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24.05.2019, 16:15 #821Kibaku
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Uploadfilter & Artikel 11 & 13 [Diskussion]
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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24.05.2019, 16:20 #822Freddie Vorhees
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Die schützt die cdu vor Urheberrechtsverletzungen, das ist ja wohl dir klar!
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24.05.2019, 16:21 #823Jonny Knox
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24.05.2019, 20:35 #824Junko Enoshima
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Mit Polen ist nun übrigens das erste Land offiziell gegen die Urheberrechtsreform vor den europäischen Gerichtshof gezogen:
https://www.zeit.de/digital/2019-05/...usz-morawiecki
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24.05.2019, 21:17 #825Kibaku
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Wie stehen denn die Chance dazu dass die Reform juristisch ganz gecancelt wird? Also dass man doch klein bei gibt und sich nochmal die nächsten Jahren die Zeit nimmt das Ganze besser zu durchdenken? Ist das realistisch, wenn auch andere Länder nun wie Polen eine Klage einreichen?
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24.05.2019, 21:47 #826Jonny Knox
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Dass ausgerechnet Polen europäische Grundwerte in Gefahr sieht, entbehrt natürlich nicht einer gewissen Komik. Als nächstes folgt mit der gleichen Argumentation vermutlich Ungarn.
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06.06.2019, 18:30 #827Capt. Clark
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Die Bohnen (und Ian) führen zu Beginn dieses Moin Moins eine interessante Diskussion über Artikel 17 und deren Auswrikungen, die auch jetzt schon zu spüren sind aus Sicht der Künstler. (Ab 8:23 und dann ab 14:10)
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31.08.2019, 15:18 #828gamefreake89
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Falls sich jemand in den nächsten Wochen darüber wundern sollte, warum es so viel Werbung für die Uploadfilter und gegen die großen Digitalkonzerne aus USA gibt; GEMA, VG Medien und Konsorten fahren eine große Lobbykampagne:
Verwerter planen Lobby- und Medienkampagne gegen Digitalkonzerne
https://netzpolitik.org/2019/exklusi...gitalkonzerne/
Die Verwerterlobby plant eine große Kampagne, um für mehr Regulierung der Digitalkonzerne zu werben. Dazu werden Medienunternehmen aufgerufen, freie Werbeplätze zur Verfügung zu stellen. Ein von uns veröffentlichtes internes Schreiben zeigt, dass es vor allem darum geht, zukünftige Gerichtsentscheidungen zum Urheberrecht und weitere Gesetze im Sinne der Verwerter zu beeinflussen.
Im Zuge der Debatte um die Reform des EU-Urheberrechts und eine Anpassung an die nationale Gesetzgebung hat die Leistungsschutzrecht-Verwertungsgesellschaft VG Media eine Kampagne bei Jung von Matt in Auftrag gegeben. Zu den „Mitabsendern“ gehören APR, BDZV, Börsenverein des deutschen Buchhandels, GEMA, Innocence in Danger (!), VAUNET, VDL, VDZ und die VG Media. Also ein Who is who der Verwerterlobby plus GEMA und den Kinderschützern von Innocence in Danger. Letztere haben vor zehn Jahren eine wichtige Rolle bei der Einführung des Zugangserschwerungsgesetz („Zensursula“) gespielt.
Das Ziel ist, laut einem internen Schreiben, das wir hier veröffentlichen, die öffentliche Meinung und vor allem Entscheider in Justiz und Politik zu beeinflussen:
„Zugleich gilt es mittelbar Rechtspolitiker auf nationaler und europäischer Ebene, aber auch Beamte und Richter, die Entscheidungen und Urteile gegen die fünf Digitalmonopolisten Google, Facebook, Amazon, Apple und Microsoft zu treffen haben, zu ertüchtigen. Dabei ist die erfolgreiche Durchsetzung unserer Rechte als Sendeunternehmen und Presseverleger abhängig von eben solchen Behörden- und Gerichtsentscheidungen (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, EU-Wettbewerbskommission und EuGH, Land- und Oberlandgerichte). Wie wichtig eine fortdauernde Information der breiteren Öffentlichkeit ist, hat sich bei dem Erlass der EU-Urheberrechtsrichtlinie gezeigt
Spannend wird es dann, wenn die genaue Strategie beschrieben wird:
Ziel: Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung zum Umgang mit Digitalmonopolisten und sich daraus ergebende mittelbare Ertüchtigung von Beamten, Politikern, Richtern und Entscheidungsträgermn, solche Urteile und Entscheidungen zu treffen, die dafür sorgen, dass die Digitalmonopolisten sich wieder an geltendes Recht halten, das heißt Kartellrecht, Datenschutz, Schutz der Kinder und Jugendlichen, Steuerrecht, Gleichbehandlung und den Schutz des Geistigen Eigentums.
Gewählter Weg: Das Anliegen der Absender und ihrer Rechteinhaber, Komponisten, Musik- und Presseverleger, Autoren sowie der Sendeunternehmen und ihrer jeweiligen Einzelurheber wird unter anderem, aber nicht hervorgehoben, erwähnt. Dieses Problem wird als eines unter vielen, vielleicht auch noch größeren, dargestellt. Nur auf diese Weise vermeiden wir den Hinweis von Kritikern, es gehe uns nur um die wirtschaftlichen Interessen unserer Medienunternehmen, Rechteinhaber und Urheber.
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31.08.2019, 15:22 #829
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31.08.2019, 15:30 #830The Filth
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31.08.2019, 15:42 #831Freddie Vorhees
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ich denke mir eher, was ein uploadfilter soll, wenn der bestand da ist und nicht richtig reguliert wird.
''yes'' klicken kann ja jeder.
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31.08.2019, 23:02 #832
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26.09.2019, 19:40 #833Jonny Knox
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In Frankreich beginnt Google nun übrigens wegen der schnellen Umsetzung der neuen Urheberrechtsrichtlinie keine Snippets mehr von Presseerzeugnissen in den Suchergebnissen anzuzeigen. Die Verlage können das über Metadaten in den Robots wieder ändern, dürfen aber dann durch die quasi freiwillige zur Verfügungstellung keine Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht erhoffen.
https://www.heise.de/newsticker/meld...n-4539389.html
Google hat den Hoffnungen der Presseverlage auf neue Erlöse durch die EU-Urheberrechtsreform einen Dämpfer verpasst. In Frankreich als erstem Land mit den neuen Regeln will der Internet-Konzern keine Snippets mehr anzeigen, also kleine Vorschauen auf Nachrichten, und kein Geld für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zahlen.
[...]
"Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse – und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet", betonte der zuständige Google-Manager Richard Gingras am Mittwoch. "Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken." Das anders zu handhaben, würde die Auswahl und Relevanz für die Nutzer verringern – "und schließlich zum Verlust deren Vertrauens in unsere Dienste führen", erklärte Gingras.
Wenn das französische Gesetz zur Umsetzung der Urheberrechtsreform in nationales Recht in Kraft trete, werde Google keine Snippets mehr mit Textauszug und Bild erzeugen, hieß es in einem separaten Blogeintrag. Bleiben werde die Überschrift, die gleichzeitig auch der Link zur Website des Anbieters sei. Die Verlage bekommen aber die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, ob sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben wollen.
https://meedia.de/2019/09/26/keine-s...e-wand-laufen/
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kritisierte: “Der Konzern nötigt mit seiner Marktmacht die Verlage in Frankreich, Gratis-Lizenzen zu erteilen.” Dieser Fall müsse sowohl in der anstehenden Debatte zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen “als auch bei der Umsetzung der EU-Copyright-Reform in deutsches Recht umfassend berücksichtigt werden”.
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17.01.2020, 18:59 #834Jonny Knox
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Mache ich den Mist hier halt allein.
https://www.golem.de/news/leistungss...01-146101.html
LEISTUNGSSCHUTZRECHT:
Memes sollen nur noch 128 mal 128 Pixel groß sein
Die Bundesregierung hat einen ersten "Diskussionsentwurf" für das neue Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Dieses schränkt nun auch die Nutzung von Pressefotos und Videos für Memes und Vorschaubilder deutlich ein.
Die Bundesregierung will die lizenzfreie Nutzung von Pressematerialien nur noch in sehr eingeschränktem Umfang erlauben. Das sieht ein Diskussionsentwurf des novellierten Leistungsschutzrechts für Presseverleger vor (PDF), der am 15. Januar 2020 vom Bundesjustizministerium veröffentlicht wurde. Der neu formulierte Paragraf 87g des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) schreibt demnach vor, dass die Überschrift einer Presseveröffentlichung, "ein kleinformatiges Vorschaubild mit einer Auflösung von bis zu 128 mal 128 Pixeln" und eine "Tonfolge, Bildfolge oder Bild- und Tonfolge mit einer Dauer von bis zu drei Sekunden" lizenzfrei genutzt werden dürfen.
So gilt das neue Leistungsschutzrecht nicht nur für Suchmaschinen und News-Aggregatoren, sondern für alle "Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft". Zudem wird präzisiert, dass die lizenzfreie Nutzung "einzelner Wörter und sehr kurzer Auszüge einer Presseveröffentlichung" auf jeden Fall die Überschrift umfasst. Eine genaue Zahl von Wörtern wird weiter nicht genannt. Neu sind die genauen Angaben für Vorschaubilder und kurze Ton- und Videoauszüge. Lizenzfrei ist zudem "die private und nicht-kommerzielle Nutzung" durch einzelne Nutzer sowie "das Setzen von Hyperlinks".
Das bedeutet, dass Suchmaschinen wie Google weiterhin in der Lage sein werden, lizenzfrei Presseartikel zu indizieren und deren Überschriften sowie Vorschaubilder anzuzeigen. Die zulässige Größe von 128 mal 128 Pixeln geht sogar über die derzeit von Google genutzte Größe von 100 mal 100 Pixeln auf Google-News hinaus.
Allerdings dürfte es schwierig werden, mit den Einschränkungen beispielsweise Memes auf der Basis von Pressefotos oder Pressevideo zu kreieren.
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05.04.2020, 23:50 #835Jonny Knox
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Es gibt einen neuen Entwurf zum LSR:
https://www.computerbase.de/2020-04/...rter-ausnahme/
Wie Heise Online unter Berufung auf den Referentenentwurf aus dem Justizministerium berichtet, sind acht Wörter nicht lizenzpflichtig. Die können Online-Dienste also vergütungsfrei übernehmen.
[...]
Neben der 8-Wörter-Regelung gibt es noch weitere Ausnahmen. So greift das Leistungsschutzrecht nicht für in den „Presseveröffentlichungen enthaltenen Tatsachen“ – Fakten an sich sind also nicht geschützt, sondern nur die Art, wie ein Presseverlag die Inhalte „aufnimmt und der Öffentlichkeit“ vermittelt. Eine weitere Ausnahme besteht für das Setzen von Hyperlinks, für die das Leistungsschutzrecht ebenfalls nicht greifen soll. Die private oder nicht-kommerzielle Nutzung von Presseinhalten ist ebenfalls gestattet. Das soll etwa für private Twitter-Nutzer gelten, obwohl es sich beim Kurznachrichtendienst selbst um eine kommerzielle Plattform handelt.
Was vor einigen Wochen in einem früheren Entwurf für Aufsehen sorgte, war die Vorgabe von 128 mal 128 Pixel. So hoch aufgelöste Bilder hätten Online-Dienste demnach ebenso wie „Ton- und/oder Bildfolgen“ mit einer Dauer von bis zu drei Sekunden aus den Inhalten der Verlage übernehmen können. Doch diese Regelung wurde nun gestrichen, es gibt nun keine klar definierte Ausnahme mehr für Bilder oder Video-Teaser.
Laut Heise Online heißt es aber in der Begründung des Referentenentwurfs, dass die Text-Ausnahmen sich auch auf Bilder und Videos beziehen können. Konkrete Vorgaben für multimediale Snippets will die Regierung aber aufgrund des technischen Fortschritts vermeiden, da sich etwa Standards für Bilder und audiovisuelle Inhalte stets weiterentwickeln würden.
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05.04.2020, 23:56 #836Silent Samus
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Das ist ja so immens wichtig, dass in der derzeitigen Situation Artikel 13 natürlich trotzdem durchgezogen wird
Wenn die Menschen sowieso gezwungenermaßen zuhause sitzen, dann muss man die Allgemeinheit unbedingt noch zusätzlich mit Copyrightkram ärgern...
Für mich ist das da oben übrigens kein Grund zur Entwarnung. Weder ist der Entwurf bereits durchgegangen, noch kann ich da etwas konkretes herauslesen, was Anlass zu einer (mäßigen) Beruhigung geben würde.
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06.04.2020, 00:03 #837HardAndSoft
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Das liest sich im Gegenteil eher so, als stehle sich der Gesetzgeber mal wieder aus der Verantwortung und verabschiede ein gewollt unkonkretes Gesetz. Damit wird maximale Rechtsunsicherheit hergestellt; abgesehen davon sind unklare Gesetze rechtswidrig.
Grundsätzlich stellt sich allerdings die Frage, warum die Verleger auf so komplizierte Art Selbstmord begehen möchten. Ein einfaches "nofollow, noindex" in der robots.txt auf der Webseite hätte schliesslich auch gereicht. Oder glaubt irgend jemand, dass Google zukünftig an Verlage zahlen wird?
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06.04.2020, 00:09 #838Silent Samus
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Habe mir den ganzen Artikel nun durchgelesen und bin im Gegenteil eher noch besorgter als zuvor.
Julia Reda teilte Passagen auf Twitter. „Auf den ersten Blick handelt es sich um eine Verschlimmbesserung“, lautet ihre Einschätzung. So könne etwa der Wegfall der 128-mal-128-Pixel-Regelung dazu führen, dass überhaupt keine Ausnahmen mehr für Vorschaubilder existieren.
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13.04.2020, 12:57 #839Capt. Clark
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Es geht weiter. Uploadfilter stellen nach wie vor eine Verletzung des Grundrechts dar. Julia Reda wird mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen den Gesetzentwurf klagen.
In der Vergangenheit hat der Gerichtshof der Europäischen Union festgestellt, dass eine Durchleuchtung aller Uploads von Nutzerinnen einer Plattform auf etwaige Urheberrechtsverletzungen die Meinungs- und Informationsfreiheit der Nutzer*innen sowie die unternehmerische Freiheit des Plattformanbieters ungebührlich einschränken würde. Je nach Funktionsweise eines solchen Filters könnte auch die damit einhergehende Datenverarbeitung die Grundrechte auf Datenschutz und Vertraulichkeit der Kommunikation einschränken. Kein automatischer Uploadfilter ist in der Lage, zuverlässig zwischen Urheberrechtsverletzungen und legalen Nutzungen im Rahmen von Urheberrechtsschranken zu unterscheiden, Eingriffe in die Meinungs- und Informationsfreiheit sind bei verpflichtenden Uploadfiltern also vorprogrammiert. Deshalb haben unter anderem der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit und dutzende europäische Urheberrechtsprofessor*innen die Vereinbarkeit des Artikel 17 der neuen Urheberrechtsrichtlinie mit den Grundrechten angezweifelt.
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27.06.2020, 14:45 #840Jonny Knox
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Neues aus der Urheberrechtsfront.
https://www.heise.de/news/Urheberrec...t-4797228.html
Die Initiative, mit dem das Bundesjustizministerium Artikel 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie zur Haftung von Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wie Facebook, YouTube, TikTok und Twitter umsetzen will, stößt auf ein geteiltes Echo. Die damit vorgesehene Pauschalvergütung für die Nutzung geschützten Materials "ist durchaus nachvollziehbar", erklärte Oliver Süme vom eco-Verband der Internetwirtschaft. Wie Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) aber behaupten könne, dass damit Upload-Filter "weithin überflüssig" würden, sei unbegreiflich.
Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Entwurf verweise das Ressort klar auf Pflichten, nicht erlaubte Wiedergaben zu sperren und dafür entsprechende Algorithmen zu verwenden, erläutert Süme. Er fordert: "Wir brauchen hier eine eindeutige Abgrenzung und ein klares Bekenntnis gegen den Einsatz von Upload-Filtern." Für den Verband bleibt der Entwurf so deutlich hinter den zu Protokoll gegebenen Zusagen der Bundesregierung im EU-Rat zurück.
[...]
"Zu begrüßen ist, dass der Vorschlag neue Urheberrechtsausnahmen vorsieht und so weite Teile der Alltagskultur im Netz erstmals legalisieren würde." Ein "Recht auf Remix" sei schon lange überfällig.
[...]
Jörg Müller-Lietzkow, Sprecher des CDU und CSU nahestehenden Vereins Cnetz, hat in dem Entwurf "viele gute Ansätze" ausgemacht. Vor allem der geplante "Pre-Flagging-Mechanismus" für gesetzlich zulässige Kopien etwa für Memes sei innovativ und führe eine Art Unschuldsvermutung für Nutzer-Uploads ein, erklärte er gegenüber heise online.
[...]
Das Ressort sei aber nur "die Hälfte des Wegs gelaufen", kritisierte der Medienökonom, da es an Upload-Filtern letztlich nicht vorbeikomme. Hier wäre etwa das Modell eines Zertifizierungsservers besser gewesen, das mit digitalen Wasserzeichen arbeite. Für Startups bleibe zudem unklar, was mit nutzergenerierten Beiträgen passiere, wenn die dreijährige Ausnahmeklausel vorbei sei. Müssten dann alle zuvor hochgeladenen geschützten Bilder, Texte oder Videos gelöscht werden oder gebe es einen Bestandsschutz? Insgesamt sei das Papier besser, als die Vorlage aus Brüssel, bedürfe aber noch "deutlicher Überarbeitung".
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