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  1. #41
    Terence Skill Terence Skill ist offline
    Avatar von Terence Skill

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    ist schon ein ziemlich verzwickter fall...naja, mal gucken ob die rechtssprechung jetz die scheidungsrate steigen lässt

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    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #42
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    2.) Durch den geführten Prozess durch insgesamt 3 Instanzen werden die Behörden aufmerksam. Sieht glaube ich ziemlich dumm aus, wenn man vor Gericht deutlich macht, daß man ja getrennt ist und dann raus kommt, daß man sich weder korrekt umgemeldet hat, noch korrekte Steuererklärungen gemacht hat. Dann hätte er jetzt nämlich auch noch die Steuerbehörden am Bein und müßte wegen Steuerbetrugs etc. eventuell noch ins Gefängnis.



    Hier zeigt sich dann wieder die Unsinnigkeit im deutschen Rechtssystem. Hätte der Mann das Geld geschenkt bekommen oder geerbt, hätte die Ex-Frau KEINEN Anspruch. Weil es aber ein Lottogewinn war, bekommt sie die Hälfte.
    Jetzt mal langsam mit den jungen Pferden.

    Zum einen hat die Jahres-Steuer nichts mit der Steuerklasse zu tun, denn am Ende zählt, was nach der Einkommenssteurerklärung übrig ist. Bei einer Trennung entfällt die Steuerklasse III, so dass man zunächst im Jahr mehr Steuern zahlt. Die kann man sich aber per Steuererklärung wieder holen, denn der Splittingvorteil von Eheleuten bleibt auch in der Trennung ganz real bestehen.

    Zum anderen finde ich diese Unterscheidung in der Ehe nach gemeinsamem Zugewinn und persönlichen Zuwendungen nachvollziehbar. Nach Deiner Logik dürfte es gar keine Zugewinngemeinschaft geben, sondern auch in der Ehe würde jeder für sich selbst wirtschaften. Das aber wäre in den meisten Fällen sehr unsozial (in der Regel immer dann, wenn einer sich allein um die Kindererziehung kümmert) . Daher finde ich es sehr richtig, dass in der Ehe die höchstpersönliche Zuwendung (z.B. Erbschaft bei Tod der Eltern) die Ausnahme ist.

  4. #43
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Jetzt mal langsam mit den jungen Pferden.

    Zum einen hat die Jahres-Steuer nichts mit der Steuerklasse zu tun, denn am Ende zählt, was nach der Einkommenssteurerklärung übrig ist. Bei einer Trennung entfällt die Steuerklasse III, so dass man zunächst im Jahr mehr Steuern zahlt. Die kann man sich aber per Steuererklärung wieder holen, denn der Splittingvorteil von Eheleuten bleibt auch in der Trennung ganz real bestehen.
    Mit Ablauf des Jahres, in dem die Trennung stattfindet, entfällt die Steuerklasse 3 bzw. 4. Im Jahr der Trennung also, wo die Steuererklärung noch nach Splitting gemacht wird, hat man noch diese Steuerklasse. Danach geht man in Steuerklasse 1 und wird auch nicht mehr zusammen veranlagt. Also ich weiß ja nicht, wie Du auf die Idee kommst, aber da ist nichts mit Splitting bleibt real bestehen.

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Zum anderen finde ich diese Unterscheidung in der Ehe nach gemeinsamem Zugewinn und persönlichen Zuwendungen nachvollziehbar. Nach Deiner Logik dürfte es gar keine Zugewinngemeinschaft geben, sondern auch in der Ehe würde jeder für sich selbst wirtschaften. Das aber wäre in den meisten Fällen sehr unsozial (in der Regel immer dann, wenn einer sich allein um die Kindererziehung kümmert) . Daher finde ich es sehr richtig, dass in der Ehe die höchstpersönliche Zuwendung (z.B. Erbschaft bei Tod der Eltern) die Ausnahme ist.
    Du erkennst nur meine Logik nicht korrekt. Das normale Gehalt gehört natürlich in den Zugewinn, weil damit ja gemeinsam gewirtschaftet wird. Wenn jetzt aber von seinem Geldteil einer der beiden Lotto spielt und der andere nicht, so ist das eine höchstpersönliche Sache. Die Frau hätte ja schließlich auch Lotto spielen können, wenn sie das nicht macht, Ihr Pech. Hinzu kommt, daß ja wie oben geschrieben auch ein Schmerzensgeld in den Zugewinn einfließt. Was aber überaus unsozial ist, weil es ja quasi "zweckbestimmt" ist und daher nur dem Verunfallten zustehen sollte.

    Und in dem speziellen Fall kommt ja erschwerend hinzu, daß das, was die Ehe ausmacht (gemeinsam wohnen, wirtschaften etc.) schon seit 8 Jahren überhaupt nicht mehr vorhanden war. Hier also nicht zumindest auf Unbilligkeit zu entscheiden, finde ich sehr bedauerlich.

    Wir wollen außerdem mal nicht vergessen, daß das traditionelle Familienbild (Vater geht arbeiten, Mutter bleibt zu Hause) immer mehr abgelöst wird. Hier wäre es an der Zeit, die gesetzlichen Grundlagen nochmal zu überprüfen und dem "Zeitgeist" anzupassen.

  5. #44
    Justine Justine ist offline

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat keldana Beitrag anzeigen

    Du erkennst nur meine Logik nicht korrekt. Das normale Gehalt gehört natürlich in den Zugewinn, weil damit ja gemeinsam gewirtschaftet wird. Wenn jetzt aber von seinem Geldteil einer der beiden Lotto spielt und der andere nicht, so ist das eine höchstpersönliche Sache. Die Frau hätte ja schließlich auch Lotto spielen können, wenn sie das nicht macht, Ihr Pech.
    Du hast echt einen Spleen! In einer Ehe wir ALLES geteilt, das sollte jedem klar sein wenn er vor Standesamt tritt. Nur weil du ein gestörtes Verhältnis zum Geld anderer hast - BGE - und selbst allen Zugewinn behalten möchtest heisst das nicht, dass das legal ist. Es entlarvt lediglich dich selbst als Bruder vom Stamme NIMM! Von Solidarität, die er als linksfaschist von anderen einfordert, ist selbst bei Familienangehörigen nicht mehr die Rede. So stellen wir uns unsere linke Alternative vor. Selber essen macht fett, nicht wahr.

    Man kann sich öffentlich gar nich lächerlicher machen als durch solche Aussagen - von Verantwortungsbewusstsein keine Spur - aber von anderen exakt diese soziale VErantwortung verlangen. Du musst einen echt verotteten Charakter haben dich auch nich zu trauen dies zu veröffentlichen. Typisch RTL II Generation -hauptsache Aufmerksamkeit. Ich kann verstehen warum das Gericht deiner Frau mehr Umgang mit euren Kind zugesprochen hat... Du verheimlichst das ja gar nicht.

  6. #45
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    Du hast echt einen Spleen! In einer Ehe wir ALLES geteilt, das sollte jedem klar sein wenn er vor Standesamt tritt.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ... :

    Unter Juristen wird jedoch seit langem diskutiert, ob außer Erbschaften und Schenkungen nicht auch Vermögen wie ein Lottogewinn oder etwa Schmerzensgeld vom Zugewinn ausgenommen werden sollten.
    Ich hoffe also, Dein eventuell zukünftiger Ehepartner hat von der Ehe mehr Ahnung als Du. Und darüber hinaus ... wenn Du 1000 neuen Ehepartnern mal ein paar Fragen zum Zugewinnausgleich etc. stellen würdest, käme ein ganz erbärmliches Bild dabei heraus. Und genau das ist der Punkt. Der größte Teil der Menschen, die heiraten hat gar keine Ahnung von den rechtlichen Konsequenzen.

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    Nur weil du ein gestörtes Verhältnis zum Geld anderer hast - BGE - und selbst allen Zugewinn behalten möchtest heisst das nicht, dass das legal ist. Es entlarvt lediglich dich selbst als Bruder vom Stamme NIMM! Von Solidarität, die er als linksfaschist von anderen einfordert, ist selbst bei Familienangehörigen nicht mehr die Rede. So stellen wir uns unsere linke Alternative vor. Selber essen macht fett, nicht wahr.

    Man kann sich öffentlich gar nich lächerlicher machen als durch solche Aussagen - von Verantwortungsbewusstsein keine Spur - aber von anderen exakt diese soziale Verantwortung verlangen. Du musst einen echt verotteten Charakter haben dich auch nich zu trauen dies zu veröffentlichen. Typisch RTL II Generation -hauptsache Aufmerksamkeit.
    Erst denken, dann posten. Meine Scheidung ging nach der derzeitigen Gesetzeslage über die Bühne. Wenn ich jetzt dafür eintrete, daß diese Rechtsprechung geändert wird, würde mir das genau was nutzen ??? Korrekt: GAR NICHTS !!!

    Deine Vorwürfe erweisen sich also zum x´ten Mal als komplett haltlos. Denn ich gehöre zur Mittelschicht und würde von einem BGE gar nicht profitieren. Und eine Änderung beim Zugewinn würde mir auch nichts bringen, da ich nicht mehr verheiratet bin und auch nicht mehr heiraten werde.

    Ich weiß gar nicht, wie oft Du hier schon einen Fail gelandet hast, aber vielleicht lernst Du ja irgendwann doch noch etwas dazu.

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    Ich kann verstehen warum das Gericht deiner Frau mehr Umgang mit euren Kind zugesprochen hat... Du verheimlichst das ja gar nicht.
    Da Du ja hier die ganze Zeit Loblieder auf unser Rechtssystem singst und das auch alles immer in Schutz nimmst, wirst Du mir sicher folgenden Punkt erklären können:

    Ein deutsches Familiengericht entzieht einem Elternpaar das Sorgerecht und verdonnert beide dazu, eine Psychotherapie zu machen. Der Vater geht zu 2 Therapeuten, die ihm beide bescheinigen, daß keine Therapie notwendig ist. Die Mutter hat keinen Bock auf eine Therapie und macht es einfach nicht. Bei jedem Gerichtstermin fragt der Richter nach, ob die Mutter denn nun endlich einen Therapeuten aufgesucht hat und letztlich kommt immer ein "Nein" dabei heraus.

    Müssen wir uns also wirklich wundern, daß der Großteil der Menschen unser Rechtssytem als lächerlich betrachtet. Die vernünftigen Menschen, die sich an die Urteile halten sind die Dummen. Denn wie man deutlich sieht, braucht man nur auf stur schalten und die Sache aussitzen. Und das hat auch nichts mit Verbitterung zu tun, aber genau so züchten wir uns solche Menschen wie Mehmet. Bis ein vernünftiges Urteil da ist vergeht viel zuviel Zeit. Und dann ist sogar oft genug völlig egal, was in dem Urteil drinsteht.

    Ich weiß auch nicht, wieso die Leute immer nach höheren Strafen für Verbrechen rufen. Die Strafrahmen gäben nämlich vielmehr her ... nur müßten die Richter diese Spielräume auch ausnutzen. Wenn aber der Kinderschänder mit einer Bewährungsstrafe davon kommt, weil er aufgrund eines Geständnisses den 12 Kindern erspart hat vor gEricht auszusagen, ist es wohl eher wenig verwunderlich, daß die Strafen kein Abschreckungspotential bieten.

  7. #46
    Justine Justine ist offline

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat keldana Beitrag anzeigen

    Ein deutsches Familiengericht entzieht einem Elternpaar das Sorgerecht und verdonnert beide dazu, eine Psychotherapie zu machen. Der Vater geht zu 2 Therapeuten, die ihm beide bescheinigen, daß keine Therapie notwendig ist. Die Mutter hat keinen Bock auf eine Therapie und macht es einfach nicht. Bei jedem Gerichtstermin fragt der Richter nach, ob die Mutter denn nun endlich einen Therapeuten aufgesucht hat und letztlich kommt immer ein "Nein" dabei heraus.
    Erzähl die Geschichte zu Ende...

  8. #47
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    und jetzt gab es einen Termin für das Umgangsrecht. Der Verfahrensbeistand wollte alles so lassen wie es ist. Zumindest hat er mir das vorher gesagt. In der Verhandlung war davon dann keine Rede mehr. Die Richterin wollte das Verfahren, welches nun schon 2,5 Jahre lief abschließen. Jugendamt und Verfahrensbeistand ebenfalls. Da wurde dann auch klar warum ... ein Verfahrensbeistand bekommt beispielsweise 550 Euro für einen Fall. Bei unserem war das aufgrund der vielen Termine längst ein Minusgeschäft (seine eigene Aussage). Und die Richterin meinte darufhin, sie bekäme auch nur eine Zählkarte. Somit wurde das Verfahren einfach abgeschlossen.

    Somit hat die Mutter jetzt mehr Umgangsrecht, ohne die Voraussetzungen erfüllt zu haben. Sie hat es einfach ausgesessen. Traurig, aber wahr.

  9. #48
    Justine Justine ist offline

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Also, ein Verfahrensbeistand wird ja nicht mal eben so verfügt!

    Üblicherweise passiert das bei Kindeswohlgefährdung, bei Herausgabeverlangen etc. Das bedeutet für mein - wenn auch nicht fallspezifischem - Verständnis, dass da schon eine Meinge Uneinigkeit im Vorfeld herrschte und sehr wohl Bedenken plausibel sind.

    Erst wenn das Gericht vernutete, dass das Interesse des Kindes zu dem seiner ges. Vertreter in erheblichem (!) Gegensatz steht, und du kannst davon ausgehen dass das Gericht dies vermutet hat, ziehen Gerichte einen Verfahrensbeistand hinzu bzw lassen diesen zu.

    Du bist, gerichtlich festellt, offensichtlich nicht geeignet das volle Umgangsrecht wahrzunehmen. Was mich - erhrlich gesagt - etwas bedauern für dich empfinden lässt, mich aber schlußendlich nicht wundert. Im Übrigen, so vermute ich, wird die Klage auch nicht die bessere Eignung der Kindesmutter explizit in Frage gestellt haben (wie auch ?), sondern die die Frage nach dem "ernsthaften Interesse" deinerseits. OK, alles Vermutungen von mir. Aber du wirst ja sicher die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen haben. Ist sie angreifbar? Was sagt dein Rechtsbeistand?

    Zu lamentieren die Kindesmutter hat umfangreicheres Umgangsrecht ohne die Voraussetzungen dazu zu haben ist erstmal eine billige Floskel. Ein - wenn auch erstinstanzliches - Urteil das genau das anderes beatätigt ist schon eine ganz andere Nummer.

  10. #49
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    Also, ein Verfahrensbeistand wird ja nicht mal eben so verfügt!
    Doch, wenn das Kind nicht ein entsprechendes Alter hat, bekommt es einen solchen quasi automatisch.

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    Üblicherweise passiert das bei Kindeswohlgefährdung, bei Herausgabeverlangen etc. Das bedeutet für mein - wenn auch nicht fallspezifischem - Verständnis, dass da schon eine Meinge Uneinigkeit im Vorfeld herrschte und sehr wohl Bedenken plausibel sind.

    Erst wenn das Gericht vernutete, dass das Interesse des Kindes zu dem seiner ges. Vertreter in erheblichem (!) Gegensatz steht, und du kannst davon ausgehen dass das Gericht dies vermutet hat, ziehen Gerichte einen Verfahrensbeistand hinzu bzw lassen diesen zu.
    Den ersten Verfhrensbeistand gab es für meinen Sohn, als ich Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf mich gestellt habe. Den zweiten gab es, als die Mutter Umgang einklagen wollte. Diesen Umgang hatte das Jugendamt verweigert und war zu dieser Zeit Inhaber der elterlichen Sorge. Ich habe also meine Zweifel, daß hier das Gericht das Jugendamt als "nicht neutral" angesehen hat.

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    Du bist, gerichtlich festellt, offensichtlich nicht geeignet das volle Umgangsrecht wahrzunehmen. Was mich - erhrlich gesagt - etwas bedauern für dich empfinden lässt, mich aber schlußendlich nicht wundert. Im Übrigen, so vermute ich, wird die Klage auch nicht die bessere Eignung der Kindesmutter explizit in Frage gestellt haben (wie auch ?), sondern die die Frage nach dem "ernsthaften Interesse" deinerseits. OK, alles Vermutungen von mir. Aber du wirst ja sicher die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen haben. Ist sie angreifbar? Was sagt dein Rechtsbeistand?

    Zu lamentieren die Kindesmutter hat umfangreicheres Umgangsrecht ohne die Voraussetzungen dazu zu haben ist erstmal eine billige Floskel. Ein - wenn auch erstinstanzliches - Urteil das genau das anderes beatätigt ist schon eine ganz andere Nummer.
    Dein Leseverständnis ist echt unterdisch.

    Ich habe im Jahre 2009 die Übertragung der elterlichen Sorge auf mich beantragt. Es wurde ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der Eltern erstellt. Das Ergebnis war: Mutter nicht erziehungsfähig, Kindeswohlgefährdung ... soll eine Psychotherapie machen. Vater eingeschränkt erziehungsfähig, soll eine Psychotherapie machen.

    Ich habe darauf verzichtet, gegen das Gutachten anzugehen:

    a) um meinem Kind eine erneute Belastung zu ersparen

    b) weil mir klar war, daß Gerichte es nicht sehr positiv aufnehmen, wenn man gegen so etwas angeht

    Daher habe ich lieber den Weg gewählt, daß Gutachten auf meine Weise auszuhebeln. Ich mit den Vormund und die Familienhilfe davon überzeugt, daß alles in Ordnung ist und bin bei 2 Psychotherapeuten gewesen, die mir bestätigt haben, daß eine Therapie nicht notwendig ist. Daher habe ich jetzt das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn und die Mutter, die stets nur die Welle gemacht hat, überhaupt nichts mehr.

    Und sie hat jetzt "mehr" Umgang zugesprochen bekommen. Allerdings ist "mehr" in diesem Fall immer noch weniger als "normal". Nur sollte man sich halt die Frage stellen, warum man einer Mutter, die ständig nur mauert, keine Therapie macht, obwohl MEHRERE Gutachten ihr bescheinigen, daß sie psychisch krank ist, plötzlich mehr Umgang gibt. Und das vor dem Hintergrund, daß ein Gutachten mit der Aussage vorliegt: bei mehr als 2 Tagen (bislang 1 Tag) besteht die Gefahr der Beeinträchtigung des Kindeswohls, weil die Mutter jetzt schon überfordert ist. Nur ist dieses Gutachten jetzt schon wieder mehrere Monate alt. Und in der Zwischenzeit ist diese Dame zum dritten Mal schwanger geworden. Jetzt gibt also ein Richterin der Mutter mehr Umgangsrecht (also mehr als vorher), obwohl sie weder die verfügte Therapie gemacht hat und obendrein ein weiterer Stressfaktor (das weitere Baby) dazukommt. Der Richter der vorher mit dem Fall betraut war und ans Oberlandesgericht gewechselt ist, hatte der Mutter noch klar gemacht: "sie wollen was ? Dann müssen sie was liefern."

    Aber vermutlich hatte es überhaupt keine Bewandnis, daß sich Verfahrensbeistand und Richterin beide dahingehend geäußert haben, daß dieses Verfahren schon viel zu lange dauert und für beide ein Minusgeschäft ist. Ich meine hey ... so neue Fakten zu ignorieren (die Schwangerschaft) ist doch bestimmt üblich, oder nicht ???

  11. #50
    Justine Justine ist offline

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat keldana Beitrag anzeigen

    Dein Leseverständnis ist echt unterdisch.
    Mhh... also,meine Kompetenzen reichen jedenfalls zur uneingeschränkten Fähigkeit zur Kindeserziehung.

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Vater eingeschränkt erziehungsfähig, soll eine Psychotherapie machen.
    Und mir wurde weder gutachterlich bescheinigt nicht uneingeschränkt erziehungsfähig zu sein noch wurde wurde mir bisher eine Psychotherapie empfohlen. Das deinerseitige Bemühen des Wortes "Leseverständnis" deutet darauf hin, dass du schon längst deinem eigenen Wertemodell nachhängst. Die psychologische Gutachterin hat dich also absolut korrekt bewertet. Erziehungsfähigkeit - die ja alleining rechtsfallrelevant begutachtet wurde - bedeutet die Fähigkeit und die Möglichkeit zur Förderung des Kindes. Sorry, wenn du - gutachterlich nachgewisen und gerichtlich bestätigt - nur eingeschränkt dazu in der Lage bist, dann willst du anderen mangelndes Leseverständnis unterstellen? Jetzt rate mal warum der Gutachter dies so einandfrei diagnostitieren konnte....

    Zitat keldana Beitrag anzeigen

    und bin bei 2 Psychotherapeuten gewesen, die mir bestätigt haben, daß eine Therapie nicht notwendig ist.
    Klar -zwei privat bemühte Therapeuten mit klar definierter Zielvorgabe gegen gutachterlich festgestellte Umstände. Ich gehe auch so lange zum Arzt bis ich nen gelben Schein habe. Klare Ansage wäre das Bezweifeln des Gutachtens. Aber da war ja was... war es Leseverständnis?

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Und sie hat jetzt "mehr" Umgang zugesprochen bekommen. Allerdings ist "mehr" in diesem Fall immer noch weniger als "normal". Nur sollte man sich halt die Frage stellen, warum man einer Mutter, die ständig nur mauert, keine Therapie macht, obwohl MEHRERE Gutachten ihr bescheinigen, daß sie psychisch krank ist, plötzlich mehr Umgang gibt.
    Von meiner Warte aus sollte man sich mal fragen warum jemand Sorgerecht bekommt, der gutachterlich festgestellt, nur eingeschränkt erziehungsfähig ist und dem eine Psychotherapie empfohlen wurde.

  12. #51
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    Klar -zwei privat bemühte Therapeuten mit klar definierter Zielvorgabe gegen gutachterlich festgestellte Umstände. Ich gehe auch so lange zum Arzt bis ich nen gelben Schein habe. Klare Ansage wäre das Bezweifeln des Gutachtens. Aber da war ja was... war es Leseverständnis?
    Du hast nicht den geringsten Plan, aber hauptsache rummosern, oder ??? Es gab keine klar definierte Zielvorgabe. Ich habe den Therapeuten das Gutachten zur Verfügung gestellt und diese haben dann noch Rückfragen gehabt zu einzelnen Punkten. Ich kann Dir aber gerne die beiden Therapeuten nennen und Du sie anschließend wegen falscher Diagnose anzeigen. Wenn Du anschließend Ihrerseits wegen falscher Verdächtigung eine Anzeige reingewürgt bekommst, nimmst Du es mir hoffentlich nicht übel, wenn ich breit grinsend im Gerichtssaal dabei sein werde.

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    Von meiner Warte aus sollte man sich mal fragen warum jemand Sorgerecht bekommt, der gutachterlich festgestellt, nur eingeschränkt erziehungsfähig ist und dem eine Psychotherapie empfohlen wurde.
    Das Gutachten, indem die Einschränkung festgestellt wurde, ist über 3 Jahre alt. In der weiteren Zeit habe ich es nun angeblich ohne äußere Hilfe geschafft, das für meinen Sohn notwendige Umfeld zu schaffen. Eine deutlichere Watsche, daß der erste Gutachter falsch lag, brauche ich nicht. Ich bin nicht nachtragend und brauche keine Rache zu nehmen.

    P.S. Selbst wenn diese Einschränkung noch bestehen würde, könnte ich dennoch schlechtes Leseverständnis erkennen. Denn so eine Einschränkung führt ja nicht zum Verlust aller kognitiven Fähigkeiten.

  13. #52
    Justine Justine ist offline

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    P.S. Selbst wenn diese Einschränkung noch bestehen würde, könnte ich dennoch schlechtes Leseverständnis erkennen. Denn so eine Einschränkung führt ja nicht zum Verlust aller kognitiven Fähigkeiten.
    Stimmt! Nicht aller!

  14. #53
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Genau genommen führt es zu gar keinem Verlust ... aber woher soll jemand wie Du das wissen ???

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