Ergebnis 1 bis 17 von 17
Thema: straftat begangen!?!
-
06.04.2008, 03:01 #1knut1414
straftat begangen!?!
ich habe mal eine frage. ein freund von mir wurde von einer bestimmten person belästigt und bedroht zwar nicht stark aber ein bisschen per SMS. so nun hat er unteranderem mich und noch ein paar andere gefragt ob wir diese person schlagen wollen da er ihn ja auch bedroht hat und belästigt hat. in meiem jugendlichen lleichtsinn habe ich einfach mal ja gesagt. nun hat sich aber ergeben das die person die wir "schlagen" wollten nicht aus dem haus kam joa soweit so gut dann haben wir geklingelt und dann sind wir so langsam gegangen nachdem uns das ein mann gesagt hat geht sons hole ich die polizei aber dieser man hat jetzt auch fotos gemacht von uns heimlich u.a. un die persond angezeigt du uns gesagt hat wir sollen helfen zu verprügeln.... aber welche folgen wird das jetzt für mich haben wir haben ja noch garnix schlimmes gemacht aber leider bin ich mit auf dem foto drauf und was bedeutet das für die person die jetzt angezeigt wueder ist? was wird das alles für folgen haben? wäre nettt wenn ihr die mal erläutern könntet, besinders die folgen für mich und eben die angezeigte person
THX schonmal
-
-
06.04.2008, 03:49 #2John.Doe
AW: straftat begangen!?!
also abgesehen davon dass es ziemlich dumm ist bei soetwas mitzumachen kann es durchaussein dass ihr euch strafbar gemacht hat ich wuerde sogar sagen dass ihr euch mit ziemlicher wahrscheinlichkeit strafbar geamcht hat ob das aber von der polizei bzw der staatsanwaltschaft weiter verfolgt wird sich wohl erst noch herausstellen.... OK, so kann ich nicht weiterschreiben, aber ich hoffe es faellt Die ebensoschwer den Absatz zu lesen, wie es mir schwergefallen ist, deinen Post zu lesen.
Ganz abgesehen davon:
1) Jemanden zu verpruegeln ist eine Straftat und jemandem Pruegel anzudrohen ist ebenfalls eine Straftat.
StGB - Einzelnorm
2) Wie erwaehnt ist das Verpruegeln eine Straftat, naemlich Koerperverletzung, und sowohl Ausfuehrung als auch der Versuch ist strafbar. Ohne Zweifel hattet ihr das ja wohl vor, da ihr als Gruppe mit der Absicht die "Person" zu vermoebeln dort aufgetaucht seid.
Bundesrechtssammlung
-
06.04.2008, 20:03 #3Don Promillo
AW: straftat begangen!?!
Ist zwar strafbar, aber ich bezweifle das da noch was kommt. Ihr habt zwar Prügel angedroht, aber niemanden verletzt. Wird wohl fallengelassen würd ich sagen.
Aber macht nix, kannst ruhig a weng schwitzen und hoffen das nix kommt, sowas ist immer ne gute Lehre
-
07.04.2008, 10:20 #4Knollo
AW: straftat begangen!?!
Drohungen sind heut zu Tage keine Kaverlierdelikt mehr und werden nicht ohne weiteres Fallen gelassen.
Im Glücksfall werden eure Eltern benachrichtigt und treten euch dafür in den *****.
Wenn ihr aber Pech habt, und das ist bei einer Anzeige nicht gerade selten, bekommt ihr zumindest eine Jugendstrafe die darauf hinausfallen wird das ihr Arbeiten für die Gemeinde machen dürft (Müll sammeln oder ähnliches).
Wenn ihr Pech habt, das ganze sehr verzwickt und übel ist, dann könnte das sogar noch schlimmere Folgen haben.
Naja, was soll man noch sagen außer das du sehr leichtsinnig an die Sache gegangen bist. Ein derartige "leichtisinnige" Problem mit Gewalt lösen zu wollen lässt euch nur Gegengewalt spüren. Ob es rechtlich so ablaufen wird oder durch die nächste, die euch verprügeln, weiß man nicht aber es kommt immer etwas zurück.
-
07.04.2008, 10:46 #5ramire7z
AW: straftat begangen!?!
ich kann nur für euch hoffen, dass da noch mehr kommt und ihr vielleicht fürn paar wochen weggesperrt werdet. wenn ich deinen post lese, sollte man EUCH mal schlagen. ich weiß nicht, ob es mutig oder total dämlich ist, so einen thread überhaupt zu erstellen. fühlst du dich stark, hier damit zu protzen, dass ihr jemanden verprügeln wolltet?
1. allein durch die aussage, dass du jemanden verprügeln wolltest machst du dich schwach - geistig schwach aber das zählt (hoffe ich) für die meisten mehr als körperliche kraft.
2. toll, dass dein freund keine eier in der hose hat und wahrscheinlich 10 freunde einladen muss, um EINEN anderen zu verprügeln.
3. werd erwachsen und versuch die 4 jahre die du bis dahin noch überbrücken musst zu überstehen ohne nochmal so einen thread zu erstellen.
-
07.04.2008, 10:50 #6Knollo
AW: straftat begangen!?!
Im groben teile ich deine Meinung nur folgendes habe ich "anders" verstanden.
Ich denke ehr das er Angst bekommen hat und nun ein schlechtes Gewissen wegen dieser Tatsache hat. Ich hoffe das es so gekommen ist weil dann ist für den Richtigen Weg noch nicht zu schwach.
Ach ja, oft kann es helfen sich einfach mal zu entschuldigen.
-
07.04.2008, 11:54 #7Schu_mi
AW: straftat begangen!?!
Hi das sehe ich auch so.
@ramire7z
ich glaube du reagierst jetzt da ein bisschen über, findest du nicht? Ich meine das sogenannte Opfer hat ja erst jemanden bedroht und das auch noch per SMS also die Beweise liegen ja noch vor.
@knut1414
ich glaube du hast eh eingesehen das die Lösung Auge um Auge und Zahn um Zahn nicht immer die beste Lösung ist. Wenn dein Freund bedroht wird soll er sich an seine Eltern wenden oder wenn die nicht zuhören sogar zur Polizei gehen.
Aber nun mal an alle, ich bin schon immer gegen Gewalt gewesen, ich erziehe auch meine Kinder gewaltfrei. Aber wenn wir jetzt mal zurückdenken, so im Alter 12 - 16 waren wir da nicht ähnlich?
Also in diesem Sinne.
-
07.04.2008, 12:33 #8ramire7z
AW: straftat begangen!?!
ich habe leider die angewohnheit, meine posts so zu verfassen, dass sie sehr arrogant und "angreifend" rüberkommen. ist meistens nicht so gemeint, aber ich finds lustig
-
07.04.2008, 13:02 #9billsux
AW: straftat begangen!?!
Schon lustig, statt denjenigen anzuzeigen der euch Beleidigt hat (das ist nämlich auch eine Straftat) macht ihr euch selber strafbar.
Manchmal zweifle ich doch extrem an der Intelligenz mancher Leute.
Ihr könnt richtig froh sein, dass ihr den Typ nicht erwischt habt, hättet ihr in verprügelt (evtl. noch schwer verletzt), dann hättet ihr definitiv vor Gericht antanzen dürfen, da das nicht geklappt hat, könnte es sein, dass ihr mit einem blauen Auge davon kommt.
Mal abgesehen davon: Zu mehrt einen einzelnen Verprügeln - ihr seid ja ein ganz schön feiger und armseliger Haufen ...
-
07.04.2008, 13:09 #10Schu_mi
AW: straftat begangen!?!
Also du hast natürlich vollkommen recht, wenn sie den anderen geschlagen hätten wären sie richtig dran gewesen.
Das mit der Intelligenz ist so ne Sache. Ich mein keiner weiß bis jetzt wie alt denn überhaupt der Threadersteller ist. Aber ich nehme mal an vielleicht 14 (siehe Nickname) und in diesem Alter macht man halt unüberlegt Sachen die man später nicht machen würde, aber man lernt doch dann dazu. (Meistens jedenfalls)
Oder wie es in einem Buch steht "wer frei von Schuld ist werfe den ersten Stein"
-
07.04.2008, 13:12 #11ZhaoYun
AW: straftat begangen!?!
Also sowie ich es verstanden habe ist der Sachverhalt so
Dein Kumpel wurde bedroht und in Jugendlichen Leichtsinn wolltet ihr ihn zusammen schlagen.
Habt ihr Ihm vorher gedroht (lass unseren kumep in ruhe oder es gibt prügel!)?
Oder seid ich einfach nur aufgetaucht als Meute und habt geklingelt?
Seid ihr sofort gegangen als euch der mann weggeschickt hat?
Was für ne Person aht ihn gedroht (jugendlicher oder erwachsener)
Wie alt seid ihr (fallt ihr unter jugendstrafrecht ooder aknn erwachsenrecht hier angewandt werden.)
PS: Ich hätte anders gehandelt, ich hätte meinen Freund Hilfe angeboten.
Rechtlich hättet ihr die Polizei schon bei der drohung einschalten müssen.
-
07.04.2008, 15:49 #12knut1414
AW: straftat begangen!?!
also das war dann so: mein freund meint so lass mich in ruhe sons kann ich acuh anderes. dann hat der den wir verprügeln wollten gesagt: haha dich und deine freunde box ich locker weg joa dann haben wir uns mit dem verabredet um uns zu treffen der ist nicht gekommen sind wir zu dem nach hause gefahren und dann ebend die erzählte geschichte... ok joa dann wurden wia nach hause geschickt weil so en mann das gesagt hat joa sind wir gegangen... ich bin 15 jahre alt also vor 4 wochen geworden joa...
und nein ich fühle mich nicht dadurch stark würde nur gerne wissen was das nun zur folge hat.
edit: zum mehrere gegen einen der hat ja gesagt der kommt gegen uns alle an und ausserdem hat der gesagt der hat auc gute connections und wird da mit vielen antanzen...
-
07.04.2008, 18:46 #13Don Promillo
AW: straftat begangen!?!
Gewalt ist nunmal keine Lösung, sowas schaukelt sich immer weiter auf.
Ihr verprügelt den, der kommt mit 5 Kindern (sorry, aber so ein Verhalten ist kindisch) mehr, die verprügeln euch, ihr kommt wieder mit 5 mehr, etc.pp.
Sowas schaukelt sich ewig auf, anstatt mal ein klärendes Gespräch zu führen, oder sich auf Neutralität zu einigen.
Man muss ja nicht beste Freunde werden, aber ein miteinander ohne Prügeleien etc. ist immer möglich.
Wenn du viel Pech hast wirst du mit der Aktion vorbestraft und kannst beispielsweise nicht mehr in den Polizeidienst gehen...
-
08.04.2008, 11:12 #14ZhaoYun
AW: straftat begangen!?!
15 jahre alt also seid ich nach jugendstrafrecht haftbar.
Ihr habt ihn nicht gedroht ihn zu verprügeln während ihr bei ihm wart? mit den kumpeln? seid einfach nur aufgetaucht?
wenn ja sehe ich keine Tatbestand gegen euch ihr hattet die absicht aber das ist noch nicht strafbar ihr habt ihn nicht gedroht und wurdet nicht aktiv gegen ihn und seid sofort gegangen nachdem ihr dazu aufgefordert wurdet.
Ich sehe hier zwar eine absicht zur einer Straftat aber keine Drohung und keine Aktion also müsstet ihr noch nicht für irgendwas belangbar sein (außer vielleicht eine richtliche verordnung das ihr euch von ihm fernhalten müsst aber selbst da ist die beweis lage meines erachtens zu dünn.
PS: Seid froh das nix passiert ist
-
08.04.2008, 15:28 #15Fredi
AW: straftat begangen!?!
Ich glaube es passiert gar nix , ich meine ihr habt ja niemanden verprügelt , sagt einfach ihr wolltet mit der person reden.......
Ausserdem ist es illegal heimlich Fotos zu machen , und illegale Dinge sind bei Gericht nicht zugelassen von daher habt ihr nichts zu befürchten.
-
08.04.2008, 20:38 #16Mankind
AW: straftat begangen!?!
die Polizei ist ja auch nicht blöd und ich glaube die wissen ja wer hier wen verarschen will
man brauch dafür nur ein Handfestes Beweis mehr nicht...
dann kann euch auch nichts zustoßen
als ob es kein Grund wäre jemanden zu schlagen
-
09.04.2008, 10:42 #17ZhaoYun
AW: straftat begangen!?!
Jup das mit sms sehe ich auch so richter und polizei sind nicht blind
Ähnliche Themen
-
Gefängnisausbruch - eine Straftat?: Mein Freund behauptet, dass ein Gefängnisausbruch KEINE Straftat ist. Es verstöst ja auch nicht irgendwelche Gesetze. Ich möchte eure Meinung dazu... -
wer hat den mord begangen?: Wie es aussieht, wurde hier vor kurzem jemand ermordet. Wer? Nun, das ist uninteressant, der Mörder ist viel wichtiger. Sein Nachname ist gesucht. ... -
Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz: Hallo, ich hab mal ne Frage, kann mir einer Sagen was man für ne Strafe bekommt, wenn man gebrannte DVDs verkauft hat? z.B. Vor längerer...
Ein Remaster brauch ich echt nicht. Da hätte ich viel lieber weitere Filme wie Dark Side of Dimensions, die mit den alten Charakteren aufkommen. Das...
Der Yu-Gi-Oh! Anime & TCG-Thread