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Thema: Sterbehilfe
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08.01.2008, 10:40 #41SHU
AW: Sterbehilfe
Was lebensverlängernde Maßnahmen angeht finde ich, dass man es nicht als Sterbehilfe ansehen kann, wenn man die Maschinen abschaltet. Denn diese Maschinen verlängern ja das Leben, sie sind also eine Lebenshilfe. Wenn man diese jetzt abschaltet, geht nur die Natur ihren Lauf.
Gruß
SHU
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08.01.2008, 11:36 #42Tafkadasom2k5
AW: Sterbehilfe
Sterbehilfe ist ein sehr brenzliges Thema, wie ich finde, doch nunmehr ist schon so gut wie alles darüber gesagt worden, was es an Argumenten gibt. Aber mir fiel gerade noch etwas anderes ein.
Hier wurden meistens nur körperliche Gründe angegeben, warum man sich für eine Sterbehilfe entscheiden sollte. Folgendes Problem tut sich mir gerade auf: Es gint auch psychische Leiden, die einem zum Selbstmord bringen können. Woher diese Stammen- das kommt ganz auf die individuelle Geschichte an.
Vergewaltigung, Schläge, Kindheitstraumata... Drogenexszesse...
Für die meisten seelischen Leiden gibt es momentan irgendwie Abhilfe- sei es auf medikamentöser, oder auf Beratungspsychologischer Basis. Sofern man Sterbehilfe in Deutschland rechtens macht, so wird es interessant zu entscheiden, ab wann eine Sterbehilfe genehmigt wird. Gehören psychische Schäden auch zu einem Grund? Psychische Krankheiten haben oftmals das Symptom, dass sie dem Erkrankten "Ausweglosigkeit" einbilden. (Stichwort Depression)
Zudem gibt es ja auch den "passiven Mord". Sofern ich eine Person sehr gut kenne, und beginne sie zu hassen, fange ich an ihre wunden Punkte zu reizen. Ihr auf diverse Weise immer wieder nahebringen, wie schwach und wehrlos sie doch sei. Ja, sogar paranoia über stalkerähnliche Taktiken kann man jemandem zufügen.
Wenn jemand aufgrund dieser Tatsache zu einer Sterbehilfe geht, dann bin ich theoretisch Schuld, bin der Mörder- aber rein rechtlich gesehen ja nicht.
Okay, das Argument "Sie hat sich selber dafür entschlossen, sie hätte sich auch vorn Zug werfen können" ist schon wahr. Doch in diesem Fall könnte eine Nachuntersuchung zeigen, dass irgendwas bei diesem Todesfall nicht ganz koscher war. ...niemand kann zu Recht gezogen werden. (In Deutschland sowieso nicht, AFAIK ist "jemanden in den Selbstmord treiben" keine Straftat, wegen der Subjektivität des Selbstmords). Doch diese ganzen Aspekte sollten bedacht werden- psychische Hintergründe können auch tatsächlich Neuronale Hintergründe haben (sind diese dann wieder ein Rechtfertigungsgrund für einen Selbstmord?)
Wenn ich aber von Geräten am Leben gehalten werde, dann würde ich auch nach einige Zeit wollen, dass diese abgeschaltet würden. Nur wer bewahrt das Dokument dafür? Kann es jemand anfechten? Vielleicht fälschen? Das alles sind schwierige Grauzonen, die durch aktive Sterbehilfe aufkommen werden, die ich als grobes Problem ansehe. Auch, wenn ich natürlich für einen "würdigen" Tot bin (...obwohl ich der Meinung bin, dass vorsätzliche Vergiftung kein würdiger Tot ist...)
Gr33tz
Tafkadasom2k5
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08.01.2008, 12:05 #43Knollo
AW: Sterbehilfe
Die Gründe warum Sterbehilfe so umstritten ist liegt einfach an der Tatsache das man nicht weiß ob man das Richtige tut.
Es kann keiner garantieren das es nach dem Leben "vorbei" ist. Viele glauben an den Himmel, anderen an einem Leben nach dem Tot etc... und bevor so etwas nicht geklärt ist kann man den Menschen nicht die Entscheidung darüber geben bei so etwas Tat zu tun.
Es mag zwar der Mann, der am Sterbebett liegt und darum bittet nicht mehr am Leben gehalten zu werden, seine eigene Entscheidung sein. Es werden damit aber auch andere Leute in die Entscheidung gebracht die dieses auch ausführen müssen.
Entweder in dem sie ihn "lassen", die Maschinen abstellen, Medikamente geben oder einfach nur zuschauen wie er es macht und ihn nicht davon abhalten. Das sind alles Punkte die den Angehörigen sowie Arbeitern und co aufgelegt werden.
Das ist und kann nicht Richtig sein so lange man nicht weiß ob es Richtig war.
Und genau hier ist die Problematik warum es so etwas gibt.
Würden wir wissen das es nach dem Tot vorbei ist, dann würde auch kein Mensch einen schwer kranken Menschen, der keinen Willen mehr hat, am Leben halten.
Eine "eigene" Meinung dazu, ob die Sterbehilfe okay ist, habe ich nicht. Ich selber Möchte mich diese Frage nicht stellen und nie damit außeinander gesetzt werden. Ich will diese Option nicht gestellt bekommen und mir auch kein Urteil darüber bringen denn das kann man nur dann, wenn man sich damit befassen muss. Und da kann immer was anderes rauskommen.
Ich bilde mir kein Urteil über das Leben eines Menschen, das Recht habe ich nicht.
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08.01.2008, 12:33 #44S.A.P
AW: Sterbehilfe
Nun.....bin mir da auch net sicher.
Zum einem denk ich wärs besser jeden der wirklich leidet zu erlösen.Oder jemand der körperlich oder geistig so beeinträchtigt ist das er kein normales Leben führen kann. Ihr würdet ja auch net so leben wollen , oder?
Zum andern...naja weiß net fühlt sich irgendwie falsch an.Denke mal kommt konrekt drauf an was mit demjenigen los ist...
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11.01.2008, 17:09 #45Kakashi Hatake
AW: Sterbehilfe
@ sap
naja an kleinere sachen wie das man in nen rollstuhl kommt kan man sich ja gewöhnen, nur wen man genau weiß das es bsld zu ende is oder das man ewig im koma liegt dan ist das eigentlich ne erlösung, ansonnsten is das ja kein leben mehr sondern nurnoch tage zählen, das ist nicht mehr lebenswert
da finde ich es besser wen man den menschen in diese sinne "hilft"
also ich möchte nicht mehr leben wollen wen ich nurnoch darauf warten könnte bis es mal zu ende ist
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14.01.2008, 10:13 #46Knollo
AW: Sterbehilfe
Kleine Sachen wie das man im Rollstuhl kommt? Aha.
Nur mal so. Wer sagt dir das es besser ist im Rollstuhl zu liegen, wo sich das leben noch lohnt, als im Koma zu liegen wo man vermutlich nichts mitbekommt?
Worauf ich damit hinaus will ist das man nicht so schnell Urteilen sollte bei solchen Theman. Vor allem dann, wenn man selber nicht mitreden kann.
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14.01.2008, 10:20 #47Gringolo
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14.01.2008, 10:41 #48Knollo
AW: Sterbehilfe
Wie ich dir auch in der PN schon erklärte, du hast meinen Beitrag nicht verstanden.
Man soll, bevor man leichte Äußerungen von sich gibt, darüber vorher mal nachdenken. Den Anschein hatte ich nicht denn sonst wäre eine solch leichtgefertige Äußerung nicht gefallen.
Das ist meine Meinung das es falsch ist und diese tue ich hier kund. Ob es dir passt oder nicht. Ob du es verstehen willst oder nicht. Aber bitte lese meine Beiträge und denke darüber nach bevor zu diese angreifen möchtest.
Danke
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14.01.2008, 15:11 #49Kakashi Hatake
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14.01.2008, 15:25 #50Knollo
AW: Sterbehilfe
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15.01.2008, 10:16 #51RiP-Neo
AW: Sterbehilfe
Ich denke es sollte dann erlaubt sein, wenn die Menschen noch bei vollem Bewusstsein sind und es selbst entscheiden können. Außedem sollte es möglich sein die Maschinen abschalten zu können, falls das der Wunsch desjenigen war.
Also ich würde z.B. nicht an so Maschinen hängen müssen, da bin ich lieber tot.
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15.01.2008, 13:52 #52Kaffeetrinker
AW: Sterbehilfe
Mit Sicherheit kein leichtes Thema..., aber ich bin der Meinung das es ähnlich behandelt werden sollte wie andere Themen die mit dem sterben zusammenhängen; etwa wie bei der Organspende und dem Testament.
Es sollte demjenigen selbst überlassen bleiben, ob er/sie eine Sterbehilfe wünscht oder ob er/sie es nicht möchte. Ein kategorisches Verbot der Sterbehilfe lehne ich deshalb ab. Man sollte den (evtl.) letzten Wunsch eines Menschen respektieren.
In meinen Augen ist das "bis aufs letzte am leben erhalten" weder für den Betroffenen schön noch für die Angehörigen.
Auf der anderen Seite bin ich jedoch der Meinung das die Sterbehilfe nicht angewandt werden sollte, wenn nicht feststeht, das der Betroffene sich nicht dazu eindeutig geäußert hat.
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15.01.2008, 14:20 #53Patzenhofer
AW: Sterbehilfe
Und wenn es eine Fehlentscheidung war, die auf Grund der Krankheit oder einer schlechten Lebensphase getroffen wurde? Ich sehe das jedenfalls nicht so. Am Ende artet eine Sterbehilfe als billiges Ableben aus, um zB nicht die Familie zu belasten. Oder jemand entscheidet sich aus nichtigen Gründen für den Freitod.
Deswegen muss doch nicht als andere Alternative eine Sterbehilfe sein. Eine Sterbebegleitung, wie es zB im Hospiz der Fall ist, ist meiner Meinung eine bessere Alternative.
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15.01.2008, 14:37 #54RiP-Neo
AW: Sterbehilfe
Bin da anderer Meinung.. weil ich z.b. nicht jahrelang im koma liegen möchte und nur durch irgendwelche Geräte am Leben erhalten werden...
Tja und sollte jeder selber wissen ob er sterben will oder net... es ist nicht verboten sich umzubringen....
Klar gibt die Leute die es aus den falschen Gründen machen, aber man könnte ja sowas wie ein psychologisches Gutachten ausstellen was aussagt: "Diese Person ist bei klaren verstand und möchte dennnoch nicht leben".
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15.01.2008, 14:39 #55Kaffeetrinker
AW: Sterbehilfe
@Patzenhofer
Deine Meinung akzeptier ich.
Im Kern der Aussage ging es mir darum, das ich es falsch finde die Sterbehilfe zu verbieten.
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17.01.2008, 13:01 #56Patzenhofer
AW: Sterbehilfe
Das hab ich auch nicht geschrieben. Zwischen Sterbehilfe und "Geräte abschalten" gibt es noch einen großen Unterschied. Bin auch dafür, dass jemand entscheiden darf, dass er nicht mehr weiter medizinisch behandelt werden will, um weiter am Leben zu erhalten werden. Nichts anderes wird auch in einem Hospiz gemacht. Aber ich bin absolut dagegen, wenn jemand aktiv eingreift, um ein Leben zu beenden.
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21.01.2008, 08:53 #57RiP-Neo
AW: Sterbehilfe
Naja ich habe mal 1 Jahr in einem Altenheim gearbeitet.... dort habe ich leben gesehen, das nicht Lebenswürdig war... Die Menschen haben auch ohne Maschinen gelebt (bis auf Magensonde). Das waren Menschen bei denen man nicht sagen konnte wiviel sie noch mitkriegen, man konnte allerdings sagen DAS sie was mitkriegen.... hat man denen einfach angesehen.
Und wenn ich sowas sehe weiß ich das ich niemals so da liegen möchte und noch son Bruchteil der Realität mitkriegen (oder vllt. auch mehr was noch schlimmer wäre). Das waren aber alles Leute die weder reden konnten noch sich selbst was antun konnten.
Das sind Leute bei denen man sich denkt "bitte stirb"... hört sich fies an, aber das ist das beste.... denn die Leute hatten Schmerzen und man konnte ihnen nicht helfen...
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21.01.2008, 12:17 #58Kitty
AW: Sterbehilfe
so ich mal wieder hab ja schon lange nichts mehr geschrieben.
Ich werde mal etwas allgemeines bzw. etwas grobes zu dem thema schreiben.
meine meinung dazu habe ich ja schon in diesem thema schon genannt (Sterbehilfe).
im allgemeinen gibt es 3 arten von der strebehilfe,
die erste wäre die aktive sterbehilfe ,die zweite die passive sterbehilfe und die 3 die indirekte sterbhilfe.
1. AKTIVE STERBEHILFE:
ist die Durchführung von lebensverkürzenden Maßnahmen auf Grund des tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches einer Person.
Dieses ist in Deutschland (§ 216 des Strafgesetzbuches),
in Österreich (§ 75, § 77, § 78 des Strafgesetzbuches)
und in der Schweiz (Art. 111, Art. 113, Art. 114 des Strafgesetzbuches)verboten.
In der Niederlande ist diese zwar auch verboten, jedoch ist dieses nicht strafbar,
wenn dieses von einem ARZT unter einhaltung
bestimmter sorgfaltspflichten begangen wurde.
(Leichenbeschauer muss meldung erstattet werden).
2. PASSIVE STERBEHILFE:
bewusstes Sterbenlassen.
nennt man die unterlassung lebensverlängernder maßnahmen bei schwerkranken
oder unfallopfern, bei denen keine hoffnung auf besserung mehr bestehe.
Hierzu zählt das Einstellen von lebenserhaltenden Maßnahmen wie z. B.:
* Abbruch von künstlicher Ernährung, Flüssigkeitszufuhr oder Medikamentengaben,
* Abbruch von Beatmung oder Intubation,
* Abbruch von Dialyse,
* Abbruch von Reanimation nach einem Unfall vor Eintritt des Hirntodes.
Diese kann der patient zb durch ein Patientenverfügung anordnen, die dann in kraft tritt,wenn dieser nicht mehr die möglichkeit hat auszusprechen was er wünscht und was mit passiern solle.
jedoch muss dieses recht von einen so genannten sprachrohr eingefordert werden, der Patient muss eine person als sprachrohr haben.
Aber solch eine erklärung sollte immer klar geschrieben werden, ist sie
lückenvoll so kann der arzt durch schlupflöcher schlüpfen und sagen ich sehe jedoch die möglichkeit,
dass der patient in 6 wochen selbstständig sitzen kann bzw. vieles selbstständig wieder kann.... usw.
deshalb sollte dies immer klar beschrieben sein bzw geschrieben sein zum beispiel.:
Sollte ich bei einen unfall so schwer verletzt werden oder durch eine erkrankung so schwer erkranken,so dass ich nicht mehr selbstständig essen und trinken kann.
so soll dieses nach 8 wochen eingestellt werden damit.
jedoch ist dies hier nur ein beispiel aber das kommt auch vor. das man den patient dann sterben bzw verhungern lassen muss, weil es sein eigener wunsch ist und dies in der patientenverfügung "genau" drin steht.
so eine PATIENTENVERFÜGUNG sollte man jedoch am besten immer alle 2 jahre erneuern.
Denn wenn der fall mal so eintretten sollte da kann es sein das der Patient anderer meinung wieder war,
jedoch gibts da wieder wieder einiges. zb Patient macht heute solche eine PATIENTENVERFÜGUNG ,
morgen hat er einen unfall, jedoch kommt dann jemand und sagt ja das steht da zwar so aber
gestern abend war der/die anderer meinung .....usw. also auch wenn man solch eine erklärung hat
,dass heißt nicht immer gleich ja da steht keine maschinen, nene der arzt geht dann nicht gleich in
den raum und spielt mal wer macht am schnellsten alles aus. SO einfach gehts dann auch wieder nicht.
es hängt auch davon ab in welch einer schlechten/guten situation der Patient sich momentan befindet ob er noch ein chance hat oder keine und das entscheidet meistens oder immer der arzt....
aber ok ich glaub das reicht mal grob zur PASSIVEN STERBEHILFE.
Dieses ist erlaubt in:
Deutschland
Frankreich
Schweiz............ usw
(sind jetze die einzigen 3 die mir einfallen)
3. INDIREKTE STERBEHILFE:
(Gabe von schmerzstillenden, aber evtl. lebensverkürzenden Medikamenten)
indirekte sterbehilfe ist der einsatz von medikamenten zur linderung von beschwerden,
die als nebenwirkung die lebensdauer evtl. verkürzen können.
dies erfolgt in krankenhäusern regelmäßig mit morphium im endstadium der krebserkrankungen.
dieser fall ist in der strafrechtswissenschaft in deutschland höchst kontrovers diskutiert worden.
im ergebnis sind sich alle meinungen einig, dass der arzt hier straffrei bleiben muss.
so das wars mal im groben, wenn ihr es genauer wissen möchtet so müsst ihr es euch im internet nachlassen.^^
so dann geh ich mal bye bye
LG Kitty
Rechtschreibefehler dienen zur unterhaltung lool ^^
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21.01.2008, 16:26 #59Kakashi Hatake
AW: Sterbehilfe
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21.01.2008, 17:14 #60Kitty
AW: Sterbehilfe
sorry tut mir leid,aber das weiß ich jetzt so leider nicht mehr, dass müsste ich wieder nachlesen, weiß das aus holland nur noch ganz ungefähr.^^
dass musst du leider im internet nachlesen oder du wartest etwas, dann schreib ich dazu etwas.
20:52
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so hier ist mein text dazu 20:52uhr, die arten wie diese durchgeführt wird zb durch welche medikamente und sonstigen hilfsmittel, dass werde ich hier jedoch nicht auflisten. da ich denke das diese erklärung von holland genügt und ich der meinung bin das man so etwas nicht so reinschreiben sollte.
habe diesen text extra so geschrieben, dass ihn jetzt eigentlich jeder verstehn müsste. ^^
hier kannst du es dann ja lesen
AKTIVE STERBEHILFE IN HOLLAND
Seit November 2001 darf in holland bei bestimmten fällen AKTIVE STERBHILFE
geleistet werden.
Diese darf bei den folgenden punkten durchgeführt werden, jedoch nur bei diesen gründen oder vorliegenden tatsachen.
* der Patient unerträglich leidet, keine Aussicht auf Heilung hat und den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe mehrfach freiwillig und eindeutig äußert.
* der Arzt den Patienten ausführlich informiert und die Meinung eines Kollegen eingeholt hat
* die Sterbehilfe so geleistet werden kann, dass sie unter medizinischen Gesichtspunkten verantwortbar ist.
Dieses recht darf man in holland schon ab 12 jahren wahrnehmen, jedoch benötigt man bis 16 jahren eine unterschrift der eltern bzw erziehungsberechtigten.
Wurde eine aktive sterbehilfe durch einen arzt geleistet, so muss dieser dies an eine dreiköpfige Prüfungskommission (besteht aus einem arzt, einem jurist und einen experten für ethische fragen) melden.
damit diese überprüfen können, ob alles mit rechten dingen gelaufen ist und alles nach vorschrift war.
jedoch ist die aktive sterbehilfe in holland verboten(Art. 293 des Strafgesetzbuches) aber nicht strafbar,
wenn diese durch einen arzt durchgeführt wird und die einhaltung bestimmter sorgfaltspflichten eingehalten wurde (die oben genannten punkte)
und die tötung beim zuständigen staatsanwalt gemeldet wird.
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