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  1. #1
    PatrickGER PatrickGER ist offline
    Avatar von PatrickGER

    Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Hallo liebe Forumlaner!


    Ich bin 21 Jahre alt und mache gerade meine zweite Ausbildung und komme im September ins zweite Lehrjahr. Leider aber gerate ich mit meinen Eltern sehr oft in Konflikte und möchte deshalb nun ausziehen!

    Ich habe mich nach einer WG umgeschaut aber auch nach 1-Zimmer-Wohnungen, letzteres Begrüße ich natürlich mehr. Nun geht es um das Budget. Das Kindergeld soll mich ein wenig dabei unterstützen.
    a*.) Gibt es irgendwelche Nachteile auf das Kindergeld, wenn ich meine ZWEITE Ausbildung gerade mache?
    b.) Steht das Kindergeld mir zu oder tatsächlich nur meinen Eltern?
    c.) Müssen mir meine Eltern sogar das Kindergeld z.B beim Auszug geben?
    d.) Kann das Kindergeld beim erfolgen des Auszugs auch direkt auf mein Konto überwiesen werden?
    e.) Kriege ich, wenn ich ausgezogen bin bis zum ende der Ausbildung Kindergeld oder bis ich das 25 Lebensalter erreicht habe?
    f.) Unter welchen Vorrausetzungen gibt es Ausbildungsbeihilfe?
    g**.) Was ist Wohngeld udn welche Vorrausetzungen gibt es da?




    *.) Habe viel gelesen das mir eigentlich kein Kindergeld zusteht bei einer zweiten Ausbildung.


    **.)
    Zum nicht wohngeldberechtigten Kreis zählen Empfänger von:


    Zuschüsse nach §22 Abs. 7 SGB II (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld)
    Quelle: http://www.wohngeld.org/anspruch.html

    Heißt es jetzt das ich kein recht auf einen Mietzuschuss habe?

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    Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

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  3. #2
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop
    Also ein paar sachen kann ich aus eigener Erfahrung beantworten:

    Eine zweite Ausbildung wirkt sich NICHT auf das Kindergeld aus. Du kriegst die volle höhe bis zum Ende der Ausbildung oder bis 25. Lbj. Je nachdem was zuerst ein tritt. Und ja, du kannst es auch auf dein eigenes Konto bekommen.

  4. #3
    daywalker2609 daywalker2609 ist offline
    Avatar von daywalker2609

    AW: Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Also das Kindergeld ist ja für dich gedacht und du hast auch ein Recht darauf, dann musst du mal zur betreffenden Familienkasse gehen, die werden dir da sicherlich weiter helfen.

    Des weiteren hat man im Grunde noch ein Anrecht auch bei der zweiten Ausbildung BAB zu beantragen. Da muss es aber triftige Gründe für geben, sprich wenn man jetzt zum Beispiel als Schreiner arbeitet und man eine Holzallergie bekommt, sprich man nicht mehr in diesem Beruf arbeiten kann, dann würde man BAB bekommen. Ich glaube aber, nur weil man noch eine Ausbildung machen will, weil die erste langweilig war oder so, dann sieht es nahezu schwarz für eine zweite Bewilligung aus.

  5. #4
    PatrickGER PatrickGER ist offline
    Avatar von PatrickGER

    AW: Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Mein Vater hat gemeint er wird das Kindergeld in der Behörde kündigen, sobald ich sein Haus verlassen. Kann er dies wirklich machen?

  6. #5
    daywalker2609 daywalker2609 ist offline
    Avatar von daywalker2609

    AW: Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Zitat Detektiv Conan Beitrag anzeigen
    Mein Vater hat gemeint er wird das Kindergeld in der Behörde kündigen, sobald ich sein Haus verlassen. Kann er dies wirklich machen?
    Geh am besten zur Familienkasse und lass dich beraten.

  7. #6
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Zitat Detektiv Conan Beitrag anzeigen
    Mein Vater hat gemeint er wird das Kindergeld in der Behörde kündigen, sobald ich sein Haus verlassen. Kann er dies wirklich machen?
    Mach es wie @daywalker2609 sagte, lass dich beraten. Fakt ist das du ein Recht drauf hast und wenn er es kündigt, beantragst du es einfach für dich selber Neu
    Da kann er gar nichts mit ausrichten.

    Ist es eine schulische Ausbildung? Wenn ja dann kannst du noch Schüler Bafög beantragen.

  8. #7
    ArgonX ArgonX ist offline

    AW: Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    "Unterhaltspflicht" wäre ein spannender Suchbegriff.

  9. #8
    PatrickGER PatrickGER ist offline
    Avatar von PatrickGER

    AW: Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Zitat daywalker2609 Beitrag anzeigen
    Geh am besten zur Familienkasse und lass dich beraten.
    Die Wohnen ca. 50 km von mir weg, ich glaube ich rufe da mal am besten an. Das problem ist morgen ist Feiertag und Freitag haben die zu...
    Dann muss ich wohl nächste Woche von der Schule anrufen! Ich hoffe das geht flott denn meine 1-Zimmer Wunschwohnen wartet wohl nicht ewig auf mich :P

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Mach es wie @daywalker2609 sagte, lass dich beraten. Fakt ist das du ein Recht drauf hast und wenn er es kündigt, beantragst du es einfach für dich selber Neu
    Da kann er gar nichts mit ausrichten.

    Ist es eine schulische Ausbildung? Wenn ja dann kannst du noch Schüler Bafög beantragen.
    Ja ich weiß nicht ich hab leider schon viel gelesen das es nicht möglich sei und ein Arbeitskollege sagt das kann ich selbst auch nicht Beantragen.....

    Zitat ArgonX Beitrag anzeigen
    "Unterhaltspflicht" wäre ein spannender Suchbegriff.

    Nee ich will da einfach raus, die diskutieren Stundenlang über das was ich mache, wollen mir sagen wann ich meine Freundin zu sehen hab und wann nicht und ja.. es ist für mich einfach schon Unterdrücken, hallo ich bin 21 und keine 15!

  10. #9
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Zitat Detektiv Conan Beitrag anzeigen



    Ja ich weiß nicht ich hab leider schon viel gelesen das es nicht möglich sei und ein Arbeitskollege sagt das kann ich selbst auch nicht Beantragen.....



    Blödsinn, ich habe es selber beantragt als ich mit 23 eine neue Ausbildung begonnen habe. Es kann nur sein das die Familienkasse irgendwelche Einkommensnachweise sehen will deiner Eltern. Weiss nur gerade nicht ob es bei Kindergeld oder Halbwaisenrente war da ich das auch bekommen habe. Aber wenn kann man die Sachlage sicherlich schildern und auf die bereits bezogene Leistung hinweisen.

  11. #10
    ArgonX ArgonX ist offline

    AW: Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Zitat Detektiv Conan Beitrag anzeigen
    Nee ich will da einfach raus, die diskutieren Stundenlang über das was ich mache, wollen mir sagen wann ich meine Freundin zu sehen hab und wann nicht und ja.. es ist für mich einfach schon Unterdrücken, hallo ich bin 21 und keine 15!
    Nein, lass dich nicht unterdrücken! Werde Eigenständig, werde Erwachsen, mach dein Ding! Dafür musst du nur Kindergeld beantragen...

  12. #11
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Das Kindergeld bekommen eigentlich die Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten), müssen es dir allerdings wieder zugute kommen lassen. Sollten deine Erziehungsberechtigten dir weniger Unterstützung zahlen als die Höhe des Kindergelds, kannst du einen Abzweigungsantrag stellen und es kann direkt an dich überwiesen werden ... Am besten informierst du dich mal bei der Familienkasse, da gibts dann auch solche Formulare ...
    http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm...tbai378319.pdf
    http://www.kindergeld.org/abzweigung...indergeld.html

  13. #12
    FallenAngel FallenAngel ist offline
    Avatar von FallenAngel

    AW: Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Unterhaltspflichtig sind die Eltern i.d.R. nur für die Erstausbildung. Bei einer Zweitausbildung hängt es u.a. davon ab, ob ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen beiden Ausbildungen besteht, dann sind die Eltern u.U. weiterhin unterhaltspflichtig.

    btw: Beim Kindergeld handelt es sich um keine "Zahlung", sondern um eine Steuervergütung für die Eltern um das Existenzminium des Kindes zu sichern

    @Detektiv Conan: Wie bereits erwähnt, lass dich beraten. Wir kennen nicht alle Fakten und dort kann dir dann weitergeholfen werden.

  14. #13
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    AW: Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Zitat FallenAngel Beitrag anzeigen
    Unterhaltspflichtig sind die Eltern i.d.R. nur für die Erstausbildung. Bei einer Zweitausbildung hängt es u.a. davon ab, ob ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen beiden Ausbildungen besteht, dann sind die Eltern u.U. weiterhin unterhaltspflichtig.

    btw: Beim Kindergeld handelt es sich um keine "Zahlung", sondern um eine Steuervergütung für die Eltern um das Existenzminium des Kindes zu sichern
    Richtig. So wie es allerdings aussieht, sind die Eltern nicht darauf aus, Unterstützung zu leisten. Da es die Zweitausbildung ist, müsste er seine Eltern insofern in jedem Fall verklagen, mit ungewissem Ausgang in diesem Fall.
    @vieraeugigerZyklop

    Das Kindergeld war "frühers" abhängig vom Einkommen des Kindes. Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle. Hat das Kind über dem Existenzminimum verdient, wurde das Kindergeld gestrichen, soweit mir bekannt.
    Das ist heute nicht mehr so.

  15. #14
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    @vieraeugigerZyklop

    Das Kindergeld war "frühers" abhängig vom Einkommen des Kindes. Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle. Hat das Kind über dem Existenzminimum verdient, wurde das Kindergeld gestrichen, soweit mir bekannt.
    Das ist heute nicht mehr so.
    Ah okay. Dann war es wohl bei der Halbwaisenrente wo ich das machen musste. Danke für die Aufklärung

  16. #15
    FallenAngel FallenAngel ist offline
    Avatar von FallenAngel

    AW: Von zuhause ausziehen, wie geht das in der Ausbildung?

    Ich würde auf alle Fälle nochmal das Gespräch mit den Eltern suchen, bevor eine Klage evtl. in Erwägung gezogen wird. Außerdem wird dies sicherlich ebenfalls ein Punkt sein, der in der Beratung angesprochen werden sollte/wird.