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13.09.2020, 14:34 #841Jonny Knox
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https://youtu.be/sdqkliNqQqc
Vor allem interessant in Hinblick auf Foren, weil ja hier der Untergang der Forenkultur propagiert wurde mit Artikel 13/17: Plattformen mit einem Umsatz von weniger als 1 Mio. jährlich müssen keinen Uploadfilter haben. Da dürfte ja auf viele kleine, oder sehr fachspezifische Foren zutreffen.
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Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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13.09.2020, 23:23 #842thanatos
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wenn der artikel nicht auch 1mio x umgeschrieben wurde, wäre der viel härter geworden...wie sieht das in anderen ländern aus, oder ist das nur wieder bei den deutschen so?
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13.09.2020, 23:28 #843Jonny Knox
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In der EU-Richtlinie ist der eigentlich gar nicht so oft umformuliert worden. Zumindest gab es eigentlich keine wesentlichen Änderungen vor der Abstimmung im Vergleichzu vor den Protesten. Viel mehr stand in der ganzen Richtlinie eigentlich schon, dass es sehr viele Plattformen gar nicht betreffen wird/soll. Leider wurden dann sehr viele Schreckgespenster an die Wand gemalt und damit zum Teil die Stimmung aufgeheizt.
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13.09.2020, 23:46 #844thanatos
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naja es hat sich jeder nur daran orientiert, wie der artikel angegeben wurde...selbst der solmecke war aus dem informationsgehalt, zu beginn auch komplett dagegen...
der entwurf war dann wohl nicht ganz so eindeutig
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14.09.2020, 00:41 #845Jonny Knox
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Naja, EU-Richtlinie -> dt. Gesetzentwurf #1 -> dt. Gesetzesentwurf #2.
Bei der Richtlinie hat sich nicht wirklich was geändert, in den deutschen Entwürfen hingegen nun wohl schon. Falls du eh das meintest, dann habe ich deinen vorherigen Beitrag falsch verstanden gehabt.
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14.09.2020, 16:14 #846Silent Samus
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Bemerkenswert wie hier versucht wird, die möglichen Auswirkungen der Urheberrechtsreform herunterzuspielen. Dem Ganzen ist nach wie vor nicht zu trauen und sollte am besten direkt ein Riegel vorgeschoben werden.
Mich wundert (bzw. eigentlich wundert es mich ja nicht...) eher, dass es offenbar immernoch keinen Gerichtstermin für die Klage von Polen vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen gibt, obwohl die Klage bereits im Mai 2019 eingereicht wurde!
Die EU-Urheberrechtsreform könnte aber auch noch vor Gericht gekippt werden: Polen reichte im Mai 2019 eine Klage gegen die Reform beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein. Die Urheberrechtsrichtlinie sei eine unverhältnismäßige Maßnahme, die die Zensur fördere und die Meinungsfreiheit gefährde, twitterte die Kanzlei des polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki damals. Bislang gibt es keinen Gerichtstermin zur Klage Polens.
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14.09.2020, 17:54 #847Jonny Knox
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Ich vermute einfach mal, dass der EuGH eher selten Geschwindigkeitsrekorde gebrochen hat. Corona wird es nicht besser (schneller) gemacht haben.
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09.02.2021, 13:31 #848Max @ home
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Die Bundesregierung hat nun ihren Gesetzesentwurf zur Umsetzung vorgelegt. Christian Solmecke dazu:
Kanzlei WBS - https://www.youtube.com/channel/UCb5...vNPVPQawfCFuAw
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09.02.2021, 18:52 #849Mahiro
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Das Video wollte ich mir auch schon seit Tagen ansehen. Bei diesem Entwurf sind Memes nun doch erlaubt. Hieß ja immer, dass besonders die dadurch austerben würden. Das Herr Solmecke als RA hier Unklarheiten bemängelt spricht nicht gerade für den Entwurf.
Interessant sind die geringfügigen Nutzungen. 15s Film oder Ton sowie 125kb einer Grafik. Hm, letzteres wäre vielleicht auch für Avatare wichtig. Wobei ich sehe gerade, mein Avatar ist kleiner als das. Notfalls müsste eher das Profilbild leiden. Andererseits könnte ich künftig dann auch keine Screenshots verwenden. Hm, wichtig ist hier aber auch das Wort "je". Notfalls muss ich Einzelteile aus mehreren Bildern verwenden. Das nennt man dann Frankensteins Screenshot.
Ansonsten bin ich mir nicht bewusst, was jetzt die Folgen sein werden. Wie sieht es dann mit Foren und YouTube in einem Jahr aus? Muss Amazon jetzt Lizenzen bezahlen, wenn die das Cover eines Buchers anzeigen?
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10.02.2021, 20:46 #850Mahiro
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12.02.2021, 00:20 #851AndiBcool
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Nee also FUNK muss nun echt nicht sein, die sollen Ihren Content im Fernsehen zeigen aber nicht bei YT.
BTT: Im Endeffekt gehts doch nur wieder darum, das die Verwerter noch mehr Kohle für nichts bekommen und die Anwälte wieder fleißig Abmahnungen verschicken und dann abkassieren können.
Leider haben Die nicht begriffen, das Sie sich damit selber nur schaden.
Ich würde gerne in nem YT Kanal über Musik aus den 80ern und 90ern reden und natürlich auch vorstellen mit kleinen Hörproben. Im Prinzip also eher etwas, was den Verkauf der Titel fördern könnte, darf ich dann aber ja nicht.
Auch Ausschnitte aus Filmen/ Serien oder einfach nur die Trailer wird wohl schwierig. Selbst alte Werbespots oder Bilder......
Ich dachte ja nachdem in Filmen und Serien Musik ausgetauscht werden muss oder gar rausgeschnitten wird, weil man nicht gegen Rechte verstoßen will, wo Niemand mehr nachvollziehen kann wo die Rechte liegen, um eine Lizenz zu bekommen oder das Ganze durch diese Verwerterabzockbande zu teuer wird, könnte es nicht noch schlimmer werden, aber die I***** in der Regierung übertreffen sich immer wieder.
Noch besser sind dann noch die Leute, die Diese dann wieder wählen.
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30.03.2021, 16:15 #852Capt. Clark
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Hat zwar nichts mit den klassischen Uploadfiltern zu tun, ist aber trotzdem heftig.
Hier noch ein Artikel der PC-Welt zum gleichen Thema: "Riesen-Skandal": Freies Internet in Deutschland in Gefahr - PC-WELT
Im Video wird von VPN geredet, um diese Sperren zu umgehen, das ist aber nach meinem persönlichen Test schon "overkill" da es nur DNS-Sperren sind. Also: Im Router den DNS-Server umstellen anstatt des Standard-DNS vom Provider und dann umgeht man auch alle "Sperren" dieser ominösen CUII. Wer standardmäßig sowieso einen alternativen DNS-Server nutzt, braucht eh nichts machen. Generell sollte man nie die DNS-Voreinstellung der Provider benutzen..
Fun Fact: Mein Edge (Chromium) blockiert sogar die zwischengeschaltete Seite der CUII wenn ich den Standard DNS-Server meines Providers (Telekom) nutze, da der Browser erkennt, dass beim Zertifikat was nicht stimmt. Nix können die..
Für alle die jetzt nicht wissen, auf welchen DNS-Server man umsteigen sollte: Im Zweifelsfall den Google-DNS, ich bevorzuge Cloudflare. Gibt natürlich noch Andere, kann man ziemlich easy googlen/bingen/enten/whatever.
PS.: Alternativ kann man natürlich auch im Browser einen alternativen DNS-Server hinterlegen, anstatt im Router. Auch kann man in den Betriebssystem-Einstellungen (Windows, Linux, Mac, Konsolen etc.) den DNS-Eintrag ändern. Ich bevorzuge aber die Einstellung im Router, dann muss man es nicht bei jedem einzelnen Endgerät einstellen.
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31.03.2021, 10:35 #853ccommander81
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31.03.2021, 11:15 #854Capt. Clark
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Bedeutende Unterschiede macht es nicht, auf den Ping beim Zocken sollte es keine Auswirkungen haben. Das DNS ist für die Namensauflösung zuständig, also bspw. ist die Adresse www.forumla.de einer IP-Adresse eines Hosting-Servers zugewiesen, wo die Website hinterlegt ist. IP-Adressen können sich aber ändern, im Gegensatz zur Domain. Damit dein Browser auch diese IP-Adresse findet, gibt es das DNS. Ist quasi wie ein weltweites "Telefonbuch" für Webseiten und IP-Adressen, sehr vereinfacht ausgedrückt.
Tatsächlich sparst du aber Zeit, wenn du z.B. Google oder Cloudflare DNS verwendest. Die sind definitiv schneller, als die von den Providern zur Verfügung gestellten DNS-Server. Vor allem Cloudflare wirbt damit, das schnellste Domain-Name-System der Welt zu haben. Ein "Umstieg" kann sich also lohnen! Webseiten reagieren dann gegenbenfalls schneller, als vorher. Aber mit dem Ping und der Verbindung beim Zocken sollte es da keine Unterschiede geben und wenn dann auch eher positive Auswirkungen, da wie gesagt Google/Cloudflare etc. schneller sind als die Provider-DNS.
Hier ein Vergleich:
DNS Performance - Compare the speed and uptime of enterprise and commercial DNS services | DNSPerf
Und hier ein Bericht über Cloudflare von Caschys Blog: 1.1.1.1: Cloudflare startet schnellen DNS-Dienst mit Fokus auf Privatsphäre (stadt-bremerhaven.de)
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21.05.2021, 17:45 #855Kibaku
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Am 7. Juni (evtl. noch ein bisschen was obendrauf) kommt der Schwachsinn. Gestern wurde das Gesetz beschlossen.
Gutes Video von Solmecke der den Inhalt des Gesetzes erklärt.
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21.05.2021, 19:35 #856Silent Samus
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Und die Klage von Polen vor dem europäischem Gerichtshof wird wohl einfach so weiterhin ignoriert...
Es ist alles nurnoch ekelhaft im Jahr 2021
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29.07.2021, 10:42 #857Max @ home
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Polen klagt am EuGH gegen Artikel 17. Anwalt Christian Solmecke dazu:
[Kanzlei WBS]
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29.07.2021, 11:10 #858Jonny Knox
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Es entbehrt zumindest nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechtnet das Land vorm EuGH geklagt hat, dass vor gerade mal zwei Wochen EuGH-Anordnungen als rechtlich nicht bindend bewertet hat. Von allen anderen fragwürdigen gesetzgeberischen Vorgängen in Polen mal ganz zu schweigen.
Im Übrigen ist mir die Argumentation mit der Meinungsfreiheit noch nicht so ganz klar. Inwiefern wird meine Meinungsfreiheit denn beschnitten, wenn ich ein VIdeo mit urheberrechtlich geschützter Musik im Hintergrund hochlade? Dann lasse ich das Gedudel im Hintergrund halt weg. Oder wenn ich eine Kritik zu einem Trailer veröffentliche, dann verlinkt man den Trailer halt und sagt "Bei Szene XY ab Zeit Z sieht das CGi ziemlich billig aus" und notfalls beschreibt man es halt noch. In Wirklichkeit geht es da doch nicht um Meinungsfreiheit, sondern um "Komfort", den man den Zusehern bieten will. Ich bin ja der Meinung, wenn sich die Zuseher nicht die Mühe machen, zur Trailer-Kritik vllt einfach noch ein zweites Browserfenster mit dem Trailer beim Rechteinhaber aufzumachen, dann zeigt das einfach nur, dass wir in einer gesellschaft leben, die gern alles auf dem Silbertablett serviert bekommt.
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30.07.2021, 12:10 #859gamefreake89
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Nehmen wir mal ein Video wie das, meiner Meinung nach hervoragende, Review der Digimon Adventure Serie von Billiam
https://www.youtube.com/watch?v=G27E2XPJHrA
Hier Reviewt er eine über 50 Folgen lange Serie, geht auf verschiedene Aspekte wie Story, Animation, ästhetik, Musik, Vertonung etc ein. Manche Aspekte könnte man natürlich ohne Einblendung von szenen Erklären aber andere Punkte sind extrem Schwer ohne diese zu verdeutlichen. Z.b. wenn es darum geht Animation mit Filme,nachfolger oder vorgänger Serien zu vergleichen, Fehler im Dub aufzuzeigen, Wichtige schlüsselpunkte der Story zu erklären etc.
Oder nehmen wir die What in a Op Serie von Mother´s Basement wo er ein Opening von einen Anime Nimmt und die einzelnen Frames analysiert und Themen,Symbolik,foreshadowing,Easter eggs, Desing entscheidungen aufzeigt und erklärt.
https://www.youtube.com/watch?v=_THHWWbs-70
Ich halte eine solche Art von Video ohne einblendung von Clips und Frames aus dem Opening, sowie andere Werke für vergleich, für unmöglich
Diese Videos würden ein ernormer Mehrwert fehlen wenn sie ohne kurze Clips der Serien auskommen müsste. Was nun mit dem Aktuellen Uploadfiltern der Fall ist.
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30.07.2021, 13:39 #860Jonny Knox
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Und eben das ist doch gar nicht gesagt? Zum einen muss ja anscheinend der Rechteinhaber vorab alle seine "zu blockenden" Werke bei YT und anderen Plattformen, die er da abdecken will, einreichen. Passiert das nicht, wird ja schon Mal nichts geblockt.
Zum anderen sagt doch der Generalanwalt, dass es eine Bagatellgrenze gibt, d.h. kleine Ausschnitte dürfen durchaus verwendet werden. Das lässt sich doch auch über Filter Regeln, wie lange zusammenhängende Sequenzen sein dürfen, bevor sie geblockt werden.
Zum anderen hat das mMn eben wenig mit Meinungsfreiheit zu tun, sondern wie du ja selbst sagst, eher mit Kunstfreiheit. Wurde so von den Polen argumentiert? Und zur nötigsten Not lädt man dann sein Video halt nicht bei YT hoch sondern auf einem eigenen Webspace. Da erreicht man aber nicht so viel Reichweite, was dann wiederum bedeutet, dass es nicht mehr um Kunst- oder Meinungsfreiheit geht, sondern um Reichweite und letzten Endes bei vielen halt schlicht um Geld.
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