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  1. #1
    MrSunDo MrSunDo ist offline

    Strafmündigkeit noch zeitgemäß?

    Hallo,

    aus aktuellem Anlass starte ich hier mal einen Austausch bzw. Diskussion zum Thema Strafmündigkeit in Deutschland . Erst einmal die Fakten:

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    Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor (§ 19 StGB). Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff "Strafmündigkeit" nicht, sondern spricht von Schuldunfähigkeit des Kindes. Im Vorläufer des Strafgesetzbuches, dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 trat die Strafmündigkeit mit dem vollendeten 12. Lebensjahr ein. Durch das am 16. Februar 1923 neu erlassene Jugendgerichtsgesetz wurde die Strafmündigkeit auf 14 Jahre angehoben. Mit dem Reichsjugendgesetz vom 6. November 1943 sank die Schuldfähigkeit wieder auf 12 Jahre. Die Neufassung des Jugendgerichtsgesetzes, vom 1. Oktober 1953, erhob die heutige noch gültige Grenze auf 14 Jahre. Quelle:WIKI
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    Nun meine Meinung:
    Der aktuelle Fall auf Sylt wird die nächsten Tage sicher die Tageszeitungen und Internetforen füllen.
    Aber alt ist das Thema ja eigentlich nicht. Schon oft hab ich von Gewaltaten, Diebstählen und anderen Straftaten gehört die von "Kindern" unter 14 Jahren verübt worden sind und damit nich verfolgt werden können. Aber wen wundert Das eigentlich überhaupt noch? In einer Gesellschaft wo Kinder mit Sex, Gewaltspiele und Horrorfilme aufwachsen sollte man sich die Frage stellen ab wann "Kinder" keine Kinder mehr sind und wissen was sie tuen.

    Mittlerweile erscheinen mir die 14 jährigen Kids doch schon weiter zu sein als z.b.ich in diesem Alter war.
    In der Vergangenheit wurde die Grenze von 14 auf 12 bestimmt aus anderen Gründen geändert aber nichtdestotrotz finde ich sollten sich die Damen und Herren in Berlin einmal Gedanken zu einer Senkung der Strafmündigkeit machen, 1953 ist ja auch schon ne Weile her.

    So nun Ihr!

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    Strafmündigkeit noch zeitgemäß?

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  3. #2
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Strafmündigkeit noch zeitgemäß?

    Zitat MrSunDo Beitrag anzeigen
    [...]Der aktuelle Fall auf Sylt wird die nächsten Tage sicher die Tageszeitungen und Internetforen füllen.
    Aber alt ist das Thema ja eigentlich nicht. Schon oft hab ich von Gewaltaten, Diebstählen und anderen Straftaten gehört die von "Kindern" unter 14 Jahren verübt worden sind und damit nich verfolgt werden können. Aber wen wundert Das eigentlich überhaupt noch? In einer Gesellschaft wo Kinder mit Sex, Gewaltspiele und Horrorfilme aufwachsen sollte man sich die Frage stellen ab wann "Kinder" keine Kinder mehr sind und wissen was sie tuen.

    Mittlerweile erscheinen mir die 14 jährigen Kids doch schon weiter zu sein als z.b.ich in diesem Alter war.
    In der Vergangenheit wurde die Grenze von 14 auf 12 bestimmt aus anderen Gründen geändert aber nichtdestotrotz finde ich sollten sich die Damen und Herren in Berlin einmal Gedanken zu einer Senkung der Strafmündigkeit machen, 1953 ist ja auch schon ne Weile her.

    So nun Ihr!
    überraschender weise hat man in der presse recht wenig bissher, finde ich, über den fall auf sylt gehört. ich dachte eigentlich auch, dass mehr berichtet wird. auf der anderen seite, so einen fall gab es doch vor kurzem erst und da gab es ja genug aufregung in den medien, vielleicht ist es daher nun nicht mehr so aufgekommen.

    ich bin auch für eine herabsetzung der strafmündigkeit. wie du schon richtig beschrieben hast muss es auf grund der gewaltbereitschaft und des medieneinflusses so sein, denn die fälle zeigen, dass immer jüngere täter gewalttaten verüben. allerdings bin ich mir gar nicht so sicher, ob es wirklich einen anstieg der verbrechen bei so jungen kindern gibt.

    ich will nicht nur den einfluss der medien als ursache sehen, sondern sicherlich auch mangelnde erzieherische eingriffe in der entwicklung der kinder durch die erziehungsberechtigten. vernachlässigung und soziale probeme in den familien spielen sicherlich auch mit eine rolle, und diese themen sind ja bekanntlich vermehrt aufgetaucht in den letzten jahren.

    ich habe mal gehört, allerdings nur durch mundpropaganda und das ist bereits schon 2 jahre her, dass in der tat wohl darüber in politischen kreisen diskutiert wurde. aber ob das stimmt, denn öffentlich hab ich zu der diskusion nie was gehört.

    was aber auf alle fälle mal abgeschafft werden sollte, ist die möglichkeit erwachsene, z.b. einen 20 jährigen straftäter, noch nach jugendrecht zu verurteilen. wenn 18, dann bitte auch volles erwachsenenrecht anwenden.

  4. #3
    FreeSpeech FreeSpeech ist offline

    AW: Strafmündigkeit noch zeitgemäß?

    Für mich - als Verhaltensforscher - hat die Sache zwei Seiten: Aus der Reihe geschlagene "Lausbubenstreiche" sollten in einer Art "Kinderrecht" geahndet werden, dazu sollten verschiedene Instanzen hinzu gezogen werden wie Jugendamt, Lehrer, Vormundschaftsgericht etc. Die Strafen sollten sich dann nach der Schwere der Tat richten und in Etwa in Wiedergutmachung,
    Entschuldigung beim Opfer, Hausarrest, Sonderhausaufgaben, Taschengeldsperre etc beinhalten.

    Für Kinder unter 14 Jahren die mehrmals auffällig gewordern sind muss die Möglichkeit bestehen sie auch schon vor dem 14 Lebensjahr nach Jugendtrafrecht zu verurteilen.Besonders dann, wenn sich die Eltern nicht um deren Handlungen kümmern. In einem intakten Elternhaus ist ein Besuch der Polizei schon erzieherische Maßnahme genug, weil die Eltern sich danach in aller Regel darum bemühen den Kindernihr Fehlverhalten klar zu machen, allerdings kommen die meisten straffälligen Kinder ja nicht aus solchen Familien. Und das ist das größte Problem.

    Teilweise denken die Eltern solcher Kinder genauso wie die kindliche Gesellschaft funktioniert. Gerade im Alter von 10-18 herrscht das Recht des Stärkeren. Die Stärkeren und Gewissenloseren verprügeln und berauben ungehemmt die Schwächeren und Rücksichtsvolleren und werden von den Eltern nicht entsprechend erzogen oder sogar noch bestärkt. Einer der Gründe warum z.B. Kinder aus sozial schwachen und Asuländerfamilien überdurchschnittlich häufig solche Karrieren haben.

    Deshalb sollte man diese Kinder auch schon vor dem 14. LJ auf die richtige Bahn lenken, da genau in diesem Alter das Norm- und Pflichtbewusstsein noch nicht ganz ausgeprägt ist. Sie wissen einfach noch nicht wie sie mit den gesellschaftlichen Normen umzugehen haben und welche Folgen dies mit sich ziehen könnte. Einer der Gründe der zur Strafmündigkeit ert ab 14 geführt hat, der aber nicht mehr zu der gesellschaftlichen und sozialen Wirklichkeit passt. Kinder die - mit 13 erwachsener als frühere 13 jährige - nicht Tatnah mit Strafen rechnen müssen, werden geradezu zu strafbaren Taten verführt. Wenn man solchen Kindern nicht schon in diesem Alter hilft, auf die richtige Bahn zu geraten, wird es immer schwieriger. In höherem Alter kann man die Bildung eines Norm- und Pflichtbewusstseins nicht mehr nachholen, da sich die Taten als konsequenzlos eingebrannt haben, die Hemmschwelle für weitere Taten fällt mit jeder Nicht-Ahndung oder später mit jedem Nicht-erwischt-werden oder Bewährungsstrafe.

  5. #4
    Sanchez Sanchez ist offline

    AW: Strafmündigkeit noch zeitgemäß?

    Man sollte nicht immer den Kindern alles in die Schuhe schieben, die sind nicht mal mit 14 aus der Pupertät raus und nicht ohne Grund bis 14 nicht Strafbar, weil die Eltern, ja ihr hört richtig, die sollen die Verantwortung übernehmen. Ich glaube vorallem nicht, das Kinder jetzt Erwachsener sind als früher. Den was die Kinder da an Erfahrungen haben, sind verehrte Erfahrungen durch die Medien, man sollte lieber von einer Störung und nicht von einer geistigeren Reife sprechen. Man sollte lieber mal die Gesellschafts- und Regierungsfrage stellen, aber das darf man ja nicht, sonst ist man gleich ein verrückter Kommunist oder sonst was. ^^

    Wieso nicht gleich alle Kinder mit 8 Strafmündig machen und überall Kameras aufstellen? So ein Schwachsinn

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