Ergebnis 61 bis 80 von 158
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29.06.2012, 20:22 #61iGloeckchen
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AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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29.06.2012, 20:24 #62Gilligan
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29.06.2012, 20:27 #63Hellseeker1332
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29.06.2012, 20:30 #64iGloeckchen
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29.06.2012, 20:34 #65Graf Koks
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
Hier laufen Vögel frei rum...Wahnsinn!
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29.06.2012, 21:01 #66Hunter93
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
Du kannst an Musik nicht in dem Sinn glauben, wie du an Gott glaubst. Der Begriff "Glaube" wäre im ersten Beispiel eindeutig irreführend.
Allzu oft versetzt Glaube allerdings nicht Berge, sondern geht ziemlich deftig in die Hose:
Es ist schon einige Jahre her als ich einen Zeitungsbericht las, der von einem Mann berichtete, welcher durch eine Tigergehege stürmte mit den Worten "Gott wird mich schützen". Naja, hat Gott halt nur nicht gemacht
Glaube < gesichertes Wissen
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29.06.2012, 21:04 #67Blizzard_Black
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
Was soll ich dir suchen? Einen Paragraphen, indem steht, dass Körperverletzung illegal ist? Sorry, aber erstens ist das gesunder Menschenverstand, zweitens steht das im Grundgesetz und ist in unserer Verfassung geregelt, dass Körperverletzung nicht erlaubt ist. Ein Grundgesetz gibts übrigens im Buchlanden schon für 5 Euro. Für manch einen eine lohnende Investition, hier, wie ich feststellen musste.
@Sora: Und nun eben nicht mehr. Ab jetzt sieht sich der Staat gezwungen, solche Eingriffe in die Kinder zu verbieten und mit einer Körperverletzung gleichzustellen. So einfach ist das.
"Die Beschneidung gelte auch als Körperverletzung, wenn die Eltern dem Eingriff zustimmten, heißt es in einem am Dienstag verbreiteten Urteil. Die Richter argumentierten, in der Bewertung überwiege das Grundrecht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheide."
Das alleine, was das Urteil hier spricht, sagt alles aus, was ich sowohl an dich, Sora, als auch an dich, Glöckchen, zu sagen hatte.
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30.06.2012, 09:58 #68Brumpa
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
1. Dass die Eltern am besten wissen, was gut und richtig für ihre Kinder ist, das ist wohl der Witz des Jahrhunderts. Seit jeher musste der Staat oder die Gemeinschaft Kinder vor ihren eigenen Eltern schützen, weil sie diese auf jede nur erdenkliche Art misshandelt haben, oft genug aus "religiösen" Gründen. Überhaupt kümmert sich der Staat in vielen Belangen um die Kinder und das ist auch seine Pflicht. Ein Kind, das von seinen Eltern beschnitten wurde, kann in einem Rechtsstaat den Staat klagen, nicht beschützt worden zu sein, und das mit vollem Recht.
2. Dass alle Propheten beschnitten waren, stimmt nicht. Erstens gilt das höchstens, wenn man engstirnig genug ist, "Propheten" nur auf ein paar alte jüdische Propheten und Mohammed zu begrenzen, falls die und Mohammed überhaupt beschnitten waren, was vor allem bei Mohammed bezweifelt werden darf, zweitens besteht das Wesen eines Propheten sicher nicht in dessen Beschneidung, daher ist es drittens sowas von egal, ob Propheten beschnitten waren oder nicht.
3. Beschneidung ist eines der etlichen Dinge, durch die sich Muslime von anderen abheben, oder sich für besser als andere halten wollen, um durch Ausgrenzung von anderen ihre eigene Gemeinschaft zu stärken. So erbärmlich das auch ist - je größer der Minderwertigkeitskomplex, desto wirkungsvoller ist es bei den Menschen. Effektiv könnte man eine sektiererische Religion und damit Religionskriege schon damit stiften, indem man den Leute einredet, sie seien besser und würden gottgewollt handeln, weil sie Eier unten anstatt oben aufschlügen. Manches ist dabei im Licht der Vernunft nicht ganz verkehrt, wie z.B. kein Schweinefleisch und kein Alkohol, etliches aber einfach nur Schwachsinn und Gräuel. Im Gegensatz zu allen möglichen Riten und Gebräuchen und Dingen wie Kopftuch, Turban, Burka usw. ist aber eine Beschneidung nicht mehr rückgängig zu machen. Man wird gezeichnet fürs Leben, auch wenn sich eines schönen Tages einmal die Vernunft durchgesetzt hat. Wenn man sich das aus eigener Entscheidung antut, dann ist es akzeptabel, aber nicht, wenn das andere für einen entscheiden, auch und gerade nicht die Eltern. Kinder gehören Gott oder sich selbst und nicht den Eltern.
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30.06.2012, 10:18 #69HardAndSoft
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
Hier ein bisschen Hintergrundinfo:
Wir haben hier z.B. das Strafgesetzbuch, §223:
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Was jetzt eine Misshandlung oder gesundheitliche Schädigung ist, legen jeweils die Gerichte aus. So fällt es z.B. unter die Körperverletzung, wenn die Polizei einen zur Blutentnahme mitnimmt. Dies ist aber eine zulässige Körperverletzung. Auch bei jeder OP muss der Betreffende in die Körperverletzung einwilligen. Und bei der Beschneidung willigen die Eltern in die Körperverletzung des Kindes ein. Das dürfen die, aber es ist nun Auslegungssache, wie weit dieses Recht geht.
Da kommt dann beispielsweise der §228 Strafgesetzbuch zum Zuge:
Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Und hier haben wir wieder eine wunderbare Auslegungssache.
Jetzt klarer?
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30.06.2012, 12:43 #70Der Schmied von Kochel
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
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30.06.2012, 14:16 #71Blizzard_Black
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30.06.2012, 17:16 #72Nicoletta
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
Was für ein Argument! An einem gesunden Körper ohne medizinischen Grund herumzuschneiden mag nicht schaden, es ist aber bei einem Individuum das seinen Willen nicht artikulieren kann schlicht Körperverletzung.
Wenn ich dir einen Zahn herausschlage schadet dir das auch nicht, du wirst erheblich kürzer nur Schmerzen haben als das Kind nach der Beschneidung und alle Funktionen deines Körpers werden von dem Fehlen eines Zahnes nicht beeinträchtigt. Nur, was würdest du wohl machen wenn ich das tun würde?
Und nun nimm mal an, ich würde dir nicht den Zahn ausschlagen, sondern ich würde dir deinen Penisskalp nehmen. Vielleicht deswegen, weil die Religion der ich angehöre mir verspricht, für jeden Penisskalp einen Stuhl näher an den Schöpfer rücken zu dürfen. Ist das dann auch OK?
Ihr verteidigt hier Dinge über die ich nur den Kopf schütteln kann. Die unnötige Verstümmelung eines Körpers mit religiöser Tradition zu rechtfertigen bedeutet nichts anderes, als das Recht auf Unversehrtheit eines Anderen zu verletzen - Immerhin ein Menschenrecht!
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30.06.2012, 19:19 #73Juin
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
Hier wird ständig von Willen gesprochen, aber bis jetzt habe ich noch nie jmd. in meiner Umgebung sagen hören(und das sind viele), dass er jemals Probleme hatte oder sich beschweren würde, weil seine Eltern ihn beschnitten haben.In diesem Thread haben viele Leute schon eine voreingenommene Haltung, weil sie im Allgemeinen gg Religion sind, weil sie doch so zurückgeblieben sei oder was auch immer.
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30.06.2012, 19:48 #74OmegaPirat
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
Und wo ziehst du die Grenze?
Angenommen es kämen die Langhalsfrauen nach Deutschland. Hier ein Bild davon:
http://www.thailandsun.com/thailand/...vePMbBWVF0.jpg
bei denen ist es Brauch diese Metallreifen bereits bei kleinen Kindern anzubringen, was nunja mit dem Alter zu erheblichen Schäden führt und die Frauen können nicht mehr ohne diese Reifen leben. Würdest du diesen Brauch in Deutschland zulassen?
Außerdem geht es gar nicht darum, ob du irgendwelche beschnittenen Menschen kennst, die damit keine Probleme haben. Auch ist eine Diskussion über die Vor- und Nachteile der Beschneidung nur ein belangloser Nebenschauplatz. Es geht hier einzig um die Wahrung des Rechtes der körperlichen Unversehrtheit. Dieses wird durch einen irreparablen Eingriff massiv verletzt. Ob das nun irgendwelche Vor oder Nachteile hat oder ob es später Menschen gibt, die es nicht als Problem ansehen beschnitten worden zu sein, tut hier überhaupt nichts zur Sache.
Die einzige Ausnahme in der das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht gilt, sind medizinisch notwendige Eingriffe.
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30.06.2012, 19:53 #75Cao Cao
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
Andere kulturen, andere Sitten. Zugegeben die meisten sind von der Entwicklung zwar noch nicht so evolutioniert und haben auch barbarische Verhaltensweisen, aber dennoch ist das für "die" als Selbstverständlich anzusehen.
Solange man das hier nicht macht, verletzt es keine Regel.
Wobei beschneiden eines Kindes, gegen mehrere Gesetze unseres Staates verletzen würde, aber da wir etwas entgegenkommend sind wird das halt bewilligt.
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30.06.2012, 20:52 #76Juin
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
Natürlich würde ich sowas nicht befürworten, sollten Schäden auftauchen, aber mit einer Beschneidung ist das nicht zu vergleichen,ausser , dass es sich um eine religiöse Aktion handelt.
Außerdem geht es gar nicht darum, ob du irgendwelche beschnittenen Menschen kennst, die damit keine Probleme haben. Auch ist eine Diskussion über die Vor- und Nachteile der Beschneidung nur ein belangloser Nebenschauplatz. Es geht hier einzig um die Wahrung des Rechtes der körperlichen Unversehrtheit. Dieses wird durch einen irreparablen Eingriff massiv verletzt. Ob das nun irgendwelche Vor oder Nachteile hat oder ob es später Menschen gibt, die es nicht als Problem ansehen beschnitten worden zu sein, tut hier überhaupt nichts zur Sache.
Eventuell weit hergeholt,aber ein Krieg würde auch eine Verletzung der Menschenrechte darstellen, aber so was interessiert niemanden ,solange es um die eigenen Interessen geht.Warum taucht dieses Gesetz erst jetzt auf, obwohl die Beschneidung schon solange praktiziert wurde?
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01.07.2012, 11:16 #77Nicoletta
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
Wieder so ein Rechtfertigungs-Bullshit! Was meist du eigentlich, wann so einem Kind bewusst wird, dass man an ihm herumgeschnippelt hat? Zu diesem Zeitpunkt hat er seinen mißhandelten Körper längst schon als Normal akzeptiert. Die voreingenommen Haltung hast du, indem du davon ausgehst du hättest Handlungsvollmacht über einen Körper der nicht deiner ist. Und dies auch noch mit einer höchst fragwürdige Buchreligion begründest die einzig auf Machtausübung gegenüber nderesn ausgerichtet ist.
... tssss.. Voreingenommenheit der anderen... War´n guter Witz für nen frühen Sonntag.
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01.07.2012, 11:22 #78Cao Cao
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
Um es mal religiös zu Formulieren. Gott hat uns mit den Körper erschaffen um mit ihn zu leben und nicht um an denen was zu verändern. Es sei denn, man sieht nicht genormt aus, dann ist es nachvollziehbar das manche einen Wunsch verspüren sich optisch zu perfektionieren. Aber Beschneidung ist im Grunde etwas vollkommen unnötiges, da es keinen Aspekt nach sich zieht, die Lebensquallität zu verringern^^
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01.07.2012, 12:27 #79Nicoletta
AW: Religiöse Beschneidung = gesetzeswidrig
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01.07.2012, 12:30 #80Cao Cao
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