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01.12.2010, 15:18 #4124karat
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
PS und bei uns wird auch zukunft nimand abgeschoben nur weil er falschparkt usw aber bei unseren linken politiker muss man halt manchmal tacheles reden sonst passiert da nie was
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AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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01.12.2010, 17:26 #42QuickInfi
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen! Wäre
Sprich nicht von der Schweiz. Sprich von dir selber oder von der rechten Seite ,der SVP und desgleichen .
Die Schweiz gibt es schon lange nicht mehr. Es werden nie alle Schweizer die gleiche Meinung haben und etwas über 50 % ist nicht die Meinung eines ganzen Volkes.
Die Minarettinitiative ist genauso lächerlich wie die Ausschaffunsinitiative. Minarette konnten nie überall gebaut werden, schon gar nicht in rechts gerichteten Kantonen (Religionsfreiheit nur halb erfüllt).
Ausländer wurden für schwere Verbrechen schon vor der Initiativ ausgeschafft.
Übrigens macht die SVP schon eine neue Anmerkung inder sie Ausändern Studienplätze verwehren will und Schweizer bevorzugen.
Die SVP wird immer so weiter machen bis es keine Ausländer in der Schweiz mehr gibt. Doch was sie nicht begreifen wollen, ist das es ohne die Ausländer nicht geht.
Und an den lieben 24karat, ein Mann der 50 Jahre nach unserem Gesetzt gelebt hat unsere Strassen geputzt hat und dann ein kleines Verbrechen begeht soll gehen? Nur weil es keinen Schweizerpass wollte?
Ein paar Freunde von mir leben hier ganz normal, wollen aber keinen Schweizerpass.
Sollen solche Leute wegen eines kleinen Einbruches ausgeschafft werden?
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01.12.2010, 18:00 #43Worry
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen! Wäre
Jetzt bin ich doch noch mal hier... Und dann noch OT, man möge mir verzeihen, aber zum besseren Verständnis möchte ich noch hier erwähnen, daß ein sehr enger Freund von uns Türke ist, wenn er mit uns speist, koche ich eben Huhn, ein Familienmitglied ist Türke, (auch Huhn...), ein Pole hat mir bei der Renovierung geholfen - nach Feierabend - meine Lieblingsfriseurin ist Türkin in einem Geschäft, welches einer Türkin gehört, und in dem noch eine Spanierin arbeitet. Ich esse für mein Leben gern ausländische Küche, allen voran türkische und asiatische und griechische. Mein Orthopäde ist Iraki. Diese Menschen gehören in mein Leben und ich möchte nicht einen von ihnen missen. Ich kaufe mein Obst und Gemüse sehr gerne in dem kleinen Geschäft, das einem Türken gehört. Ich habe ein russisches Ehepaar in meiner Straße als Nachbarn. Sehr liebe Leute.
Warum ich das hier überhaupt noch erwähne? Weil diese Menschen hier für mich einfach nicht mehr wegzudenken sind. Sie gehören in mein Leben, so wie tausende andere Ausländer auch hierher gehören. Und ich sehe nicht ein, daß diese Menschen für ein paar Extremisten oder Schwerverbrecher, die die Regierung nicht in den Griff bekommt, bluten sollen, sei es auch nur mit ihrer Nationalität, die so in Verruf kommt.
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01.12.2010, 18:14 #44Don Promillo
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
Hab mich jetzt nicht durch den Thread gelesen, nur hier meine (kurze) Meinung:
Wer in ein fremdes Land geht, hat sich an die dort geltenden Gesetze zu halten. Macht er das nicht, darf er gerne wieder seine Sachen packen und gehen. Zur Not packt dann auch der Staat für ihn die Taschen und schenkt ihm ein Flugticket..
Natürlich sollte sowas nur bei wirklichen Straftaten angewandt werden. Wenn jetzt der Achmed falsch parkt, ist mir das sowas von egal. Wäre Schwachsinn jemanden wegen sowas auszuweisen. Wenn jetzt aber der Pouyan Leute am Bahnhof halb totschlägt soll er da hingehen wo er herkommt. Wieso sollte sich Deutschland (bzw. jedes Land dieser Erde) diese "Last" aufbürden? Und jemand der nichts auf die Reihe bringt und gegen geltendes Recht verstößt, ist eine Last (natürlich ist auch ein Deutscher der sich äquivalent aufführt eine Last...)
Ich habe nichts gegen Ausländer, in keinster Weise. Ansonsten wäre ich auch nicht mit einem Iraner, Spanier, Türken, Israeli befreundet
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01.12.2010, 18:17 #45Steve
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
Du meinst wohl:
"Die SVP wird immer so weiter machen bis es keine kriminellen Ausländer in der Schweiz mehr gibt."
Was ist denn für Dich ein kleiner Einbruch? Der Kiosk oder das Haus von nebenan?
Worry,
um diese Leute (sofern nicht schwerst kriminell) geht es doch auch gar nicht.
Also immer locker bleiben und nicht aufregen.
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01.12.2010, 18:59 #46User65694
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
Worry ich weiss nicht was dein Problem ist.
Lebst du überhaupt in der Schweiz?
Wieso reggst du dich dann so über uns auf?
Ganz locker bleiben würde ich mal sagen...
MfG
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01.12.2010, 19:32 #47Various.
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01.12.2010, 20:12 #48QuickInfi
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
DerFreundDesFalken hat es schon beantwortet
wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind
Quelle: Wortlaut Volksinitiative
Desweiteren ist die Initiative in dieser Form meiner Meinung nach sowieso nicht umzusetzten.
Wieso?
- Neben staatsrechtlichen Bedenken wurden auch Einwände geäussert, die die Kompatibilität mit dem bestehenden Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union betreffen.
Die Freizügigkeit ist eines der sieben sektoriellen Abkommen der Bilateralen. Am 1. Juli 2002 trat sie in Kraft und alle geltenden Bestimmungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Bereich der Personenfreizügigkeit bis zu diesem Zeitpunkt wurden übernommen. Dies gilt aber nicht für die danach verfügten Bestimmungen.
Die Personenfreizügigkeit vermittelt einen individuellen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt für alle Bürger der Europäischen Union in der Schweiz. Dieser Anspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen gemäss dem Abkommen beschränkt werden. Mögliche Voraussetzungen sind:
* der Schutz der öffentlichen Ordnung,
* die Sicherheit und
* die Gesundheit.
Die Ausweisung entzieht das Recht auf freie Einreise und Aufenthalt. Sie ist eine Beschränkung dieses individuellen Anspruchs.
Die Definition des Begriffs «Schutz der öffentlichen Ordnung» kann für jedes Land eine andere Bedeutung haben. Diese Interpretationen werden durch die Judikative (EuGH) überprüft und festgelegt. Der «Schutz der öffentlichen Ordnung» entspricht dabei unter anderem dem Schutz der Art. 8–11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Gemäss Interpretation von «Foraus»[8] muss eine Ausweisung aufgrund eines individuellen Fehlverhaltens eines EU-Ausländers verfügt werden. Sie darf aber nicht Generalpräventiv eingesetzt werden.
Gemäss Art.3 Abs. 2 der Richtlinie 64/221/EWG reicht eine strafrechtliche Verurteilung nicht um sich auf den Begriff «Schutz der öffentlichen Ordnung» zu berufen. Dazu braucht es zusätzlich:
* die Schwere der Straftat und
* das Vorliegen einer Wiederholungs- bzw. Rückfallgefahr für eine «Gefährdung der öffentlichen Ordnung».
Nach Foraus[8] stellt Sozialhilfemissbrauch keine ausreichende Gefährdung für eine Ausweisung dar.
Ein Ausweisungsautomatismus wurde vom Europäischen Gerichtshof im Jahre 2007[9] verboten (Fall C-50/06 Europäische Kommission gegen Holland). Gemäss Bilateralen ist die Rechtsprechung des EuGH nur bis 1. Juli 2002 für die Schweiz gültig. Somit ist das Verbot des Ausweisungsautomatismus für die Schweiz im Rahmen der Bilateralen nicht bindend. - Laut Bundesrat verstosse die Volksinitiative nicht gegen zwingendes Völkerrecht. Sie würde aber zu erheblichen Kollisionen mit dem übrigen Völkerrecht und der Bundesverfassung führen.
- Das Europäische Parlament sagte im Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2001) unter Kapitel Freiheiten Absatz 51 «… die Kollektivausweisung von Ausländern gemäß der Charta sowie Artikel 4 des Protokolls Nr. 4 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht zulässig ist, es sei denn, dem Beschluss über die kollektive Ausweisung von Ausländern liegt eine individuelle, rechtmäßige und objektive Beurteilung zugrunde;»
- Die Tatbestände «Einbruch» und «missbräuchlicher Leistungsbezug der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe» sind keine Tatbestände laut Schweizer Strafrecht.
Quelle: Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)»
mfg QuickInfi
- Neben staatsrechtlichen Bedenken wurden auch Einwände geäussert, die die Kompatibilität mit dem bestehenden Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union betreffen.
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01.12.2010, 20:21 #49Nicoletta
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
Das ist völlig richtig.
Diese Argumentation - es gehe um den Taschendieb - ist doch nichts anderes als durchschaubare Propaganda der Gegner des Volksbegehrens in der Schweiz. Und evtl. hier in Deutschland. Was diese linken Kritiker nicht bemerken ist, dass sie die Ausländer damit automatisch zu Schwerkriminellen machen.
Bleibt doch alle mal beim Thema und bei den Anforderungen. Warum darf der Miri-Clan in Deutschland nicht ausgewiesen werden, obwohl sie seit Jahren ein bekanntes Problem darstellen und bekanntermaßen den Rauschgiftmarkt in Bremen beherrschen? Die Polizei schätzt, dass die Familie mit Drogenhandel einen Jahresumsatz von rund 50 Millionen Euro macht! Die 1.200 straffällig gewordenen (von 2.600 aus dem ganzen Clan !!!) mögen ein extremes Beispiel sein. Ein extremes Beispiel dafür, was linke Multi-Kulti-Propaganda der Gesellschaft bereit ist zuzumuten. Worry als Bremerin kann ich durchaus verstehen. Im übrigen gibt es in der offiziellen Bremer Bevölkerungsstatistik nicht einmal eine Nennung der Anzahl libanesischer Einwohner - es gibt nur die Zahl der libanesischen Straftäter aus Polizeistatistiken. Hör ich da was trappsen...???
Solche Menschen auszuweisen darf nicht ein gesetzliches kann sein, es muss ein gesetzliches muss werden. Und zwar völlig ohne Rechte Intentionen. Und auch völlig egal ob mit Bürgerbefragung wie in der Schweiz, oder ohne anderswo. Würde dementsprechend Recht "gesprochen", würde es in diesem Zusammenhang nicht erst Bürgeraufstände geben.
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01.12.2010, 20:37 #50Tianshi
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
Warum soll sich ein Land mit Straftäter rumschlagen die aus einem anderen Land kommen? Vorallem schaden
diese Straftäter nur die Ausländer die nicht auffallen/ sich mühe geben und geben dazu den Vorurteilen diverser Grupierungen immer wieder neues Futter
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01.12.2010, 21:55 #51Steve
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
Du sagst es.
Hier geht es schließlich nicht um irgendwelche Leute die ein Bagatelldelikt begangen haben, sondern immer noch um Gewaltäter, Mörder, Serientäter, organisierter Drogen- und Menschenhandel, Raub- und Schwerer Raub, etc.
Bei sowas sollte es auch keine Toleranz geben.
Wenn sich jemand dazu entscheidet in einen anderes Land auszuwandern, hat man sich auch an dessen Gesetze zu halten und wenn das nicht der Fall sein sollte, dann geht es halt wieder ab nach Hause. Ganz einfach eigentlich.
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02.12.2010, 02:30 #52Schattenspieler
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
Meine Worte,
ich kann verstehen das man sich bei kleinen Delikten uneins sein kann, aber bei schwer Verbrecher?
No, keine Gnade mit solchen Menschen die sich wie Monster aufführen, wie soll man für solche
Menschen Verständnis und Recht aufbringen? Das ist bei mir jedenfalls unmöglich.
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02.12.2010, 14:11 #53Denery
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
hab mal gelesen zu haben, das es schon fast ne milliarde an steuern gelder seien sollen.
ich bin hier zwar geboren aber bin argentinisch erzogen..
finde es besser wenn die ausländer mit straftaten alle abgeschoben werden ..
in einen fremden land soll man sich anpassen und nicht das land an fremde..
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02.12.2010, 15:29 #54Nicoletta
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
Argentinisch erzogen? Was bedeutet das denn? Rindersteaks statt Muttermilch?
Dann will ich auch so erzogen werden - hab eh genug von Brüsten
@Topic: Du hast völlig Recht. Die Kosten - und ich rede noch gar nicht von Schaden !!! - die Deutschland für nicht abgeschobene aber abschiebungswürdige Personen aufbringen muss sind enorm.
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02.12.2010, 20:19 #55IllyrianWarrior
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen! Wäre
► Ausgrenzung hat in der Schweiz Tradition
"AUSGRENZUNG HAT IN SCHWEIZ TRADITION": HISTORIKER HANS-ULRICH JOST ZUM MINARETTVERBOT - swissinfo
Echt soo gut hatt man es als ausländer in der Schweiz ? hmm...
swissinfo.ch: Ängste vor Fremden sind in der Schweiz "historisch": Es gab Ängste vor Juden, Kommunisten, Europäern und der EU, jetzt vor Muslimen. Ein Widerspruch zum liberalen Bundesstaat Schweiz?
Hans-Ulrich Jost: Richtig. Die Bundesverfassung von 1848 war modern und liberal. Sie enthielt aber auch Widersprüche wie den Ausschluss der Juden von den politischen Rechten oder das Kloster- und Jesuitenverbot.
Im 20. Jahrhundert hatten sich der Antisemitismus und die Fremdenangst, die Xenophobie, stark gezeigt. Ausgrenzungen haben in der Schweiz eine lange Tradition.
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02.12.2010, 21:42 #56MG_RONIN
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
wiso hat es dann fast ein viertel?... *Merkwürdig*
Man kann doch das Volk nicht zwingen, Ausländer zumögen!
Die Schweiz ist halt konservativer! ist halt so und ist auch gut so!
Multi Kulti und integration passen nicht zu einander!
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02.12.2010, 21:48 #57Nicoletta
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02.12.2010, 21:52 #58Steve
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen! Wäre
Das Interview ist etwas lahm & einseitig, aber wer hätte was anderes erwartet.
"swissinfo.ch: Ängste vor Fremden sind in der Schweiz "historisch": Es gab Ängste vor Juden, Kommunisten, Europäern und der EU, jetzt vor Muslimen. Ein Widerspruch zum liberalen Bundesstaat Schweiz?"
...und sie vergaßen die Aliens zu erwähnen.
bsp. Kommunisten. Hieß es nicht Demokratie vs. Kommunismus (z.B. Kalter Krieg).
In der sowjetischen Ära (angefangen um ca. 1920) sind fast soviel in Gulags umgekommen, wie der 2. Weltkrieg Opfer forderte. (ethnische) Deportationen, exekutierungen wie am Fließband, Stalinistische Säuberungen, Armut, etc.
Was fällt den Schweizern bloß ein das alles abzulehnen, eine frechheit!
Aber wo hat man es denn als "Ausländer" besser, wenn nicht in Westeuropa?
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02.12.2010, 21:54 #59MG_RONIN
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
Wir haben das geld, wir müssen nicht Liberal sein!
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02.12.2010, 21:55 #60iHook
AW: Schweiz: Kriminelle Ausländer müssen mit Ausweisung rechnen!
Das Volk weiß das, aber wissen das auch die Gewählten?
- Wen macht man für die Entscheidung verantwortlich?
- Inwiefern sind die Gesetze reformierbar?
- Manipulation durch Medien.
etc., die Argumente lassten sich auch weiter ausführen. Meiner Meinung nach hätte es nach einem Volksbegeheren zu einer parlamentarischen Entscheidung kommen sollen, so ist die Kompromisslosigkeit bei diesem Gesetz allerdings vorprogrammiert.
Minderheitenschutz und Kompromissfindung sind zentrale Werte jeder Demokratie, auch wenn wir hier von "Schwerverbrechern" reden, schnell sind es auch Autoknacker, Steurerhinterzieher und Taschendiebe.
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