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  1. #1
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    RP-Online.de - Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Und hier mal wieder ein gutes Beispiel dafür, daß die deutsche Rechtsprechung nur äußerst wenig mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen zu tun hat. Ausnahmslos jeder, mit dem ich heute gesprochen habe, empfindet dieses Urteil als ungerecht. Aber von den Gesetzen her konnte der BGH gar nichts anderes entscheiden. Der Stichtag für den Zugewinnausgleich ist nunmal der Tag, an dem die Scheidung eingereicht wird. Selbstverständlich könnte man dies ändern. Aber solange sich niemand einer solchen Änderung annimmt, wird es weiterhin Menschen geben, die über Gebühr bei Trennungen zu profiteren versuchen.

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    Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

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  3. #2
    ARRMATEY

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    In Deutschland wird nun mal per kodifiziertes Recht geurteilt. Wenn du jeden Einzelfall nach Ermessen beurteilen möchtest, verliert das ganze seinen Sinn. Das ist nicht notwendigerweise schlecht, macht die Alternative aber nicht zwangsweise gut

  4. #3
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Man muß ja nicht gleich alle Grundsätze über Bord werfen. Den "Stichtag" auf den Tag der "Trennung" zu legen, würde ja in vielen Fällen schon reichen.

  5. #4
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Ausnahmslos jeder, mit dem ich heute gesprochen habe, empfindet dieses Urteil als ungerecht. Aber von den Gesetzen her konnte der BGH gar nichts anderes entscheiden. Der Stichtag für den Zugewinnausgleich ist nunmal der Tag, an dem die Scheidung eingereicht wird.
    Mit mir hast Du nicht gesprochen.
    Betrachten wir das Ganze mal praktisch: Wenn es diesen Stichtag nicht gäbe - wie würde denn überhaupt die Trennung nachgewiesen? Tag der Ummeldung? Tag des Umzugs? Es ergäbe sich also im Zweifel ein recht langer Prozessweg mit Einschaltung von Zeugen, Detektiven, Gutachten usw. usf.. Ich finde, wir haben schon genug Gerichtsverfahren.
    Zum anderen finde ich das Urteil auch deswegen gerecht, weil die Scheidung in vielen Fällen noch nicht beantragt wurde, um Steuern zu sparen. Dann muss so ein oberschlaues Pärchen (bzw. einer der beiden ) halt auch mit den negativen Konsequenzen leben - oder?

  6. #5
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Wie schon gesagt ... den Stichtag sollte man ruhig weiter behalten ... und ja, den Tag der Ummeldung fände ich ausreichend. Denn immerhin ist das ja schon die Trennung. Mag sein, daß da jetzt jemand Steuern sparen will. Aber letztlich hat die Person in der vorliegenden Form nur Risiken. Im Fall von Hartz 4 bei der Frau werden sich die Ämter dort Geld holen wollen, ebenso wie jetzt beim Lottogewinn.

    Oder sagen wir es mal anders ... vielleicht würde es auch reichen, daß die Menschen VOR der Eheschließung auf solche Details hingewiesen werden müssen.

  7. #6
    Kitsune

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Kann man eigentlich zu Eheschließung solch Finanzsachen gründsätzlich ausschließen oder muss einer zwingend den anderen im Falle einer Scheidung Unterhalt oder Ähnliches zahlen? Vorfälle wie diese zerstören das romantische Bild der Ehe, welches ich als Kind über die Medien bekommen habe. ^^''

  8. #7
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat Chronoswelle Beitrag anzeigen
    Kann man eigentlich zu Eheschließung solch Finanzsachen gründsätzlich ausschließen oder muss einer zwingend den anderen im Falle einer Scheidung Unterhalt oder Ähnliches zahlen? Vorfälle wie diese zerstören das romantische Bild der Ehe, welches ich als Kind über die Medien bekommen habe. ^^''
    Man kann Gütertrennung vereinbaren, dann dürfte der Mann seinen Lottogewinn behalten, aber das gemeinsame Vermögen einschließlich Wertsachen müsste auch aufgeteilt/ausgezahlt werden ...

  9. #8
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    So ein bescheuertes Urteil. Plötzlich kommt die Frau natürlich an. Wenn man 8 Jahre getrennt ist dann hat man im Leben des anderen innkeinster Weise mehr was zu suchen. Es sei denn man hat gemeinsame Kinder.

  10. #9
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    So ein bescheuertes Urteil. Plötzlich kommt die Frau natürlich an. Wenn man 8 Jahre getrennt ist dann hat man im Leben des anderen innkeinster Weise mehr was zu suchen. Es sei denn man hat gemeinsame Kinder.
    Im vorliegenden Fall waren die Eheleute wohl über 30 Jahre zuvor verheiratet und haben drei gemeinsame Kinder. Fühlt es sich nun gerechter an? Vielleicht haben die beiden während der Ehe jahrzehntelang gemeinsam Lotto gespielt, ohne was zu gewinnen.

  11. #10
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Im vorliegenden Fall waren die Eheleute wohl über 30 Jahre zuvor verheiratet und haben drei gemeinsame Kinder. Fühlt es sich nun gerechter an? Vielleicht haben die beiden während der Ehe jahrzehntelang gemeinsam Lotto gespielt, ohne was zu gewinnen.
    Ich finde, es hört sich kein bißchen gerechter an. Die Frau hätte nach der Trennung auch weiter Lotto spielen können, mit denselben Zahlen, falls es sowas überhaupt jemals gegeben hat. Denn eins kann man glaube ich auch sagen, ohne die beteiligten Personen näher zu kennen:

    Wäre es umgekehrt gewesen und SIE hätte im Lotto gewonnen, so hätte sie ebenfalls mit allen Mitteln versucht, NICHTS zahlen zu müssen.

    Es mag pauschal geurteilt sein, aber was ich tagtäglich in unserer Ellenbogengesellschaft sehe, passt hier wie die Faust aufs Auge. Zum Kotzen !!!

  12. #11
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Oder sagen wir es mal anders ... vielleicht würde es auch reichen, daß die Menschen VOR der Eheschließung auf solche Details hingewiesen werden müssen.
    da gibts ne einfach lösung: eheverträge schließen.
    auch für @Chronoswelle

    aber nein eheverträge? wo kommen wir denn da hin? für die meisten undenkbar. ich vertraue meinem ehepartner immer, wir brauchen sowas nicht. wir bleiben immer zusammen und dann bum, wenn man sich einmal in der wolle hat können aus aus liebenden feinde werden. für viele stellt die idee eines ehevertrages bereits einen angriff auf den partner dar, vertrauensbruch etc. gab bestimmt schon viele ehen die dann nicht mehr geschlossen wurden, weil der eine partner die idee des ehevertrages einbrachte.

    wenn im ehevertrag einvernehmlich auf die unterhaltsverpflichtungen verzichtet wird und die güter getrennt bleiben, dürfte da keine diskussion mehr auftreten. das alles notariell beurkunden lassen und fertig.

    aber mal ehrlich: ich glaube jeder würde so handeln und versuchen von der kohle was abzubekommen.

  13. #12
    Justine Justine ist offline

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Ja ja, das Rechtsverständnis... ein schwieriges Thema offensichtlich.

    Würde man als "Trennung" ein anderes Datum nehmen - Ummeldung etc - wer würde dann den rechtlich geschützten Status der Ehe noch nachvollziehen können. Trennung bedeutet nicht nur Trennung der Partner von Geldzuwachs, sondern die eindeutige Aufteilung aller Rechte und Pflichten! Zu wem bitte gehen denn Kinder im Fall einer Ummeldung? Wer hat dann Verantwortung, Bestimmungsrechte etc? Kriegt man das dann vom Einwohnermeldeamt zugewiesen?


    Ist doch Quatsch! Eine Ehe wird amtlich besiegelt und amtlich beendet - alles dazwischen ist gemeinsam. Wäre ja nich schöner: Am Ende bezweifelt man die Elternschaft weil man beim Orgasmus gerade an wen anders gedacht hat. meiner Ansicht nach ist das Urteil nicht nur absolut nachvollziehbar und gerecht, sondern in Anbetracht des jahrelang genutzen Vorteils beider auch ein entsprechender Denkzettel für den Lottospieler.

    Was mich besonders wundert ist, dass @keldana so plötzlich für die Entsolidarisierung eintritt, wo doch sonst jeder Besserverdienende und Wohlhabende nichts anderes sein darf als Melkkuh....

  14. #13
    Mimmi Mimmi ist offline
    Avatar von Mimmi
    Ich find dieses Urteil auch etwas befremdlich, aber so ist das deutsche Recht nunmal. Ich weiß nicht, ob der Mann wirklich wusste, was er mit dee Zugewinngemeinschaft eingeht - jetzt weiß er es auf alle Fälle. & vielleicht lernen jetzt auch einige Menschen endlich mal, dass Eheverträge nicht immer schlecht sein müssen.

  15. #14
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    da gibts ne einfach lösung: eheverträge schließen.

    wenn im ehevertrag einvernehmlich auf die unterhaltsverpflichtungen verzichtet wird und die güter getrennt bleiben, dürfte da keine diskussion mehr auftreten. das alles notariell beurkunden lassen und fertig.
    Der BGH hat schon des öfteren Eheverträge wegen Sittenwidrigkeit einkassiert. Zu glauben, einfach nen solchen Vertrag aufzusetzen und man ist aus dem Schneider ist ziemlich naiv.

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    Würde man als "Trennung" ein anderes Datum nehmen - Ummeldung etc - wer würde dann den rechtlich geschützten Status der Ehe noch nachvollziehen können. Trennung bedeutet nicht nur Trennung der Partner von Geldzuwachs, sondern die eindeutige Aufteilung aller Rechte und Pflichten! Zu wem bitte gehen denn Kinder im Fall einer Ummeldung? Wer hat dann Verantwortung, Bestimmungsrechte etc? Kriegt man das dann vom Einwohnermeldeamt zugewiesen?
    Denkst Du auch mal nach, bevor Du postest ??? Wenn einer der beiden Ehepartner auszieht und sich ummeldet, müssen Dinge wie "wo bleiben die Kinder" ja bereits geregelt werden. Das wäre also ein starkes Argument DAFÜR, daß man den Ummeldungszeitpunkt verwendet.

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    meiner Ansicht nach ist das Urteil nicht nur absolut nachvollziehbar und gerecht, sondern in Anbetracht des jahrelang genutzen Vorteils beider auch ein entsprechender Denkzettel für den Lottospieler.
    Dann hau mal in die Tasten und erkläre uns, welcher tolle Vorteil hier jahrelang genutzt wurde. Aber ich sage es Dir gleich vorab ... Du wirst ganz böse auf der Nase landen.

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    Was mich besonders wundert ist, dass @keldana so plötzlich für die Entsolidarisierung eintritt, wo doch sonst jeder Besserverdienende und Wohlhabende nichts anderes sein darf als Melkkuh....
    Du hast nicht den blassesten Schimmer, wie ich ticke.

  16. #15
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Der BGH hat schon des öfteren Eheverträge wegen Sittenwidrigkeit einkassiert. Zu glauben, einfach nen solchen Vertrag aufzusetzen und man ist aus dem Schneider ist ziemlich naiv.
    es ist ziemlich naiv zu glauben, dass ich behauptet hätte, von "einfach aufsetzen" gesprochen zu haben, zumal es oben zu lesen ist. notar und anwalt schließen sittenwiedrigkeit aus.

    was hast du eigentlich für ne behinderte umgangsform mittlerweile? wie du hier mit den usern umspringst...

  17. #16
    Justine Justine ist offline

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Denkst Du auch mal nach, bevor Du postest ??? Wenn einer der beiden Ehepartner auszieht und sich ummeldet, müssen Dinge wie "wo bleiben die Kinder" ja bereits geregelt werden. Das wäre also ein starkes Argument DAFÜR, daß man den Ummeldungszeitpunkt verwendet.
    Sich umzumelden ist mit keinerlei Nachweis verbunden. Wenn du Mitglied in einem Fitnesstudio bist, dass monatelange Kündigungsfrist hat, dir aber einräumt sofort zu kündigen wenn du mehr al 50kM weit weg ziehst, dann kannst du in Deutschland an jeden Ort deiner Wahl gehen und dich ummelden. Kein Mensch fragt irgendetwas nach. Du willst also einen Verwaltungsakt ohne Kontrollmechanismus zu einem rechtverbindlichen Akt machen? Soviel - wieder einmal - zu deinem Verständnis unserer Regeln. Nach deinem Vorschlag könnte sich also der Verdiener in der Familie am Tag nch der Hochzeit ummelden und wäre demnach der Pflicht entbunden Zugewinn zu teilen.... Auf so ein schmales Brett muss man erst mal kommen....

    Zitat keldana Beitrag anzeigen

    Dann hau mal in die Tasten und erkläre uns, welcher tolle Vorteil hier jahrelang genutzt wurde. Aber ich sage es Dir gleich vorab ... Du wirst ganz böse auf der Nase landen.
    Ehegattensplitting, Wahl der Steuerklassen, Vermeidung des finanziellen Risikos einer Scheidung, Ehepartner dürfen sich gegenseitig alle zehn Jahre bis zu 500 000 Euro steuerfrei schenken., Freibeträge für Kapitalerträge, Ehepartner müssen keine Grunderwerbsteuer bezahlen, wenn sie untereinander Grundstücke und Immobilien übertragen, die mittelbare Förderung bei Riesterverträgen, ... soll ich noch weiter machen?

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Du hast nicht den blassesten Schimmer, wie ich ticke.
    gar nicht!

  18. #17
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    es ist ziemlich naiv zu glauben, dass ich behauptet hätte, von "einfach aufsetzen" gesprochen zu haben, zumal es oben zu lesen ist. notar und anwalt schließen sittenwiedrigkeit aus.

    was hast du eigentlich für ne behinderte umgangsform mittlerweile? wie du hier mit den usern umspringst...
    1.) Wurden wie gesagt schon des öfteren Eheverträge einkassiert. Und nein, ich halte Notar und Anwalt nicht für einen 100%igen Schutz bei der Erstellung eines solchen Vertrages.

    2.) Wirst Du mir sicherlich erklären können, wo meine Umgangsform mit Dir behindert sein soll. Wenn Du es schon als total miesen Angriff ansiehst, nur weil jemand "halte es für ziemlich naiv" schreibt, solltest Du vielleicht darüber nachdenken, Dich aus jeglichen Foren in Zukunft fernzuhalten. Denn da war nun wirklich nichts drin, was man persönlich nehmen müßte.

  19. #18
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    Ehegattensplitting, Wahl der Steuerklassen, Vermeidung des finanziellen Risikos einer Scheidung, Ehepartner dürfen sich gegenseitig alle zehn Jahre bis zu 500 000 Euro steuerfrei schenken., Freibeträge für Kapitalerträge, Ehepartner müssen keine Grunderwerbsteuer bezahlen, wenn sie untereinander Grundstücke und Immobilien übertragen, die mittelbare Förderung bei Riesterverträgen, ... soll ich noch weiter machen?
    Fangen wir einfach mal vorne an ... Ehegattensplitting ... im Jahr der Trennung werden Ehepartner noch zusammen veranlagt, im darauffolgenden Jahr nicht mehr. Da fällt dann auch die Wahl der Steuerklassen weg. Ich hatte Dich (so nett bin ich) sogar noch gewarnt, aber statt mal wenigstens nachzuschauen, wird einfach irgendwas gepostet. Und was für die Steuer gilt, gilt natürlich auch für Riesterverträge und ebenfalls für Freibeträge für Kapitalerträge.

    Naja ... und was den Rest Deiner Beispiele anbelangt ... ganz bestimmt schenkt ein Typ einer Frau etwas, von der er sich getrennt hat. Und die werden sich vermutlich auch noch ganz viele Immobilien und Grundstücke hin und her schieben.

    So und dann schauen wir uns doch mal den Text an, den Du vorher geschrieben hast und den ich bewußt nach hinten gestellt habe:

    Zitat Justine Beitrag anzeigen
    Sich umzumelden ist mit keinerlei Nachweis verbunden. Wenn du Mitglied in einem Fitnesstudio bist, dass monatelange Kündigungsfrist hat, dir aber einräumt sofort zu kündigen wenn du mehr al 50kM weit weg ziehst, dann kannst du in Deutschland an jeden Ort deiner Wahl gehen und dich ummelden. Kein Mensch fragt irgendetwas nach. Du willst also einen Verwaltungsakt ohne Kontrollmechanismus zu einem rechtverbindlichen Akt machen? Soviel - wieder einmal - zu deinem Verständnis unserer Regeln. Nach deinem Vorschlag könnte sich also der Verdiener in der Familie am Tag nch der Hochzeit ummelden und wäre demnach der Pflicht entbunden Zugewinn zu teilen.... Auf so ein schmales Brett muss man erst mal kommen....
    Mit allen Deinen Beispielen hast Du wunderbar aufgezeigt, warum es überhaupt keinen Sinn macht, daß der Zeitpunkt des Zugewinns erst mit dem Scheidungsantrag, sondern wie alles andere bereits mit der Trennung enden sollte. Tja ... wieder einmal ein typischer Sugar-Fail !!!

  20. #19
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    1.) Wurden wie gesagt schon des öfteren Eheverträge einkassiert. Und nein, ich halte Notar und Anwalt nicht für einen 100%igen Schutz bei der Erstellung eines solchen Vertrages.

    2.) Wirst Du mir sicherlich erklären können, wo meine Umgangsform mit Dir behindert sein soll. Wenn Du es schon als total miesen Angriff ansiehst, nur weil jemand "halte es für ziemlich naiv" schreibt, solltest Du vielleicht darüber nachdenken, Dich aus jeglichen Foren in Zukunft fernzuhalten. Denn da war nun wirklich nichts drin, was man persönlich nehmen müßte.
    o mein gott.

    Das war nicht auf den Beitrag zu mir gemünzt, sondern auf den beitrag an justine.

  21. #20
    Terence Skill Terence Skill ist offline
    Avatar von Terence Skill

    AW: Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

    also ich finde es absolut gerecht wie das gericht geurteilt hat... ich hätte genauso beiden gleiche teile zugesprochen. ABER:
    ich hätte den beiden sofort eine dicke strafanzeige wg betruges sowie steuerhinterziehung reingedrückt! da wird jahre lang auf getrennt gemacht, aber aus habgier wird sich nicht geschieden.
    das hat er nun davon... und hoffentlich bekommen beide noch gerechte strafen wir diesen betrug!

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