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26.10.2014, 18:20 #1gamefreake89
Verbot von giftigen Tieren als Haustiere
Der Politiker Johannes Remmel (Umweltminister/Grüne) will zudem eine Anzeigepflicht für Tiere einführen, die zwar gefährlich sein können, aber nicht tödlich giftig sind.
Minister Remmel: Hochgiftige Tiere geh
Gefahrtiergesetz : NRW verbannt giftige Tiere aus dem Wohnzimmer - Nachrichten Politik - Deutschland - DIE WELT
Schlangen nicht mehr in Wohnzimmern: NRW will Gifttiere in Privathaushalten verbieten
Johannes Remmel: NRW-Minister will giftige Haustiere verbieten
Nach den Vorschlägen der Landesregierung soll künftig unter anderem für Tiere der folgenden, besonders gefährlichen Arten ein Haltungsverbot gelten (Auswahl):
aus der Ordnung der Webspinnen (Araneae) die Arten Atrax robustus, Hadronyche modesta sowie alle Arten der Gattungen Latrodectus, Loxosceles, Phoneutria, Sicarius und Macrothele,
aus der Ordnung der Skorpione (Scorpiones) alle Arten der Gattungen Androctonus, Buthacus, Centruroides, Hemiscorpius, Hottentotta, Leiurus, Mauritanobuthus, Mesobuthus, Parabuthus und Tityus,
aus der Klasse der Schnecken (Gastropoda) alle Arten der Gattung Conus (Kegelschnecken),
aus der Klasse der Kopffüßer (Cephalopoda) alle Arten der Gattung Hapalochlaena (Blaugeringelte Kraken),
bei den Fischen alle Arten der Familie Steinfische (Synanceiidae),
bei den Lurchen die Arten aus der Gattung Phyllobates (Blattsteiger), wenn es sich um Wildfänge handelt,
alle Giftzahn tragenden Schlangenarten,
alle Krustenechsenarten (Gattung Heloderma),
der Komodowaran (Varanus komodoensis),
alle Panzerechsenarten (Ordnung Crocodilia),
aus der Familie Hunde (Canidae) der Wolf einschließlich Dingo (Canis lupus), der Afrikanische Wildhund (Lycaon pictus) und der Rothund oder Asiatische Wildhund (Cuon alpinus),
alle Hyänenarten (Familie Hyaenidae),
aus der Familie Echte Katzen (Felidae) alle Großkatzenarten der Gattung Panthera sowie von den Kleinkatzen der Puma
(Profelis concolor),
aus der Ordnung der Herrentiere (Primates) alle Tierarten mit Ausnahme der so genannten Halbaffen, der Krallenaffen (Familie Callitrichidae), Kapuzinerartigen Affen (Familie Cebidae) und Zwergmeerkatzen (Gattung Miopithecus).Für nachfolgende gefährliche Tiere soll es eine Anzeigepflicht geben (Auswahl):
alle Vogelspinnenarten der Gattungen Poecilotheria, Haplopelma, Pterinochilus, Stromatopelma und Selenocosmia aus der Familie Theraposidae (Echte Vogelspinnen) und die Arten der Gattung Trechona aus der Familie Dipluridae (Vogelspinnenartige),
aus der Klasse der Hundertfüßer die Arten der Gattung Scolopendra,
alle Skorpionarten aus der Familie Buthidae, soweit sie nicht unter das Verbot fallen, sowie aus anderen Familien der Skorpione die Arten der Gattungen Bothriurus, Hadrurus, Nebo, Urodacus und Vaejovis,
die Arten der Asiatischen Riesensalamander (Gattung Andrias),
alle sehr groß werdenden Schlangen mit einer erreichbaren Körperlänge über 2 m aus der Familie der Riesenschlangen (Boidae) mit den Unterfamilien der Boaschlangen (Boinae) und Pythonschlangen (Pythoninae),
bestimmte Giftstachel bewehrte Fischarten, soweit sie nicht unter das Verbot fallen, das sind alle Arten der Familien der Korallenwelse oder Aalwelse (Plotosidae), Petermännchen (Trachinidae), Froschfische (Batrachoeididae), der Kaninchenfische (Siganidae), der Skorpionfische (Scorpaenidae) mit den Unterfamilien Eigentliche Skorpionfische (Scorpaeninae) und Feuerfische (Pteroinae) und die Arten der Unterordnung der Stechrochenartigen (Myliobatiformes), sowie die Welsart Heteropneustes fossilis und bestimmte Arten der Familie der Himmelsgucker (Uranoscopidae), nämlich Astroscopus (synonym Uranoscopus) guttatus, Astroscopus sexspinosus, Astroscopus y-graecum, Astroscopus zephyreus, Kathetostoma averruncus, Kathetostoma albigutta, Uranoscopus archionema, Uranoscopus japonicus, Uranoscopus scaper und Uranoscopus sulphureus,
die Arten Schnappschildkröte (Chelydra serpentina) und Geierschildkröte (Macrochelys temminckii) sowie groß werdende Wasser- oder Sumpfschildkrötenarten mit einer erreichbaren Panzerlänge über 50 cm.
Ich persönlich währe eher für einen Giftigen Tier Führerschein denn man machen muss um die tiere legal zu besitzen anstatt ein komplett verbot.
Denn dieser würde die zukunftigen besitzer dazu zwingen sich über die Tiere zu informieren und er könnte einen sicheren umgang vermitteln.
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Verbot von giftigen Tieren als Haustiere
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26.10.2014, 19:53 #2Krankfried
AW: Verbot von giftigen Tieren als Haustiere
Absolut kein Problem. Wenn solches Getier doch irgendwie ausbricht, ist mit einer Gefährdung der Nachbarschaft/Hausbewohner zu rechnen, und ganz auszuschließen ist es nie.
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26.10.2014, 19:56 #3daywalker2609
AW: Verbot von giftigen Tieren als Haustiere
Absolut richtige Entscheidung. Die meisten können doch gar nicht mit Tieren umgehen und es wurde schon öfters mal gezeigt, wie man einfach an Giftschlangen kommt. Abgesehen davon muss man ein mal nicht aufpassen und dann kann das Tier auch ausbrechen, grade bei so einer Mamba oder kleinen Skorpionen kann das gefährlich werden.
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26.10.2014, 20:03 #4MenocidiX
AW: Verbot von giftigen Tieren als Haustiere
Schwachsinn. Kurbelt den Schwarzmarkt an, die Viehcher werden heimlich gehalten und bei 'Unfällen' wird es schwieriger den Besitzer ausfindig zu machen. Fazit: Macht alles nur schlimmer.
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26.10.2014, 20:06 #5daywalker2609
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26.10.2014, 20:30 #6JokerofDarkness
AW: Verbot von giftigen Tieren als Haustiere
Gute Entscheidung, denn giftige Tiere gehören meines Erachtens nicht in private Hände.
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27.10.2014, 08:32 #7Der Schmied von Kochel
AW: Verbot von giftigen Tieren als Haustiere
Einige der Tiere sind ohnehin auf der Liste von bedrohten Tierarten, ergo: dürfen nicht gehandelt werde. Und wer hält sich bitte einen Komodowaran zu Hause?! Exotische Tier - wie von @JokerofDarkness geschrieben - gehören nicht in ein mitteleuropäisches Wohnzimmer auf den Fliesentisch.
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27.10.2014, 10:55 #8daywalker2609
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27.10.2014, 11:02 #9Cao Cao
AW: Verbot von giftigen Tieren als Haustiere
Solange es aber kein wirkliches Gesetz dazu gibt, behalte ich meine Tierchen
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27.10.2014, 17:12 #10Krankfried
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