Umfrageergebnis anzeigen: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre

Teilnehmer
76. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • CDU/CSU

    6 7,89%
  • SPD

    11 14,47%
  • Grüne

    3 3,95%
  • DIE LINKE

    8 10,53%
  • FDP

    4 5,26%
  • AfD

    27 35,53%
  • Die Partei

    4 5,26%
  • Die Piraten

    3 3,95%
  • NPD

    5 6,58%
  • FREIE WÄHLER

    0 0%
  • Alfa

    1 1,32%
  • SSW

    0 0%
  • BVB

    0 0%
  • ÖDP

    0 0%
  • FAMILIE

    0 0%
  • BIW

    0 0%
  • BP

    0 0%
  • CM

    0 0%
  • REP

    1 1,32%
  • Tierschutzpartei

    3 3,95%
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Ergebnis 181 bis 200 von 446
  1. #181
    frable frable ist offline
    Avatar von frable

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    4.) Der Gebrauch von Schusswaffen kann vielfältig sein. Wenn ich einhundert Personen vor mir habe, welche die Grenze überqueren wollen und ich stehe dort mit einer Waffe und sage "zurück", werden ein paar davon vermutlich sich nicht weiter der Grenze nähern. 75 gehen aber weiter. Dann kann ich die Waffe entsichern und in die Richtung der Leute zielen. 5 weitere bleiben zurück. Da 70 weiter gehen, gebe ich einen Warnschuß in die Luft ab. Weitere 30 werden durch den Knall so sehr eingeschüchtert, das Sie stehen bleiben. Von den verbleibenden 40 bleiben 30 stehen, wenn Warnschuß Nummer 2 genau vor Ihnen einschlägt. Und die restlichen 10 werden spätestens dann nicht mehr weiter gehen, wenn Schuß Nummer 3 im Bein von einem der 10 Personen landet.

    3 Mal Schußwaffengebrauch, alle 100 Personen sind stehen geblieben und trotzdem kein Toter. Ja, Petry hat vom Gebrauch von Schusswaffen gesprochen, aber auf Nachfrage des Schießbefehls eine Tötung quasi verneint. Man sollte bei aller "Liebe" also mal auf dem Teppich bleiben. Die Aufregung um das Ganze schadet den Flüchtlingen mehr als das es nutzt.
    Ich glaube du weißt selber, dass es so geordnet niemals abläuft. Das ist jetzt sehr theoretisch, was aber sicherlich deine Absicht ist. Unsere Polizisten wenden den Schusswaffengebrauch im Innland noch nicht einmal an, wie sie eigentlich dürften. Es ist immer schwierig den Schusswaffengebrauch auf wehrlose zu rechtfertigen und das ist auch richtig so.

    @Counterweight
    Das ist auch nicht schlimm. Verstehe mich nicht falsch. Es macht aber doch keinen Sinn darüber zu diskutieren. Das wäre nichtmal ansatzweise ein Lösungsvorschlag, da es nicht umsetzbar ist.

    Ich glaube wir sollten dann mal wieder von diesem Thema 'Schusswaffen' wegkommen .

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    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #182
    gamefreake89 gamefreake89 ist offline
    Avatar von gamefreake89

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Dann mußt Du das Urteil aber auch mal lesen.

    1.) Der Angeklagte wurde freigesprochen (obwohl er geschossen hat).
    Ja ich weiß ,habe ich was anderes behauptet?
    Der Freispruch rührte daher da der angeschossene ,laut aussage vom angeklagten ,eine sichtbare Handfeuerwaffe dabei hatte und somit eine gefährdung darstellte.
    Es ging bei den Link nicht Direkt um den fall selber(welchen man eher als Beispiel nehmen wann es inordnung währe) sondern um den Leitsatzt.Welcher aufzeigt das Waffengewalt nur dann erlaubt ist wenn ein das Verbrechen eine starke gefährdung darstellt. Dies ist bei einen grenzübertritt nunmal nicht vorhanden


    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    3.) Einer AFD geht es dabei aber weniger um "Kontrolle" von Reisenden, als vielmehr um die "illegale Einreise" von Fremden. Es geht also primär um Straftaten (illegale Überquerung der Grenze) und nicht um bloßes "mal nachgucken".
    Die illegale einreiße nach Deutschland ist nur ein Vergehen kein verbrechen. Da fehlt Jegliches Verhältniss welches einen waffeneinsatz rechtfertigen würde.


    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    3 Mal Schußwaffengebrauch, alle 100 Personen sind stehen geblieben und trotzdem kein Toter. Ja, Petry hat vom Gebrauch von Schusswaffen gesprochen, aber auf Nachfrage des Schießbefehls eine Tötung quasi verneint. Man sollte bei aller "Liebe" also mal auf dem Teppich bleiben. Die Aufregung um das Ganze schadet den Flüchtlingen mehr als das es nutzt.
    Sie hat direkt von Waffengewalt gesprochen
    "Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt
    Und waffengewalt sind keine kleinen Warnschüsse es bedeuted die anwendung von Gewalt mithilfe einer Waffe.


    -----
    Waffeneinsatz gegen FlüchtlingeAfD-Vize bejaht Schüsse auf Kinder
    Waffeneinsatz gegen Flüchtlinge: AfD-Vize bejaht Schüsse auf Kinder - n-tv.de
    Die Berliner AfD-Chefin Beatrix von Storch findet es grundsätzlich richtig, auch Frauen mit Kindern notfalls mit Waffengewalt am Grenzübertritt nach Deutschland zu hindern. Auf ihrer Facebook-Seite bejahte sie die entsprechende Frage eines Users. Nach einer Flut kritischer Kommentare erklärte sie später: "Ich bin grundsätzlich gegen Gewalt gegen Kinder, das umfasst auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei."

    Storch, die auch stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende und Europaabgeordnete ist, hatte am Samstag auf ihrer Facebook-Seite auf die umstrittenen Aussagen der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry verwiesen. Diese hatte in einem Interview des "Mannheimer Morgen" den Einsatz von Schusswaffen bei Grenzkontrollen gefordert, um illegale Grenzübertritte zu verhindern. Ein Kommentator fragte von Storch über das Netzwerk: "Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?", was Storch knapp mit "Ja" beantwortete.
    Jetzt geht sogar Petrys Vize auf Distanz
    http://www.t-online.de/nachrichten/d...-zu-petry.html
    Nach dem Sturm der Empörung, den Frauke Petrys Vorstoß zum Schusswaffen-Gebrauch gegen Flüchtlinge an deutschen Grenzen ausgelöst hat, äußerte sich nun auch AfD-Vize Alexander Gauland. Er geht auf Distanz.

    Der stellvertretende Vorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD) sagte: "Gezieltes Schießen auf Menschen kommt für die AfD nicht in Frage. Es muss für die Bundespolizei andere Möglichkeiten geben, einen Grenzdurchbruch zu verhindern."

    Petry hatte dem "Mannheimer Morgen" dagegen gesagt, Polizisten müssten illegalen Grenzübertritt verhindern, "notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz". Diese Äußerung hatte bei den anderen Parteien Empörung ausgelöst und ist zudem schlicht falsch.

  4. #183
    Terence Skill Terence Skill ist offline
    Avatar von Terence Skill

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    polizisten in deutschland dürfen sogar gegen lediglich einer straftat verdächtigte personen schusswaffengewalt anwenden, wenn es z.b. darum geht eine flucht zu verhindern. da muss nichtmal klar sein ob schuldig oder nicht. wenn dann jemand sagt das man staatliche grenzen schützen muss, im schlimmsten fall ebenfalls mit schußwaffengebrauch, gibt es so einen blödsinnigen shitstorm? offensichtlich das es hier lediglich darum geht unbeliebte personen zu diffamieren. sei der ansatz dazu noch so fadenscheinig... da kann man nur mit dem kopf schütteln. es ist offensichtlich das einige der "etablierten parteien" langsam muffensausen bekommen und versuchen mit jedem blödsinn ihre position zu stärken.

  5. #184
    gamefreake89 gamefreake89 ist offline
    Avatar von gamefreake89

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat Terence Skill Beitrag anzeigen
    polizisten in deutschland dürfen sogar gegen lediglich einer straftat verdächtigte personen schusswaffengewalt anwenden, wenn es z.b. darum geht eine flucht zu verhindern. da muss nichtmal klar sein ob schuldig oder nicht. wenn dann jemand sagt das man staatliche grenzen schützen muss, im schlimmsten fall ebenfalls mit schußwaffengebrauch, gibt es so einen blödsinnigen shitstorm? offensichtlich das es hier lediglich darum geht unbeliebte personen zu diffamieren. sei der ansatz dazu noch so fadenscheinig... da kann man nur mit dem kopf schütteln. es ist offensichtlich das einige der "etablierten parteien" langsam muffensausen bekommen und versuchen mit jedem blödsinn ihre position zu stärken.
    Ich hoffe mal das du niemals eine stelle bekommst wo du eine waffen tragen darfst.Der Schuss auf personen ist nur bei akkuter Gefahr erlaubt. Es gibt ,zum glück, sehr strenge auflagen ab wann man schießen darf und da illegale Einreise nur ein vergehen ist gibt es keine rechtliche grundlage dieses per Schusswaffengewalt aufzuhalten. Man darf als Polizist auch nicht auf Falschparker Schießen um eine Straftat zu verhindern.
    Ein echter Polizist(Vizevorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek) sagt dazu:
    Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht
    http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_...scharf-zurueck
    http://www.sueddeutsche.de/news/poli...0131-99-368794

  6. #185
    svenSZonia svenSZonia ist offline
    Avatar von svenSZonia

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Was mich,um auf die Schusswaffen zurückzukommen, beschäftigt ist:
    Es gab aus vielen Parteien den einen oder anderen,der forderte das es einen Rückgang der Zahlen usw an der Grenze geben muss...aber keiner fragt nach dem Wie...das wurde nur bei der Petry gemacht.

    Frauke Petry an der Grenze erschossen | Altermannblog.de

    Fällt wohl unter "falsche Frage an die richtige Person"...oder andersrum

  7. #186
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat Terence Skill Beitrag anzeigen
    polizisten in deutschland dürfen sogar gegen lediglich einer straftat verdächtigte personen schusswaffengewalt anwenden, wenn es z.b. darum geht eine flucht zu verhindern. da muss nichtmal klar sein ob schuldig oder nicht. wenn dann jemand sagt das man staatliche grenzen schützen muss, im schlimmsten fall ebenfalls mit schußwaffengebrauch, gibt es so einen blödsinnigen shitstorm?
    Nochmal: Der illegale Grenzübertritt ist komplett straffrei - sofern man sich nach dem Übertritt schnellstmöglich registrieren lässt.
    Und selbst wenn man sich nicht registrieren lässt, ist es maximal ein Vergehen, aber immer noch keine Straftat.
    Und selbst wenn wir wollten, könnten wir in Deutschland diese Straffreiheit nicht abschaffen, denn unsere Rechtslage setzt genau das um, was in der UN-Menschenrechtskonvention steht. Letztendlich verabschiedet sich die AfD damit aus der Menschenrechtskonvention. Und das ist ein Schritt in die Zeit vor 1945.

    Also: Es fehlt schlichtweg jede rechtliche Möglichkeit, zu schießen. Abgesehen davon, dass es auch moralisch höchst verwerflich ist auf Flüchtlinge zu schießen.

    Das eigentliche Problem sind aber doch auch nicht die, die jetzt konkret an der Grenze stehen und reinwollen, sondern alle die, die noch kommen werden. Und da hilft nur Hilfe und Aufklärung:
    - Verbesserung der Situation in den Heimatländern der Flüchtlinge
    - Aufklärung über die tatsächliche Situation eines Flüchtlings in Deutschland in den Heimatländern (falsche Versprechen der Schlepper)
    - Konsequente und schnelle Abschiebung von Wirtschaftsflüchtlingen (innerhalb maximal eines halben Jahres)

  8. #187
    Terence Skill Terence Skill ist offline
    Avatar von Terence Skill

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat gamefreake89 Beitrag anzeigen
    Ich hoffe mal das du niemals eine stelle bekommst wo du eine waffen tragen darfst.Der Schuss auf personen ist nur bei akkuter Gefahr erlaubt. Es gibt ,zum glück, sehr strenge auflagen ab wann man schießen darf und da illegale Einreise nur ein vergehen ist gibt es keine rechtliche grundlage dieses per Schusswaffengewalt aufzuhalten. Man darf als Polizist auch nicht auf Falschparker Schießen um eine Straftat zu verhindern.
    Ein echter Polizist(Vizevorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek) sagt dazu:
    Gewerkschaft der Polizei - GdP-Spitzen in den Medien: Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen!
    AfD zieht mit Schusswaffen-Äußerungen Kritik auf sich - Politik-News - S
    keine ahnung warum du in dieser diskussion direkt wieder die diskussionsteilnehmer ins spiel bringen willst... was hat das ganze mit mir zu tun? was ich geschrieben habe, ist gesetzlich verankert! da gibs keine grundlage zum diskutieren. andernfalls musst dich mal eingehender damit beschäftigen
    ausserdem bleib mal bitte schön im kontext ich habe von fluchtverhinderung geschrieben, nicht von straftatprävention. selbstverständlich ist ethisch abzuwägen welche schwere das delikt hat. ich traue dies auch den allermeisten polizisten hier zu. in den usa z.b. werden beinahe täglich personen auf der flucht vor der polizei erschossen...

    die sachlage ist bei weitem nicht so einfach wie man denken würde. wenn ein aufgebrachter mob z.b. versuchen würde sich mit gewalt zutritt zu verschaffen, im schlimmsten falle noch grenzschützer angreifen und deren leben bedrohen, ihnen die waffen stehlen oder generell auf diese losgehen würde wollen, wäre der schusswaffengebrauch vollstens gedeckt. aus gar mehreren gründen.
    @HardAndSoft

    die illegale Einreise ohne Pass oder Aufenthaltstitel ist per Gesetz eine Straftat die mit Geld oder Freiheitsstrafe sanktioniert wird. Die Aussage sie wäre komplett Straffrei ist faktisch absolut falsch. Es mag sein das die durchsetzung der Strafen großteils ausgesetzt wird, eine Straftat bleibt es dennoch.
    Wer als anerkannter "Flüchtling" gilt, bleibt festzustellen. Wer ohne Pass einreist, dem muss man in erster Linie vorwerfen absichtlich seine Herkunft zu verschleiern, um geltende Asylgesetze zu umgehen.

  9. #188
    Mr. Burns Mr. Burns ist offline
    Avatar von Mr. Burns

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Aktuelle Umfragewerte vom ARD-Deutschlandtrend - die Union verliert deutlich und die AfD ist nun alleinige drittstärkste Kraft:


  10. #189
    TrueValue TrueValue ist offline
    Avatar von TrueValue

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat Mr. Burns Beitrag anzeigen
    Aktuelle Umfragewerte vom ARD-Deutschlandtrend - die Union verliert deutlich und die AfD ist nun alleinige drittstärkste Kraft:

    Die großen Parteien denken, dass sie die AfD einfach so lange schlecht reden können, bis sie verschwindet. Das ist ihnen wichtiger, als an ihrer Politik, mit der mehr und mehr Menschen erheblichst unzufrieden sind, zu ändern. Wenn das so weiter geht steigt die AfD noch mehr. Sollte bis zur nächsten Wahl noch ein Terroranschlag in Deutschland stattfinden könnte sie sogar zur zweitstärksten Kraft aufsteigen. Die meisten Deutschen haben das Flüchtlingsthema satt und sind unzufrieden. In den Medien wird einem immer suggeriert alle sind total pro Flüchtlinge, jeder liebt sie, jeder will noch mehr.
    Das komische ist, dass jede einzelne Person, sei es aus meinem Freundeskreis oder neue Leute die ich treffe, erhebliche Bedenken haben. Vor allem unser "alle dürfen kommen" Kurs stößt vielen negativ auf.
    Ich persönlich hoffe, dass Merkel sich ihr eigenes Grab schaufelt mit ihrer aktuellen Politik. Ich kann diese Frau nicht mehr ertragen. Und das sage ich, als ehemaliger Merkelwähler.

  11. #190
    Counterweight Counterweight ist offline
    Avatar von Counterweight

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat TrueValue Beitrag anzeigen
    Die großen Parteien denken, dass sie die AfD einfach so lange schlecht reden können, bis sie verschwindet.
    Wenn es dabei mal bleiben würde. Man führe sich mal diese widerliche "Berichterstattung" zu Gemüte.

    In den Umfragen feiert die AfD große Erfolge - doch Umfragen sind keine Wahlergebnisse. Aber wieviel ist für die rechte Partei drin? Dazu hat Forsa-Chef Manfred Güllner dem "Stern" online ein Interview gegeben. Er sagt...

    ... dass die AfD nicht viel mehr als zehn Prozent erreichen wird, weil das der Anteil an der Bevölkerung ist, der fremdenfeindlich ist.
    Der Tag: Güllner: AfD hat Schallmauer erreicht - n-tv.de

    Unterm Strich wird verklickert, AfD = voll rechts und Wähler sind durchweg fremdenfeindlich. Auch wenn ich die nicht gewählt habe, wird das von Tag zu Tag wahrscheinlicher. Das ist einfach nur noch armselig, wie man in diesem Land alles wegekeln will, was irgendwie mal nicht die Linie von CDU/SPD vertritt und trotzdem sehr, sehr gut abschneidet.

  12. #191
    frable frable ist offline
    Avatar von frable

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat Terence Skill Beitrag anzeigen
    polizisten in deutschland dürfen sogar gegen lediglich einer straftat verdächtigte personen schusswaffengewalt anwenden, wenn es z.b. darum geht eine flucht zu verhindern. da muss nichtmal klar sein ob schuldig oder nicht. wenn dann jemand sagt das man staatliche grenzen schützen muss, im schlimmsten fall ebenfalls mit schußwaffengebrauch, gibt es so einen blödsinnigen shitstorm? offensichtlich das es hier lediglich darum geht unbeliebte personen zu diffamieren. sei der ansatz dazu noch so fadenscheinig... da kann man nur mit dem kopf schütteln. es ist offensichtlich das einige der "etablierten parteien" langsam muffensausen bekommen und versuchen mit jedem blödsinn ihre position zu stärken.
    Das ist nicht wahr. Bei Gefahr von Leib und Leben darf die Schusswaffe selbstverständlich auch gebraucht werden und du lässt in dieser Hinsicht die Verhältnismäßigkeit völlig außer acht. Und was ist mit den Kindern? Nicht gegen jeden Störer ist der Schusswaffengebrauch legitim, auch wenn er einer Straftat verdächtig ist und Verdunklungsgefahr besteht! Das Polizeirecht ist sehr ausgeklügelt, pauschal kann man so eine Sachlage nie beantworten. Natürlich ist das alles sehr theoretisch. Bestenfalls sollte man das an einen speziellen Fall festmachen.

    Ebenso beim Schusswaffengebrauch an Landesgrenzen. Einfach zu sagen, dass die Schusswaffe nicht genutzt werden dürfte ist nicht richtig. Das kommt immer auf den speziellen Fall an.

  13. #192
    Terence Skill Terence Skill ist offline
    Avatar von Terence Skill

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat frable Beitrag anzeigen
    Das ist nicht wahr. Bei Gefahr von Leib und Leben darf die Schusswaffe selbstverständlich auch gebraucht werden und du lässt in dieser Hinsicht die Verhältnismäßigkeit völlig außer acht. Und was ist mit den Kindern? Nicht gegen jeden Störer ist der Schusswaffengebrauch legitim, auch wenn er einer Straftat verdächtig ist und Verdunklungsgefahr besteht! Das Polizeirecht ist sehr ausgeklügelt, pauschal kann man so eine Sachlage nie beantworten. Natürlich ist das alles sehr theoretisch. Bestenfalls sollte man das an einen speziellen Fall festmachen.

    Ebenso beim Schusswaffengebrauch an Grenzen. Einfach zu sagen, dass die Schusswaffe nicht genutzt werden dürfte ist nicht richtig. Das kommt immer auf den speziellen Fall an.
    der schusswaffengebrauch zur fluchtverhinderung einer person die einer straftat verdächtigt wird, ist einer der grundpfeiler dieses gesetzes. selbstverständlich ist es ethisch abzuwägen ob dies nötig ist. aber für solche fälle zum beispiel gibt es den sogenannten beinschuss. auch können schüsse in reifen etc abgegeben werden. das dies bei kindern selbstverständlich nicht der fall ist, erklärt sich von allein. ein bisschen gesunden menschenverstand sollte man schon vorraussetzen dürfen. zu behaupten es wäre falsch, ist allerdings schlichtweg unkorrekt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Waffen...in_Deutschland

    https://de.wikipedia.org/wiki/Schusswaffengebrauch

    ich kann die ganze diskussion darüber überhaupt nicht nachvollziehen. es geht doch lediglich darum der öffentlichkleit ein möglichst maximal negatives bild dieser partei zu vermitteln. nichts anderes. das agnze erinnert mich etwas an den fall eva hermann

  14. #193
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat Terence Skill Beitrag anzeigen
    die sachlage ist bei weitem nicht so einfach wie man denken würde. wenn ein aufgebrachter mob z.b. versuchen würde sich mit gewalt zutritt zu verschaffen, im schlimmsten falle noch grenzschützer angreifen und deren leben bedrohen, ihnen die waffen stehlen oder generell auf diese losgehen würde wollen, wäre der schusswaffengebrauch vollstens gedeckt. aus gar mehreren gründen.
    @HardAndSoft

    die illegale Einreise ohne Pass oder Aufenthaltstitel ist per Gesetz eine Straftat die mit Geld oder Freiheitsstrafe sanktioniert wird. Die Aussage sie wäre komplett Straffrei ist faktisch absolut falsch. Es mag sein das die durchsetzung der Strafen großteils ausgesetzt wird, eine Straftat bleibt es dennoch.
    Wer als anerkannter "Flüchtling" gilt, bleibt festzustellen. Wer ohne Pass einreist, dem muss man in erster Linie vorwerfen absichtlich seine Herkunft zu verschleiern, um geltende Asylgesetze zu umgehen.
    Jetzt beweist Du aber ganz schön Fantasie.

    Wir müssen hier zunächst trennen zwischen illegal einreisenden Ausländern und Flüchtlingen.

    Die illegale Einreise ist für Ausländer an sich eine Straftat (§14 Aufenthaltsgesetz).
    Flüchtlinge hingegen bleiben gemäß Art. 31 der Genfer Flüchtlingskonvention straffrei, sofern sie sich unmittelbar bei den Behörden melden und einen Asylantrag stellen.

    Die Flüchtlinge sind grundsätzlich unbewaffnet. Wenn sich dann der von Dir aufgebrachte wütende Mob aus habtoten Männern, Frauen und Kindern irgendwann sammeln und bewaffnen sollte (womit eigentlich?), dann hat die Polizei zunächst mal das übliche Notwehrrecht. Es sollte aber auch dem dümmsten Flüchtling klar sein, dass man sich kein Bleiberecht mit Gewalt verschaffen kann.

  15. #194
    frable frable ist offline
    Avatar von frable

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Das ist echt Blödsinn, glaub es mir. Du wirfst gerade mit gefährlichen Halbwissen um dich. Es ist nicht 'ethisch' abzuwägen, sondern im Sinne der Verhältnismäßigkeit und im Sinne des jeweils geltenden Polizeirechts des Landes. Der Schusswaffengebrauch ist Teil es UZwG und es gibt klare Bestimmungen. Nicht ohne Grund stellt die Schusswaffe immer das letzte Mittel zur Durchsetzung einer Maßnahme dar. Vorher müssen andere Maßnahme entweder erfolglos gewesen sein oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Einen Ladendieb der flüchtet und ein Feuerzeug oder hundert Euro geklaut hat, den schießt du noch nicht einmal ins Bein! Einfach weil es völlig unverhältnismäßig wäre. In diesem Fall ist die körperliche Unversehrtheit ein höhenwertiges Rechtsgut als das Eigentum - die hundert Euro. Bei Kinder ist das ganze sowieso anders. Ich kann mich nur wiederholen, derart pauschale aussagen zu tätigen ist völliger Nonsens.

    Tut mir wirklich leid, aber Wikipedia Artikel sind wirklich keine ausreichende Quelle um sich mit dem deutschen Recht und deren Anwendung vertraut zu machen. Das mein ich gar nicht abwerten, auch wenn es so klingen mag. Unser Recht ist wesentlich komplexer als man denkt und ein paar Wikipedia Artikel zu lesen reicht da bei weitem nicht aus. Lasst uns von dieser Diskussion mal wieder ein wenig wegkommen. Es ist aus meiner Sicht müßig darüber zu reden.

    Beim zweiten Teil gebe ich dir bedingt recht. Wobei man sich da auch fragen muss, warum tätigt man derartige Aussagen. Poltisch betrachtet auch nicht gerade schlau. Hätte man sich da nicht dezenter ausdrücken können. Letztlich hätte ich eine solche Reaktion vorhersagen können. Und wenn ich das kann, dann auch andere Menschen . Aus diesem Grund werden Politiker rhetorisch geschult und lernen den Umgang mit den Medien. Ein Wort kann viel bewirken.

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Die Flüchtlinge sind grundsätzlich unbewaffnet. Wenn sich dann der von Dir aufgebrachte wütende Mob aus habtoten Männern, Frauen und Kindern irgendwann sammeln und bewaffnen sollte (womit eigentlich?), dann hat die Polizei zunächst mal das übliche Notwehrrecht. Es sollte aber auch dem dümmsten Flüchtling klar sein, dass man sich kein Bleiberecht mit Gewalt verschaffen kann.
    Das sehe ich auch so. Natürlich hat die Polizei weitreichende Rechte, aber auch diese sind nicht willkürlich anzuwenden. So einen Sachverhalt muss man erst einmal ausführlich konstruieren, um anschließend einen möglichen Einsatz von Schusswaffen genauer untersuchen zu können. Solange man das so allgemein ausführt, kann man das überhaupt nicht abschließend sagen. Das fängt schon damit an, dass man keine Aussagen über weitere Gegebenheiten machen kann bzw. über weitere Polizeiliche Mittel. Was ist mit Wasserwerfer, Tränengas oder Mehrzweckstock? Ach da könnten wir jetzt Stunden drüber reden und philosophieren, wir würden zu keinen Ergebnis kommen.

  16. #195
    Terence Skill Terence Skill ist offline
    Avatar von Terence Skill

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Jetzt beweist Du aber ganz schön Fantasie.

    Wir müssen hier zunächst trennen zwischen illegal einreisenden Ausländern und Flüchtlingen.

    Die illegale Einreise ist für Ausländer an sich eine Straftat (§14 Aufenthaltsgesetz).
    Flüchtlinge hingegen bleiben gemäß Art. 31 der Genfer Flüchtlingskonvention straffrei, sofern sie sich unmittelbar bei den Behörden melden und einen Asylantrag stellen.

    Die Flüchtlinge sind grundsätzlich unbewaffnet. Wenn sich dann der von Dir aufgebrachte wütende Mob aus habtoten Männern, Frauen und Kindern irgendwann sammeln und bewaffnen sollte (womit eigentlich?), dann hat die Polizei zunächst mal das übliche Notwehrrecht. Es sollte aber auch dem dümmsten Flüchtling klar sein, dass man sich kein Bleiberecht mit Gewalt verschaffen kann.
    jungs, ich habe nirgends geschrieben das flüchtlinge bewaffnet wären... nirgends. keine ahnung ob ihr auch nachrichten verfolgt, aber die hemmschwelle zur körperlichen gewalt ist meist sehr sehr gering. sich mit gewalt zutritt zu verschaffen, heisst doch nicht bewaffnet sein zu müssen? zusätzlich habe ich doch ebenso geschrieben das festzustellen ist, wer als flüchtling anerkannt wird. es sind auch garantiert nicht die echten flüchtlinge diejenigen die das negative bild derer hier in deutschland verbreiten. es sind illegale einwanderer die der meinung sind hier tun und lassen zu können was sie wollen. und die zahl derer ist sehr hoch. nochmals, wer ohne ausweisdokument einreist ist erstmal ein illegaler einwanderer, kein flüchtling.
    du hast geschrieben das der illegale grenzübertritt komplett straffrei wäre, was faktisch einfach falsch ist? das wort flüchtling hast du in diesem kontext überhaupt nicht benutzt. dann hättest du deine aussage explizit auf flüchtlinge beziehen sollen,aber so wie du es gepostet hast ist es einfach falsch. das große problem ist doch das sich zehn oder hunderttausende illegale einwanderer unter dem deckmantel des asylrechts illegal zutritt verschafft haben. und das sind auch die personengruppen aus denen die probleme wie in der silvesternacht z.b. hervorgehen. ich bin sicher keiner hier hat generell etwas gegen wirklich hilfesuchende menschen. da brauchen wir uns doch hier nicht drüber weiterstreiten.
    @frable

    es ist kein blödsinn. und selbstverständlich obliegt es dem einzelnen beamten und fall einzuschätzen ob die verhältnismäßigkeit gegeben ist. hat doch niemand was anderes behauptet. es ist aber ersteinmal fakt das die vorraussetzungen dafür im gesetz verankert sind. kein mensch hat pauschale äusserungen getätig. keiner. wenn dir die verlinkten artikel nicht reichen kannst du dir gern den gesetzestext dazu zu gemüte führen, auf welchen diese artikel beruhen. keine ahnung warum du solche fadenscheinigen beispiele mit ladendieben oder kindern ins spiel bringst. was soll der quatsch? etwas ethisch einzuschätzen ist doch das gleiche wie die verhältnismäßigkeit abzuwägen? im grunde sagen wir doch genau das gleiche, nur mit unterschiedlichen worten. werf mir bitte nicht pauschale äusserungen vor, denn das ist einfach blödsinn!
    diese diskussion hier ist ganz genauso undifferenziert, wie die diskussion in den medien... daher ist sie für mich genauso wenig nachzuvollziehen...

    was polizisten z.b. in ihrer ausbildung beibekommen ist folgendes. flüchtet ein täter dem eine schwere straftat angedacht wird:

    1.halt! stehen bleiben, polizei!
    2.Halt stehen bleiben oder ich schiesse!
    3. Warnschuss
    4. Beinschuss!

    das ist fakt, und kann dir jeder polizist bestätigen. das es in deutschland seltener diesen fall gibt, liegt an den guten jungs die wir hier haben, welche ethisch abwägen ob sie es mit einer verfolgung z.b. auch hinbekommen. was aber nichts daran ändert. das gesetz in amerika ist sehr vergleichbar, nur wird es da anders angewendet. dort gibt es leider kaum ethik dabei

  17. #196
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat Terence Skill Beitrag anzeigen
    was polizisten z.b. in ihrer ausbildung beibekommen ist folgendes. flüchtet ein täter dem eine schwere straftat angedacht wird:

    1.halt! stehen bleiben, polizei!
    2.Halt stehen bleiben oder ich schiesse!
    3. Warnschuss
    4. Beinschuss!
    Illegale Einreise ist keine schwere Straftat.
    Warum sollte die Flüchtlinge flüchten? Sie wollen doch im Gegenteil nicht weg, sondern zu uns.

    Deine Vergleiche passen hinten und vorne nicht.
    Nach Deiner Auslegung wären auch die Schüsse auf Republikflüchtige an der DDR-Grenze gerechtfertigt gewesen - das sehen zum Glück die Gerichte anders.

  18. #197
    frable frable ist offline
    Avatar von frable

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Aha, jetzt sind wir schon bei einer schweren Straftat. Du hast vorher noch von einer Person gesprochen die lediglich einer, folglich auch einfachen, Straftat verdächtigen ist. Das ist aber ein gewaltiger unterschied! Jetzt biegst du dir alles so zurecht, wie es dir passt. Aus diesen Grund habe ich auch das Beispiel mit dem Ladendieb angeführt. Das wäre eine einfache, einer Straftat verdächtige, Person. Ebenso ein Kind, welches im Laden Dienstahl begeht. Du hast pauschalisierst und sagtest das es immer so wäre. Und nein die ethische Abwägung ist nicht das gleiche, wie die Verhältnismäßigkeit. Die Verhältnismäßigkeit beinhalten den Legitimen Zweck, Geeignetheit, Erfolderlichkeit und Angemessenheit. Während eine ethische Abwägung rein subjektiver Natur ist! Natürlich spielt die Ethik auch immer mit rein, aber diese ist eher unbedeutend. Das ist nicht das gleiche, dass sind fachlich differenzierte Ausdrücke. Das macht einen ganz großen Unterschied. Des Weiteren hast pauschal behauptet, dass gegen jede Person die eine Straftat verdächtig ist, die Schusswaffe gebraucht werden darf wenn Verdunklungsgefahr besteht. Das ist eine pauschale Aussage und zeugt von Unwissenheit, denn sie ist nicht richtig.

    Und wenn du dich hier hinstellst und mit deinem Halbwissen etwas behauptest, ist es mit Sicherheit nicht meine Aufgabe dafür Nachweise zu liefern oder mir diese zu suchen. Vor allem, da es in jedem Bundesland anders ist.

    Ich kann mich nur nochmal wiederholen, die Schusswaffe soll immer das letzte Mittel zur Durchsetzung einer Maßnahme sein.

  19. #198
    Terence Skill Terence Skill ist offline
    Avatar von Terence Skill

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    @HardAndSoft

    ich bitte dich etwas genauer zu lesen und nicht alles in einen topf zu werfen... das ich angeführt habe, das polizisten zur fluchtverhinderung einer straftat verdächtigten person von der schusswaffe gebrauch machen können, hat nichts aber auch garnichts mit dem thema flüchtlinge zu tun! es war lediglich ein beispiel was so in unseren gesetzen steht. seltsam das es da keinen shitstorm gibt... einzig aus dem grund wurde das beispiel angeführt. das hat doch mit der debatte nichts zu tun...

    ich habe ebenso vorraussetzungen genannt unter denen auch dem grenzbeamten die nutzung der dienstwaffe erlaubt ist. das kann man alles ganz differenziert betrachten. da muss man nicht versuchen alles in einen topf zu werfen und mir irgendwas in den mund legen zu wollen. es gibt doch einen großen konsens. wir sind alle dafür flüchtlingen zu helfen und ebenso denke ich das wir alle dafür sind illegale einwanderung zu unterbinden. weshalb also diskutieren wir hier?
    @frable

    dir rate ich ersteinmal zur sachlichkeit. deine diskussionskultur ist höchst fragwürdig... da brauchst du nicht persönlich werden und anderen halbwissen zu unterstellen! auf augenhöhe zu diskutieren, heisst das mit respekt zu tun! ich gebe mir genauso mühe sachlich zu sein, das erwarte ich von dir ebenso. ganz unabhängig ob mod oder nicht.
    selbstverständlich wird polizisten beigebracht die verhältnismäßigkeit zu wahren, daher extra von mir angeführt mit "einer schweren straftat" bezichtigt. davon steht im gesetz allerdings ersteinmal nichts! das gesetz spricht von einer strafttat verdächtigten person, nicht von schwerverbrechern oder irgendwas. das ergibt sich dann aus eben der verhältnismäßigkeit, welche einem gesunden menschenverstand und ethik unterliegt. deiner ansicht nach müssten polizisten wohl ersteinmal einen schriftlichen antrag stellen und sich von einer kommision anhören lassen um danach eventuell zu urteilen ob sie einen flüchtigen mit waffengewalt aufhalten... wenn ein polizist z.b. zu einem banküberfall gerufen wird, indem moment dann der täter hinausrennt und den oben genannten anweisungen des polizisten keinerlei folge leistet, ist es nunmal vollkommen legitim ihn durch einen beinschuss an der flucht zu hindern. selbstverständlich abwegend ob er auf eine menschenmasse zurennt, bei der andere getroffen werden könnten, oder ob er eine geisel bei sich führt oder was auch immer. selbst wenn sich dann im nachhinein herausstellt das dass nichtmal der täter war, sondern eine in panik geratene person die aus was weiß ich für gründen flüchten wollte, wird kein gericht dem polizisten einen vorwurf machen!
    schusswaffengebrauch zur fluchtverhinderung ist ganz fest im gesetz verankert, da kannst du drehen und wenden was du willst. das dabei verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss, ist doch selbstredent!
    das ändert sich auch nicht wenn du anderen halbwissen oder anderen schmarn unterstellst.

  20. #199
    Counterweight Counterweight ist offline
    Avatar von Counterweight

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Wenn sich dann der von Dir aufgebrachte wütende Mob aus habtoten Männern, Frauen und Kindern irgendwann sammeln und bewaffnen sollte (womit eigentlich?), dann hat die Polizei zunächst mal das übliche Notwehrrecht. Es sollte aber auch dem dümmsten Flüchtling klar sein, dass man sich kein Bleiberecht mit Gewalt verschaffen kann.
    Erklär das denen, die an Grenzen sich Steine schnappen und auf die Beamte werfen. Und wir reden hier nicht von Kieselsteinen.

  21. #200
    frable frable ist offline
    Avatar von frable

    AW: Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Wahl wäre Frühling 201

    Zitat Terence Skill Beitrag anzeigen
    @frable

    dir rate ich ersteinmal zur sachlichkeit. deine diskussionskultur ist höchst fragwürdig... da brauchst du nicht persönlich werden und anderen halbwissen zu unterstellen! auf augenhöhe zu diskutieren, heisst das mit respekt zu tun! ich gebe mir genauso mühe sachlich zu sein, das erwarte ich von dir ebenso. ganz unabhängig ob mod oder nicht.
    Das mag vielleicht despektierlich herüberkommen, es ist aber auf keinen Fall so gemeint. Ich habe dich schon häufiger an anderer Stelle angetroffen und weiß das du auch viele gute Beiträge schreibst. An dieser Stelle bemerke ich aber, dass du lediglich über unzureichendes Wissen verfügst. Das wird dir jeder, der sich in dieser Materie etwas auskennt, bestätigen. Ich weiß nicht, wie ich es anders ausdrücken soll. Das meine ich auch wirklich nicht persönlich und es tut mir wirklich Leid wenn dies so herüberkommt.

    Zitat Terence Skill Beitrag anzeigen
    selbstverständlich wird polizisten beigebracht die verhältnismäßigkeit zu wahren, daher extra von mir angeführt mit "einer schweren straftat" bezichtigt. davon steht im gesetz allerdings ersteinmal nichts! das gesetz spricht von einer strafttat verdächtigten person, nicht von schwerverbrechern oder irgendwas. das ergibt sich dann aus eben der verhältnismäßigkeit, welche einem gesunden menschenverstand und ethik unterliegt.
    Was soll ich sagen, ich kann mich nur wiederholen. Es gilt der Verhältnismäßgkeitsgrundsatz, ethische Abwägungen sind dabei außen vor. Dieser Grundsatz ist klar definiert nur in der Auslegung gibt es eventuell etwas Spielraum. Das mag den einzelnen Polizisten betreffen, aber das hat mit der Verhältnismäßigkeit nichts zu tun. Der Schusswaffengebrauch soll immer das letzte Mittel zur Durchsetzung einer Maßnahme sein. Das gilt für Körpertreffer oder für die Vereitelung der Flucht. Nur in Extremfällen dient die Schussabgabe der Tötung. Aber auch nur, wenn eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für bzw. gegen Leib oder Leben mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Das musst der Polizeibeamte abwägen, triffst er die falsche Entscheidung dann sieht es nicht gut für ihn aus.

    Zitat Terence Skill Beitrag anzeigen
    deiner ansicht nach müssten polizisten wohl ersteinmal einen schriftlichen antrag stellen und sich von einer kommision anhören lassen um danach eventuell zu urteilen ob sie einen flüchtigen mit waffengewalt aufhalten... wenn ein polizist z.b. zu einem banküberfall gerufen wird, indem moment dann der täter hinausrennt und den oben genannten anweisungen des polizisten keinerlei folge leistet, ist es nunmal vollkommen legitim ihn durch einen beinschuss an der flucht zu hindern. selbstverständlich abwegend ob er auf eine menschenmasse zurennt, bei der andere getroffen werden könnten, oder ob er eine geisel bei sich führt oder was auch immer. selbst wenn sich dann im nachhinein herausstellt das dass nichtmal der täter war, sondern eine in panik geratene person die aus was weiß ich für gründen flüchten wollte, wird kein gericht dem polizisten einen vorwurf machen!
    Nicht meiner Ansicht nach, sondern nach Ansicht des Rechtes. Für uns mag das auf den ersten Blick alles sehr verwirrend wirken, dass muss ein Polizisten in der Schnelle entscheiden. Es gibt für alles ein Prüfungsschema und das sollte befolgt werden. Das ist manchmal etwas komplexer und liegt, natürlich, an unserem Rechtssystem. Trifft ein Polizeibeamter die falsche Entscheidung dann sieht es im Ernstfall nicht gut aus. Polizisten müssen sich auch an das geltende Recht halten. Nicht umsonst ist die Nutzung der Schusswaffe bei unseren Polizisten eher 'unbeliebt'. Schon die Androhung mit einer Schusswaffe kann im Einzelfall zu viel sein. Außerdem muss das für jeden Einzelfall individuell entscheiden werden, allgemeine Aussagen kann man da nicht machen.
    Er redest du von einer Straftat, dann von einer schweren Straftat. Du musst dich da deutlicher ausdrücken. Ich kann nicht in deinen Kopf schauen, ich sehe nur das was du hier schreibst. Auch bei einen Banküberfall ist die Sache nicht sofort 'eindeutig'. Wie viele Beamte sind da, sind Straßen abgesperrt und haben die Störer selber Waffen? Letzteres ist meist vorhanden, dann ist die Lage recht eindeutig. Das konnte ich aber vorher nicht ahnen, da du dich anders ausgedrückt hast .
    Außerdem ist der Verhältsnismäßigkeitsgrundsatz für jeden etwas anders auslegbar, da jeder Mensch individuell anders ist. Allein schon bei Mann und Frau - da spiele viele Faktoren mit herein. Ich kann mich da nur wiederholen, so allgemein ist das nicht zu sagen.

    Zitat Terence Skill Beitrag anzeigen
    selbstverständlich abwegend ob er auf eine menschenmasse zurennt, bei der andere getroffen werden könnten, oder ob er eine geisel bei sich führt oder was auch immer. selbst wenn sich dann im nachhinein herausstellt das dass nichtmal der täter war, sondern eine in panik geratene person die aus was weiß ich für gründen flüchten wollte, wird kein gericht dem polizisten einen vorwurf machen!
    Echt? Woher nimmst du diese Informationen bzw. diese Sicherheit? Da habe ich schon ganz andere Gerichtsurteile gelesen - einmal sogar mitbekommen - und auch an dieser Stelle nochmal, so allgemein ist die Aussage
    unzureichend. Das Polizisten besonders geschützt werden sollten ist auch klar und es wird auch so gehandhabt, aber mit Sicherheit nicht wenn es um den Gebrauch von Schusswaffen und um den Verdacht auf fahrlässige Tötung geht. Da wird dann schon genauer hingeschaut und die Staatsanwaltschaft wird sich auf jeden Fall einschalten. Es wird immer der Einzelfall betrachtet, da es unmengen an Faktoren gibt die darauf einen Einfluss haben. Allein schon daran merkt man, dass du dich mit deutschen Recht nicht allzu oft respektive genau genug auseinandergesetzt hast. Nebenbei bemerkt ist dein 'Fallbeispiel' ist dafür überhaupt nicht konkret genug, um überhaupt eine Rechtliche Aussage machen zu können. Aber das ist jetzt kein problem, ich weiß was du mir damit verdeutlichen wolltest . Generell ist es wirklich schwierig und nicht so eindeutig wie es gesetzlich erst einmal scheint.

    Letztlich würde ich das Thema nun an dieser Stelle aber gerne abschließen. Mir ist es echt zu müßig darüber zu diskutieren. Einfach nur, weil es nicht meine Aufgabe ist mich darum zu kümmern was nun erlaubt ist und was nicht . Wenn jemand es fordert, dann soll er auch selber zusehen wie er es durchsetzt . Wir können dazu gern ein neues Thema eröffnen und diese Diskussion da fortführen?!

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