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13.09.2018, 09:39 #61Roger G
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Also das klingt super spannend. Da scheinst du dir aber auch einiges vorgenommen zu haben.
Ich finde es klasse und bewunder das, wenn jemand die Sachen machen kann, die ihm Spaß machen und inspirieren. Es gibt leider genügend, die eher Jobtechnisch als notwendigkeit unterwegs sind und noch nicht DEN Job oder DIE Jobs gefunden haben mit denen sie sich identifizieren können.
Weiter So!
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Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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13.09.2018, 09:46 #62
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13.09.2018, 09:57 #63Knollo
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Mein Job hatte mir über die Jahre hin sehr viel Spaß gemacht. Aber das hat sich geändert und ich hin auch irgendwo in einem Loch fest.
Ich bin immer der gewesen, der den Leuten in den ***** getreten hat, sie sollen nicht jammern und sich im Selbstmitleid baden, sondern MACHEN! Ich selbst habe aber immer weiter gemacht, trotz der ganzen negativen Aspekte und wenn es zur Sprache gekommen ist, war es die Tatsache, dass ich Loyal bin und nicht aufgebe, weshalb ich da nie den Schritt gewagt habe. Das stimmt auch, da gehörte aber auch eine Portion Schiss dazu, den Absprung zu wagen.
Als ich es gewagt habe... eine Freiheit, die ich lange nicht gefühlt habe.
Und damit war es eine von ein paar Lebens ToDos, die sich über die Jahre angesammelt aber nie erledigt haben.
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13.09.2018, 10:46 #64Roger G
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Ging mir sehr ähnlich in meinem vorherigen Job. - Man möchte nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Manchmal hält einen vllt auch ab das einem wichtig ist, wie die anderen die man dort schon lange kennt reagieren, usw.
Am Ende ist es immer das Beste für einen selbst wenn man auch mal an sich denkt, besonders wenn das selten passiert ist.
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15.09.2018, 05:45 #65CMMeista
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Ich habe da mal eine Frage.
Wenn man eine Arbeisvertrag bei Firma A unterschreibt zum 1.01.19 und will bei Firma B kündigen . Diese einem aber ein echt gutes Angebot macht. Kann ich dann ohne Probleme aus Vetrag bei Firma A wieder raus ? Oder wie läuft das ? Der Vertrag läuft ja erst ab 1.1.19...
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15.09.2018, 08:31 #66Ezio
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Du kannst idR von jedem Vertrag zurücktreten. Ich würde es nur zeitnah machen. Und als Tipp: lass dir das "Angebot" zunächst von deiner alten Firma schriftlich geben in Form eines neuen Vertrages.
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15.09.2018, 08:41 #67Shae
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Schau in den Vertragsbedingungen nach, was dort für einen solchen Fall vereinbart wurde. Nicht dass du zu spät bist mit dem Rücktritt und eine Vertragsstrafe zahlen musst.
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15.09.2018, 09:11 #68Jonny Knox
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
IdR ist doch in einem Arbeitsvertrag ohnehin eine Probezeit vereinbart., in der man ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Kündigungsfristen gelten dann jedoch schon ab Vertragsunterzeichnung. Meistens sind das ja 4 Wochen. Also kein Problem, wenn man jetzt schon kündigt.
https://www.arbeitsrecht.org/arbeitn...ndigen-wollen/
Vielleicht haben Sie gerade den Vertrag für eine Stelle unterzeichnet, als das Angebot Ihres Wunscharbeitgebers kommt – und nun?
Sie haben die Möglichkeit, auch schon vor dem Antritt Ihrer Stelle den Arbeitsvertrag zu kündigen. Das ist Ihr gutes Recht – ebenso wie das Ihres Arbeitgebers.
Die üblichen Kündigungsfristen gelten
Auch für eine vorzeitige Kündigung gelten die üblichen Kündigungsfristen von in der Regel vier Wochen, im Einzelfall auch bis zu drei Monaten – diese beginnen dann eben schon vor Stellenantritt zu laufen. Sie sollten also glatt aus der Nummer rauskommen, wenn Sie rechtzeitig kündigen. Endet die Frist schon vor Arbeitsbeginn, ist Ihr Arbeitsvertrag dann hinfällig. Und Sie sind frei für den anderen Arbeitgeber.
Bitten Sie im Zweifel um einen Aufhebungsvertrag
Kaum ein Unternehmen hat Interesse an einem Arbeitnehmer, der nicht für ihn arbeiten will – gerade in der durchaus teuren Einarbeitungsphase. Sollte die Kündigungsfrist erst nach Stellenantritt enden, bitten Sie das Unternehmen um einen Aufhebungsvertrag.
Die Klausel einer Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag zählt nicht mehr
Früher haben Arbeitgeber gelegentlich Klauseln in die Arbeitsverträge geschrieben, die für den Fall einer vorzeitigen Kündigung eine Vertragsstrafe vorsahen. Solche Vereinbarungen sind nicht mehr bindend.
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17.09.2018, 09:41 #69Roger G
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18.09.2018, 06:46 #70CMMeista
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Weiß aber von Mitarbeitern die bei uns ebenfalls kündigen wollten mit einem Angebot gehalten wurden. Deswegen meine Frage ob ich vom neuen Vertrag zu zurückteten kann. Also im Vetrag steht nix davon , das ich es nicht kann. In meinem jetzigen steht das extra mit drinnen. Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen í ½í¸‚
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18.09.2018, 07:52 #71Ezio
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Das Kündigungsrecht darf aber nicht beschnitten werden. Die Klausel dürfte da gar nicht enthalten sein. Das ist mir ja ein Arbeitgeber. Dazu denke ich mir nur meinen Teil, das musst du wissen ob du dort bleiben ist. Kann dir hier nur raten, das neue Angebot dann in einem neuen Vertrag festzuhalten. Bei dem AG schrillen meine Alarmglocken.
Fakt ist, du KANNST vor Arbeitsantritt kündigen. Die Kündigung muss/sollte natürlich schriftlich erfolgen.
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18.09.2018, 08:03 #72Jonny Knox
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Wenn im neuen Vertrag keine Einschränkung des Kündigungsrechts vor Arbeitsantritt steht, dann kann man auch ganz normal unter Einhaltung der Kündigungsfrist vor Arbeitsantritt kündigen, ohne sich ggf. Schadensersatzpflichtig zu machen.
@Ezio: Doch, die Klausel zur Einschränkung des (ordentlichen) Kündigungsrechts vor Arbeitsantritt ist erlaubt, solange sie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gilt. Eine außerordentliche Kündigung kann man hingegen nicht "verbieten".
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18.09.2018, 08:07 #73Nectix
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Wo du deine Informationen wieder her hast?
Rechtsanwälte jedenfalls sehen das anders...
Sofern die Kündigung vor Dienstantritt nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Kündigung also aussprechen, ohne sich vertragsbrüchig oder schadensersatzpflichtig zu machen.
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler schreibt hierzu, nämlich zu genau dieser hier von CMMeista dargelegten Klausel:Die Klausel, dass eine Kündigung vor Vertragsbeginn ausgeschlossen ist, ist generell wirksam. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung entsteht ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach. Allerdings gilt, dass ein Schadensersatzanspruch nur besteht, wenn der Schaden bei vertragsgemäßer Kündigung zum ersten möglichen Termin nicht entstaden wäre. Bei Ihnen wäre dafür die 2 Wochen Frist maßgeblich.
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18.09.2018, 08:15 #74Nectix
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
In diesem Verfahren gab es diese Klausel doch überhaupt nicht... der Arbeitgeber ging schlicht einfach so davon aus, dass vor Arbeitsbeginn nicht seitens des Arbeitnehmers gekündigt werden könne.
Um diese Klausel ging es dabei nicht; und dass diese Wirksam ist, bestätigen Rechtsanwälte.
Keine Ahnung was es da wieder zu diskutieren gibt.
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18.09.2018, 08:18 #75Jonny Knox
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Das Urteil bekräftigt, was erlaubt ist: man kann das Kündigungsrecht vor Arbeitsantritt einschränken.
Im vorliegenden Fall wurde das nicht gemacht (steht ja da) und noch dazu wurde von Seiten des AN angenommen, dass die Kündigungsfrist erst mit dem ersten Arbeitstag beginnt, was aber ebenso falsch ist, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Zitate aus deinem Link:
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluss der Kündigung aus den Umständen - etwa der Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall des Nichtantritts der Arbeit - zweifelsfrei ergibt[...]Es sprechen im Gegenteil gewichtige Argumente dafür, im Gegensatz zu dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, dass die Kündigungsfrist auch bei einer Kündigung vor Dienstantritt, wenn die Vertragsauslegung und die ergänzende Vertragsauslegung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen, im Zweifel mit dem Zugang der Kündigungserklärung beginnt [...]. Nach der dispositiven gesetzlichen Regelung (etwa § 622 BGB) ist die Kündigungsfrist der Zeitraum, der vom Zugang der Kündigung bis zum Kündigungstermin reicht. Ergeben sich aus dem Vertrag keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen, so ist kein hinreichender sachlicher Grund ersichtlich, die Kündigung vor Dienstantritt rechtlich anders zu behandeln als die Kündigung nach Dienstantritt, bei der die Kündigungsfrist auch ab Zugang der Kündigung läuft
Rein vom Kontext her dürfte der der AG vor Arbeitsantritt dem AN gekündigt haben. Glaube zumindest nicht, dass der AG extra umzieht, damit der AN in der Firma arbeiten kann. xD
Auch dass der AN ein Monatsgehalt zahlen soll, würde wenig Sinn ergeben.
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18.09.2018, 10:14 #76TrueValue
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Sechs Beiträge wurden gelöscht, da sie Offtopic und Beleidigungen erhielten und wurden dementsprechend geahndet.
Der User Nectix wurde dauerhaft gesperrt. Das Team hat die letzten Tage schon bezüglich einer Sperre diskutiert und kam nun, nach den erneuten Ausschreitungen zum Entschluss, dass Nectix seine zweite Chance, die ihm netterweise eingeräumt wurde, verspielt hat. Weitere Accounts werden nicht mehr geduldet.
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19.09.2018, 18:19 #77CMMeista
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Ich habe ja noch einen Vertrag. Das heißt ja man kann nie wieder sich bewerben. Ich kann doch von Vertrag zurücktreten....was mache ich denn wenn mein AG mir ein so gutes Angebot unterbreitet. Und ich kann ja nicht erst kündigen und dann bei dem neuen AG unterschreiben. Das macht ja kein Mensch ... XD
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19.09.2018, 20:16 #78Jonny Knox
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Ja äh, wo ist das Problem?^^
Du hast einen alten Vertrag beim jetzigen AG und einen neuen Vertrag mit Arbeitsbeginn XY beim neuen AG. Einen der beiden Verträge wirst du irgendwann kündigen müssen. Wenn dir der alte AG ein besseres Angebot unterbreitet, wird das wohl der neue Vertrag beim neuen AG sein, den du vor Arbeitsantritt kündigen kannst, da du ja geschrieben hast, dass es keine Klausel gibt, die die "vorzeitige" Kündigung ausschließt.
Da musst du dann nur eben auf die Kündigungsfrist achten, dass du eben wirklich so kündigst, dass die Kündigungsfrist vor dem ersten Arbeitstag endet. Sonst müsstest du die neue Stelle noch antreten.
Was natürlich passieren kann, dass dir dein alter AG kein besseres Angebot macht und du dort kündigst und dir dein neuer AG dann auch kündigt vor deinem Arbeitsantritt. Denn das mit der Kündigung vor Arbeitsantritt geht natürlich von beiden Seiten aus. Denn bis 01.01.19 fließt noch viel Wasser den Rhein herunter und da kann viel auch bei der neuen Firma passieren.
Deshalb wäre es taktisch klug, die Kündigung bzw. den Kündigungswunsch bei der alten Firma nicht zu früh anzusetzen, sondern so, dass du den neuen Vertrag beim neuen AG relativ "knapp" vor Arbeitsantritt unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen könntest (wenn ein besseres Angebot vom alten AG kommt, bzw. den Zeitraum klein hältst, in dem du dich darauf verlassen musst, dass der neue Vertrag beim neuen AG wirklich auch gültig bleibt).
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17.02.2019, 11:43 #79Rin
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Vor einem guten Jahr habe ich für mich entschieden, dass ich meinen Beruf nicht weiter ausüben möchte.
Egal, welche Gründe man dafür findet oder hat, sei es die Arbeit an sich, die investierte nicht honorierte Zeit, die Bezahlung, mobbende Kollegen, ein unfähiger Chef oder ein anderer Grund, ein Wechsel ist schwer.
Im Idealfall hat man nämlich eine Wohnung, ein Auto und andere Lebensunterhaltungskosten am Laufen. Denn Geld regiert die Welt und das Leben generell.
Eine Unterstützung erhält der Arbeitnehmer zunächst nicht beim Arbeitsamt, denn die arbeiten ganz nach dem Motto, du hast ein Job, dann bleibst du bei dem Job. So einfach ist das.
Außer besagte Person hat einen triftigen Grund, das Arbeitsverhältnis seinerseits kündigen zu dürfen.
Was ich wiederum schade finde, muss es immer erst zum Äußersten kommen, dass einem geholfen wird?
Ich hatte das Glück, eine Arbeit zu finden, die gezielt Quereinsteiger suchen und einstellen.
Volle Ausbildung in wenigen Wochen bei vollem Gehalt.
Die Möglichkeit würde ich mir auch für andere Arbeiten wünschen.
Und wenn wir schon bei Wünsch dir was sind, mehr Unterstützung vom Arbeitsamt wäre toll.
Jeder sollte unabhängig von seiner Vergangenheit, Herkunft und schulischen Leistung eine Arbeit ausüben können, die ihm liegt und Freude bereitet.
Das wäre doch was.
Mit der entsprechenden Vorbereitung wäre das gar nicht so abwegig.
Ãœbt ihr noch den Beruf aus, den ihr gelernt habt?
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23.11.2019, 20:56 #80SOLR
Berufliche Neuorientierung - Erfahrungen?
Ja und nein ...
Nach der 10. Klasse habe ich eine Ausbildung in der Gastronomie gemacht. Direkt danach dann meine Fachhochschulreife nachgeholt und im Anschluss ein duales Studium (Studium Wirtschaftsinformatik und Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration) absolviert. Ich arbeite in dem Bereich, hab aber bereits drei verschiedene Positionen ausgeführt. Die erste Stelle war der klassische Systemadministrator, die zweite als Anforderungsanalyst und die dritte wieder eher technisch mit einer Mischung aus Entwicklung und Systemadministration, wo ich an dem Fachwissen aus der ersten Stelle angeknüpft habe. Dort bin ich ganz zufrieden.
Die schlimmste berufliche Erfahrung war die Stelle als Anforderungsanalyst. Das hat mich so angekotzt, dass ich nach ungefähr 10 Monaten meine Studiengebühren zurückbezahlt und das weite gesucht habe. Ansonsten war ich von der Tätigkeit (auch damals in der Gastronomie) ganz zufrieden und habe mich meist nur für mehr Gehalt weitergebildet und Unternehmen gewechselt. In dem Konzern (IG Metall) in dem ich jetzt arbeite, bin ich zufrieden. Hier stimmt das Gehalt und das kollegiale Umfeld.
Meine damaliger Ausbilder hat immer gesagt, nichts sei stetiger als Veränderung. Ich fürchte er hat recht.
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