt Twitter
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25.04.2022, 23:45 #18Jonny Knox
News [National und International]
Schauen wir Mal, welche Beiträge zukünftig von den hehren Verfechtern der Redefreiheit zukünftig so gefeiert werden.
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26.04.2022, 06:50 #19HardAndSoft
News [National und International]
the worst people in the world think this is great news, which tells you everything you need to know
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26.04.2022, 12:14 #20ZhaoYun
News [National und International]
Und wie sieht es mit Facebook und WhatsApp aus?
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