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Thema: Urteil im Fall Jonny K.
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16.08.2013, 07:42 #1vieraeugigerZyklop
Urteil im Fall Jonny K.
Nun steht das Urteil in diesem Fall.
Nach einem prozess wo nicht lückenlos geklärt werden konnte wurde der Haupttäter Onur U. zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt und die Mittäter zu jeweils Zwei Jahren und un zwischen 3 und 8 Monaten zusätzlich.
Ganz klar ist nicht wer Jonny K letztendlich den tödlichen Schlag oder Tritt verpasste, er wurde noch weiterverprügelt als er bereits regungslos am Boden lag, jedoch wird der Schlag von Onur U. als Startsignal für die anderen verstanden und er somit als Haupttäter gesetzt.
Jonny K wollte nur für einen betrunkenen Freund einen Stuhl ranziehen. Onur U. rüttelte an diesen Stuhl und Jonny K wollte nur das seine Freunde in Ruhe gelassen werden und sagte nur "Ey, was soll das? Siehst du nicht, dass der besoffen ist?"....und Onur U. setzte einen faustschlag in Jonny K's Gesicht.
Quelle:
Urteil im Fall Jonny K.: Onur U. zu Haftstrafe verurteilt - SPIEGEL ONLINE
Mal abgesehen davon das jeden Tag jemand ermordet wird und das auch im Affekt finde ich das Urteil mehr als lächerlich. Onur U. zeigt wohl keine wirklich Reue. Er lebt sein Leben in viereinhalb Jahren weiter während für Jonny K's Familie das restliche Leben komplett zerstört ist. Da stellen sich mir zwei Fragen:
1. Warum ist da Urteil so lächerlich?
2. Soll man überhaupt noch Zivilcourage zeigen wenn man immer im Hinterkopf haben muss das man wegen so einer kleinigkeit sterben kann?
Was denkt ihr?
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16.08.2013, 09:08 #2Topas
AW: Urteil im Fall Jonny K
Da das Urteil zu hoch ist wird erstmal Revison eingelegt, dass kann man ja noch verstehen
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16.08.2013, 09:53 #3Cao Cao
AW: Urteil im Fall Jonny K
Spaß beiseite. Ich finde es schon mal gut das man "Als Gericht ein Exempel an die anderen statuiert indem man wilkürlich den möglichen Haupttäter einfach länger sitzen lässt, aber insgesammt ist das Ergebnis richtig erbärmlich. Man sollte noch daraufplädieren das die Täter auf Lebenszeit Schmerzensgeld an die Familie abdrücken müssen.
Ihnen einfach irgendwelche Jobs geben die keine andere Sau machen will und so viel für die Familie zurücklegen das die Leute NUR Geld zum Leben übrig haben. Das repräsentiert ihren menschlichen Wert in unserer Gesellschaft. Nämlich nicht mehr Wert zu sein als ein Sklave im 17- Jahrhundert.
Zu deinen zweiten Punkt: Natürlich Zivilcourage zeigen. Hingehen den Stuhl nehmen und wenn er diesen festhält einfach in die Fresse schlagen (Vor Gericht kannst du dann sagen dass das Risiko zu hoch war, als wenn du diese Person drum gebeten hättest.
Sorry das ich es alles so verachtend schreibe, aber ich denke mal das zeigt wie sehr unzufrieden ich mit den Ergebnis wäre. Am besten wäre noch wenn sie die Haftstrafe in ihren Land absetzen müssten.
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16.08.2013, 15:51 #4Issomad
AW: Urteil im Fall Jonny K
Angesichts der Tatsache, dass viele Einzelheiten sich nicht beweisen ließen und der Tatsache, dass Jugendstrafrecht angewandt wurde, ist das Urteil in Ordnung. Mord oder Totschlag ließ sich eben nicht nachweisen ...
Man muss auch bedenken, dass 4 Jahre bzw. 2 Jahre Knast für einen Proll in diesem Alter (19-25) ziemlich hart ist, aber gerechtfertigt, und sicher nicht zu wenig, wenn man die Umstände unseres Rechtssystems betrachtet ...
Dass die Schläger die Haftstrafe 'auf einer Backe' absitzen, glaube ich nicht, es wird ihnen weh tun (vielleicht sorgen auch andere Knastis dafür, dass es noch mehr weh tut ). Bisher schienen sie ja immer glimpflich weggekommen zu sein und jetzt eben nicht mehr ...
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19.08.2013, 13:32 #5Sanchez
AW: Urteil im Fall Jonny K
Diese Urteile wo Menschen sich tot tretten und dann nur für "Körperverletztung mit schwerer Todesfolge" bestraft werden, kann ich nicht verstehen. Den die Konsequenz aus der Tat wird definitiv nicht gezogen, wenn man Jemanden mit Absicht schadet und dann eine "Tötung" vollzieht. Ein Mensch der Jemanden gezielt tötet, ist mir schon fast sympathischer als ein verlogener Assozialer, der seine Aggressionen nicht unter Kontrolle hat und deshalb getötet hat.
Und das Resultat ist das selbe, Jemand ist tot und Beweggrund war Absicht. Niemand schlägt eine andere Person mit der Faust ins Gesicht ohne den Gedanken ihr schaden zu wollen. Wenn das zum Tod führt, sollte die Person sofern sie über 14 ist die volle Verantwortung tragen.
Sonst kann ja jeder Heino (was auch fast jeder versucht) darauf plädieren, das er/sie nicht gewusst hat, das ein Messerstich (oder etliche andere Taten) zum Tode führen kann.
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