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13.05.2014, 16:40 #1Knollo
Suchmaschinen: Das Recht, zu vergessen
Der Europäische Gerichtshof hat ein "Recht, vergessen zu werden" beschlossen. Politik und Internetbranche reagieren überrascht. Was bedeutet der Beschluss, welche Schwierigkeiten bringt er mit sich?
Mit diesem Urteil hatte kaum jemand gerechnet: Am Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof, Suchmaschinenbetreiber wie Google könnten dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus ihren Ergebnislisten zu streichen. Experten gehen davon aus, dass auf Google und Co. nun eine Flut von Löschanfragen zukommt. Doch noch ist unklar, welche Auswirkungen der Richterspruch tatsächlich haben und wie er sich auswirken wird.
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Und wie schätzt ihr wird es weitergehen wenn die unmöglich viele Anfragen auf die Suchmaschinen zukommen würden?
Welche Konsequenzen könnte dies haben?
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Suchmaschinen: Das Recht, zu vergessen
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13.05.2014, 17:31 #2Issomad
AW: Suchmaschinen: Das Recht, zu vergessen
Hmm, ich habe auch mal vor Jahren (im Auftrag von einem Kunden) eine solche Lösch-Anfrage gestellt und die ist problemlos gewährt worden.
Ich weiß gar nicht, wo das Problem diesbezüglich bei Google sein soll. Es geht natürlich nicht automatisch ...
Vielleicht wissen viele Leute einfach nicht, dass das geht ...
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13.05.2014, 23:55 #3HardAndSoft
AW: Suchmaschinen: Das Recht, zu vergessen
Wer einmal einen Fehler gemacht hat, muss nicht sein ganzes Leben lang befürchten, dass andere dies via Google rausfinden.
Außerdem bedeutet die Entscheidung auch, dass das Individuum nicht hilflos gegenüber der Technik ist.
Darüber hinaus werden ausnahmsweise einmal private Interessen eines Individuums über geschäftliche Interessen eines Weltkonzerns gestellt - wann war das zuletzt der Fall?
Bravo, EU-Gerichtshof.
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14.05.2014, 14:04 #4Knollo
AW: Suchmaschinen: Das Recht, zu vergessen
Vom Grundsatz her klingt das alles super toll und nach Zuckerwatte.
Aber in der Umsetzung, wie soll das machbar sein? Ab wann muss etwas gelöscht werden? Auch bei Personen öffentlichen Interesses? Ab wann habe ich das Recht etwas über mich löschen zu lassen und wo fangen die Grenzen an?
Und zu guter letzt... wer soll das überwachen? Wo ist der Regelkatalog damit dieses Thema nicht missbraucht wird?
Was muss ich erfüllen um mich passend zu authentifizieren?
Der Grundgedanke ist kein falscher. Aber wie so oft wurde keinen Schritt weiter gedacht.
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15.05.2014, 12:28 #5Mizzy
AW: Suchmaschinen: Das Recht, zu vergessen
Man darf aber nicht vergessen dass Google nur der Messenger ist. Wenn man etwas wirklich gelöscht haben will muss man das auf der Seite machen lassen, auf der die privaten Daten stehen. Sonst können sie direkt oder über eine andere Suchmaschine trotzdem weiter gefunden werden. Und wenn die Quelle weg ist verschwindet in der Regel auch der Sucheintrag schnell von alleine, deshalb sehe ich das Urteil nicht als großen Durchbruch. Es ist ein Zeichen für die richtige Richtung, aber mehr als ein Zeichen eben nicht.
Viel schlimmer finde ich Seiten wie yasni und Co., die noch häufig genannte Namen verknüpfen und aus allen Interneteinträgen ein umfangreiches Personenprofil erstellen. Das ist richtig hässlich und geht weit mehr gegen das Recht auf Privatsphäre.
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15.05.2014, 13:24 #6vieraeugigerZyklop
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19.05.2014, 08:48 #7Knollo
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