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  1. #1
    Xburn Xburn ist offline
    Avatar von Xburn

    Verjähren Strafanzeigen ?

    Hallo Leute
    Habe mal eine kurze Frage bezüglich Strafanzeigen.
    Angenommen Person A ist nach Metro oder Saturn oder Media Markt etc. hingegangen und hat bei einem dieser Läden eine Ware gestohlen.
    Wurde halt wie üblich dabei erwischt und kriegt Hausverbot.

    Das wäre doch prinzipiell eine Strafanzeige weil Person A was geklaut hat oder ?



    Frage 1:
    Haben Arbeitsgeber das Recht in die Polizeiakte zu schauen ?

    Frage 2:
    Was sind meistens die Folgen so einer Tat ? Was sagt meistens der Richter ?

    Frage 3:
    Kriegt man dafür eine Anzeige ? Laut unseres Lehrers wie ich das Verstehe wurde die Polizei nicht gerufen im Laden.

    Frage 4:
    Verjähren solche Anzeigen, bzw. sind sie nach vielen Jahren noch in den Akten aufzusuchen ?


    Die Situation: (ich fasse schnell zusammen )

    Person A und B gehen z.b nach Media Markt etc. und klauen z.b eine Computermaus im wert von über 50€.
    Dabei stellt Person B seinen Tonister zur Verfügung und Person A tut dort sachen rein.
    Person A und B gehen durch diese Sicherheitsschranke und es fängt an zu piepen. (Person B hat den Tonister an)
    Beide gestehen das es geklaute Ware ist.
    Der Angestellte fragt beide wer nun geklaut hat und Person B sagt das sie es war.
    Aus Gnade rufen die Sicherheitsleute nicht die Polizei.

    Was sie die späteren Folgen.

    Wäre sehr erfreut über eine Rückmeldung und Antwort von euch !

    Lg

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    Verjähren Strafanzeigen ?

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  3. #2
    Masterboy Masterboy ist offline
    Avatar von Masterboy

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Ich kenne das so, dann muss man ihn das Büro des Laden, und da wird dann der rest geklärt ob dann Polizei gerufen wird entscheidet sich dann im Büro.

    In den meisten Fällen wird die Polizei gerufen weil es ja strafbar ist.

  4. #3
    Xburn Xburn ist offline
    Avatar von Xburn

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Ich kenne das so, dann muss man ihn das Büro des Laden, und da wird dann der rest geklärt ob dann Polizei gerufen wird entscheidet sich dann im Büro.

    In den meisten Fällen wird die Polizei gerufen weil es ja strafbar ist.
    laut dem lehrer ist das auch so, nur das in dem fall die polizei nicht gerufen wurde.

  5. #4
    Masterboy Masterboy ist offline
    Avatar von Masterboy

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen
    laut dem lehrer ist das auch so, nur das in dem fall die polizei nicht gerufen wurde.
    Und warum glaubt der Lehrer das? hatte er selber schon geklaut um sowas zu wissen?

  6. #5
    Xburn Xburn ist offline
    Avatar von Xburn

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Und warum glaubt der Lehrer das? hatte er selber schon geklaut um sowas zu wissen?
    das weiß ich nicht.

    brauche antworten

  7. #6
    Masterboy Masterboy ist offline
    Avatar von Masterboy

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen
    das weiß ich nicht.

    brauche antworten
    Meine Antwort wäre ja die rufen die Polizei, rede da aus Erfahrung hatte selber schon geklaut.

    Und das waren nur kleine summen wie 5 Euro.

  8. #7
    Aurel-

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen
    Das wäre doch prinzipiell eine Strafanzeige weil Person A was geklaut hat oder ?
    Nein, das wäre prinzipiell keine Strafanzeige.
    Strafanzeige muss bei der Polizei erstattet werden. Wenn die Polizei nicht da war, liegt es im ermessen des Ladenbesitzers eine Strafanzeige zu erstatten - oder auch nicht.

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen
    Was sie die späteren Folgen.
    Wenn der Ladenbesitzer eine Strafanzeige erstattet, bekommen die Personen eine entsprechende Vorladung von der Polizei.
    Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, kommt es darauf an ob a) Bereits eine Straftat vorliegt b) wie alt die beiden sind.

    Wenn es sich um minderjährige handelt ohne Vorstrafen wird es nur Sozialstunden geben ohne Eintrag in die polizeiliche Führungsakte. Im Polizeiregister wird natürlich trotzdem alles vermerkt, auch die Anzeige.

    Haben Arbeitsgeber das Recht in die Polizeiakte zu schauen ?
    Der Arbeitgeber hat das Recht auf Nachfrage der polizeilichen Führungsakte. Ob man diese vorlegt oder nicht, liegt im eigenen ermessen. Bei nicht vorlegen sollte aber klar sein, das man den Job nicht bekommt.

    PS: Da nicht die Polizei gerufen wurde scheint es so, als sein die beiden nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Ob da noch was kommt seitens des Ladenbesitzers bleibt abzuwarten.
    Selbst wens es in dem Fall - beide minderjährig und ohne Vorstrafen - zu einer Verurteilung durch ein Gericht kommt, steht das der beruflichen Laufbahn nicht im Wege.

    Lg

  9. #8
    Xburn Xburn ist offline
    Avatar von Xburn

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Wenn der Ladenbesitzer eine Strafanzeige erstattet, bekommen die Personen eine entsprechende Vorladung von der Polizei.
    ja die angestellten sagen auch sowas das person A und person B eine einladung kriegen.

    Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, kommt es darauf an ob a) Bereits eine Straftat vorliegt b) wie alt die beiden sind.
    nein es liegen keine straftaten bei beiden vor und einer ist 18 und der andere glaube ich 20

    PS: Da nicht die Polizei gerufen wurde scheint es so, als sein die beiden nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen.
    beiden wurde aber gesagt das die eine einladung zur polizei kriegen wo sie alles nochmal schildern müssen und dann gehts ab zum gericht.

    was sind die weiteren folgen bzw. konsequenzen ?

  10. #9
    Aurel-

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen
    nein es liegen keine straftaten bei beiden vor und einer ist 18 und der andere glaube ich 20
    was sind die weiteren folgen bzw. konsequenzen ?
    Es ist damit zu rechnen, das beide nach dem Jugendstrafrecht ( trotz der Volljährigkeit - da unter 21) zu Sozialstunden verturteilt werden - damit man den beiden die Zukunft nicht verbaut. Eine Art zweite Chance also. Mit einem Eintrag in die polizeiliche Führungsakte wäre in dem Fall nicht zu rechnen.

    Angaben natürlich ohne Gewähr , aber in der Regel läuft es so.

    Lg

  11. #10
    Xburn Xburn ist offline
    Avatar von Xburn

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Es ist damit zu rechnen, das beide nach dem Jugendstrafrecht ( trotz der Volljährigkeit - da unter 21) zu Sozialstunden verturteilt werden - damit man den beiden die Zukunft nicht verbaut. Eine Art zweite Chance also. Mit einem Eintrag in die polizeiliche Führungsakte wäre in dem Fall nicht zu rechnen.

    Angaben natürlich ohne Gewähr , aber in der Regel läuft es so.

    Lg
    danke sehr aber woher weisst du so viel darüber ?
    Wie viele Sozialstunden wären das z.b ?

    Was wäre den die alternative wenn man den beiden die zukunft versauen müsste ?

  12. #11
    Aurel-

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen
    danke sehr aber woher weisst du so viel darüber ?
    Wie viele Sozialstunden wären das z.b ?
    Vieles habe ich mir angelesen bzgl. des Jugendstrafrechts. Wie viele Sozialstunden es in so einem Fall gibt (oder geben kann), weiß ich nicht. Das müsstest du vielleicht mal einem Forum für Juristen nachfragen.

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen
    Was wäre den die alternative wenn man den beiden die zukunft versauen müsste ?
    Öhm, die Frage ist an sich etwas komisch. Es gibt ja immer Kriterien wie das Alter, Familienhintergrund etc. wonach man die Leute dann entsprechend beurteilt . Jemanden die Zukunft "versauen wollen/müssen" gibt es da eigentlich nicht. Mit einem anderen Urteil ist eigentlich nicht zu rechnen aufgrund des Alters und des Vorfalles.

    Lg

  13. #12
    Xburn Xburn ist offline
    Avatar von Xburn

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Öhm, die Frage ist an sich etwas komisch. Es gibt ja immer Kriterien wie das Alter, Familienhintergrund etc. wonach man die Leute dann entsprechend beurteilt . Jemanden die Zukunft "versauen wollen/müssen" gibt es da eigentlich nicht. Mit einem anderen Urteil ist eigentlich nicht zu rechnen aufgrund des Alters und des Vorfalles.
    trotzdem wird sowas in das polizeirigister eingetragen oder ?

    kriegt man den eine anzeige ?

    ah genau
    soweit ich das richtig verstanden habe wurden die 2 von den cameras im laden nicht gefasst wie sie was geklaut haben.

    Verjähren solche Anzeigen, bzw. sind sie nach vielen Jahren noch in den Akten aufzusuchen ? bzw. verjähren den diese akteneinträge ?

  14. #13
    Aurel-

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen
    kriegt man den eine anzeige ?
    soweit ich das richtig verstanden habe wurden die 2 von den cameras im laden nicht gefasst wie sie was geklaut haben.
    Was verstehst du unter einer Anzeige? Eine Anzeige gibt es nur, wenn dich jemand anzeigt ( in dem Fall der Ladenbesitzer ).
    Man kann dich immer anzeigen, ganz unabhängig davon ob du schuldig bist oder nicht. Das wird ja dann erst während der Ermittlungen geklärt und dann ggf. von einem Richter verurteilt.

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen
    Verjähren solche Anzeigen, bzw. sind sie nach vielen Jahren noch in den Akten aufzusuchen ? bzw. verjähren den diese akteneinträge ?
    Es gibt je nach höhe der Strafe eine Tilgungsfrist, ab wann die Einträge wieder entfernt werden.
    Bei oben genannter Straftat gibt es aber wohl nur einen Eintrag in den Bundeszentralregister ( ich nannte ihn vorher polizei register, entschuldigung ), in dem lediglich die Staatsanwalt Einsicht hat. Verjährung wäre bei Jugendstrafrecht bei obrigen Fall 5 Jahre.

    Darf ich fragen warum du dich da so genau für die Einzelheiten interessierst? Hast du Mist gebaut?

    Lg

  15. #14
    Xburn Xburn ist offline
    Avatar von Xburn

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Verjährung wäre bei Jugendstrafrecht bei obrigen Fall 5 Jahre.
    so ist das also.
    darf den der arbeitsgeber da reinschauen ?

    wird noch irgendwo was vermerkt wo der arbeitsgeber reinschauen kann ?

  16. #15
    Aurel-

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen
    so ist das also.
    darf den der arbeitsgeber da reinschauen ?

    wird noch irgendwo was vermerkt wo der arbeitsgeber reinschauen kann ?
    Nein, der Arbeitgeber hat keine Einsicht in den Bundeszentralregister und kann auch keinen Auszug daraus verlangen.
    Reinschauen kann er generell in keine Akte. Er kann nach dem polizeilichen. Führungszeugnis fragen, beim oben genannten Fall Aufgrund der Hintergründe (keine Vorstrafen, Jung, geringer Delikt ) wird da aber nichts drin stehen.


    Lg

  17. #16
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen
    Frage 1:
    Haben Arbeitsgeber das Recht in die Polizeiakte zu schauen ?

    Frage 2:
    Was sind meistens die Folgen so einer Tat ? Was sagt meistens der Richter ?

    Frage 3:
    Kriegt man dafür eine Anzeige ? Laut unseres Lehrers wie ich das Verstehe wurde die Polizei nicht gerufen im Laden.

    Frage 4:
    Verjähren solche Anzeigen, bzw. sind sie nach vielen Jahren noch in den Akten aufzusuchen ?
    Zu 1.) Ganz klar NEIN. Auch in einem pol. Führungszeugnis wird kein solches Vergehen aufgenommen. Kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt. allerdings landen sie im Bundeszentralregister. Also, keine Panik.

    Zu 2.) Diebstahl - was wird er wohl sagen? Toll gemacht?

    Zu 3.) Anzeigen kann man auch erstatten ohne die Polizei zu rufen. Das hängt sicher von der Einstellung der bestohlenen Firma ab. Anzeigbar ist es in jedem Fall.

    zu 4.) Einmal angezeigt verjährt höchstens die Tat wenn sie rechtlich nicht mehr zu ahnden ist. Der Staatsanwalt kann mindestens so lange ermitteln, so lange die Tat nicht verjährt ist.

  18. #17
    Martinus Martinus ist offline

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Zitat Xburn Beitrag anzeigen

    Frage 1:
    Haben Arbeitsgeber das Recht in die Polizeiakte zu schauen ?

    Frage 2:
    Was sind meistens die Folgen so einer Tat ? Was sagt meistens der Richter ?

    Frage 3:
    Kriegt man dafür eine Anzeige ? Laut unseres Lehrers wie ich das Verstehe wurde die Polizei nicht gerufen im Laden.

    Frage 4:
    Verjähren solche Anzeigen, bzw. sind sie nach vielen Jahren noch in den Akten aufzusuchen ?
    Zu Frage 1: Ein Recht auf Blick in die Polizeiakte hat ein "normaler" Arbeitgeber nicht. Es gibt aber Arbeitgeber die das pol. Führungszeugnis fordern. Und hier kommt es darauf an. Wenn Du nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wirst, wird die Tat dort nicht zu finden sein. Beim Erwachsenenstrafrecht kommt es auf das Urteil des Richters an. Wenn eine Strafe ausgesprochen wird, für die man nicht als "Vorgestraft" gilt, wird im Führungszeugnis nichts drin stehen.
    Zu Frage 2: Wenn Du im Laden noch vor der Kasse erwischt wurdest, geht das noch als Ladendiebstahl durch. Bei einer erstmaligen Verurteilung gilst Du gewöhnlich nicht als Vorgestraft. Wenn Du aber an der Kasse vorbeigegangen bist und gemacht hast, als ob Du nichts hättest, könnte der Richter Dich wegen Betrug verurteilen. Und die Strafe hierfür würde sogar eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen, sogar schon beim ersten Mal, und Du wärst Vorgestraft, was dann auch im Führungszeugnis stehen würde.
    Zu Frage 3: Das ist ungewöhnlich. Damit hängst Du wohl in der Luft. Die können das natürlich so machen. Aber ein Hausverbot hätte man Dir doch dann direkt gegeben.
    Zu Frage 4: Rein rechtlich gesehen, ist das abhängig von Deinem Alter wegen Jugend-/Erwachsenenrecht, dem Urteil des Richters und ob es eine Bewährung gibt.
    Aber und das ist etwas was viele Leute oft vergessen. Wenn Du Dich bei der Polizei wegen einem Ausbildungsplatz bewerben willst, haben die dort Zugang zu den Akten, die sonst Außenstehenden verschlossen sind. Wenn Du Dich irgendwann in dem oder einem der Partnergeschäfte, die zu dem Konzern gehören bewirbst, könnte das dort noch bekannt sein und bekommst eventuell nicht den Job. Media-Markt, Saturn, Metro, Alpha-Tecc, Globus, Rewe sind Märkte die zu Konzernen gehören und untereinander kommunizieren.

  19. #18
    Xburn Xburn ist offline
    Avatar von Xburn

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    hallo leute
    war heute nun bei der verhörung und mir wurde angeboten das ich entweder einen anwalt beauftragen kann oder einfach stellung nehmen.
    ich wusste nicht was ich machen soll und habe mich zu nichts entschieden. mir wurde eine ausnahme gewährt und sie stellte es erstmal als "anwalt" ein und gab mir noch einen zettel mich nach hause wo ich (wenn ich mich doch fürs stellung nehmen entscheide)
    das alles aufschreiben soll und ihr geben soll.

    heute unterhielt ich mich mit leuten, die sagten mir das ich einfach alles hätte sagen soll, was ich auch machen wollte, nur ich wusste nicht mit oder ohne anwalt, lügen tue ich sowieso nie.

    meine kollegen sagten mir, ich solle mir keine sorgen machen weil es das erste mal ist, das es auch ggf. nicht zu einer gerichtlichen verhandlung kommt, sondern das mir einfach paar sozialstunden zugeteilt werden.

    was ist eure meinung ?

    Lg

  20. #19
    NeoPhoenix NeoPhoenix ist offline
    Avatar von NeoPhoenix

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Ich kenne es so von nem damaligen Kumpel: Dieser hatte damals im Kaufland ein PS3-Spiel im Wert von 40 € hat mitgehen lassen, wurde vom Kaufhausdetektiv erwischt, Polizei wurde nicht eingeschaltet, aber Anzeige gestellt. Irgendwann nach 3-4 Monaten erst kam von der Polizei ein Vernehmungsschreiben, welches er aber unbeantwortet ließ (dummerweise ), denn das Resultat daraus war, dass der Staatsanwalt sich eingeschaltet hat und dementsprechend auch vorgeladen hat zu einem gerichtlichen Termin. Dort ging dann auch alles soweit ich weiß relativ schnell über die Bühne: "Was halten Sie denn als Entschädigung für angemessen? Die Staatsanwaltschaft fordert 150 €, weil Ersttäter-"Bonus"." Er ging darauf natürlich ein, zack - das wars.

    Somit würde ich daraus schließen, dass man ehrlich seine Aussage macht und darauf als Ersttäter hofft, dass der Staatsanwalt dann kein Interesse daran zeigt. (ist eigentlich in den meisten Fällen so)

    Btw... warum schreibst du erst, dass es hier nicht um dich geht, sondern irgendwas für die Schule?! Jeder baut mal Scheiße, shit happens.

  21. #20
    Xburn Xburn ist offline
    Avatar von Xburn

    AW: Verjähren Strafanzeigen ?

    Btw... warum schreibst du erst, dass es hier nicht um dich geht, sondern irgendwas für die Schule?! Jeder baut mal Scheiße, shit happens.
    trotzdem , hatte angst.

    jedenfalls ist es komisch.
    ich war ja beim verhör und dort musste ich mich entscheiden entweder einen anwalt als verteidigung zu nehmen oder mich zu äußern , also eine aussage machen.
    die hat mich als " nimmt anwalt als verteidigung" aufgeschrieben und mit einen zettel mitgegeben wo ich mich äußern kann, also eine aussage machen kann.
    die hat mir als ausnahme beides mitgegebenm. normalerweise muss man sich für eins der beiden entscheiden.

    nun sehe ich , das es wenig sinn macht einen anwalt zu nehmen, daher will ich eine aussage machen, natürlich eine ehrliche.
    aber auf das blatt zu schreiben kommt mit das komisch.
    was ist wenn ich rechtschreibfehler mache oder grammatikalisch falsch schreibe ? eigentlich macht das ja alles die polizistin

    was soll ich machen ?

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