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  1. #861
    gamefreake89 gamefreake89 ist offline
    Avatar von gamefreake89

    Uploadfilter & Artikel 11 & 13 [Diskussion]

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Zum anderen sagt doch der Generalanwalt, dass es eine Bagatellgrenze gibt, d.h. kleine Ausschnitte dürfen durchaus verwendet werden. Das lässt sich doch auch über Filter Regeln, wie lange zusammenhängende Sequenzen sein dürfen, bevor sie geblockt werden.
    Youtube wird eher zuviel blocken als zu wenig, allein um einer Strafe zu entgehen. Man hat bei Youtube schon jetzt mit aktuellen System keinerlei Ansprechpartner wenn das eigene Video zu unrecht Blockiert wurde. Ich glaube kaum das dies jetzt Plötzlich besser wird wenn mehr Videos im vorherein Gesperrt werden.
    Desweiteren liegt die Bagatelgrenze bei gerade mal 15 Sekunden. Bei einer aufwendige Frame to Frame Analyse hast du diese schon nach der Ersten Szene überschritten. Ich will gar nicht erst von aufwendigen Videos anfangen wo Youtuber die Geschichte ganzer Genre/Spielereihe etc nachzeichen. Oder Musiker welche hochwertige Musikanalysen einzelner Abschnitte eines Songs Analysieren, wie sollen sie die 15 Sekunden einhalten wenn die Abschnitte allein schon länger als 15 sekunden Dauern.

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Zum anderen hat das mMn eben wenig mit Meinungsfreiheit zu tun, sondern wie du ja selbst sagst, eher mit Kunstfreiheit.
    Kunst und Meinungsfreiheit gehen durchaus Hand in Hand genauso verschwimmen die Grenzen schnell.
    Wenn z.b. Publisher die Uploadfilter nützen um nur gezielt ausgewählte Kanäle eine Verwendung von Bild Material des Trailer/Film/Spiels etc zu erlauben. Somit kann man ganz einfach unkritische Kanäle gezielt bevorteilen, was durchaus die Meinungsfreiheit einschränkt.

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Und zur nötigsten Not lädt man dann sein Video halt nicht bei YT hoch sondern auf einem eigenen Webspace. Da erreicht man aber nicht so viel Reichweite, was dann wiederum bedeutet, dass es nicht mehr um Kunst- oder Meinungsfreiheit geht, sondern um Reichweite und letzten Endes bei vielen halt schlicht um Geld.
    Wie können Künstler welche Stunden/Tage in ein Video gesteckt haben auch Reichweite verlangen. Natürlich möchte sie das ihre Werke auch gesehen werden und nicht ungesehen irgendwo vergammeln.
    Es ist ja dann nichtmal so das halt ein großer Anbieter wegfällt sondern alle großen Anbieter fallen weg genauso, wie die welche erst in ferner Zukunft groß werden.

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    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #862
    AndiBcool AndiBcool ist offline
    Avatar von AndiBcool

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    Um mal selber eine kleine Erfahrung bei YT zu schildern, ich habe ein kurzes Video gemacht um das Klangverhalten eines Bluetooth Lautsprechers zu einem anderen zu machen für den Support.
    Natürlich habe ich dafür ein Musikstück genommen, welches maximal 15 Sekunden zu hören war. Das kurze Video habe ich nicht öffentlich sichtbar gemacht und war nur per direktlink zu sehen.
    Dennoch gabs sofort nach dem Hochladen einen Einspruch wegen Urheberrechtsverletzung und mir wurde mitgeteilt, das alle Einnahmen, die dieses Video macht an den Urhber gehen und nicht an mich.

    Gut ich wollte ja eh keine Einnahmen damit erzielen, dennoch halte ich das schon für etwas unfair.
    Mal angenommen ich möchte über Musik reden und als Beispiele mal kurz in die Sachen reinhören lassen. Dann bewerbe ich im Prinzip die Sachen, stecke Arbeit rein und bekomme nichts dafür.
    Das ist schon schade, da dann wohl Niemand sich die Mühe machen wird. Fair wäre dann doch eher 50/50. Generell finde ich das schwierig, Jemand mit hoher Reichweite ist ja eher förderlich für die Titel als dass man Ihn da auch noch den gesamten Verdienst wegnehmen muss.
    Also ich denke das ist einfach dann zu simpel und allgemein gehalten.

  4. #863
    Capt. Clark Capt. Clark ist offline
    Avatar von Capt. Clark

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    Jo, bald wird alles nurnoch auf ausländische Plattformen, Proxies und VPNs ausgelagert, kannste dir ja nicht mehr ausdenken, was die deutsche Regierung alles im Internet verbieten, zensieren und blocken will. Eine Altersprüfung auf Betriebssystem-Ebene, sonst sind die meisten Webseiten gesperrt? Ja, dann braucht man sich nicht wundern, wenn es irgendwann kaum noch Nutzer gibt von deutschen Providern und alle über Elon's Satelliten online sind und der ganze Traffic umgeleitet wird.

  5. #864
    AndiBcool AndiBcool ist offline
    Avatar von AndiBcool

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    Ja und da zeigen die dann immer auf China als Buhmann, dabei sind Sie selber noch schlimmer.
    Jungendschutz wird nur als Vorwand genommen. es geht später nur darum unerwünschte Sachen zu blocken.. Letztlich muss man auch sagen, das ist wieder Wunschdenken und Wunschdenkenpolitik und die Umsetzung ist so doch gar nicht möglich.
    Glauben die ernsthaft die Hersteller machen da etwas oder mann könnte sich nicht ein eigenes Linux bauen ohne eine Abfrage?

    Wer sein Kind dann schützen will, muss halt besser aufpassen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
    Eine gute Erziehung wird da auch helfen, selbst wenn dann solche Inhalte gesehen werden.

  6. #865
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

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    Zitat AndiBcool Beitrag anzeigen
    gabs sofort nach dem Hochladen einen Einspruch wegen Urheberrechtsverletzung und mir wurde mitgeteilt, das alle Einnahmen, die dieses Video macht an den Urhber gehen und nicht an mich.
    .
    Das war aber auch vor dem Uploadfilter normal. Wenn das Video wegen sowas angezählt wird dann kriegt die Kohle der Urheber. Nun mit dem Filter kriegt sie wohl keiner

    Habe dazu auf BeHaind ein Video auch gesehen


  7. #866
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

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    https://netzpolitik.org/2022/gericht...rinnen-haften/
    Online-Dienste wie Youtube oder Uploaded haften unter bestimmten Umständen für Verletzungen des Urheberrechts, selbst wenn die entsprechenden Inhalte von Dritten hochgeladen wurden. In solchen Fällen müssten die Anbieter Schadensersatz leisten, entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Verfahren.
    [...]
    Der BGH bezieht sich in seiner Entscheidung auf eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) aus dem Vorjahr. Dieser hatte zwar das Haftungsprinzip nicht grundsätzlich in Frage gestellt, allerdings unter anderem deutlich gemacht, dass Online-Dienste technische Maßnahmen ergreifen müssten, die „von einem die übliche Sorgfalt beachtenden Wirtschaftsteilnehmer in seiner Situation erwartet werden können, um Urheberrechtsverletzungen auf dieser Plattform glaubwürdig und wirksam zu bekämpfen“.
    [...]
    Weitere heute entschiedene Fälle betreffen den Filesharing-Dienst Uploaded, gegen den unter anderem die Verwertungsgesellschaft Gema vorgegangen war. Wie bei Youtube seien die reaktiven Maßnahmen des Anbieters wie Beschwerdeformulare ungenügend, um gegen illegale Inhalte vorzugehen, so der BGH. Auch bei einigen „proaktiven Maßnahmen“ – etwa in Form von Stichwortfiltern beim Download oder manuellen Kontrollen – „bestehen gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme“, dass diese nicht ausreichten, so das Gericht.

    Zudem bestünden aber noch Anhaltspunkte für die Annahme, dass das Geschäftsmodell der Beklagten auf der Verfügbarkeit rechtsverletzender Inhalte beruhe. Das soll Nutzer:innen dazu verleiten, rechtsverletzende Inhalte über die Plattform der Beklagten zu teilen, schreibt das Gericht.
    [...]
    Um eine abschließende Beurteilung handle es sich allerdings nicht, stellt die Pressemitteilung des BGH klar. Die dazu notwendigen Feststellungen müssen nun die Vorinstanzen klären, an die die Verfahren wieder zurückgehen. Dazu zählen auch Details zu Schadenersatz- und Auskunftsansprüchen.

    Doch den rechtlichen Rahmen hat der BGH nun neu abgesteckt: Sofern Online-Dienste nicht „neutral“ Inhalte verteilen, illegale Inhalte nicht „unverzüglich“ entfernen oder keine geeigneten technischen Maßnahmen treffen, dann haften sie gegebenenfalls nicht nur als sogenannte Störer, führt das Gericht aus: „Hier tritt nun die Haftung als Täter an die Stelle der bisherigen Störerhaftung.“

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